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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 04.09.2020 - 2 A 291/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,26703
OVG Saarland, 04.09.2020 - 2 A 291/19 (https://dejure.org/2020,26703)
OVG Saarland, Entscheidung vom 04.09.2020 - 2 A 291/19 (https://dejure.org/2020,26703)
OVG Saarland, Entscheidung vom 04. September 2020 - 2 A 291/19 (https://dejure.org/2020,26703)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 7 Abs 1 S 2 BauO SL 2004, § 7 Abs 1 S 3 BauO SL 2004, § 7 Abs 1 S 4 BauO SL 2004, § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 2 VwGO
    Nachbaranfechtung einer Baugenehmigung; eigene Abstandsverletzung; erdrückende Wirkung; Divergenzrüge

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    BauGB § 34 Abs. 1 Satz 1; LBO Saar §§ 7 Abs. 1, 6 Abs. 1 (1988).

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (7)

  • OVG Saarland, 25.05.2010 - 2 A 31/10

    Rücksichtnahmepflicht einer bis an die seitliche Grenze reichenden Dachterrasse …

    Auszug aus OVG Saarland, 04.09.2020 - 2 A 291/19
    Daraus folge, wie das OVG des Saarlandes im Beschluss vom 25.5.2010 - 2 A 31/10 - ausgeführt habe, dass sich der Nachbar, der sich selbst an die Abstandsflächenbestimmungen nicht gehalten habe, eine Verletzung der Abstandsflächenbestimmungen durch seinen Nachbarn nur noch mit Erfolg geltend machen könne, wenn das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmeverbot verletzt sei.

    Der Senat[Urteil vom 18.9.2008 - 2 A 4/08 -, juris; vgl. auch Beschluss vom 25.5.2010 - 2 A 31/10 -,.juris][Urteil vom 18.9.2008 - 2 A 4/08 -, juris; vgl. auch Beschluss vom 25.5.2010 - 2 A 31/10 -,.juris] hat zu den gegenüber § 6 LBO 1988 neu gefassten Sätzen 2 - 4 des § 7 Abs. 1 LBO 2004 ausgeführt, nach dem gegenwärtigen, nur noch auf ein Bauen an der Grenze ("ohne Grenzabstand") abstellenden Gesetzestext könne der Eigentümer eines nicht im Einklang mit den Grenzabstanderfordernissen bebauten Grundstücks auch einen darüber hinausgehenden Eingriff in die Abstandsflächenbestimmungen grundsätzlich - vorbehaltlich der Grenzen des Rücksichtnahmegebotes - nicht mehr abwehren.

    Außerdem hat der Senat[Beschluss vom 25.5.2010 - 2 A 31/10 -, juris][Beschluss vom 25.5.2010 - 2 A 31/10 -, juris] die Rechtsfrage schon geklärt.

    Dies steht aber - wie die vorangegangenen Ausführungen unter Nr. 1 zeigen - im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats[Beschluss vom 25.5.2010 - 2 A 31/10 - und Urteil vom 18.9.2008 - 2 A 4/08 - , juris][Beschluss vom 25.5.2010 - 2 A 31/10 - und Urteil vom 18.9.2008 - 2 A 4/08 - , juris].

    Eine Divergenzrüge nach § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO führt allgemein nur dann zur Berufungszulassung, wenn das Urteil des Verwaltungsgerichts mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift von einem ebensolchen Rechtssatz abweicht, den eines der in der Vorschrift genannten Gerichte aufgestellt hat.[vgl. Beschluss des Senats vom 12.11.2018 - 2 A 556/17 -, juris][vgl. Beschluss des Senats vom 12.11.2018 - 2 A 556/17 -, juris] Der Hinweis des Klägers auf die - seiner Ansicht nach - divergierende Entscheidung des - bereits zuvor erwähnten - OVG Rheinland-Pfalz[Urteil vom 20.8.2002 - 1 A 10731/02 -, juris][Urteil vom 20.8.2002 - 1 A 10731/02 -, juris] genügt hierfür nicht, denn es handelt sich bei diesem Gericht schon nicht um ein in § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO benanntes Divergenzgericht, da es nicht auf die Abweichung von der Entscheidung irgendeines Oberverwaltungsgerichts ankommt, sondern allein darauf, ob das angegriffene Urteil des Verwaltungsgerichts von der Entscheidung des im Instanzenzug übergeordneten Berufungsgerichts abweicht.[vgl. Stuhlfauth in Bader, VwGO, 6. Aufl., § 124 Rdnr. 53 m.w.N][vgl. Stuhlfauth in Bader, VwGO, 6. Aufl., § 124 Rdnr. 53 m.w.N] Letzteres ist im Übrigen ersichtlich nicht der Fall, denn das erstinstanzliche Urteil nimmt ausdrücklich Bezug auf die Rechtsprechung des Senats in dem Beschluss vom 25.5.2010 - 2 A 31/10 -.

