Rechtsprechung
| OVG Saarland, 18.03.2019 - 2 A 295/18 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 17 BAföG, § 7 Abs 1 S 1 BAföG, § 7 Abs 3 BAföG, Art 6 Abs 1 GG, § 7 Abs 1 S 2 BAföG
Ausbildungsförderung; materielle Gleichwertigkeit inländischer und ausländischer Abschlüsse; hier: Studium der Philologie in der Ukraine - Wolters Kluwer
Erschöpfung des Anspruchs auf Förderung einer Erstausbildung; Fehlende anderweitige Verfügbarkeit der für Lebensunterhalt und Ausbildung erf...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BAföG § 1 ; BAföG § 7 Abs. 1 ; BAföG § 7 Abs. 3
Erschöpfung des Anspruchs auf Förderung einer Erstausbildung; Fehlende anderweitige Verfügbarkeit der für Lebensunterhalt und Ausbildung erforderlichen Mittel; Berücksichtigung eines ausländischen berufsqualifizierenden Abschlusses beim Anspruch auf Förderung der ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anspruch auf Förderung der "Erstausbildung" bei einem ausländischen Abschluss
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 27.10.2017 - 3 K 853/15
- OVG Saarland, 18.03.2019 - 2 A 295/18
Papierfundstellen
- FamRZ 2019, 1287
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 10.04.2008 - 5 C 12.07
Andere Ausbildung; Ausbildungsabbruch, Verzicht auf die Nutzung eines im Ausland …
Auszug aus OVG Saarland, 18.03.2019 - 2 A 295/18
Die Vorschrift ist, was von Seiten der Beklagten nicht in Abrede gestellt wird, nach der nach ihrem Erlass ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gerade mit Blick auf ihre Entstehungsgeschichte, konkret die auf eine "spezielle Förderungsproblematik" beschränkte Intention und Zielsetzung des Bundesgesetzgebers bei ihrer "Auslegung" und Anwendung ungeachtet ihres eindeutigen Wortlauts "teleologisch zu reduzieren".(vgl. BVerwG, Urteile vom 31.10.1996 - 5 C 21.95 -, NVwZ-RR 1997, 496, und vom 10.4.2008 - 5 C 12.07 -, DVBl. 2008, 1058) Danach kann der in dem § 7 Abs. 1 Satz 2 BAföG enthaltene Ausschluss eines ansonsten bestehenden Förderungsanspruchs nur solchen Antragstellern entgegengehalten werden, die sich durch "freie Wahl" anstelle einer Ausbildung im Inland für eine Erstausbildung im Ausland entschieden haben.Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem von der ZAB im Verwaltungsverfahren übersandten, nicht substantiierten "Gutachten" vom 3.9.2009, das diesen Namen eigentlich nicht verdient und allenfalls die Aussagekraft einer "Ergebnismitteilung" hat.(vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 10.4.2008 - 5 C 12.07 -, NVwZ 2008, 1131, in dem die Sache lediglich zur Klärung einer partiellen Anrechnungsmöglichkeit im Rahmen des § 17 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BAföG an die Vorinstanz zurückverwiesen wurde) Zu einer näheren Konkretisierung, was der Kläger nun konkret in Deutschland "hätte anfangen könne" und ob daraus eine "materielle Gleichwertigkeit" mit einem deutschen Abschluss herzuleiten gewesen wäre, äußert sich das Gutachten nicht.
