Rechtsprechung
| OVG Bremen, 21.02.2007 - 2 A 245/05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit einer Rückforderung von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG); Berücksichtigung von Einkünften aus Kapitalvermögen im Bewilligungszeitraum; Deckung des Gesamtbedarfs des anzurechnenden Einkommens und Vermögens; Anrechnung ...
Verfahrensgang
- VG Bremen, 09.02.2005 - 1 K 2376/03
- OVG Bremen, 21.02.2007 - 2 A 245/05
Papierfundstellen
- FamRZ 2007, 2017
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 13.06.1991 - 5 C 33.87
BAföG-Änderungsgesetz - Unbillige Härte - Verwertungszugriff - Belastung eines …
Auszug aus OVG Bremen, 21.02.2007 - 2 A 245/05
§ 29 Abs. 3 BAföG dient nach Zweck und Stellung im System der Vorschriften über die Vermögensanrechnung dazu, Härten abzufedern, die sich aus den der Vermögensanrechnung zugrundeliegenden Pauschalierungen und Typisierungen ergeben können (grundlegend BVerwG, Urt. v. 13.06.1991 - 5 C 33/87 - = BVerwGE 88, 303 ff.).Das Bundesverwaltungsgericht hat dazu im Urteil vom 13.06.1991 (a. a. O.) entschieden, dass auch nach der Herauslösung rechtlicher Verwertungshindernisse aus dem Anwendungsbereich der Härtevorschrift des § 29 Abs. 3 BAföG und ihrer ausdrücklichen Regelung im Rahmen des förderungsrechtlichen Vermögensbegriffs (§ 27 Abs. 1 S. 2 BAföG) durch das 4. BAföG-Änderungsgesetz daran festzuhalten sei, dass wirtschaftliche Verwertungshindernisse die Annahme einer unbilligen Härte i.S.d. § 29 Abs. 3 BAföG rechtfertigen können.
- VGH Baden-Württemberg, 11.06.2003 - 7 S 1697/02
Rückwirkende Rücknahme bewilligter Vorausleistungen
Auszug aus OVG Bremen, 21.02.2007 - 2 A 245/05
In einem solchen Fall dürfen die Anforderungen an die Begründungspflicht nach § 35 Abs. 1 S. 3 SGB X nicht überspannt werden (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 11.06.2003 - 7 S 1697/02 -). - BGH, 02.02.1994 - IV ZR 51/93
Gläubiger einer Spareinlage bei Einrichtung eines Sparkontos für einen Dritten
Auszug aus OVG Bremen, 21.02.2007 - 2 A 245/05
Wie das Verwaltungsgericht zutreffend unter Berücksichtigung der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (insbesondere BGH, Urt. v. 02.02.1994 - IV ZR 51/93 - = NJW 1994, 931) ausgeführt hat - und worauf zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird (Seite 8 f. des Urteils) - ist die Klägerin Inhaberin des Wertpapierdepots und des (für die Erträge der Wertpapiere eingerichteten) Sparbuchs bei der Commerzbank Bremen geworden.
- BVerwG, 17.09.1987 - 5 C 26.84
Bafög - Ausbildungsförderung - Bescheidänderung - Rückforderung - Begründung
Auszug aus OVG Bremen, 21.02.2007 - 2 A 245/05
Das Bundesverwaltungsgericht habe im Urteil vom 17.09.1987 (Az. 5 C 26.84 = FamRZ 1988, 328) ausgeführt, dass beim Vorliegen eines Sachverhalts des § 45 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 bis 3 SGB X die Ermessensbetätigung der Behörde im Normalfall zur Rückgängigmachung des Verwaltungsakts führen werde. - BVerwG, 17.01.1991 - 5 C 71.86
BAföG - Ausbildungsförderung - Recht der Mündelsicherheit - Mündelvermögen
Auszug aus OVG Bremen, 21.02.2007 - 2 A 245/05
Zur Frage, ob unter den Begriff des Verwertungshindernisses "aus rechtlichen Gründen" i.S.d. § 27 Abs. 1 S. 2 BAföG auch rechtsgeschäftliche Verfügungsbeschränkungen - hier: das vorgetragene Treuhandverhältnis zwischen der Klägerin und ihrem Vater - fallen können, hat das Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 16.02.2000 (Az. 5 B 182/99) - unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.01.1991 (Az. 5 C 71.86 = BVerwGE 87, 284, 288) Stellung genommen. - BGH, 19.11.1992 - IX ZR 45/92