  • OVG Saarland, 18.09.2008 - 2 A 4/08
    Auszug aus OVG Saarland, 04.09.2020 - 2 A 291/19
    Aus dem Urteil des OVG des Saarlandes vom 18.9.2008 - 2 A 4/08 - ergebe sich, dass der Nachbar auch nach der neuen Gesetzeslage nur in den Grenzen des Rücksichtnahmegebotes bauen dürfe.

    Der Senat[Urteil vom 18.9.2008 - 2 A 4/08 -, juris; vgl. auch Beschluss vom 25.5.2010 - 2 A 31/10 -,.juris][Urteil vom 18.9.2008 - 2 A 4/08 -, juris; vgl. auch Beschluss vom 25.5.2010 - 2 A 31/10 -,.juris] hat zu den gegenüber § 6 LBO 1988 neu gefassten Sätzen 2 - 4 des § 7 Abs. 1 LBO 2004 ausgeführt, nach dem gegenwärtigen, nur noch auf ein Bauen an der Grenze ("ohne Grenzabstand") abstellenden Gesetzestext könne der Eigentümer eines nicht im Einklang mit den Grenzabstanderfordernissen bebauten Grundstücks auch einen darüber hinausgehenden Eingriff in die Abstandsflächenbestimmungen grundsätzlich - vorbehaltlich der Grenzen des Rücksichtnahmegebotes - nicht mehr abwehren.

    Dies steht aber - wie die vorangegangenen Ausführungen unter Nr. 1 zeigen - im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats[Beschluss vom 25.5.2010 - 2 A 31/10 - und Urteil vom 18.9.2008 - 2 A 4/08 - , juris][Beschluss vom 25.5.2010 - 2 A 31/10 - und Urteil vom 18.9.2008 - 2 A 4/08 - , juris].

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.2002 - 1 A 10731/02

    Deckungsgleiche Grenzbebauung bei vorhandener Grenzbebauung

    Auszug aus OVG Saarland, 04.09.2020 - 2 A 291/19
    Hiervon abgesehen ist auch die von dem Kläger zitierte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Urteil vom 20.8.2002 - 1 A 10731/02) nicht geeignet, einen grundsätzlichen Klärungsbedarf zu belegen.

    Eine Divergenzrüge nach § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO führt allgemein nur dann zur Berufungszulassung, wenn das Urteil des Verwaltungsgerichts mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift von einem ebensolchen Rechtssatz abweicht, den eines der in der Vorschrift genannten Gerichte aufgestellt hat.[vgl. Beschluss des Senats vom 12.11.2018 - 2 A 556/17 -, juris][vgl. Beschluss des Senats vom 12.11.2018 - 2 A 556/17 -, juris] Der Hinweis des Klägers auf die - seiner Ansicht nach - divergierende Entscheidung des - bereits zuvor erwähnten - OVG Rheinland-Pfalz[Urteil vom 20.8.2002 - 1 A 10731/02 -, juris][Urteil vom 20.8.2002 - 1 A 10731/02 -, juris] genügt hierfür nicht, denn es handelt sich bei diesem Gericht schon nicht um ein in § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO benanntes Divergenzgericht, da es nicht auf die Abweichung von der Entscheidung irgendeines Oberverwaltungsgerichts ankommt, sondern allein darauf, ob das angegriffene Urteil des Verwaltungsgerichts von der Entscheidung des im Instanzenzug übergeordneten Berufungsgerichts abweicht.[vgl. Stuhlfauth in Bader, VwGO, 6. Aufl., § 124 Rdnr. 53 m.w.N][vgl. Stuhlfauth in Bader, VwGO, 6. Aufl., § 124 Rdnr. 53 m.w.N] Letzteres ist im Übrigen ersichtlich nicht der Fall, denn das erstinstanzliche Urteil nimmt ausdrücklich Bezug auf die Rechtsprechung des Senats in dem Beschluss vom 25.5.2010 - 2 A 31/10 -.

