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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.12.1995 - 2 A 3.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,15392
BVerwG, 12.12.1995 - 2 A 3.94 (https://dejure.org/1995,15392)
BVerwG, Entscheidung vom 12.12.1995 - 2 A 3.94 (https://dejure.org/1995,15392)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Dezember 1995 - 2 A 3.94 (https://dejure.org/1995,15392)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 03.01.1996 - 2 VR 1.95

    Anforderungen an den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung - …

    Im November 1994 erhob er eine auf Schadenersatz gerichtete Klage (BVerwG 2 A 3.94), die er darauf stützte, daß der Präsident des Bundesnachrichtendienstes pflichtwidrig unterlassen habe, ihn - den Antragsteller - zur Abordnung mit dem Ziel der Versetzung auf einen beim Bundeskanzleramt freigewordenen Dienstposten vorzuschlagen.

    Mit im Mai 1995 eingegangenem Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung hat der Antragsteller beantragt, die Antragsgegnerin zu verpflichten, die Regelbeurteilung von 1994 im Rahmen des vor dem angerufenen Gericht anhängigen Verfahrens BVerwG 2 A 3.94 nicht zu verwenden.

    Die Rücknahme der Klage in dem Verfahren BVerwG 2 A 3.94 umfaßte - auch sinngemäß - nicht den Antrag im vorliegenden Verfahren nach § 123 VwGO, weil die Streitgegenstände beider Verfahren unterschiedlich waren; während der Antragsteller im Hauptsacheverfahren einen Schadenersatzanspruch geltend gemacht hat, ging es im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes um die Verwendung einer dienstlichen Beurteilung.

    Danach konnte diese Beurteilung in dem Verfahren BVerwG 2 A 3.94 keine Verwendung finden, so daß dem auf dieses Verfahren bezogenen Antrag nach § 123 VwGO die Grundlage entzogen war.

    Ob die Beendigung des Verfahrens BVerwG 2 A 3.94 ebenfalls zu einer Erledigung des auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gerichteten Verfahrens geführt hätte, bleibt ohne Bedeutung.

  • BVerwG, 21.11.1996 - 2 A 3.96

    Beamtenrecht - Beförderung, Ausschluss der Konkurrentenklage nach bereits …

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten und der beigezogenen Gerichtsakten BVerwG 2 A 3.94, 2 VR 1.95, 2 VR 2.95, die zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht wurden, verwiesen.
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