Aussonderung eines Sonderkontoguthabens im Konkurs des Grundstücksverwalters
Auszug aus OVG Bremen, 21.02.2007 - 2 A 245/05
Darüber hinaus gehe auch der BGH im Urteil vom 19.11.1992 (IX ZR 45/92) davon aus, dass das Treugut rechtlich zum Vermögen des Treuhänders gehöre. - BVerwG, 16.02.2000 - 5 B 182.99
Auszug aus OVG Bremen, 21.02.2007 - 2 A 245/05
Zur Frage, ob unter den Begriff des Verwertungshindernisses "aus rechtlichen Gründen" i.S.d. § 27 Abs. 1 S. 2 BAföG auch rechtsgeschäftliche Verfügungsbeschränkungen - hier: das vorgetragene Treuhandverhältnis zwischen der Klägerin und ihrem Vater - fallen können, hat das Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 16.02.2000 (Az. 5 B 182/99) - unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.01.1991 (Az. 5 C 71.86 = BVerwGE 87, 284, 288) Stellung genommen. - OVG Schleswig-Holstein, 29.11.2005 - 2 LA 89/05
Ausbildungsförderung, Härte, Rückforderung, Treuhandverhältnis, Vermögen
Auszug aus OVG Bremen, 21.02.2007 - 2 A 245/05
Ein Härtefall kann daher nicht mit dem Vermögenseinsatz als solchem begründet werden (vgl. OVG Schleswig-Holstein, B. v. 29.11.2005 - 2 LA 89/05). - OVG Bremen, 20.04.1982 - 2 BA 31/82
Auszug aus OVG Bremen, 21.02.2007 - 2 A 245/05
Der Begriff der unbilligen Härte nach § 29 Abs. 3 BAföG ist ein vom Gericht voll überprüfbarer unbestimmter Rechtsbegriff (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 20.04.1982 - 2 BA 31/82 - = FamRZ 1982, 1249).
- VGH Baden-Württemberg, 17.09.2007 - 12 S 2539/06
Rückforderung von Ausbildungsförderung; Sparkonto; Treuhandverhältnis
Da es somit nur auf die objektive Zugriffsmöglichkeit ankommt, sind alle rechtsgeschäftlichen Verfügungsbeschränkungen, die diese unberührt lassen, für die ausbildungsförderungsrechtliche Vermögenszuordnung unerheblich (so auch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 29.05.2007 - 4 LA 88/07 - und OVG Bremen, Urteil vom 21.02.2007 - 2 A 245/05 - , beide juris).Die von dem Kläger-Vertreter zum Vergleich herangezogenen Fälle der Nichtverwertbarkeit von Miteigentums- oder Erbanteilen an (Haus-)Grundstücken (s. hierzu Beschluss des Senats vom 5. Juli 2007 - 12 S 2468/06 - ) liegen anders, denn von einem faktischen Verwertungshindernis kann bei Geldanlagen grundsätzlich nicht ausgegangen werden (vgl. hierzu auch OVG Bremen, Urteil vom 21.02.2007 - 2 A 245/05 -, juris).
- OVG Bremen, 29.04.2010 - 2 A 428/07
Rückforderung von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz; …
Vertragliche Bindungen und Beschränkungen, die eine objektive Zugriffsmöglichkeit unberührt ließen, könnten somit angesichts des Grundsatzes der Nachrangigkeit staatlicher Ausbildungsförderung, wonach individuelle Ausbildungsförderung nur dann beansprucht werden könne, "wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen" (§ 1 Halbsatz 2 BAföG ), die Herausnahme aus der Vermögensanrechnung nicht rechtfertigen (vgl. Urteile des Senats vom 14.03.2007 -2 A 331/06 und vom 21.02.2007 - 2 A 245/05 - [...] - mit Hinweis auf BVerwG, Beschl. vom 16.02.2000 - Az. 5 B 182/99 -juris).Zumindest hätte ersieh bei dem Amt für Ausbildungsförderung erkundigen müssen, welche Vermögenswerte anzugeben sind (vgl. Urteil des Senats vom 21.02.2007 -2 A 245/05).
Deshalb können grundsätzlich Umstände, die nach dem in den §§ 27 Abs. 1, 28 Abs. 2 u. 4 und 29 Abs. 3 BAföG zum Ausdruck gekommenen Willen des Gesetzgebers eine Vermögensanrechnung nicht ausschließen und schon bei der Prüfung dieser Vorschriften berücksichtigt worden sind, nicht die Rechtswidrigkeit der Ermessensentscheidung begründen (vgl. Urteile des Senats vom 14.03.2007- 2 A 331/06 und vom 21.02.2007 -2 A 245/05).
