Rechtsprechung
| VG Halle, 13.11.2012 - 2 A 271/11 |
Verfahrensgang
- VG Halle, 13.11.2012 - 2 A 271/11
- OVG Sachsen-Anhalt, 05.02.2014 - 2 L 6/13
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Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 17.12.2013 - 2 A 271/11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
BeamtVG § 15
Unterhaltsbeitrag, Versicherungsleistungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 11.03.2011 - 3 K 524/10
- OVG Sachsen, 17.12.2013 - 2 A 271/11
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 16.10.1984 - 2 BvL 20/82
Personalvertretungswahlen - Verfassungsmäßigkeit - Unterschriftenquorum
Auszug aus OVG Sachsen, 17.12.2013 - 2 A 271/11
Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsrente sind deshalb bei der Berechnung des Unterhaltsbeitrags als Einkommen anzurechnen (vgl. ebenso für Leistungen aus einer Unfallrente: BVerwG, Beschl. v. 16. September 1985, ZBR 1986, 62; Beschl. v. 23. August 1984, ZBR 1984, 377).Höchstrichterlich ist bereits geklärt, dass entsprechende vertragliche Leistungen auf den Unterhaltsbeitrag anzurechnen sind (für die Unfallrente: BVerwG, Beschl. v. 16. September 1985, ZBR 1986, 62; Beschl. v. 23. August 1984, ZBR 1984, 377).
- BVerwG, 26.06.1985 - 1 D 49.84
Urkundenfälschung und Falschbeurkundung im Amt in mehreren Fällen als …
Auszug aus OVG Sachsen, 17.12.2013 - 2 A 271/11
Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsrente sind deshalb bei der Berechnung des Unterhaltsbeitrags als Einkommen anzurechnen (vgl. ebenso für Leistungen aus einer Unfallrente: BVerwG, Beschl. v. 16. September 1985, ZBR 1986, 62; Beschl. v. 23. August 1984, ZBR 1984, 377).Höchstrichterlich ist bereits geklärt, dass entsprechende vertragliche Leistungen auf den Unterhaltsbeitrag anzurechnen sind (für die Unfallrente: BVerwG, Beschl. v. 16. September 1985, ZBR 1986, 62; Beschl. v. 23. August 1984, ZBR 1984, 377).
- BVerwG, 26.01.1994 - 1 DB 3.94
Früherer Beamter - Unterhaltsantrag - Falsche Angaben - Ablehnung wegen …
Auszug aus OVG Sachsen, 17.12.2013 - 2 A 271/11
Der Unterhaltsbeitrag soll lediglich unterstützend wirken und Härten ausgleichen, die nicht auf andere Weise zu beseitigen sind (…vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Juli 1963, Buchholz 232 § 130 BBG Nr. 1;… Urt. v. 13. Juli 1964, Buchholz 232 § 130 BBG Nr. 2; Beschl. v. 26. Januar 1994, ZBR 1994, 230;… Kümmel, Beamtenversorgungsgesetz, Stand Oktober 2010, § 15 Rn. 2 m. w. N.;… Plog/Wiedow/Groepper/Tegethoff, BBG, Stand Oktober 2013, § 15 BeamtVG Rn. 4 ff. m. w. N.). - OVG Sachsen, 16.04.2008 - 5 B 49/07
Industrie- und Handelskammer; Pflichtmitgliedschaft; Rechtsanwalt; …
Auszug aus OVG Sachsen, 17.12.2013 - 2 A 271/11
Die zulässige Geltendmachung der grundsätzlichen Bedeutung erfordert die Bezeichnung einer konkreten Frage, die Darlegung ihrer Entscheidungserheblichkeit sowie einen Hinweis auf deren über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 16. April 2008, SächsVBl. 2008, 191, 194; st. Rspr.).
- VGH Baden-Württemberg, 28.01.2025 - 4 S 862/23
Zweck des Anspruchs auf Gewährung eines Unterhaltsbeitrages
Im Grundsatz ist es ausgehend von den obigen Ausführungen auch zulässig, anderweitiges Einkommen des früheren Beamten zu berücksichtigen, wie es der Kläger aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung bezieht, auch wenn derartige auf eigenen Mitteln beruhende Leistungen von den Ruhensregeln, die gemäß § 17 Satz 2 LBeamtVG auch auf einen Unterhaltsbeitrag Anwendung finden, nicht erfasst werden (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 17.12.2013 - 2 A 271/11 -, Juris Rn. 11 sowie zu § 77 BDO BVerwG, Urteil vom 12.01.1977 - 1 D 55.76 -, BVerwGE 53, 237 [239]: "Zwar kann ein Unterhaltsbeitrag nur soweit bewilligt werden, als dem Verurteilten andere Einkommensquellen nicht zur Verfügung stehen …"). - BVerwG, 05.02.2026 - 2 C 6.25
Unterhaltsbeitrag nach LBeamtVG BW bedürftigkeitsabhängig
Rn. 36 aa) Das Berufungsgericht hat zutreffend darauf abgestellt, dass der Unterhaltsbeitrag nicht der amtsangemessenen Unterhaltssicherung im Sinne der Alimentierung dient, sondern lediglich ein Beitrag zum Lebensunterhalt des Beamten sein soll, diesen nur sichern helfen und Härten ausgleichen soll (vgl. auch OVG Bautzen, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 2 A 271/11 - juris Rn. 11 ff.; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 22. November 2010 - OVG 6 B 16.09 - juris Rn. 13 ff., jeweils für § 15 BeamtVG). - VG Freiburg, 25.01.2022 - 13 K 3633/19
Gewährung eines Unterhaltsbeitrags für einen wegen Dienstunfähigkeit entlassenen …
Rn. 64 Danach ist es nicht zu beanstanden, dass die Beklagte im Rahmen ihrer Ermessensausübung die Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung des Klägers in Höhe von monatlich 3.383,60 EUR auf den Unterhaltsbeitrag anrechnet (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 17.12.2013 - 2 A 271/11 -, juris) und ihn auf Null festsetzt.
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