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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 29.10.2019 - 2 A 261/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,38222
OVG Saarland, 29.10.2019 - 2 A 261/18 (https://dejure.org/2019,38222)
OVG Saarland, Entscheidung vom 29.10.2019 - 2 A 261/18 (https://dejure.org/2019,38222)
OVG Saarland, Entscheidung vom 29. Oktober 2019 - 2 A 261/18 (https://dejure.org/2019,38222)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    Wiedergestattung der Rinderhaltung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TierSchG § 16a Abs. 1
    Anordnung; Haltung; Rinder; Tierschutz; Wiedergestattung; erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung wegen tierschutzrechtlicher Anordnung (Wiedergestattung der Rinderhaltung)

  • rechtsportal.de

    TierSchG § 16a Abs. 1
    Streit um die Wiedergestattung der Tierhaltung aufgrund der nachträglichen Verbesserung der Haltungsbedingungen; Fortwährendes und beharrliches Bestreiten bzw. Relativieren amtlicherseits festgestellter und dokumentierter gravierender Haltungsmängel bei einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (2)

  • OVG Saarland, 27.09.2018 - 2 A 729/17

    Baugenehmigung für Bordell: Anwendung der Versammlungsstättenverordnung; …

    Auszug aus OVG Saarland, 29.10.2019 - 2 A 261/18
    Dabei ist zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes die Frage auszuformulieren und substantiiert auszuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird.(vgl. Beschluss des Senats vom 27.9.2018 - 2 A 729/17 - m.w.N., juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.03.2016 - 1 M 470/15

    Bestandsauflösung einer Schafherde; Ungeeignetheit des Schafhalters wegen …

    Auszug aus OVG Saarland, 29.10.2019 - 2 A 261/18
    Die Wiedergestattung setzt neben dem Wegfall des Grundes für die Annahme weiterer Zuwiderhandlungen voraus, dass ein individueller Lernprozess bei dem Tierhalter festgestellt werden kann.(vgl. Bay.VGH, Beschluss vom 28.3.2019 - 231019.134 - m.w.N.; OVG MV, Beschluss vom 1.3.2016 - 1 M 470/15 - zitiert nach juris) Zu der gerechtfertigten Einschätzung, dass ein Umdenken hinsichtlich des Haltens und Betreuens von Tieren sowie eine Einsicht in die bisherigen Verstöße bei dem Kläger nicht erkennbar sind, führt nicht der Umstand, dass er Rechtsmittel gegen die Anordnungen des Beklagten eingelegt hat, sondern sein fortwährendes und beharrliches Bestreiten bzw. Relativieren der amtlicherseits festgestellten und dokumentierten gravierenden Haltungsmängel bei seiner Rinderherde und das sich dadurch offenbarende grundlegend falsche Verständnis seiner ihm als Tierhalter aus § 2 TierSchG folgenden Verpflichtungen.
  • VG Würzburg, 29.01.2020 - W 8 S 20.160

    Untersagung der Schweinehaltung wegen Tierschutzverstößen

    Dies wäre etwa der Fall, wenn ein Gutachten unvollständig oder widersprüchlich wäre oder von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausginge oder sich erhebliche Zweifel an der Sachkunde des Gutachters ergäben (vgl. SaarlOVG, B.v. 12.11.2019 - 2 B 274/19 - juris; B.v. 29.10.2019 - 2 A 260/18 und 2 A 261/18 - jeweils juris; OVG SH, B.v. 5.6.2019 - 4 MB 42/19 - juris, BayVGH, B.v. 24.5.2019 - 23 ZB 19.183 - juris; B.v. 8.5.2019 - 23 ZB 17.1908 - KommunalPraxis BY 2019, 270; B.v. 30.4.2019 - 23 ZB 16.2520 - juris; B.v. 6.11.2017 - 9 C 17.328 - juris; B.v. 6.11.2017 - 9 ZB 15.2608 - juris; B.v. 19.10.2017 - 9 ZB 16.2073 - juris; B.v. 23.5.2017 - 9 C 16.2602 - juris; B.v. 18.4.2017 - 9 ZB 15.2694 - juris; OVG LSA, B.v. 11.1.2019 - 3 M 421/18 - juris; B.v. 14.5.2018 - 3 M 141/18 - juris; B.v. 10.5.2017 - 3 M 51/17 - LKV 2017, 326; NdsOVG, B.v. 29.11.2017 - 11 ME 268/17 - RdL 2018, 80; OVG Bln-Bbg, U.v. 23.11.2017 - OVG 5 B 2.17 - juris).