- OVG Saarland, 27.05.2008 - 3 A 373/07
Rückforderung zu Unrecht gezahlter Ausbildungsförderung; Kontoeröffnung auf den …
Eine abweichende förderungsrechtliche Sicht ist nicht geboten hierzu etwa BayVGH, Beschluss vom 4.7.2007 - 12 ZB 06.2176 -, OVG Bremen, Urteil vom 21.2.2007 - 2 A 245/05 -.hierzu BVerwG, Entscheidung vom 16.2.2000 - 5 B 182/99 - OVG Bremen, Urteil vom 21.2.2007 - 2 A 245/05 -, BayVGH, Beschlüsse vom 16.5.2007 - 12 C 07.359 - vom 6.3.2007 - 12 ZB 06.2726 - und vom 28.2.2007 - 12 ZB 06.2581 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 29.5.2007 - 4 LA 88/07 - jeweils zitiert nach Juris; Rothe/Blanke BAföG, § 27 Rdnr. 10 m.w.N.
- OVG Niedersachsen, 29.05.2007 - 4 LA 88/07
Von einem Auszubildenden treuhänderisch gehaltenes Vermögen als Vermögen des …
Das gilt auch für eine eventuelle vertragliche Bindung der Klägerin gegenüber ihrer Mutter, höchstens in Höhe von 5.000,-- Euro über das Konto und das Depot verfügen zu dürfen, weil für die Zuordnung des Vermögens allein maßgebend ist, wer formal die volle Verfügungsmacht über das Vermögen besitzt (Bay. VGH, Beschl. v. 28.2. 2007 - 12 ZB 06.2581 - OVG Saarlouis, Beschl. v. 23.2.2007 - 3 Y 137/06 - OVG Bremen, Urt. v. 21.2.2007 - 2 A 245/05 - Ramsauer/Stallbaum/Sternal, Bundesausbildungsförderungsgesetz, Kommentar, 4. Aufl., § 21 Rn. 3).Auch ein von einem Auszubildenden treuhänderisch gehaltenes Vermögen stellt ausbildungsförderungsrechtlich kein Vermögen des Treugebers, sondern Vermögen des Auszubildenden dar (Bay. VGH, Beschl. v. 28.2. 2007 - 12 ZB 06.2581 - OVG Bremen, Urt. v. 21.2.2007 - 2 A 245/05 -.).
Denn vertragliche Bindungen und Beschränkungen, die eine objektive Zugriffsmöglichkeit unberührt lassen, können angesichts des Grundsatzes der Nachrangigkeit staatlicher Ausbildungsförderung die Herausnahme aus der Vermögensanrechnung nicht rechtfertigen (BVerwG, Beschl. v. 16.2. 2000 - 5 B 182.99 - Bay. VGH, Beschl. v. 28.2. 2007 - 12 ZB 06.2581 - OVG Bremen, Urt. v. 21.2.2007 - 2 A 245/05 -).
- OVG Niedersachsen, 28.06.2007 - 4 LA 39/06
Wertpapierdepots als Vermögen m Sinne des § 27 Abs. 1 …
Für die ausbildungsförderungsrechtliche Zuordnung des Vermögens ist grundsätzlich maßgebend, wer formal die volle Verfügungsmacht über das Vermögen besitzt (Senatsbeschl. v. 29.5. 2007 - 4 LA 88/07 - ebenso BayVGH, Beschl. v. 28.2. 2007 - 12 ZB 06.2581 - OVG Saarlouis, Beschl. v. 23.2. 2007 - 3 Y 13/06 - OVG Bremen, Urt. v. 21.2.2007 - 2 A 245/05 - OVG Schleswig, Beschl. v. 29.11.2005 - 2 LA 89/05 -).Denn vertragliche Bindungen und Beschränkungen, die eine objektive Zugriffsmöglichkeit auf die Vermögensgegenstände unberührt lassen, können angesichts des Grundsatzes der Nachrangigkeit staatlicher Ausbildungsförderung die Herausnahme aus der Vermögensanrechnung nicht rechtfertigen (BVerwG, Beschl. v. 16.2. 2000 - 5 B 182.99 - BayVGH, Beschl. v. 28.2. 2007 - 12 ZB 06.2581 - OVG Bremen, Urt. v. 21.2. 2007 - 2 A 245/05 -).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2008 - 2 A 959/05
Forderungen eines Auszubildenden als Vermögen im ausbildungsförderungsrechtlichen …
Rn. 47 Vgl. in diesem Sinne aber wohl Oberverwaltungsgericht für das Saarland, Beschluss vom 23. Februar 2007 - 3 Y 13/06 - Oberverwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 21. Februar 2007 - 2 A 245/05 -,: BayVGH, Beschlüsse vom 22. Januar 2007 - 12 BV 06.2105 -, FamRZ 2007, 1201, und vom 28. Februar 2007 - 12 ZB 06.2581 -, Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 21. November 2007. - OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2010 - 3 L 222/07
Rückforderung von BAföG-Leistungen; Darlehensgewährung; Rückzahlungspflicht; …
