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Rechtsprechung
   VG Schwerin, 17.01.2019 - 2 A 341/16 SN   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,3923
VG Schwerin, 17.01.2019 - 2 A 341/16 SN (https://dejure.org/2019,3923)
VG Schwerin, Entscheidung vom 17.01.2019 - 2 A 341/16 SN (https://dejure.org/2019,3923)
VG Schwerin, Entscheidung vom 17. Januar 2019 - 2 A 341/16 SN (https://dejure.org/2019,3923)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern (Leitsatz)

    §§ 154 Abs 2 S 2 BauGB, § 192 Abs 2 BauGB
    Die Bekanntmachung einer Satzung in einem Städtischen Anzeiger ist zulässig; zur Berechnung der sanierungsrechtlichen Ausgleichsbeträge im Hagedorn-Verfahren nach dem Rostocker Modell

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (21)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.07.2017 - 1 L 206/14

    Anwendung des Bewertungs- und Berechnungsverfahren nach Hagedorn

    Auszug aus VG Schwerin, 17.01.2019 - 2 A 341/16
    Für die Wertermittlung gilt auf Grund der Ermächtigung in § 199 Abs. 1 BauGB die am 1. Juli 2010 in Kraft getretene Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), die sich an die Gutachterausschüsse (vgl. § 192 BauGB) richtet und der nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts daher zwar keine die Gerichte bindende Wirkung zukommt, die jedoch allgemein anerkannte Grundsätze der Wertermittlung aufstellt, die bei jeder Wertermittlung zu beachten sind (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 18.Juli 2017 - 1 L 206/14 - NordÖR 2017, 434 mit Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 17. Mai 2002 - 4 C 6.01 - juris).

    Geeignet ist jede Methode, mit der der gesetzliche Auftrag der Wertermittlung, nämlich die Bodenwerterhöhung und damit den Ausgleichsbetrag nach dem Unterschied zwischen Anfangs- und Endwert zu ermitteln, erfüllt werden kann (vgl. BVerwG…, Urteil vom 27. November 2014, a.a.O.; OVG Greifswald, Urteil vom 18. Juli 2017 - 1 L 206/14 - NordÖR 2017, 434 ).

    Das danach angewendete Hagedorn-Verfahren im Rostocker Modell ist eine nach der Rechtsprechung der Kammer wie auch des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich zur Ermittlung der sanierungsbedingten Bodenwertsteigerung geeignete Methode (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 18. Juli 2017 - 1 L 206/14 - NordÖR 2017, 434 ; VG Schwerin, Urteil vom 24. Februar 2015 - 2 A 809/12 - amtl. Umdruck S. 9 ff. m. w. N. zur bisherigen Rechtsprechung der Kammer).

    Zum einen ist in der Rechtsprechung der Kammer und auch des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern bereits akzeptiert worden, dass einer Bewertung im Rostocker Modell weniger als 25, nämlich 14 Vergleichsgrundstücke zugrunde gelegt wurden (vgl. VG Schwerin, Urteil vom 24. Februar 2015 - 2 A 809/12; OVG Greifswald, Beschluss vom 27. Juni 2018 - 1 L 105/15 ; Urteil vom 18. Juli 2017 - 1 L 206/14 - amtl. Umdruck S. 7 ff.).

  • BVerwG, 27.11.2014 - 4 C 31.13

    Sanierungsrechtlicher Ausgleichsbetrag; Hagedorn-Verfahren; …

    Auszug aus VG Schwerin, 17.01.2019 - 2 A 341/16
    Das Begründungserfordernis zwingt nicht dazu, die einzelnen Schritte der Ermittlung und Bewertung von sanierungsrechtlichen Abgaben in einem detaillierten Abschlussbericht zusammenzufassen und zu erläutern (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 4 C 31.13 - zitiert nach juris; OVG Greifswald, Beschluss vom 27. Juni 2018 - 1 L 105/15 - amtl. Umdruck S. 4).

    Rn. 58 Nach allgemeiner Auffassung ist der Gemeinde bei der Bewertung von Grundstücken ein Wertermittlungsspielraum zuzuerkennen, da die eigentliche Bewertung immer nur eine Schätzung darstellen kann sowie Erfahrung und Sachkunde voraussetzt, über die ein insoweit nicht sachkundiges Gericht weniger verfügt als etwa die Mitglieder der Gutachterausschüsse oder sonstige Sachverständige (vgl. z. B. BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 4 C 31.13 - NVwZ 2015, 531;… OVG Greifswald, a.a.O.).