  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar - …

    Auszug aus OVG Saarland, 04.09.2020 - 2 A 291/19
    Ein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme kommt vorliegend auch nicht unter dem Gesichtspunkt der behaupteten "Einkesselung" bzw. "Einmauerung" in Betracht, was nach der Rechtsprechung[BVerwG, Urteil vom 13.3.1981 - 4 C 1.78 - juris: 12-geschossiges Gebäude in 15 m Entfernung zu 2, 5-geschossigen Nachbarhaus; und Urteil vom 23.5.1986 - 4 C 34.85 - juris][BVerwG, Urteil vom 13.3.1981 - 4 C 1.78 - juris: 12-geschossiges Gebäude in 15 m Entfernung zu 2, 5-geschossigen Nachbarhaus; und Urteil vom 23.5.1986 - 4 C 34.85 - juris] insbesondere bei übergroßen Baukörpern in geringem Abstand zu benachbarten Wohngebäuden der Fall sein kann.
  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85

    Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung …

    Auszug aus OVG Saarland, 04.09.2020 - 2 A 291/19
    Ein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme kommt vorliegend auch nicht unter dem Gesichtspunkt der behaupteten "Einkesselung" bzw. "Einmauerung" in Betracht, was nach der Rechtsprechung[BVerwG, Urteil vom 13.3.1981 - 4 C 1.78 - juris: 12-geschossiges Gebäude in 15 m Entfernung zu 2, 5-geschossigen Nachbarhaus; und Urteil vom 23.5.1986 - 4 C 34.85 - juris][BVerwG, Urteil vom 13.3.1981 - 4 C 1.78 - juris: 12-geschossiges Gebäude in 15 m Entfernung zu 2, 5-geschossigen Nachbarhaus; und Urteil vom 23.5.1986 - 4 C 34.85 - juris] insbesondere bei übergroßen Baukörpern in geringem Abstand zu benachbarten Wohngebäuden der Fall sein kann.
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

    Auszug aus OVG Saarland, 04.09.2020 - 2 A 291/19
    Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.[vgl. dazu allgemein OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.6.2002 - 1 Q 55/01 -, SKZ 2002, 289, Leitsatz Nr. 15, ständige Rechtsprechung; vgl. in dem Zusammenhang auch BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, DVBl. 2004, 838][vgl. dazu allgemein OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.6.2002 - 1 Q 55/01 -, SKZ 2002, 289, Leitsatz Nr. 15, ständige Rechtsprechung; vgl. in dem Zusammenhang auch BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, DVBl. 2004, 838].
  • OVG Saarland, 12.11.2018 - 2 A 556/17

    Erteilung einer Baugenehmigung für den Bau eines Textilmarktes; …

    Auszug aus OVG Saarland, 04.09.2020 - 2 A 291/19
    Eine Divergenzrüge nach § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO führt allgemein nur dann zur Berufungszulassung, wenn das Urteil des Verwaltungsgerichts mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift von einem ebensolchen Rechtssatz abweicht, den eines der in der Vorschrift genannten Gerichte aufgestellt hat.[vgl. Beschluss des Senats vom 12.11.2018 - 2 A 556/17 -, juris][vgl. Beschluss des Senats vom 12.11.2018 - 2 A 556/17 -, juris] Der Hinweis des Klägers auf die - seiner Ansicht nach - divergierende Entscheidung des - bereits zuvor erwähnten - OVG Rheinland-Pfalz[Urteil vom 20.8.2002 - 1 A 10731/02 -, juris][Urteil vom 20.8.2002 - 1 A 10731/02 -, juris] genügt hierfür nicht, denn es handelt sich bei diesem Gericht schon nicht um ein in § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO benanntes Divergenzgericht, da es nicht auf die Abweichung von der Entscheidung irgendeines Oberverwaltungsgerichts ankommt, sondern allein darauf, ob das angegriffene Urteil des Verwaltungsgerichts von der Entscheidung des im Instanzenzug übergeordneten Berufungsgerichts abweicht.[vgl. Stuhlfauth in Bader, VwGO, 6. Aufl., § 124 Rdnr. 53 m.w.N][vgl. Stuhlfauth in Bader, VwGO, 6. Aufl., § 124 Rdnr. 53 m.w.N] Letzteres ist im Übrigen ersichtlich nicht der Fall, denn das erstinstanzliche Urteil nimmt ausdrücklich Bezug auf die Rechtsprechung des Senats in dem Beschluss vom 25.5.2010 - 2 A 31/10 -.
  • OVG Saarland, 21.07.2026 - 2 A 29/25

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für die Aufstockung eines Hochbunkers im …

    Rn. 30 Hierbei ist zunächst zu sehen, dass die Situation vorliegend dadurch gekennzeichnet ist, dass auf beiden Seiten - also auf Seiten des Klägers und auf Seiten der Beigeladenen - eine Grenzbebauung besteht.[vgl. Beschluss des Senats vom 4.9.2020 - 2 A 291/19 -, juris, Rn. 19 - 20][vgl. Beschluss des Senats vom 4.9.2020 - 2 A 291/19 -, juris, Rn. 19 - 20] Ferner soll der geplante Anbau - Höhe des 4. Obergeschosses - an der Grenze zum klägerischen Grundstück derart "abgesenkt" sein, dass das dortige Attikageschoss an die Firsthöhe des klägerischen Gebäudes angepasst ist (hier: Höhe 18, 95 Meter).