Eventuelle sonstige familieninterne Beschränkungen und Bindungen sowie interne Absprachen, welche die rechtliche Zuordnung und Zugriffsmöglichkeit unberührt lassen, können prinzipiell angesichts der Nachrangigkeit staatlicher Ausbildungsförderung die Herausnahme aus der Vermögensanrechnung nicht begründen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.02.2000 - 5 B 182/99 -, juris; OVG Bremen, Urt. v. 21.01.2007 - 2 A 245/05 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 16.05.2007 - 12 C 07.359 -, juris; Beschl. v. 06.03.2007 - 12 ZB 06.2726 -, juris; Beschl. v. 28.02.2007 - 12 ZB 06.2581 -, juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.05.2007 - 4 LA 88/07 -, juris) und bewirken daher rechtlich gesehen auch kein Verwertungshindernis im Sinne des § 27 Abs. 1 Satz 2 BAföG. - VG Schwerin, 05.01.2015 - 6 A 1693/11
Rückforderung von Ausbildungsförderungsleistungen wegen Nichtangabe von …
Abweichend davon kann ein Vermögensverlust, der ohne Einflussnahme des Auszubildenden nach der Antragstellung eintritt, im Einzelfall das Eingreifen der Härtefallregelung nach § 29 Abs. 3 BAföG rechtfertigen (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 21.02.2007 - 2 A 245/05 -, juris Rn. 62;… Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 5. Aufl., § 29 Rn. 17;… Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl., § 29 Rn 17.4).Deshalb können grundsätzlich Umstände, die nach dem - in den vorgenannten Bestimmungen zum Ausdruck gekommenen - Willen des Gesetzgebers eine Vermögensanrechnung nicht ausschließen und schon bei der Prüfung dieser Vorschriften berücksichtigt worden sind, nicht die Rechtswidrigkeit der Ermessensentscheidung begründen (vgl. auch OVG Bremen, Urt. v. 21.02.2007 - 2 A 245/05 -, juris Rn. 71).
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.01.2008 - 6 B 3.07
Ausbildungsförderung: Rückforderung wegen nicht angegebenen Vermögens bei …
OVG, Beschluss vom 28. Juni 2007 - 4 LA 39/06 -, NVwZ-RR 2007, 779; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 29. November 2005 - 2 LA 89/05 -, Juris; OVG Bremen, Urteil vom 21. Februar 2007 - 2 A 245/05 -, NordÖR 2007, 220) das Vorliegen eines Verwertungshindernisses regelmäßig verneint, wenn der Auszubildende im Außenverhältnis wirksam über das Vermögen verfügen kann, verkennt sie, dass nach der in Bezug genommenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts maßgeblich für die Frage einer Verwertungsmöglichkeit Art und Inhalt der rechtsgeschäftlichen Verfügungsbeschränkung sind (vgl. insbesondere BVerwG…, Urteil vom 17. Januar 1991, a.a.O. zu einem Mündelgeldvermerk). - OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2008 - 2 A 1083/05
Rücknahme des Bescheides über die Bewilligung von Ausbildungsförderung und …
Rn. 49 Vgl. in diesem Sinne aber wohl Oberverwaltungsgericht für das Saarland, Beschluss vom 23. Februar 2007 - 3 Y 13/06 -, juris; Oberverwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 21. Februar 2007 - 2 A 245/05 -, juris: BayVGH, Beschlüsse vom 22. Januar 2007 - 12 BV 06.2105 -, FamRZ 2007, 1201, und vom 28. Februar 2007 - 12 ZB 06.2581 -, juris; Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 21. November 2007 - 2 LB 29/07 -. - OVG Niedersachsen, 25.02.2008 - 4 PA 390/07
Abzugsfähigkeit von Darlehensverbindlichkeiten zwischen nahen Angehörigen vom …
- VG Göttingen, 06.12.2007 - 2 A 42/06
Anzurechnendes Vermögen; Ausbildungsförderung; Bewilligungsbescheid; Grundsatz …
- VG Oldenburg, 03.12.2007 - 13 A 1744/06
Ausbildungsförderung; Frist; Grundsatz der Nachrangigkeit; …
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Rechtsprechung
| VG Halle, 27.03.2007 - 2 A 245/05 |
Verfahrensgang
- VG Halle, 27.03.2007 - 2 A 245/05
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2007 - 4 L 125/07
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