    Soweit der Wertermittlungsspielraum reicht, findet jedoch nur eine eingeschränkte gerichtliche Kontrolle in Form einer Plausibilitätskontrolle statt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 2014, a.a.O.; OVG Hamburg, Urteil vom 26. Januar 2017 - 3 Bf 52/15 - NordÖR 2017, 237).

    Geeignet ist jede Methode, mit der der gesetzliche Auftrag der Wertermittlung, nämlich die Bodenwerterhöhung und damit den Ausgleichsbetrag nach dem Unterschied zwischen Anfangs- und Endwert zu ermitteln, erfüllt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 2014, a.a.O.; OVG Greifswald, Urteil vom 18. Juli 2017 - 1 L 206/14 - NordÖR 2017, 434 ).

  • OVG Hamburg, 26.01.2017 - 3 Bf 52/15

    Bewertung von Grundstücken zur Bemessung des sanierungsrechtlichen …

    Auszug aus VG Schwerin, 17.01.2019 - 2 A 341/16
    Insbesondere ist - wie auch sonst im Abgabenrecht - nicht erforderlich, dass der Bescheid sämtliche Angaben enthält, die für die vollständige Überprüfung seiner Rechtmäßigkeit in jeder rechtlichen und tatsächlichen Hinsicht nötig wären (vgl. VG Schwerin…, Urteil vom 20. September 2018, a.a.O., amtl. Umdruck S. 9; OVG Hamburg, Urteil vom 28. Januar 2017 - 3 Bf 52/15 - NordÖR 2017, 237).

    Soweit der Wertermittlungsspielraum reicht, findet jedoch nur eine eingeschränkte gerichtliche Kontrolle in Form einer Plausibilitätskontrolle statt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 27. November 2014, a.a.O.; OVG Hamburg, Urteil vom 26. Januar 2017 - 3 Bf 52/15 - NordÖR 2017, 237).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.1990 - 22 A 1185/89

    Festsetzung eines Ausgleichsbetrages

    Auszug aus VG Schwerin, 17.01.2019 - 2 A 341/16
    Da es sich hierbei um eine mit besonderer Sachkunde, Fachwissen und Erfahrung begründete Stellungnahme eines gesetzlich vorgeschriebenen (vgl. § 192 BauGB) selbstständigen und unabhängigen Gremiums, bestehend aus den Vorsitzenden und ehrenamtlichen weiteren Gutachtern (vgl. § 192 Abs. 2 BauGB), handelt, bestehen verfahrensmäßig keine Bedenken, wenn der Beklagte die - jedenfalls nach dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung vom 17. Januar 2019 - nachvollziehbaren und an gesetzlichen Bestimmungen orientierten Berechnungen des Anfangs- und Endwertes durch den Gutachterausschuss als eigene Beurteilung übernimmt und zur Grundlage seines Heranziehungsbescheides macht (vgl. VG Schwerin, Urteil vom 20. September 2018 - 2 A 3231/15 SN - amtl. Umdruck S. 9; Urteil vom 11. Februar 2015 - 2 A 119/14 - amtl. Umdruck S. 6; Urteil vom 29. Januar 2009 - 2 A 1695/06 - amtl. Umdruck S. 7; OVG Münster, Urteil vom 9. April 1990 - 22 A 1185/89 - zitiert nach juris).

    Da es sich bei dem Gutachten des Gutachterausschusses um eine aufgrund besonderer Sachkunde, Fachwissen und Erfahrung gegründete Stellungnahme handelt, bestehen grundsätzlich an einer solchen Verfahrensweise keine Bedenken (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 21. Mai 2014 - 1 L 7/14 -, zitiert nach juris; VG Schwerin, Urteil vom 29. Januar 2009 - 2 A 1695/06 - amtl. Umdruck S. 7; Beschluss vom 17. Juni 2014 - 2 B 57/14 - amtl. Umdruck S. 4; OVG Münster, Urteil vom 9. April 1990 - 22 A 1185/89 -, zitiert nach juris).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.06.2018 - 1 L 105/15

    Auslegung eines Berufungszulassungsantrages; Erfordernis der Begründung eines …

    Auszug aus VG Schwerin, 17.01.2019 - 2 A 341/16
    Das Begründungserfordernis zwingt nicht dazu, die einzelnen Schritte der Ermittlung und Bewertung von sanierungsrechtlichen Abgaben in einem detaillierten Abschlussbericht zusammenzufassen und zu erläutern (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 4 C 31.13 - zitiert nach juris; OVG Greifswald, Beschluss vom 27. Juni 2018 - 1 L 105/15 - amtl. Umdruck S. 4).

