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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.02.2000 - 2 A 3.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3476
BVerwG, 10.02.2000 - 2 A 3.99 (https://dejure.org/2000,3476)
BVerwG, Entscheidung vom 10.02.2000 - 2 A 3.99 (https://dejure.org/2000,3476)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Februar 2000 - 2 A 3.99 (https://dejure.org/2000,3476)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    VwGO § 43 Abs. 1, § 113 Abs. 1 Satz 4
    Anordnung einer ärztlichen Untersuchung; Fortsetzungsfeststellungsklage, Feststellungsinteresse, -, Wiederholungsgefahr, -, Rehabilitationsinteresse

  • Judicialis

    VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4; ; VwGO § 43 Abs. 1

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Unzulässige Fortsetzungsfeststellungsklage nach Untersuchungsanordnung wegen Verdachts eines Alkoholmißbrauchs

  • Wolters Kluwer

    Anordnung einer ärztlichen Untersuchung - Fortsetzungsfeststellungsklage - Feststellungsinteresse - Wiederholungsgefahr - Rehabilitationsinteresse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 43 Abs. 1 § 113 Abs. 1 S. 4
    Verwaltungsprozeßrecht; Beamtenrecht - Anordnung einer ärztlichen Untersuchung; Fortsetzungsfeststellungsklage; Feststellungsinteresse; Wiederholungsgefahr; Rehabilitationsinteresse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (34)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 11.11.1999 - 2 A 5.98

    Alkoholverbot im Dienst; Feststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsklage, …

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2000 - 2 A 3.99
    An der nachträglichen Feststellung der Rechtswidrigkeit der erledigten Anordnung besteht kein berechtigtes Interesse (wie Urteil vom 11. November 1999 - BVerwG 2 A 5.98 -).

    Das daraufhin gegen den Kläger verhängte Alkoholverbot im Dienst war Gegenstand des Rechtsstreits BVerwG 2 A 5.98.

    Nach den Angaben des Klägers in den Personalgesprächen und nach seinem Vorbringen im Verfahren BVerwG 2 A 5.98 wirken die Ursachen seines Verhaltens, namentlich der Tod des Vater, die Scheidung seiner Ehe und die Krankheit der Mutter, in dieser - durch das Zusammenwirken aller drei Umstände geprägten - Konstellation nicht mehr fort.

  • BVerwG, 19.03.1992 - 5 C 44.87

    Rechtfertigung einer Fortsetzungsfeststellungsklage durch das Vorliegen eines …

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2000 - 2 A 3.99
    Das sogenannte Rehabilitationsinteresse begründet ein Feststellungsinteresse nur dann, wenn es bei vernünftiger Würdigung der Verhältnisse des Einzelfalles als schutzwürdig anzuerkennen ist (stRspr, vgl. u.a. Urteil vom 19. März 1992 - BVerwG 5 C 44.87 - m.w.N.; Beschluß vom 23. November 1995 - BVerwG 8 C 9.95 - ).

    Maßgebend ist vielmehr, ob abträgliche Nachwirkungen dieser Maßnahme fortbestehen, denen durch eine gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungshandelns wirksam begegnet werden könnte (BVerwGE 61, 164 ; Urteile vom 19. März 1992 - BVerwG 5 C 44.87 - m.w.N. und vom 14. Dezember 1994 - BVerwG 11 C 25.93 - ; Beschluß vom 23. November 1995 - BVerwG 8 C 9.95 - ).

  • BVerwG, 23.11.1995 - 8 C 9.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei …

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2000 - 2 A 3.99
    Das sogenannte Rehabilitationsinteresse begründet ein Feststellungsinteresse nur dann, wenn es bei vernünftiger Würdigung der Verhältnisse des Einzelfalles als schutzwürdig anzuerkennen ist (stRspr, vgl. u.a. Urteil vom 19. März 1992 - BVerwG 5 C 44.87 - m.w.N.; Beschluß vom 23. November 1995 - BVerwG 8 C 9.95 - ).

    Maßgebend ist vielmehr, ob abträgliche Nachwirkungen dieser Maßnahme fortbestehen, denen durch eine gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungshandelns wirksam begegnet werden könnte (BVerwGE 61, 164 ; Urteile vom 19. März 1992 - BVerwG 5 C 44.87 - m.w.N. und vom 14. Dezember 1994 - BVerwG 11 C 25.93 - ; Beschluß vom 23. November 1995 - BVerwG 8 C 9.95 - ).

  • BVerwG, 15.02.1989 - 6 A 1.87

    Aufhebung eines Sicherheitsbescheides - Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs und …

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2000 - 2 A 3.99
    Dabei kann auf sich beruhen, ob es sich bei dieser Maßnahme um einen Verwaltungsakt oder um eine sonstige innerdienstliche Maßnahme handelt (vgl. hierzu Urteile vom 15. Februar 1989 - BVerwG 6 A 1.87 - und vom 13. November 1997 - BVerwG 2 A 6.96 - ).

    Soweit die Anordnung zu den Personalakten genommen worden ist, ist die Beklagte ebenfalls zu vertraulicher Behandlung verpflichtet (§ 90 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 BBG), so daß die Gefahr der Herabsetzung des Klägers in der Öffentlichkeit nicht besteht (Urteil vom 15. Februar 1989 - BVerwG 6 A 1.87 ).