Rn. 27 Der von ausländischen Ehegatten eines/einer Deutschen (vor der Heirat) im Heimatland erworbene und dort als berufsqualifizierend zu bewertende Ausbildungsabschluss stellt aber nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts allgemein nur dann einen im Bundesgebiet förderungsrechtlich beachtlichen Ausbildungsabschluss dar, wenn er hier als zu einer Berufsausübung befähigender, "gleichwertiger Abschluss" anerkannt wird.(vgl. auch dazu BVerwG, Urteil vom 10.4.2008 - 5 C 12.07 -, DVBl. 2008, 1058) Die Stellungnahme der ZAB verweist den Kläger nicht weiter konkretisiert auf mögliche "Anerkennungsverfahren" und darauf, dass er sich mit seinem ukrainischen Studienabschluss letztlich in irgendeinem nicht reglementierten Beruf, für den also keine spezifischen Qualifikationsnachweispflichten bestehen, Arbeit suchen könne, wobei er lediglich seine "Chancen" am Arbeitsmarkt verbessern könne, wenn er eine "Zeugnisbewertung" beantrage.
Das in der Ukraine abgeschlossene Studium des Klägers ist von daher in wertender Betrachtung in den systematischen Zusammenhang der Förderungsansprüche und Beschränkungen einzuordnen, denen auch ein deutscher Förderungsbewerber unterliegt.(vgl. auch dazu etwa BVerwG, Urteil vom 10.4.2008 - 5 C 12.07 -, DVBl. 2008, 1058) Daher ist davon auszugehen, dass das in Deutschland betriebene Studium des Klägers eine "andere Ausbildung" im Verständnis vom § 7 Abs. 3 Satz 1 BAföG darstellt, deren Förderung vom Vorliegen eines "wichtigen oder unabweisbaren Grundes" für den darin rechtlich zu erblickenden Fachrichtungswechsel abhängt.
Das ist nach Aktenlage seitens der Beklagten ersichtlich - und nach ihrer Rechtsauffassung konsequent - bisher nicht geschehen, wobei die ZAB auf Seite 4 unten ihrer Stellungnahme vom Februar 2017 ihrerseits gegenüber dem Verwaltungsgericht ausdrücklich darauf hingewiesen hat, die Beantwortung der Frage, ob der Fall des Klägers als "Studienabbruch" oder als "Fachrichtungswechsel" anzusehen sei und ob ein solcher gegebenenfalls in Ansehung des Förderungsanspruchs beziehungsweise mit Blick auf die Förderungsmodalität im Wege eines hälftigen Zuschusses aus einem wichtigen oder gar aus unabweisbaren Grund erfolgt sei (vgl. dazu §§ 7 Abs. 3, 17 Abs. 3 Satz 2 BAföG),(vgl. auch hierzu BVerwG, Urteil vom 10.4.2008 - 5 C 12.07 -, DVBl. 2008, 1058) nicht in ihren Zuständigkeitsbereich falle, vielmehr von der Beklagten selbst zu beurteilen sei.
- VG Saarlouis, 27.10.2017 - 3 K 853/15
Ausbildungsförderung: Anspruch auf Ausbildungsförderung; im Ausland erworbener …
Auszug aus OVG Saarland, 18.03.2019 - 2 A 295/18
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 27. Oktober 2017 - 3 K 853/15 - abgeändert und die Beklagte unter Aufhebung des Bescheids vom 8.12.2014 und des Widerspruchsbescheids vom 15.6.2015 verpflichtet, ihm die beantragte Ausbildungsförderung dem Grunde nach zu bewilligen.Rn. 17 das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 27. Oktober 2017 - 3 K 853/15 - aufzuheben und die Beklagte unter Aufhebung des Bescheids vom 8.12.2014 und des Widerspruchsbescheids vom 15.6.2015 zu verpflichten, ihm die beantragte Ausbildungsförderung dem Grunde nach zu gewähren.
Rn. 21 Die vom Senat zugelassene und auch sonst keinen Bedenken hinsichtlich ihrer Zulässigkeit unterliegende Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 27.10.2017 - 3 K 853/15 -, mit dem seine Klage auf Bewilligung einer Ausbildungsförderung durch die Beklagte für das seit dem Wintersemester 2014/2015 an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (HTW) betriebene Studium in dem Studienfach Kommunikationsinformatik mit dem Studienziel Bachelor abgewiesen wurde, ist begründet.