    Zum einen ist in der Rechtsprechung der Kammer und auch des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern bereits akzeptiert worden, dass einer Bewertung im Rostocker Modell weniger als 25, nämlich 14 Vergleichsgrundstücke zugrunde gelegt wurden (vgl. VG Schwerin, Urteil vom 24. Februar 2015 - 2 A 809/12; OVG Greifswald, Beschluss vom 27. Juni 2018 - 1 L 105/15 ; Urteil vom 18. Juli 2017 - 1 L 206/14 - amtl. Umdruck S. 7 ff.).

  • OVG Thüringen, 14.10.2002 - 4 N 340/95

    Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen; Zweckverband; …

    Auszug aus VG Schwerin, 17.01.2019 - 2 A 341/16
    Mit dem Begriff "Bezugsmöglichkeiten" in § 5 Abs. 1 Nr. 4 KV-DVO 2012 sind vor diesem Hintergrund die Optionen des Betroffenen zum Erhalt des Bekanntmachungsblatts gemeint, um so die regelmäßige Kenntnisnahme von den ihn betreffenden öffentlichen Bekanntmachungen sicherzustellen (vgl. z. B. OVG Weimar, Urteil vom 14. Oktober 2002 - 4 N 340/95 - LKV 2003, 432 juris Rn. 44), um auf diese Weise Kenntnis darüber zu erlangen, ob und mit welchem Inhalt städtische Rechtsnormen erlassen und veröffentlicht worden sind.

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall von demjenigen des in der vorgenannten Entscheidung des OVG Weimar in Bezug genommenen Thüringer Falles (Urteil vom 14. Oktober 2002 - 4 N 340/95 - LKV 2003, 432 juris Rn. 44), wo (lediglich) im Kopf des Amtsblattes der (schlichte) Hinweis "Kostenfrei in jeden erreichbaren Haushalt" enthalten war (…a.a.O. Rn. 6).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2008 - 10 B 10.07
    Auszug aus VG Schwerin, 17.01.2019 - 2 A 341/16
    Umdruck S. 6; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. April 2008 - OVG 10 B 10.07 - juris Rn. 28).

    Die Angabe der Bezugsmöglichkeit ist daher in der Rechtsprechung auch dann als hinreichend bestimmt angesehen worden, wenn der Bezugsinteressent etwa fehlende ergänzende Angaben in zumutbarer Weise, etwa durch Rückfrage unter der angegebenen Anschrift oder Telefonnummer, ermitteln kann (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. April 2008 - OVG 10 B 10.07 - juris Rn. 28).

  • BFH, 19.06.2013 - II R 20/12

    Sachverständigenkosten zur Ermittlung des Grundstückswerts als …

    Auszug aus VG Schwerin, 17.01.2019 - 2 A 341/16
    Allerdings lässt sich trotz der Kritik an der Grundform der Hagedorn-Methode bereits nicht feststellen, dass diese Methode zu unrichtigen Ergebnissen führt oder gegen die Vorgaben des BauGB oder der ImmoWertV verstößt (so bereits VG Schwerin, Urteil vom 25. April 2013 - 2 A 1365/10 - amtl. Umdruck S. 7; VGH Kassel, Urteil vom 20. Juni 2013 - 3 A 1832/11 - GuG 2014, 127, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 17.05.2002 - 4 C 6.01

    Vorauszahlungsbescheid; Ausgleichsbetrag; Sanierungsgebiet; Entwicklungssatzung; …

