Rechtsprechung
| VG Göttingen, 05.05.2009 - 2 A 34/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Agrarförderung nach EGV 1782/2003
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
858 I ; BGB; 44 II ; VO (EG) Nr. 1782/2003; 44 III 2 ; VO (EG) Nr. 1782/2003
Anspruchsberechtigung; Eigenmacht, verbotene; Nutzung, tatsächliche; Recht zum Besitz - Deutsches Notarinstitut
EU-Agrarförderung; BGB § 858 I; VO (EG) Nr. 1782/2003 44 II; VO (EG) Nr. 1782/2003 44 III 2
Anspruchsberechtigung für EU-Agrarprämien erfrodert nur tatsächliche Grundstücksnutzung, nicht zwingend auch Nutzungsrecht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruchsberechtigung; Eigenmacht, verbotene; Nutzung, tatsächliche; Recht zum Besitz
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- VG Aachen, 03.01.2008 - 6 K 898/07
Zuweisung von Zahlungsansprüchen zur Beantragung der Betriebsprämie für ein …
Auszug aus VG Göttingen, 05.05.2009 - 2 A 34/08
Für die subjektive Beihilfefähigkeit von Flächen ist diese tatsächliche Nutzung allein maßgebend; auf die zivilrechtlich-vertragliche Nutzungsberechtigung kommt es, abgesehen von Fällen einer Doppelbeantragung und einer offensichtlich angemaßten Besitzerstellung, wie sie etwa bei verbotener Eigenmacht im Sinne von § 858 Abs. 1 BGB gegeben ist, demgegenüber nicht an (vgl. Urteil der Kammer vom 27.11.2008 -2 A 31/08- unter Bezugnahme auf VG Aachen, Urteil vom 03.01.2008 - 6 K 898/07 - VG München, Urteil vom 25.06.2008 - M 18 K 07.2865, zitiert jeweils nach Juris). - VG Göttingen, 27.11.2008 - 2 A 31/08
Agrarförderung; Beihilfefähigkeit; Betriebsprämie; Beweislast; Feldblocksystem; …
Auszug aus VG Göttingen, 05.05.2009 - 2 A 34/08
Für die subjektive Beihilfefähigkeit von Flächen ist diese tatsächliche Nutzung allein maßgebend; auf die zivilrechtlich-vertragliche Nutzungsberechtigung kommt es, abgesehen von Fällen einer Doppelbeantragung und einer offensichtlich angemaßten Besitzerstellung, wie sie etwa bei verbotener Eigenmacht im Sinne von § 858 Abs. 1 BGB gegeben ist, demgegenüber nicht an (vgl. Urteil der Kammer vom 27.11.2008 -2 A 31/08- unter Bezugnahme auf VG Aachen, Urteil vom 03.01.2008 - 6 K 898/07 - VG München, Urteil vom 25.06.2008 - M 18 K 07.2865, zitiert jeweils nach Juris). - VG München, 25.06.2008 - M 18 K 07.2865
Keine Zahlungsansprüche für Flächen, die in verbotener Eigenmacht bewirtschaftet …
Auszug aus VG Göttingen, 05.05.2009 - 2 A 34/08
Für die subjektive Beihilfefähigkeit von Flächen ist diese tatsächliche Nutzung allein maßgebend; auf die zivilrechtlich-vertragliche Nutzungsberechtigung kommt es, abgesehen von Fällen einer Doppelbeantragung und einer offensichtlich angemaßten Besitzerstellung, wie sie etwa bei verbotener Eigenmacht im Sinne von § 858 Abs. 1 BGB gegeben ist, demgegenüber nicht an (vgl. Urteil der Kammer vom 27.11.2008 -2 A 31/08- unter Bezugnahme auf VG Aachen, Urteil vom 03.01.2008 - 6 K 898/07 - VG München, Urteil vom 25.06.2008 - M 18 K 07.2865, zitiert jeweils nach Juris).
- VG Halle, 19.01.2011 - 7 A 258/09
Zuweisung von Zahlungsansprüchen für die einheitliche Betriebsprämie in Fällen …
Dabei geht die Kammer davon aus, dass eine landwirtschaftliche Fläche grundsätzlich oder vorrangig demjenigen Betriebsinhaber zustehen soll, der sie in tatsächlicher Hinsicht nutzt, sie also tatsächlich bewirtschaftet, und nicht demjenigen, der zivilrechtlich ein Besitzrecht an der Fläche hat (vgl. VG Aachen, Urteil vom 3. Januar 2008 - 6 K 898/07 - s.a. VG München, Urteil vom 25. Juni 2008 - M 18 K 07.2865 -, VG Göttingen, Urteil vom 5. Mai 2009 - 2 A 34/08 -, VG Minden, Urteil vom 23. April 2009 - 3 K 3054/08 -, jeweils zitiert nach juris).Dass die bei der Sanktion der Prämienkürzung oder des Prämienausschlusses einzuhaltenden Pflichten eines Betriebsinhabers letztlich nur von demjenigen beachtet werden können, der die Fläche tatsächlich nutzt, also tatsächlich bewirtschaftet, muss aber Einfluss auf die (subjektive) Zuordnung einer Fläche nach Art. 44 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1782/2003 haben (vgl. VG Aachen, Urteil vom 3. Januar 2008 - 6 K 898/07 -, VG Göttingen, Urteil vom 5. Mai 2009 - 2 A 34/08 -, zitiert jeweils nach juris).