- BVerwG, 31.10.1996 - 5 C 21.95
Ausbildungsförderungsrecht - Anspruch von Vertriebenen trotz …
Auszug aus OVG Saarland, 18.03.2019 - 2 A 295/18
Die Vorschrift ist, was von Seiten der Beklagten nicht in Abrede gestellt wird, nach der nach ihrem Erlass ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gerade mit Blick auf ihre Entstehungsgeschichte, konkret die auf eine "spezielle Förderungsproblematik" beschränkte Intention und Zielsetzung des Bundesgesetzgebers bei ihrer "Auslegung" und Anwendung ungeachtet ihres eindeutigen Wortlauts "teleologisch zu reduzieren".(vgl. BVerwG, Urteile vom 31.10.1996 - 5 C 21.95 -, NVwZ-RR 1997, 496, und vom 10.4.2008 - 5 C 12.07 -, DVBl. 2008, 1058) Danach kann der in dem § 7 Abs. 1 Satz 2 BAföG enthaltene Ausschluss eines ansonsten bestehenden Förderungsanspruchs nur solchen Antragstellern entgegengehalten werden, die sich durch "freie Wahl" anstelle einer Ausbildung im Inland für eine Erstausbildung im Ausland entschieden haben.Ein ausländischer berufsqualifizierender Abschluss schließt daher den Anspruch auf Erstausbildung (§ 7 Abs. 1 Satz 1 BAföG) dann nicht aus, wenn der Betroffene vor Abschluss der Auslandsausbildung keine Wahlmöglichkeit hatte, seine Ausbildung stattdessen in der Bundesrepublik Deutschland zu absolvieren,(vgl. hierzu beispielsweise BVerwG, Urteil vom 31.10.1996 - 5 C 21.95 -, NVwZ-RR 1997, 496, und vom 17.4.1997 - 5 C 5.96 -, DVBl. 1997, 1436) wenn der im Ausland erworbene Abschluss in der Bundesrepublik Deutschland nicht als zur Berufsausübung befähigender, gleichwertiger Abschluss anerkannt ist und wenn es dem Auszubildenden zudem nicht mehr zuzumuten ist, seine Qualifikation zu einer Berufsausübung im Ausland einzusetzen.
- VG Hamburg, 22.09.2014 - 2 K 2118/14
Ausbildungsförderung; Anerkennung eines ukrainischen Abschlusses; Eheschluss mit …
Auszug aus OVG Saarland, 18.03.2019 - 2 A 295/18
Der Kläger verweist nochmals auf die von ihm in der Berufungsbegründung ausführlich wörtlich wiedergegebene Argumentation des Verwaltungsgerichts Hamburg in dessen Urteil vom September 2014 zu einem aus seiner Sicht im Wesentlichen gleich gelagerten Sachverhalt.(vgl. VG Hamburg, Urteil vom 22.9.2014 - 2 K 2118/14 -, bei juris im Volltext) Darin heißt es - übertragen auf den vorliegenden Fall - unter anderem, der in der Ukraine erworbene Abschluss befähige im Inland nicht zur Ausübung eines Berufs.Woraus es sich ergibt, dass der in der Ukraine erworbene Abschluss des Klägers als Lehrer für die englische Sprache und "Auslandsliteratur" nach den Ausbildungsinhalten und nach den Zugangsvoraussetzungen zu dieser Ausbildung in Deutschland zur Berufsausübung in gleicher Weise verwertbar wäre oder damals gewesen wäre wie ein Bachelorabschluss nach einem dreijährigem Bachelorstudiengang an einer deutschen Universität oder Pädagogischen Hochschule, erschließt sich nicht und lässt sich insbesondere auch den Stellungnahmen der ZAB nicht entnehmen.(vgl. dazu ebenso VG Hamburg, Urteil vom 22.9.2014 - 2 K 2118/14 -, bei juris) Der Verweis auf "nicht reglementierte" Tätigkeiten legt in sich schon den Schluss nahe, dass es dabei um solche geht, für die kein spezifischer "Abschluss" benötigt wird.