    Auszug aus VG Schwerin, 17.01.2019 - 2 A 341/16
    Für die Wertermittlung gilt auf Grund der Ermächtigung in § 199 Abs. 1 BauGB die am 1. Juli 2010 in Kraft getretene Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), die sich an die Gutachterausschüsse (vgl. § 192 BauGB) richtet und der nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts daher zwar keine die Gerichte bindende Wirkung zukommt, die jedoch allgemein anerkannte Grundsätze der Wertermittlung aufstellt, die bei jeder Wertermittlung zu beachten sind (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 18.Juli 2017 - 1 L 206/14 - NordÖR 2017, 434 mit Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 17. Mai 2002 - 4 C 6.01 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2018 - 2 B 2.16

    OVG hält an Rechtsprechung zur fehlerhaften Berechnung der Ausgleichsbeträge im …

    Auszug aus VG Schwerin, 17.01.2019 - 2 A 341/16
    Rn. 86 e) Soweit sich die Klägerin - pauschal - auf die Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg zur Spandauer Vorstadt in Berlin beruft (…u. a. Urteil vom 10. Juli 2017 - 2 B 1.16 - LKV 2017, 563, juris Rn. 45 ff.; vgl. auch Urteil vom 11. Oktober 2018 - 2 B 2.16 - juris Rn. 26 ff.), die die Herausrechnung sog. "wendebedingter Effekte" fordert, kann der vorliegende Fall - die Richtigkeit der Entscheidung trotz zurückgewiesener Nichtzulassungsbeschwerde (BVerwG, Beschluss vom 15. März 2018 - 4 B 67.17 - BauR 2018, 1103) einmal unterstellt - jedenfalls in tatsächlicher Hinsicht nicht im Ansatz mit demjenigen in Berlin gleichgesetzt werden.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.07.2017 - 2 B 1.16

    Erforderlichkeit und Kausalität von Sanierungsmaßnahmen in der Spandauer Vorstadt …

  • VGH Hessen, 20.06.2013 - 3 A 1832/11

    Bemessung eines sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrags

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2009 - 2 B 7.07

    Sanierungsrechtlicher Ausgleichsbetrag; sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung; …

  • BVerwG, 15.03.2018 - 4 B 67.17

    Zahlung eines Ausgleichsbetrags in Geld durch den Eigentümer eines im förmlich …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.05.2014 - 1 L 7/14

    Berechnung des Sanierungsausgleichsbetrages

  • BVerwG, 30.12.2014 - 2 B 57.14

    Gewährung einer Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes als …

  • OVG Thüringen, 24.09.2007 - 4 N 70/03

    Unwirksamkeit einer Fernwärmeversorgungssatzung, die keine Ausnahmen vom …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.10.2014 - 1 L 168/11

    Rechtzeitige Bestimmung des Hebesatzes für Grundsteuern; Wirksamkeit einer …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.12.2003 - 3 K 6/01

    Gewerbegebiet: Ausschluss der Branche "Einzelhandel"?

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.05.2009 - 3 K 24/08

    Präklusion im Normenkontrollverfahren; Verfahren nach BauGB § 4a Abs 3 ist bei …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.12.2001 - 1 M 84/01
  • VG Schwerin, 21.03.2019 - 2 A 402/17

    Sanierungsrechtliche Ausgleichsbeträge: Hagedorn-Verfahren im Rostocker Modell; …

    Da es sich hierbei um eine mit besonderer Sachkunde, Fachwissen und Erfahrung begründete Stellungnahme eines gesetzlich vorgeschriebenen (vgl. § 192 BauGB) selbstständigen und unabhängigen Gremiums, bestehend aus den Vorsitzenden und ehrenamtlichen weiteren Gutachtern (vgl. § 192 Abs. 2 BauGB), handelt, bestehen verfahrensmäßig keine Bedenken, wenn der Beklagte die - jedenfalls nach dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung vom 21. März 2019 - nachvollziehbaren und an gesetzlichen Bestimmungen orientierten Berechnungen des Anfangs- und Endwertes durch den Gutachterausschuss als eigene Beurteilung übernimmt und zur Grundlage seines Heranziehungsbescheides macht (vgl. VG Schwerin, Urteil vom 17. Januar 2019 - 2 A 341/16 SN - juris Rn. 30; Urteil vom 20. September 2018 - 2 A 3231/15 SN - amtl. Umdruck S. 9; Urteil vom 11. Februar 2015 - 2 A 119/14 - amtl. Umdruck S. 6; Urteil vom 29. Januar 2009 - 2 A 1695/06 - amtl. Umdruck S. 7; OVG Münster, Urteil vom 9. April 1990 - 22 A 1185/89 - zitiert nach juris).