    Folglich entstehen durch die Aufstockung keineswegs übergroße Baukörper im Vergleich zu dem Wohnhaus des Klägers und der in der Umgebung vorhandenen mehrgeschossigen Wohnbebauung.[vgl. hierzu auch den Beschluss des Senats 4.9.2020 - 2 A 291/19 -, juris, Rn. 21][vgl. hierzu auch den Beschluss des Senats 4.9.2020 - 2 A 291/19 -, juris, Rn. 21] Das geplante 5. Obergeschoss wird überdies einen Abstand von rund 6 Metern zur grenzständigen Bebauung auf dem Grundstück des Klägers einhalten; lediglich das 4. Obergeschoss wird grenzständig angebaut.

  • OVG Saarland, 21.09.2026 - 2 B 80/26

    Öffentliches Baurecht: Eilrechtsschutz gegen eine Baugenehmigung für die …

    Auch dies entbindet jedoch nicht von der Einhaltung der Grenzen des planungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots.[vgl. Beschluss des Senats vom 4.9.2020 - 2 A 291/19 -, juris, Rn. 20 f. m. w. N.][vgl. Beschluss des Senats vom 4.9.2020 - 2 A 291/19 -, juris, Rn. 20 f. m. w. N.].
  • OVG Saarland, 31.01.2023 - 2 A 15/23

    Divergenzrüge im Berufungszulassungsverfahren; keine Verwirkung …

    Bei der Divergenzrüge nach § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO kommt es nicht auf die Abweichung von der Entscheidung irgendeines Oberverwaltungsgerichts oder Verwaltungsgerichtshofs an, sondern allein darauf, ob das angegriffene Urteil des Verwaltungsgerichts von der Entscheidung des ihm im Instanzenzug übergeordneten Berufungsgerichts abweicht (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4.9.2020 - 2 A 291/19 -, BRS 88 Nr. 85).

    Bei der Divergenzrüge nach § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO kommt es nicht auf die Abweichung von der Entscheidung irgendeines Oberverwaltungsgerichts an, sondern allein darauf, ob das angegriffene Urteil des Verwaltungsgerichts von der Entscheidung des im Instanzenzug übergeordneten Berufungsgerichts abweicht.[vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4.9.2020 - 2 A 291/19 -, BRS 88 Nr. 85][vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4.9.2020 - 2 A 291/19 -, BRS 88 Nr. 85] Dass auch insoweit in der Sache das zuvor Gesagte zu gelten hätte, sei daher nur ergänzend erwähnt.

  • OVG Saarland, 10.01.2025 - 2 A 176/24

    Kostenerstattung für Feuerwehreinsatz durch Verbrennen von Matratzen

    Bei der Divergenzrüge nach § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO kommt es nicht auf die Abweichung von der Entscheidung irgendeines Oberverwaltungsgerichts an, sondern allein darauf, ob das angegriffene Urteil des Verwaltungsgerichts von der Entscheidung des im Instanzenzug übergeordneten Berufungsgerichts abweicht.[vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 30.1.2023 - 2 A 15/23 - und vom 4.9.2020 - 2 A 291/19 -, BRS 88 Nr. 85][vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 30.1.2023 - 2 A 15/23 - und vom 4.9.2020 - 2 A 291/19 -, BRS 88 Nr. 85] Dies ist bereits nicht dargelegt.
  • OVG Saarland, 22.02.2023 - 2 A 114/22

    Anforderungen an die Begründung eines Berufungszulassungsantrages bei …

    vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 30.1.2023 - 2 A 15/23 - und vom 4.9.2020 - 2 A 291/19 -, BRS 88 Nr. 85 < schließen.
  • OVG Saarland, 18.09.2020 - 2 A 228/20

    Zulässigkeit von Werbeanlagen

    Rn. 15 Die von der Klägerin, die mit der Rechtsprechung von einer einzelfallabhängig möglichen ausnahmsweisen bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit auch von Fremdwerbeanlagen in allgemeinen Wohngebieten (§ 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO) ausgeht, in der Antragsbegründung erwähnten Gerichtsentscheidungen aus Nordrhein-Westfalen, die im Übrigen unter dem Aspekt der Divergenz (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO) nicht von Belang wären,[vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4.9.2020 - 2 A 291/19 -, juris][vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4.9.2020 - 2 A 291/19 -, juris] betreffen die Bewertung der dort jeweils streitgegenständlichen Umgebungsbebauung unter dem Aspekt der Gewichtigkeit verschiedener Nutzungsarten.
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