- BVerwG, 19.02.2004 - 5 C 6.03
Ausbildung, Fachrichtungswechsel nach endgültigem Nichtbestehen einer …
Auszug aus OVG Saarland, 18.03.2019 - 2 A 295/18
Mit ihrer grundrechtlich geschützten und förderungsrechtlich hinzunehmenden Entscheidung, die Ehe im Bundesgebiet zu führen, bestand für den Kläger eine Situation, die die Wahl zwischen der Ausnutzung der bisherigen Ausbildung durch eine Berufstätigkeit in der Ukraine und ihrem Abbruch oder dem Überwechseln in eine andere Ausbildung nicht zuließ.(vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 19.2.2004 - 5 C 6.03 -, NVwZ 2004, 1005). - BVerwG, 04.12.1997 - 5 C 28.97
Anrechnung von ausländischen Ausbildungszeiten oder Leistungsnachweisen;; …
Auszug aus OVG Saarland, 18.03.2019 - 2 A 295/18
Dem § 7 Abs. 1 Satz 2 BAföG ist im Ergebnis nur eine Gleichstellung in- und ausländischer Abschlüsse zu entnehmen.(vgl. Urteil vom 4.12.1997 - BVerwG 5 C 28.97 -, DVBl. 1998, 478) Insbesondere sind der durch die Auslandsausbildung erlangte Ausbildungsstand und die dort erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten förderungsrechtlich zu beachten, weil die erwähnte teleologische Reduktion des § 7 Abs. 1 Satz 2 BAföG nur eine vom Gesetzgeber nicht bezweckte Schlechterstellung von Personen mit im Ausland erworbenen berufsqualifizierenden Abschlüssen vermeiden, nicht aber eine sachlich nicht gerechtfertigte Begünstigung dieses Personenkreises im Vergleich zu Ausbildungsanfängern bewirken soll. - BVerwG, 08.10.2012 - 5 B 25.12
Regelungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes über den Beginn und die …
Auszug aus OVG Saarland, 18.03.2019 - 2 A 295/18
Rn. 22 Zwar ist nach dem eindeutigen Wortlaut des § 7 Abs. 1 Satz 2 BAföG der durch Satz 1 der Vorschrift vermittelte Anspruch auf Förderung einer Erstausbildung bei fehlender anderweitiger Verfügbarkeit der für Lebensunterhalt und Ausbildung erforderlichen Mittel (§ 1 BAföG) auch dann als ausgeschöpft anzusehen, wenn Anspruchsteller - wie hier der Kläger - bereits einen berufsqualifizierenden Abschluss(vgl. zum Begriff etwa BVerwG, Urteil vom 19.4.1988 - 5 C 15.85 -, NVwZ-RR 1988, 86, Beschluss vom 8.10.2012 - 5 B 25.12 -, juris) im Ausland erworben hat, der ihn dort zur Berufsausübung befähigt. - BVerwG, 17.04.1997 - 5 C 5.96
Ausbildungsförderung für Vertriebene - Abbruch einer im Herkunftsland begonnenen …
Auszug aus OVG Saarland, 18.03.2019 - 2 A 295/18
Ein ausländischer berufsqualifizierender Abschluss schließt daher den Anspruch auf Erstausbildung (§ 7 Abs. 1 Satz 1 BAföG) dann nicht aus, wenn der Betroffene vor Abschluss der Auslandsausbildung keine Wahlmöglichkeit hatte, seine Ausbildung stattdessen in der Bundesrepublik Deutschland zu absolvieren,(vgl. hierzu beispielsweise BVerwG, Urteil vom 31.10.1996 - 5 C 21.95 -, NVwZ-RR 1997, 496, und vom 17.4.1997 - 5 C 5.96 -, DVBl. 1997, 1436) wenn der im Ausland erworbene Abschluss in der Bundesrepublik Deutschland nicht als zur Berufsausübung befähigender, gleichwertiger Abschluss anerkannt ist und wenn es dem Auszubildenden zudem nicht mehr zuzumuten ist, seine Qualifikation zu einer Berufsausübung im Ausland einzusetzen. - BVerwG, 19.04.1988 - 5 C 15.85