Bei einer offensichtlich angemaßten Besitzerstellung, wie sie etwa bei verbotener Eigenmacht im Sinne des § 858 Abs. 1 BGB gegeben ist, darf aus Gründen der Einheit der Rechtsordnung für die betreffende Fläche kein Prämienanspruch zugewiesen werden (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22. Februar 2001 - 1 L 181/00 -, DÖV 2001, 1053; VG Aachen, Urteil vom 3. Januar 2008 - 6 K 898/07 -, VG Oldenburg, Urteil vom 14. November 2006 - 12 A 277/05 -, VG Göttingen, Urteil vom 5. Mai 2009 - 2 A 34/08 - jeweils zitiert nach juris).
Dagegen ist nach Auffassung der Kammer eine Korrektur nicht geboten in Fällen bloßer Doppelbeantragung, wenn sich die Frage der tatsächlichen Bewirtschaftung zugunsten (allein) einer der Antragsteller klären lässt (vgl. auch VG Aachen, Urteil vom 3. Januar 2008 - 6 K 898/07 - unklar VG Göttingen, Urteil vom 5. Mai 2009 - 2 A 34/08 -, jeweils zitiert nach juris).
- VG Augsburg, 16.04.2013 - Au 3 K 12.158
Betriebsprämie; Doppelbeantragung; Nutzungsbefugnis; maßgeblicher Zeitpunkt
Rn. 31 Hinsichtlich des "Verfügens", d.h. der Frage nach der subjektiven Zuordnung der Flächen, besteht in der Rechtsprechung Einigkeit, dass es insoweit vorrangig auf die tatsächliche Nutzung, d.h. die tatsächliche Bewirtschaftung, grundsätzlich jedoch nicht darauf ankommt, wem nach dem nationalen Zivilrecht die (vertragliche) Nutzungsbefugnis zusteht; lediglich in den Fällen, in denen von mehreren Antragstellern gleichzeitig eine Förderung in Bezug auf ein und dieselbe Fläche beansprucht wird ("Doppelantragstellung"), sowie bei angemaßter Besitzerstellung aufgrund verbotener Eigenmacht soll ergänzend die zivilrechtlich-vertragliche Nutzungsberechtigung als "Kollisionsregel" herangezogen werden (vgl. zum Ganzen OVG LSA, U.v. 22.2.2001 - 1 L 181/00 - DÖV 2001, 1053 sowie OVG MV, U.v. 15.6.2005 - 2 L 66/02 -, VG Aachen, U.v. 3.1.2008 - 6 K 898/07 -, VG München, U.v. 25.6.2008 - M 18 K 07.2865 -, VG Göttingen, U.v. 5.5.2009 - 2 A 34/08 -, VG Augsburg, U.v. 4.8.2009 - Au 3 K 08.394 - und VG Halle (Saale), U.v. 19.10.2011 - 7 A 258/09 -, sämtliche juris). - VG Aachen, 15.03.2010 - 7 K 1392/09
Anspruch eines Bewirtschafters landwirtschaftlicher Flächen auf Zuweisung von …
Urteil vom 3. Januar 2008 - 6 K 898/07 - VG München, Urteil vom 25. Juni 2008 - M 18 K 07.2865 - VG Göttingen, Urteile vom 5. Mai 2009 - 2 A 34/08 -, und vom 30. September 2009 - 2 A 144/08 -;VG Augsburg, Urteil vom 4. August 2009 - Au 3 K 08.394 - alle Entscheidungen veröffentlicht in: juris. - VG Augsburg, 04.08.2009 - Au 3 K 08.394
Betriebsprämie; Rücknahme des Bewilligungsbescheids; Rückforderung; …
In der Rechtsprechung besteht Einigkeit darüber, dass es insoweit vorrangig auf die tatsächliche Nutzung, d.h. die tatsächliche Bewirtschaftung, grundsätzlich jedoch nicht darauf ankommt, wem nach dem nationalen Zivilrecht die (vertragliche) Nutzungsbefugnis zusteht (vgl. OVG Sachsen-Anhalt vom 22.2.2001, Az. 1 L 181/00; OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 15.6.2005, Az. 2 L 66/02; VG Göttingen vom 5.5.2009, Az. 2 A 34/08; allesamt Juris).
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Rechtsprechung
| VG Braunschweig, 20.04.2009 - 2 A 34/08 |
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 20.04.2009 - 2 A 34/08
- OVG Niedersachsen, 26.01.2011 - 7 LA 3/11
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