    Insbesondere ist - wie auch sonst im Abgabenrecht - nicht erforderlich, dass der Bescheid sämtliche Angaben enthält, die für die vollständige Überprüfung seiner Rechtmäßigkeit in jeder rechtlichen und tatsächlichen Hinsicht nötig wären (vgl. VG Schwerin, Urteil vom 17. Januar 2019 - 2 A 341/16 SN - juris Rn. 32;… Urteil vom 20. September 2018, a.a.O., amtl. Umdruck S. 9; OVG Hamburg, Urteil vom 28. Januar 2017 - 3 Bf 52/15 - NordÖR 2017, 237).

    An dieser bereits im Urteil vom 17. Januar 2019 - 2 A 341/16 SN - juris Rn. 44 ff. ausführlich begründeten Auffassung hält das hier erkennende Gericht auch in Ansehung des (nunmehrigen) Urteils der 4. Kammer vom 6. März 2019 - 2 A 1828/16 SN - juris fest.

    Da es sich bei dem Gutachten des Gutachterausschusses um eine aufgrund besonderer Sachkunde, Fachwissen und Erfahrung gegründete Stellungnahme handelt, bestehen grundsätzlich an einer solchen Verfahrensweise keine Bedenken (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 21. Mai 2014 - 1 L 7/14 -, zitiert nach juris; VG Schwerin, Urteil vom 17. Januar 2019 - 2 A 341/16 SN - juris Rn. 57 ff.; Urteil vom 29. Januar 2009 - 2 A 1695/06 - amtl. Umdruck S. 7; Beschluss vom 17. Juni 2014 - 2 B 57/14 - amtl. Umdruck S. 4; OVG Münster, Urteil vom 9. April 1990 - 22 A 1185/89 -, zitiert nach juris).

    In dem Urteil vom 17. Januar 2019 (2 A 341/16 SN - juris Rn. 60) hat das erkennende Gericht auf die weitere Angabe des Gutachterausschussvorsitzenden in der dortigen mündlichen Verhandlung abgestellt, wonach drei der aufgeführten Kauffälle in der örtlichen Nähe zur Ia-Lage im Stadtzentrum für die (im Rostocker Modell stattfindende) Bodeneckwertbildung herangezogenen Kauffälle unbebaute Grundstücke betrafen, sowie, dass jenseits des Innenstadtzentrums diesem vergleichbare Strukturen nicht vorhanden seien.

    Gerade dieser Interpolationsansatz wird bei ungenauer Ermittlung des minimalen und des maximalen Bodenwertes als fehleranfällig beschrieben (…vgl. Kleiber, a. a. O., Rn. 678) und kann zu einer Situation führen, bei der sich systematisch zu hohe Bodenwertdifferenzen ergeben (vgl. VG Schwerin, Urteil vom 17. Januar 2019 - 2 A 341/16 SN - juris Rn. 63).

    Vor allem stellt es kein (als fehleranfällig kritisiertes) Interpolationsverfahren dar, weil es gerade keinen minimalen und maximalen Bodenwert für das Eckwertgrundstück verwendet (vgl. VG Schwerin, Urteil vom 17. Januar 2019 - 2 A 341/16 SN - juris Rn. 64).

    Die Koeffizienten wurden in dabei zum Teil aus Kauffällen abgeleitet, wobei es Koeffizienten gibt, die den Unterschied im Maß der baulichen Nutzung beschreiben (vgl. VG Schwerin, Urteil vom 17. Januar 2019 - 2 A 341/16 SN - juris Rn. 65).

    Rn. 63 Allerdings geht es dabei um die Vergleichbarkeit auf einer Vorstufe der Bewertungsmatrix (Ziffer 3.5. des Gutachtens, Bl. 14), so dass diese Vergleichbarkeitsherstellung aus dem Gutachten selbst nicht entnommen werden kann (vgl. VG Schwerin, Urteil vom 17. Januar 2019 - 2 A 341/16 SN - juris Rn. 65).