Ausbildungsförderung - Abschluß - Berufsqualifizierung
Auszug aus OVG Saarland, 18.03.2019 - 2 A 295/18
Rn. 22 Zwar ist nach dem eindeutigen Wortlaut des § 7 Abs. 1 Satz 2 BAföG der durch Satz 1 der Vorschrift vermittelte Anspruch auf Förderung einer Erstausbildung bei fehlender anderweitiger Verfügbarkeit der für Lebensunterhalt und Ausbildung erforderlichen Mittel (§ 1 BAföG) auch dann als ausgeschöpft anzusehen, wenn Anspruchsteller - wie hier der Kläger - bereits einen berufsqualifizierenden Abschluss(vgl. zum Begriff etwa BVerwG, Urteil vom 19.4.1988 - 5 C 15.85 -, NVwZ-RR 1988, 86, Beschluss vom 8.10.2012 - 5 B 25.12 -, juris) im Ausland erworben hat, der ihn dort zur Berufsausübung befähigt.
- BVerwG, 08.08.2019 - 5 C 6.18
Abbruch; Abbruch der Ausbildung; Aufenthalt; Aufenthaltserlaubnis; …
Rn. 28 Das vom Oberverwaltungsgericht vertretene zusätzliche Erfordernis eines (kausalen) Zusammenhangs zwischen Aufenthaltsbegründung und Ausbildungsaufnahme im Inland ist daher in der Rechtsprechung der übrigen Instanzgerichte wie auch in der Literatur weder aufgestellt noch sinngemäß geprüft worden (vgl. OVG Saarlouis, Urteil vom 18. März 2019 - 2 A 295/18 - juris Rn. 22; VG Gelsenkirchen…, Urteil vom 9. November 2016 - 15 K 400/15 - juris Rn. 23 ff.; VG Oldenburg…, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 12 A 58/10 - juris Rn. 19 f.), sondern der Sache nach und im Ergebnis zu Recht auf Ablehnung gestoßen (OVG Hamburg…, Beschluss vom 4. Juni 2015 - 4 Bs 47/15 - juris Rn. 19; VG Hamburg…, Urteil vom 22. September 2014 - 2 K 2118/14 - juris Rn. 30 f.;… Beschluss vom 27. Januar 2015 - 2 E 5/15 - juris Rn. 13 …und Urteil vom 30. April 2015 - 2 K 4825/13 - juris Rn. 19 ff.;… Steinweg, in: Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 6. Aufl. 2016, § 7 Rn. 37). - VG Hannover, 25.08.2021 - 3 A 314/19
Anabin; Anrechenbarkeit von Leistungen; Ausbildungsförderung; Auslandsausbildung; …
Auch in diesem Fall ist anerkannt, dass eine zuvor im Ausland abgeschlossene Ausbildung nach § 7 Abs. 1, 2 BAföG einer weiteren Förderung zumindest dann nicht entgegensteht, wenn die Wahlmöglichkeit für eine Ausbildung in der Bundesrepublik erst durch die Flucht aus dem Heimatland ermöglicht wurde, der bis dahin erworbene Abschluss hier nicht anerkannt wird oder für eine Berufstätigkeit genutzt werden kann und eine Tätigkeit im Land der Ausbildung nicht zumutbar ist (vgl. OVG Saarland, Urteil vom 18.03.2019 - Az. 2 A 295/18 - juris Rn. 22; VG Leipzig…, Urteil vom 26.01.2016 - Az. 5 L 1429/15 - juris Rn. 22 f.).
