Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.1973 - 2 A 24/73 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 29.03.1973 - 2 A 24/73
- OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.1973 - 2 A 24/73
Papierfundstellen
- DVBl 1973, 816
- DÖV 1973, 748
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 18.02.1970 - 2 BvR 531/68
Zitiergebot
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.1973 - 2 A 24/73
Denn dieses Recht ist durch das dienstrechtliche Eignungserfordernis als allgemeines Gesetz (Art. 5 Abs. 2 GG) und seine überragende Bedeutung für die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes eingeschränkt (vgl. auch BVerfGE 28, 36 [48], 54; 282 [292]; ferner BVerwG, NJW 1973 S. 1242). - BVerfG, 21.03.1961 - 2 BvR 27/60
Parteienprivileg
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.1973 - 2 A 24/73
Eine Parteimitgliedschaft bis zu einer an die Grenzen der allgemeinen Rechtsordnung reichenden Agitation darf als solche nicht mit Strafe bedroht werden (BVerfGE 12, 296 [305 ff]). - BVerfG, 21.03.1957 - 1 BvB 2/51
Vollstreckung eines Urteils des BVerfG
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.1973 - 2 A 24/73
Dafür, daß die DKP eine Ersatzorganisation der verbotenen KPD ist, daß sie funktionell dasselbe will wie die aufgelöste KPD, in der Art ihrer Betätigung, in der Verfolgung der Parteiziele, nach den in ihr wirksamen politischen Kräften, nach dem Kreis der von ihr Angesprochenen, nach der politischen Haltung ihrer Anhänger und nach dem aus der zeitlichen Abfolge seit dem KPD-Verbot erkennbaren Zusammenhang diese Partei zu ersetzen bestimmt ist (so die Definition der Ersatzorganisation in BVerfGE 6, 300 [307]; 16, 4 [5]), ergeben sich aus den von dem beklagten Land vorgelegten Dokumenten, insbesondere der Grundsatzerklärung der DKP und den auf dem Düsseldorfer Parteitag beschlossenen Thesen mehr als nur deutliche Hinweise.
- BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvR 486/59
Verfassungswidrigkeit des allein auf Parteimitgliedschaft gestützten …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.1973 - 2 A 24/73
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 13, 46 [53]) rechtfertigt sie auch nicht den Ausschluß eines Verfolgten von Entschädigungsleistungen. - BVerwG, 15.03.1973 - II C 7.71
Verlust der Dienstbezüge für die Zeit des Fernbleibens vom Dienst - Anforderungen …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.1973 - 2 A 24/73
Denn dieses Recht ist durch das dienstrechtliche Eignungserfordernis als allgemeines Gesetz (Art. 5 Abs. 2 GG) und seine überragende Bedeutung für die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes eingeschränkt (vgl. auch BVerfGE 28, 36 [48], 54; 282 [292]; ferner BVerwG, NJW 1973 S. 1242). - BVerfG, 02.04.1963 - 2 BvC 2/62
Umfang des Parteienprivilegs - Verfassungswidrigkeit der KPD
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.1973 - 2 A 24/73
Dafür, daß die DKP eine Ersatzorganisation der verbotenen KPD ist, daß sie funktionell dasselbe will wie die aufgelöste KPD, in der Art ihrer Betätigung, in der Verfolgung der Parteiziele, nach den in ihr wirksamen politischen Kräften, nach dem Kreis der von ihr Angesprochenen, nach der politischen Haltung ihrer Anhänger und nach dem aus der zeitlichen Abfolge seit dem KPD-Verbot erkennbaren Zusammenhang diese Partei zu ersetzen bestimmt ist (so die Definition der Ersatzorganisation in BVerfGE 6, 300 [307]; 16, 4 [5]), ergeben sich aus den von dem beklagten Land vorgelegten Dokumenten, insbesondere der Grundsatzerklärung der DKP und den auf dem Düsseldorfer Parteitag beschlossenen Thesen mehr als nur deutliche Hinweise. - VG Neustadt, 22.02.1973 - 7 K 63/72
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.1973 - 2 A 24/73
Unter Abänderung des angefochtenen Urteils des Verwaltungsgerichts Neustadt/Weinstraße - 7. Kammer Mainz - vom 22. Februar 1973 - 7 K 63/72 - wird die Klage abgewiesen.
- BAG, 31.03.1976 - 5 AZR 104/74
Öffentlicher Dienst: Eignung - Befähigung - fachliche Leistung - Lehrer - …
Die bisher von abgelehnten Bewerbern angerufenen Verwaltungsgerichte sind einheitlich zu der Auffassung gelangt, dass die DKP verfassungsfeindliche Ziele verfolge (VG Bremen, ZBR 1973, 16, 18 f.; OVG Koblenz, DVBl 1973, 816, 821; Bayer. VGH , ZBR 1974, 136, 138 f.; OVG Hamburg, ZBR 1974, 187, 190 f.). - VGH Hessen, 27.07.1977 - I OE 65/76 In der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte wird einhellig die Auffassung vertreten, daß die DKP verfassungsfeindliche Ziele verfolgt (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 29.08.1973, 2 A 24/73, ZBR 1973 S. 388; Bayer. VGH, Urteil vom 07.12.1973, 125 III 73, ZBR 1974 S. 136; OVG Hamburg, Urteil vom 30.01.1974, OVG Bf 13/73, ZBR 1974 S. 187; OVG Lüneburg, Urteil vom 16.12.1975, V OVG A 83/74; OVG Münster, Urteil vom 24.03.1976, VI A 1334/73, ZBR 1976 S. 278; VGH Baden-Wüttemberg, Urteil vom 29.06.1976, IV 911/74, ZBR 1976 S. 251; Urteil vom 19.04.1977, IV 163/77; VG Stuttgart, Urteil vom 20.05.1976, I 86/75, ZBR 1976 S. 281; VG Freiburg, Urteil vom 21.12.1976, VS VI 705/76, ZBR 1977 S. 73).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.1976 - VI A 1334/73 (Vgl. auch OVG Koblenz, Urt. v. 29.08.1973, DVBl. 1973, 816 [821]).
- BVerwG, 26.03.1974 - I WB 8.74
Rechtsmittel
Das hat - u.a. - auch das Oberverwaltungsgericht Koblenz mit Urteil vom 29. August 1973 (Az. 2 A 24/73) in dem Verfahren L. bestätigt (ähnlich Professor Dr. Henke, Erlangen, I in DVBl 1973 S. 812; Oberverwaltungsgericht Lüneburg in NJW 1973 S. 73, DÖD 1972 S. 238).
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- DÖV 1973, 748
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