    Das Gericht hat weder Zweifel an der Richtigkeit dieser Erklärung noch daran, dass zu einer notwendig gewordenen Vergleichbarkeitsherstellung zutreffende oder jedenfalls nach fachlicher Einschätzung vertretbare Umrechnungskoeffizienten herangezogen und diese richtig oder jedenfalls fachlich vertretbar angewendet worden sind (vgl. VG Schwerin, Urteil vom 17. Januar 2019 - 2 A 341/16 SN - juris Rn. 66).

    Allerdings erachtet das Gericht für zukünftige Fälle ein Überdenken der diesbezüglich bisherigen Praxis in Richtung von mehr (dokumentierter) Transparenz für wünschenswert (vgl. VG Schwerin, Urteil vom 17. Januar 2019 - 2 A 341/16 SN - juris Rn. 67).

    Bei dem Mietsäulenverfahren handelt es sich um ein anerkanntes Verfahren, das Erwähnung in der Bodenrichtwertrichtlinie findet (dort etwa unter Ziffer 7 Abs. 2 Satz 2; zum Mietsäulenverfahren vgl. näher VG Schwerin, Urteil vom 17. Januar 2019 - 2 A 341/16 SN - juris Rn. 68 ff.).

    Die gemachten Angaben werden üblicherweise verifiziert, über das Ziehen von Vergleichen werden unplausible Angaben ausgeschlossen; ein Grundstück, für das Miethöhenangaben gemacht werden, die außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs liegen, wird nicht in die Tabelle der (für die Bodeneckwertbildung) herangezogenen Grundstücke aufgenommen (vgl. VG Schwerin, Urteil vom 17. Januar 2019 - 2 A 341/16 SN - juris Rn. 69).

    Das entspricht den Angaben des Gutachterausschussvorsitzenden in der der dem Urteil vom 17. Januar 2019 (2 A 341/16 SN) zugrunde liegenden mündlichen Verhandlung, wonach die Ladenmieten einen hohen Einfluss auf den Bodenwert hätten, wobei es in den Ia-Lagen (wie hier) definitiv so sei, dass die Ladenmieten höher als Büro- und Wohnungsmieten in den Obergeschossen seien.

    Gerade wegen dieser Besonderheiten sind Vergleichsfälle aus der örtlichen Nähe herangezogen worden (.vgl. VG Schwerin, Urteil vom 17. Januar 2019 - 2 A 341/16 SN - juris Rn. 75).

  • VG Schwerin, 06.03.2019 - 4 A 1828/16

    Bekanntmachung einer Straßenbaubeitragssatzung; städtisches Bekanntmachungsblatt

    Rn. 17 An dieser Kammerrechtsprechung wird auch unter Berücksichtigung der mittlerweile ergangenen in dieser Rechtsfrage abweichenden Entscheidungen der 2. Kammer des Gerichts (Urteile vom 17.01.2019 - 2 A 341/16 SN u.a. -) festgehalten.

    Rn. 19 Als Fundstelle im "Städtischen Anzeiger", an der hierzu etwas ausgesagt sein könnte, kommt allein dessen Impressum auf Seite 2 des Anzeigers in Betracht (so im Ergebnis auch: Urteil der 2. Kammer vom 17.01.2019 - a.a.O. - amtl. Umdruck S. 16-19):.

    Rn. 28 b) Unabhängig davon, dass zur Überzeugung der Kammer bereits die Angabe einer ersten Bezugsmöglichkeit fehlt, muss das amtliche Bekanntmachungsblatt nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 KV-DVO 1999 "die Bezugsmöglichkeiten angeben"; der Verordnungswortlaut verwendet den Plural, woraus die Erforderlichkeit der Angabe einer weiteren Bezugsmöglichkeit folgt (so auch: Urteil der 2. Kammer vom 17.01.2019 - a.a.O. - amtl. Umdruck S. 16).

    Rn. 29 In der Angabe des Herausgebers mit postalischer Anschrift der Pressestelle der Hansestadt Rostock, Telefon- und Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse vermag die Kammer keine Angabe einer zweiten Bezugsmöglichkeit erkennen (a. A.: VG Schwerin, Urteil vom 17.01.2019 - a. a. O. - amtl. Umdruck S. 18 f.).