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Rechtsprechung
| VG Lüneburg, 20.01.2022 - 2 A 295/18 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 34 Abs 2 BauGB; § 15 BauNVO
Gebot der Rücksichtnahme; Lärmimmissionen; Nachbarklage; nachbarschützende Vorschriften; Rechtsschutzinteresse; TA Lärm; Teilbarkeit - Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (29)
- BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 17.91
Anspruch auf Erhalt eines Bauvorbescheids für einen Verbrauchermarkt - …
Auszug aus VG Lüneburg, 20.01.2022 - 2 A 295/18
In diesem Fall ist eine auf seine Zulässigkeit beschränkte Betrachtung geboten (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.06.1993 - 4 C 17.91 -, juris Rn. 16).Ebenso wie bei einer Nutzungsänderung die bauliche Anlage in ihrer etwa geänderten Funktion als Einheit zu prüfen ist, muss dann bei der Änderung einer baulichen Anlage das Gesamtvorhaben in seiner durch die Erweiterung geänderten Gestalt geprüft werden (BVerwG, Urt. v. 17.06.1993 - 4 C 17.91 -, juris Rn. 16).
Dies war in dem oben zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Juni 1993 (- 4 C 17.91 -, juris) anders.
- VGH Bayern, 12.07.2012 - 2 B 12.1211
Klagebefugnis eines Sondereigentümers; kein gebietsübergreifender …
Auszug aus VG Lüneburg, 20.01.2022 - 2 A 295/18
Dies ist erst dann der Fall, wenn die mit dem Bauvorhaben verbundenen Beeinträchtigungen der Nutzung des eigenen Grundstücks bei der zu treffenden Abwägung für den Nachbarn billigerweise unzumutbar erscheinen (vgl. u.a. BayVGH, Urt. v. 12.07.2012 - 2 B 12.1211 -, juris Rn. 35).Eine Rechtsverletzung ist erst dann zu bejahen, wenn von dem Vorhaben eine unzumutbare Beeinträchtigung ausgeht (vgl. u.a. BayVGH, Urt. v. 12.07.2012 - 2 B 12.1211 -, juris Rn. 35;… BayVGH, Beschl. v. 22.06.2011 - 15 CS 11.1101 -, juris Rn. 17).
- BVerwG, 29.11.2012 - 4 C 8.11
Gemengelage; Immissionsrichtwert; passiver Lärmschutz; maßgeblicher …
Auszug aus VG Lüneburg, 20.01.2022 - 2 A 295/18
Für eine sachgerechte Bewertung des Einzelfalles kommt es auf eine Abwägung zwischen dem, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zumutbar ist, an (…vgl. BVerwG, Urt. v. 18.11.2004 - 4 C 1.04 -, juris Rn. 22; BVerwG, Urt. v. 29.11.2012 - 4 C 8.11 -, juris Rn. 16;… BVerwG, Urt. v. 23.09.1999 - 4 C 6.98 -, juris).Für eine einzelfallbezogene Beurteilung der Zumutbarkeitsgrenze aufgrund tatrichterlicher Würdigung lässt das normkonkretisierende Regelungskonzept der TA Lärm - abgesehen von der ergänzenden Prüfung im Sonderfall nach Nr. 3.2.2 - nur insoweit Raum, als die TA Lärm insbesondere durch Kann-Vorschriften (z. B. Ziffer 6.5 Satz 3 und Nr. 7.2) und Bewertungsspannen (z. B. Nr. A.2.5.3 des Anhangs der TA Lärm) Spielräume eröffnet (vgl. u.a. BVerwG, Urt. v. 29.11.2012 - 4 C 8.11 -, juris Rn. 18;… BVerwG, Urt. v. 29.08.2007 - 4 C 2.07 -, juris Rn. 12;… VG Lüneburg Urt. v. 21.02.2013 - 2 A 362/11 -, juris Rn. 32).
- BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98
Berufungszulassung; Bindungswirkung; Änderung der maßgeblichen Sach- und …
Auszug aus VG Lüneburg, 20.01.2022 - 2 A 295/18
Dem liegt die Erwägung zugrunde, dass es mit der nach Maßgabe des einschlägigen Rechts gewährleisteten Baufreiheit nicht vereinbar wäre, eine zur Zeit des Erlasses rechtswidrige Baugenehmigung aufzuheben, die sogleich nach der Aufhebung wieder erteilt werden müsste (BVerwG, Beschl. v. 23.04.1998 - 4 B 40.98 -, juris Rn. 3 m.w.N.).Diese im baurechtlichen Bereich ergangene Rechtsprechung ist auf das Immissionsrecht zu übertragen (vgl. u.a. BVerwG, Urt. v. 26.09.2019 - 7 C 5.18 -, juris Rn. 43 unter Verweis auf den Beschl. v. 23.04.1998 - 4 B 40.98 - OVG NRW, Urt. v. 04.07.2018 - 8 A 47/17 -, juris Rn. 44 f.;… anders dagegen VGH BaWü, Beschl. v. 07.08.2014 - 10 S 1853/13 -, juris Rn. 6).
- VGH Bayern, 22.06.2011 - 15 CS 11.1101
Nachbarrechtsbehelf; Landwirtschaftliche Maschinenhalle in Dorfgebiet; …
Auszug aus VG Lüneburg, 20.01.2022 - 2 A 295/18
Eine Rechtsverletzung ist erst dann zu bejahen, wenn von dem Vorhaben eine unzumutbare Beeinträchtigung ausgeht (…vgl. u.a. BayVGH, Urt. v. 12.07.2012 - 2 B 12.1211 -, juris Rn. 35; BayVGH, Beschl. v. 22.06.2011 - 15 CS 11.1101 -, juris Rn. 17). - BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98
Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines …
Auszug aus VG Lüneburg, 20.01.2022 - 2 A 295/18
Für eine sachgerechte Bewertung des Einzelfalles kommt es auf eine Abwägung zwischen dem, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zumutbar ist, an (…vgl. BVerwG, Urt. v. 18.11.2004 - 4 C 1.04 -, juris Rn. 22;… BVerwG, Urt. v. 29.11.2012 - 4 C 8.11 -, juris Rn. 16; BVerwG, Urt. v. 23.09.1999 - 4 C 6.98 -, juris). - BVerwG, 18.11.2010 - 4 C 10.09
Krypta; vorhandene Kirche; Industriegebiet; Vorhaben; Nutzungsänderung; …
Auszug aus VG Lüneburg, 20.01.2022 - 2 A 295/18
Soll nicht die Nutzung der baulichen Anlage insgesamt geändert werden, kann die bauplanungsrechtliche Prüfung auf das konkrete Bauvorhaben beschränkt werden, wenn der betroffene Anlagenteil auch ein selbständiges Vorhaben sein könnte; er muss von dem Vorhaben im Übrigen abtrennbar sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.11.2010 - 4 C 10.09 -, juris Rn. 13). - BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07
Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung; …
Auszug aus VG Lüneburg, 20.01.2022 - 2 A 295/18
Für eine einzelfallbezogene Beurteilung der Zumutbarkeitsgrenze aufgrund tatrichterlicher Würdigung lässt das normkonkretisierende Regelungskonzept der TA Lärm - abgesehen von der ergänzenden Prüfung im Sonderfall nach Nr. 3.2.2 - nur insoweit Raum, als die TA Lärm insbesondere durch Kann-Vorschriften (z. B. Ziffer 6.5 Satz 3 und Nr. 7.2) und Bewertungsspannen (z. B. Nr. A.2.5.3 des Anhangs der TA Lärm) Spielräume eröffnet (…vgl. u.a. BVerwG, Urt. v. 29.11.2012 - 4 C 8.11 -, juris Rn. 18; BVerwG, Urt. v. 29.08.2007 - 4 C 2.07 -, juris Rn. 12;… VG Lüneburg Urt. v. 21.02.2013 - 2 A 362/11 -, juris Rn. 32). - BVerwG, 11.07.2018 - 1 C 18.17
Asylbewerber kann Bundesamt auf Bescheidung seines Asylantrages verklagen
Auszug aus VG Lüneburg, 20.01.2022 - 2 A 295/18