    Dem Antragsteller fehlt offenbar grundlegend das richtige Verständnis für die ihm als Tierhalter obliegenden Verpflichtungen, denen er von sich aus in eigener Erkenntnis nachkommen müsste (SaarlOVG, B.v. 29.10.2019 - 2 A 261/18 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2021 - 6 S 1557/19

    Aufrechterhaltung eines Tierhaltungs- und -betreuungsverbots gegenüber einem …

    Vielmehr muss zusätzlich ein innerer Vorgang im Sinne eines individuellen Lernprozesses stattgefunden haben, der sich auf die inneren Gründe für die Handlung bezieht und nachvollziehbar werden lässt, dass diese so nachhaltig entfallen sind, dass mit hinreichender Gewissheit künftig auszuschließen ist, dass sich der Kläger wiederum tierschutzwidrig verhält (…vgl. Hirt/Maisack/Moritz, Tierschutzgesetz, 3. Aufl. 2016, § 16a Rn. 55 m.w.N.; SaarlOVG, Beschluss vom 29.10.2019 - 2 A 261/18 -, juris Rn. 20; VG Würzburg…, Urteil vom 18.03.2019 - W 8 K 18.564 -, juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 18.07.2023 - 23 ZB 22.542

    Umfassendes Tierhaltungs- und Betreuungsverbot

    Hierfür müssen sie Umstände darlegen (zum Beispiel psychologisches Gutachten, Sachkundenachweis etc.), aus denen sich ergibt, dass sie (nunmehr) über die erforderliche Sachkunde zum Halten der betreffenden Tiere verfügen und bei ihnen ein individueller Lernprozess stattgefunden hat, der sich auf die inneren Gründe für die Zuwiderhandlungen gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen bezieht und nachvollziehbar werden lässt, dass diese so nachhaltig entfallen sind, dass mit hinreichender Gewissheit künftig auszuschließen ist, dass die Kläger wiederum ähnlich schwerwiegende oder wiederholte tierschutzrechtliche Verstöße begehen (…VGH BW, U.v. 16.12.2021 - 6 S 1557/19 - juris Rn. 47; SaarlOVG, B.v. 29.10.2019 - 2 A 261/18 - juris Rn. 20;… VG Würzburg, U.v. 18.3.2019 - W 8 K 18.564 - juris Rn. 19;… Hirt/Maisack/Moritz, TierSchG, a.a.O., § 16a Rn. 55 m.w.N.).
  • VG Schleswig, 29.01.2026 - 7 A 21/25

    Tierschutzrecht: Voraussetzungen einer Wiedergestattung der Tierhaltung und …

    Der Umstand, dass ein Tierhalter die bisherigen Verstöße fortwährend und beharrlich bestreitet oder relativiert, kann die Annahme rechtfertigen, dass ein Umdenken hinsichtlich des Haltens und Betreuens und die Einsicht in die bisherigen Verstöße nicht stattgefunden hat (vgl. Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 29. Oktober 2019 - 2 A 261/18 -, juris Rn. 20).

    Der Halter trägt die materielle Beweislast dafür, dass die Basis für die negative Prognose, die zum Haltungs- und Betreuungsverbot geführt hat, zwischenzeitlich entfallen ist (…vgl. Hirt/Maisack/Moritz/Felde, TierSchG, 4. Aufl. 2023, § 16a Rn. 55), wobei darauf hinzuweisen ist, dass die tierschutzrechtliche Anordnung, auf der das Haltungs- und Betreuungsverbot beruht, nicht Gegenstand des vorliegenden Wiedergestattungsverfahrens ist (vgl. Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 29. Oktober 2019 - 2 A 261/18 -, juris Rn. 19).

