Rechtsprechung
| OVG Saarland, 14.11.2022 - 2 A 230/22 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
Berufungszulassung in Asylverfahren; Darlegungserfordernis; Beschränkung der Zulassungsgründe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AsylG § 78 Abs. 4 S. 4
Darlegungserfordernis; Darlegungsgebot; Flüchtlingsanerkennung; Widerruf; Zulassungsantrag; Zulassung der Berufung: Widerruf der Flüchtlingsanerkennung - rechtsportal.de
AsylG § 78 Abs. 4 S. 4
Darlegungserfordernis beim Antrag auf Zulassung der Berufung gem. § 78 Abs. 4 S. 4 AsylG ; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 23.09.2022 - 3 K 671/22
- OVG Saarland, 14.11.2022 - 2 A 230/22
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- OVG Niedersachsen, 08.01.2019 - 13 LA 401/18
Beeidigung; Berufsfreiheit; Bestandsschutz; Dolmetscher; Erlöschen; Ermächtigung; …
Auszug aus OVG Saarland, 14.11.2022 - 2 A 230/22
Es bedarf einer substantiierten, auf den jeweiligen Zulassungsgrund bezogenen Auseinandersetzung mit der tragenden Begründung der angegriffenen Entscheidung, durch die der Streitstoff entsprechend durchdrungen und aufbereitet wird.[vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 29.9.2022 - 2 A 187/22 -, und vom 17.7.2020 - 2 A 218/19 -, juris][vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 29.9.2022 - 2 A 187/22 -, und vom 17.7.2020 - 2 A 218/19 -, juris] Erforderlich sind qualifizierte, ins Einzelne gehende, fallbezogene und aus sich heraus verständliche, auf den jeweiligen Zulassungsgrund bezogene und geordnete Ausführungen, die sich mit der angefochtenen Entscheidung auf der Grundlage einer eigenständigen Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes auseinandersetzen.[vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 8.1.2019 - 13 LA 401/18 -, juris][vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 8.1.2019 - 13 LA 401/18 -, juris]. - OVG Saarland, 17.07.2020 - 2 A 218/19
Zur Verhältnismäßigkeit von tierschutzrechtlichen Anordnungen und zum …
Auszug aus OVG Saarland, 14.11.2022 - 2 A 230/22
Es bedarf einer substantiierten, auf den jeweiligen Zulassungsgrund bezogenen Auseinandersetzung mit der tragenden Begründung der angegriffenen Entscheidung, durch die der Streitstoff entsprechend durchdrungen und aufbereitet wird.[vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 29.9.2022 - 2 A 187/22 -, und vom 17.7.2020 - 2 A 218/19 -, juris][vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 29.9.2022 - 2 A 187/22 -, und vom 17.7.2020 - 2 A 218/19 -, juris] Erforderlich sind qualifizierte, ins Einzelne gehende, fallbezogene und aus sich heraus verständliche, auf den jeweiligen Zulassungsgrund bezogene und geordnete Ausführungen, die sich mit der angefochtenen Entscheidung auf der Grundlage einer eigenständigen Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes auseinandersetzen.[vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 8.1.2019 - 13 LA 401/18 -, juris][vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 8.1.2019 - 13 LA 401/18 -, juris]. - OVG Saarland, 29.09.2022 - 2 A 187/22
Anforderungen an Zulassungsantrag im Asylverfahren
Auszug aus OVG Saarland, 14.11.2022 - 2 A 230/22
Es bedarf einer substantiierten, auf den jeweiligen Zulassungsgrund bezogenen Auseinandersetzung mit der tragenden Begründung der angegriffenen Entscheidung, durch die der Streitstoff entsprechend durchdrungen und aufbereitet wird.[vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 29.9.2022 - 2 A 187/22 -, und vom 17.7.2020 - 2 A 218/19 -, juris][vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 29.9.2022 - 2 A 187/22 -, und vom 17.7.2020 - 2 A 218/19 -, juris] Erforderlich sind qualifizierte, ins Einzelne gehende, fallbezogene und aus sich heraus verständliche, auf den jeweiligen Zulassungsgrund bezogene und geordnete Ausführungen, die sich mit der angefochtenen Entscheidung auf der Grundlage einer eigenständigen Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes auseinandersetzen.[vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 8.1.2019 - 13 LA 401/18 -, juris][vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 8.1.2019 - 13 LA 401/18 -, juris].
- OVG Saarland, 29.08.2024 - 2 A 38/23
Asylrechtsstreit; Berufungszulassungsantrag; Darlegungserfordernis; …
Die insofern geltenden, gegenüber dem Regelverfahren eingeschränkten Zulassungsgründe sind vielmehr abschließend der Sonderregelung des § 78 Abs. 3 AsylG zu entnehmen.[vgl. hierzu etwa Beschluss des Senats vom 14.11.2022 - 2 A 230/22 -, juris, Rn. 6][vgl. hierzu etwa Beschluss des Senats vom 14.11.2022 - 2 A 230/22 -, juris, Rn. 6] Daran wird deutlich, dass der Gesetzgeber den gerichtlichen Rechtsschutz in Asylverfahren in der Regel auf eine Instanz beschränkt hat.[vgl. Beschluss des Senats vom 12.12.2023 - 2 A 125/23 -, juris, Rn. 9][vgl. Beschluss des Senats vom 12.12.2023 - 2 A 125/23 -, juris, Rn. 9].Erforderlich sind qualifizierte, ins Einzelne gehende, fallbezogene und aus sich heraus verständliche, auf den jeweiligen Zulassungsgrund bezogene und geordnete Ausführungen, die sich mit der angefochtenen Entscheidung auf der Grundlage einer eigenständigen Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffs auseinandersetzen.[vgl. Beschluss des Senats vom 14.11.2022 - 2 A 230/22 -, juris, Rn. 5 m. w. N.][vgl. Beschluss des Senats vom 14.11.2022 - 2 A 230/22 -, juris, Rn. 5 m. w. N.] Daran fehlt es hier.
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