Rn. 25 Das für Klagen erforderliche Rechtsschutzinteresse erfordert für die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes nach Art und Umfang ein berechtigtes Interesse, um die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes auf das zur Durchsetzung subjektiver Rechte erforderliche Maß zu beschränken und einem Missbrauch prozessualer Rechte vorzubeugen (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.07.2018 - 1 C 18.17 -, juris Rn. 24). - BVerwG, 26.09.2019 - 7 C 5.18
Abschaltung; Addition; Artenschutz; Beteiligungsberechtigung; Brutstätte; …
Auszug aus VG Lüneburg, 20.01.2022 - 2 A 295/18
Diese im baurechtlichen Bereich ergangene Rechtsprechung ist auf das Immissionsrecht zu übertragen (vgl. u.a. BVerwG, Urt. v. 26.09.2019 - 7 C 5.18 -, juris Rn. 43 unter Verweis auf den Beschl. v. 23.04.1998 - 4 B 40.98 - OVG NRW, Urt. v. 04.07.2018 - 8 A 47/17 -, juris Rn. 44 f.;… anders dagegen VGH BaWü, Beschl. v. 07.08.2014 - 10 S 1853/13 -, juris Rn. 6). - BVerwG, 26.09.1991 - 4 C 5.87
Baurecht: Rechtsnatur der Hamburger Baupolizeiverordnung, Flächenberechnung nach …
- BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86
Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis …
- BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90
Rechtmäßigkeit der Genehmigung der Teilung eines Flurstücks zum Zwecke der …
- OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 KN 67/14
Verbot der Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Erzeugung von Biogas in …
- BVerwG, 18.11.2004 - 4 C 1.04
Gebot der Rücksichtnahme; Windenergieanlage; Segelfluggelände; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2017 - 2 A 130/16
Rücksichtnahmegebot bzgl. Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines …
- BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 44.87
Asylverfahren - Rechtsschutzinteresse - Leistungsklage - Verpflichtungsklage - …
- BVerwG, 06.12.1996 - 4 B 215.96
Bauplanungsrecht - Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich, Beeinträchtigungen …
- VGH Bayern, 24.03.2009 - 14 CS 08.3017
Nachbarrechtsstreit
- BVerwG, 23.01.1992 - 4 NB 2.90
Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; …
- BVerwG, 11.01.1991 - 7 B 102.90
Immissionsschutzrecht: Anfechtungsklage Drittbetroffener gegen die Erteilung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2018 - 8 A 47/17
Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und …
- BVerwG, 16.08.1983 - 4 B 94.83
Nachbarschutz durch öffentlich-rechtliche Normen
- VGH Bayern, 23.11.2011 - 14 BV 10.1811
Zur Frage, ob eine 30m hohe Mobilfunkanlage einen Sonderbau nach Art. 2 Abs. 4 …
- BVerwG, 15.06.2016 - 4 B 52.15
Bezugspunkt für Beurteilung der erdrückenden Wirkung ist einzelfallabhängig
- VGH Baden-Württemberg, 07.08.2014 - 10 S 1853/13
Beurteilungszeitpunkt bei immissionsschutzrechtlicher Drittanfechtung
- OVG Niedersachsen, 29.04.2020 - 1 ME 99/19
Außenbereich; Eigentumsrecht; Gebot der Rücksichtnahme; Grunddienstbarkeit; …
- VGH Hessen, 25.10.2016 - 3 B 2377/16
Nachbarklage gegen Fachmarktzentrum
- VG Lüneburg, 21.02.2013 - 2 A 362/11
Druckluftbremse; Erschütterung; Lichtimmission; Lkw; Staubimmission; Verkehrslärm
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