  • VGH Bayern, 28.02.2022 - 23 ZB 21.448

    Verbot des Haltens von Rindern

    Vielmehr muss der Kläger Umstände darlegen (zum Beispiel psychologisches Gutachten, Sachkundenachweis etc.), aus denen sich ergibt, dass eine Läuterung in seinem Verhalten gegenüber potentiell zu haltenden Tieren eingetreten ist und bei ihm ein individueller Lernprozess stattgefunden hat, der sich auf die inneren Gründe für die Handlung bezieht und nachvollziehbar werden lässt, dass diese so nachhaltig entfallen sind, dass mit hinreichender Gewissheit künftig auszuschließen ist, dass der Kläger wiederum ähnlich schwerwiegende tierschutzwidrige Zuwiderhandlungen begeht (…VGH BW, U.v. 16.12.2021 - 6 S 1557/19 - juris Rn. 47;… Hirt/Maisack/Moritz, TierSchG, 3. Aufl. 2016, § 16a Rn. 55 m.w.N.; SaarlOVG, B.v. 29.10.2019 - 2 A 261/18 - juris Rn. 20;… VG Würzburg, U.v. 18.3.2019 - W 8 K 18.564 - juris Rn. 19).
  • VG Bayreuth, 06.03.2024 - B 1 S 24.171

    Unmittelbarer Zwang, Fortnahme, Bestandsauflösung, Wiedergestattungsverfahren, …

    In diesem müssen sie Umstände darlegen (zum Beispiel Sachkundenachweis etc.), aus denen sich ergibt, dass sie (nunmehr) über die erforderliche Sachkunde zum Halten der betreffenden Tiere verfügen und bei ihnen ein individueller Lernprozess stattgefunden hat, der sich auf die inneren Gründe für die Zuwiderhandlungen gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen bezieht und nachvollziehbar werden lässt, dass diese so nachhaltig entfallen sind, dass mit hinreichender Gewissheit künftig auszuschließen ist, dass die Antragsteller wiederum ähnlich schwerwiegende oder wiederholte tierschutzrechtliche Verstöße begehen (…VGH BW, U.v. 16.12.2021 - 6 S 1557/19 - juris Rn. 47; SaarlOVG, B.v. 29.10.2019 - 2 A 261/18 - juris Rn. 20;… VG Würzburg, U.v. 18.3.2019 - W 8 K 18.564 - juris Rn. 19;… Hirt/Maisack/Moritz, TierSchG, a.a.O., § 16a Rn. 55 m.w.N.).
  • VG Münster, 03.12.2024 - 4 K 1177/22
    OVG, Beschluss vom 29. Oktober 2019 - 2 A 261/18 -, juris, Rn. 20; VG Würzburg, Urteil vom 18. März 2019 - W 8 K 18.564 -, juris, Rn. 19; Hirt/Maisack/Moritz, Tierschutzgesetz, 4. Aufl. 2023, § 16a, Rn. 55 m.w.N.
  • VG Münster, 03.12.2024 - 4 K 1178/22
    OVG, Beschluss vom 29. Oktober 2019 - 2 A 261/18 -, juris, Rn. 20; VG Würzburg, Urteil vom 18. März 2019 - W 8 K 18.564 -, juris, Rn. 19; Hirt/Maisack/Moritz, Tierschutzgesetz, 4. Aufl. 2023, § 16a, Rn. 55 m.w.N.
  • VG Münster, 03.12.2024 - 4 K 1176/22
    OVG, Beschluss vom 29. Oktober 2019 - 2 A 261/18 -, juris, Rn. 20; VG Würzburg, Urteil vom 18. März 2019 - W 8 K 18.564 -, juris, Rn. 19; Hirt/Maisack/Moritz, Tierschutzgesetz, 4. Aufl. 2023, § 16a, Rn. 55 m.w.N.
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