  • BVerwG, 21.11.1980 - 7 C 18.79

    Feststellungsinteresse - Erledigung einer Anfechtungsklage - Verwendung eines …

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2000 - 2 A 3.99
    Maßgebend ist vielmehr, ob abträgliche Nachwirkungen dieser Maßnahme fortbestehen, denen durch eine gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungshandelns wirksam begegnet werden könnte (BVerwGE 61, 164 ; Urteile vom 19. März 1992 - BVerwG 5 C 44.87 - m.w.N. und vom 14. Dezember 1994 - BVerwG 11 C 25.93 - ; Beschluß vom 23. November 1995 - BVerwG 8 C 9.95 - ).
  • BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 25.93

    Zone 30

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2000 - 2 A 3.99
    Maßgebend ist vielmehr, ob abträgliche Nachwirkungen dieser Maßnahme fortbestehen, denen durch eine gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungshandelns wirksam begegnet werden könnte (BVerwGE 61, 164 ; Urteile vom 19. März 1992 - BVerwG 5 C 44.87 - m.w.N. und vom 14. Dezember 1994 - BVerwG 11 C 25.93 - ; Beschluß vom 23. November 1995 - BVerwG 8 C 9.95 - ).
  • BVerwG, 09.05.1989 - 1 B 166.88

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse - Rechtswidrigkeit eines polizeilichen …

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2000 - 2 A 3.99
    Ein Feststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr setzt voraus, daß auch in Zukunft die gleichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse bestehen wie in dem für die Beurteilung der erledigten Maßnahmen maßgebenden Zeitpunkt (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 9. Mai 1989 - BVerwG 1 B 166.88 - und vom 19. Januar 1995 - BVerwG 8 B 168.94 - ; Urteil vom 26. Juli 1996 - BVerwG 8 C 20.95 - ).
  • BVerwG, 28.04.1988 - 2 C 58.85

    Bundesbahnbeamter - Dienstherr - Kostenbeihilfe - Alkoholentwöhnungsbehandlung - …

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2000 - 2 A 3.99
    Alkoholabhängigkeit wird heute ganz unbestritten im rechtlichen Sinne als Krankheit anerkannt, die es schon im Vorfeld zu verhindern gilt (vgl. etwa Urteil vom 28. April 1988 - BVerwG 2 C 58.85 - m.w.N.).
  • BVerwG, 13.11.1997 - 2 A 6.96

    Entzug des Tarnkennzeichens.

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2000 - 2 A 3.99
    Dabei kann auf sich beruhen, ob es sich bei dieser Maßnahme um einen Verwaltungsakt oder um eine sonstige innerdienstliche Maßnahme handelt (vgl. hierzu Urteile vom 15. Februar 1989 - BVerwG 6 A 1.87 - und vom 13. November 1997 - BVerwG 2 A 6.96 - ).
  • BVerwG, 26.07.1996 - 8 C 20.95

    Einberufung zum Grundwehrdienst II - Kein rechtsschutzwürdiges Interesse an der …

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2000 - 2 A 3.99
    Ein Feststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr setzt voraus, daß auch in Zukunft die gleichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse bestehen wie in dem für die Beurteilung der erledigten Maßnahmen maßgebenden Zeitpunkt (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 9. Mai 1989 - BVerwG 1 B 166.88 - und vom 19. Januar 1995 - BVerwG 8 B 168.94 - ; Urteil vom 26. Juli 1996 - BVerwG 8 C 20.95 - ).
  • BVerwG, 19.01.1995 - 8 B 168.94

    Voraussetzungen für das Bestehen eines berechtigten Interesses für eine …

  • VGH Baden-Württemberg, 02.02.2022 - 12 S 4089/20

    Einwendungen von ehemaligen Bewohner einer Landesaufnahmeeinrichtung gegen deren …

    Danach ist erforderlich, dass abträgliche Nachwirkungen fortbestehen, denen durch eine gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit der Regelung wirksam begegnet werden könnte (vgl. zur Fortsetzungsfeststellungsklage: BVerwG, Urteil vom 10.02.2000 - 2 A 3.99 -, juris Rn. 14 m.w.N.).
  • OVG Bremen, 19.11.2013 - 1 A 275/10

    Zu den Voraussetzungen für die Befreiung von einer Klassenfahrt - Befreiung; …

    Allerdings haben sie ein (noch) schutzwürdiges Interesse an der von ihnen begehrten gerichtlichen Feststellung aus Gründen der Rehabilitierung (vgl. hierzu nur BVerwG Urt. v. 10.02.2000 - 2 A 3/99 - juris Rn. 14;… Urt. v. 16.05.2013 - 8 C 14/12, GewArch 2013, 402 - juris Rn. 25;… Beschl. v. 04.10.2006 - 6 B 64/06 - juris Rn. 10; jeweils m. w. N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.10.2010 - 10 B 2.10

    Betreibensaufforderung; Rücknahmefiktion; Anlass für Zweifel am …

    Maßgebend ist vielmehr, ob abträgliche Nachwirkungen fortbestehen, denen durch eine gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungshandelns wirksam begegnet werden könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Februar 2000 - BVerwG 2 A 3.99 -, juris Rn. 14 m.w.N.).
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