Rechtsprechung
| VG Berlin, 30.10.2002 - 2 A 26.02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rücknahme einer Einbürgerung; Wirkung ex tunc; Deutsche Staatsangehörigkeit; Gewährleistung von Vertrauensschutz; Statusbegründender Verwaltungsakt; Ermessensentscheidung der Behörde; Absolute Ausschlussfrist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 30.10.2002 - 2 A 26.02
- OVG Berlin, 20.02.2003 - 5 S 23.02
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- VG Berlin, 18.03.2003 - 2 A 203.01
Eine Einbürgerung kann nicht zurückgenommen werden
Auszug aus VG Berlin, 30.10.2002 - 2 A 26.02
Die aufschiebende Wirkung der Klage VG 2 A 203.01 gegen den Bescheid der Senatsverwaltung für Inneres vom 20. September 2001 wird wieder hergestellt, soweit mit vorgenanntem Bescheid die Einbürgerungen der Antragsteller zurückgenommen wurden.Sie wenden sich mit ihrer zum Aktenzeichen VG 2 A 203.01 erhobenen Klage gegen den Bescheid der Senatsverwaltung für Inneres vom 20. September 2001, mit dem diese u.a. die Einbürgerungen der Antragsteller mit Wirkung ex tunc zurückgenommen hat.
die aufschiebende Wirkung der Klage VG 2 A 203.01 gegen den Bescheid der Senatsverwaltung für Inneres vom 20. September 2001 wiederherzustellen, soweit mit vorgenanntem Bescheid die Einbürgerungen der Antragsteller zurückgenommen wurden,.
- BVerwG, 13.04.1989 - 1 B 54.89
Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Spezialregelung - Rücknahme
Auszug aus VG Berlin, 30.10.2002 - 2 A 26.02
Vor allem auch aus diesem Grunde hat das Bundesverwaltungsgericht die Regelung des§ 24 StaRegG als nicht auch auf Einbürgerungen nach § 8 RuStAG (analog) anwendbar angesehen (Beschluss vom 13. April 1989 - 1 B 54/89, NVwZ-RR 1990, 220). - BVerwG, 08.08.1986 - 4 C 16.84
Subsidiaritätsgrundsatz - Voraussetzungen - Verwaltungsverfahren
Auszug aus VG Berlin, 30.10.2002 - 2 A 26.02
Denn die Anwendung des § 48 VwVfG ausschließende Bestimmungen können auch dann gegeben sein, wenn sie zwar eine ausdrückliche inhaltsgleiche oder entgegengesetzte Regelung nicht treffen, jedoch eine abschließende Problemlösung für sich in Anspruch nehmen, was nach ihrem Sinn und Zweck im Wege der Auslegung zu ermitteln ist (BVerwG, Urteil vom 8. August 1986 - 4 C 16/84 -, NVwZ 1987, 488;… kritisch offenbar Sachs, aaO. Rn. 16). - BVerwG, 08.03.1977 - I C 15.73
Unwirksamkeitserklärung einer Einbürgerung - Rücknahme - Ausschlußfrist
Auszug aus VG Berlin, 30.10.2002 - 2 A 26.02
Warum der Gesetzgeber den unter § 24 StaRegG fallenden Personenkreis gegenüber den sonstigen zu Unrecht Eingebürgerten begünstigen sollte, bleibt unerfindlich, zumal geklärt ist, dass unter den Anwendungsbereich des § 24 StaRegG auch arglistig erschlichene Einbürgerungen nach den genannten Bestimmungen des StaRegG fallen (BVerwG, Urteil vom 8. März 1977 - l C 15/73 -, NJW 1977, 1603). - OVG Berlin, 02.11.1988 - 1 B 53.87
Auszug aus VG Berlin, 30.10.2002 - 2 A 26.02
i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 VwVfG auf die Rücknahme von Einbürgerungen keine Anwendung, wie bereits das Oberverwaltungsgericht Berlin im Urteil vom 2. November 1988 (OVG 1 B 53.87) zutreffend dargelegt hat.
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2006 - 5 B 1.05
Rücknahme einer erschlichenen Einbürgerung
Rn. 15 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Streitakten, die Streitakten des Verfahrens VG 2 A 159.04, die die Kläger betreffenden Verwaltungsvorgänge (3 Bände), die Streitakte zu dem Verfahren VG 23 A 46.04 sowie die Streitakten zu dem Verfahren VG 2 A 26.02/OVG 5 S 23.02 Bezug genommen, die vorgelegen haben und - soweit wesentlich - Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind. - VG Berlin, 18.03.2003 - 2 A 46.02 Hiergegen wendet sich die Klägerin mit ihrer am 7. März 2002 bei Gericht eingegangenen Klage, zu deren Begründung sie auf die Ausführungen in den Verfahren ihrer Geschwister zu den Aktenzeichen VG 2 A 203.01 und VG 2 A 26.02 Bezug nimmt.
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