    Dem kann auch nicht damit begegnet werden, dass einem Bezugsinteressenten nach der Rechtsprechung auferlegt wird, fehlende ergänzende Angaben gegebenenfalls selbst zu ermitteln (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 17.04.2008 - OVG 10 B 10/07 -, Rn. 28, zitiert nach juris; so auch: Urteil der 2. Kammer vom 17.01.2019 - a.a.O. - amtl.

    Rn. 36 c) Auch in der Angabe der Internetadresse des "Städtischen Anzeigers" ["www.staedtischeranzeiger.de" unter der Überschrift "Herausgeberin:"] im Impressum kann die Angabe einer Bezugsmöglichkeit nicht gesehen werden (offengelassen in: VG Schwerin, Urteil vom 17.01.2019 - a. a. O. - amtl. Umdruck S. 18).

  • VG Schwerin, 18.08.2025 - 2 B 2164/25

    Sanierungsrechtlicher Ausgleichsbetrag nach Hagedorn-Verfahren

    Da es sich bei dem Gutachten des Gutachterausschusses um eine aufgrund besonderer Sachkunde, Fachwissen und Erfahrung gegründete Stellungnahme handelt, bestehen grundsätzlich an einer solchen Verfahrensweise keine Bedenken (vgl. OVG Greifswald…, Urteil vom 18. Juli 2017 - 1 L 206/14 - juris Rn. 21 ff.; OVG Greifswald, Urteil vom 21. Mai 2014 - 1 L 7/14 - juris; VG Schwerin, Urteil vom 17. Januar 2019 - 2 A 341/16 SN - juris Rn. 57 ff.; VG Schwerin…, Urteil vom 29. Januar 2009 - 2 A 1695/06 - amtl.

    Gerade dieser Interpolationsansatz wird bei ungenauer Ermittlung des minimalen und des maximalen Bodenwertes als fehleranfällig beschrieben (vgl. Kleiber, Verkehrswertermittlung von Grundstücken, 8. Aufl. 2017, S. 2780 ff. Rn. 673 ff., 678 ff.) und kann zu einer Situation führen, bei der sich systematisch zu hohe Bodenwertdifferenzen ergeben (vgl. VG Schwerin, Urteil vom 17. Januar 2019 - 2 A 341/16 SN - juris Rn. 63).

    Vor allem stellt es kein (als fehleranfällig kritisiertes) Interpolationsverfahren dar, weil es gerade keinen minimalen und maximalen Bodenwert für das Eckwertgrundstück verwendet (vgl. VG Schwerin, Urteil vom 17. Januar 2019 - 2 A 341/16 SN - juris Rn. 64).

    Die Koeffizienten werden dabei zum Teil aus Kauffällen abgeleitet, wobei es Koeffizienten gibt, die den Unterschied im Maß der baulichen Nutzung beschreiben (vgl. VG Schwerin, Urteil vom 17. Januar 2019 - 2 A 341/16 SN - juris Rn. 65).

    Aus dem Umstand, dass keine Kauffälle von bebauten Grundstücken herangezogen wurden, folgt, dass es nicht, wie bei bebauten Grundstücken, erforderlich war, aus dem Kaufpreis den Bodenwertanteil zu ermitteln (vgl. dazu und zum sogen "Mietsäulenverfahren" VG Schwerin, Urteil vom 17. Januar 2019 - 2 A 341/16 SN - juris Rn. 68 ff.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.01.2022 - 3 K 232/15

    Baurechtliche Normenkontrolle-erneute Öffentlichkeitsbeteiligung und Verkürzung …

    Im Städtischen Anzeiger vom 28. September 2016 ist kein Hinweis auf die Bezugsmöglichkeiten vorhanden (vgl. OVG Greifswald…, Urteil vom 21. Mai 2019 - 3 K 13/14 -, juris Rn. 49 ff.; VG Schwerin…, Urteil vom 6. März 2019 - 4 A 1828/16 SN -, juris Rn. 15 ff.; vgl. auch Urteil vom 14. Januar 2019 - 4 A 1827/16 SN -, n. v.; a. A. VG Schwerin…, Urteil vom 21. März 2019 - 2 A 402/17 SN -, juris Rn. 35 ff., und Urteil vom 17. Januar 2019 - 2 A 341/16 SN -, juris Rn. 42 ff.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.10.2021 - 3 K 193/17

    Wirksamkeit der Bekanntmachung eines Bebauungsplans im amtlichen …

    Im Städtischen Anzeiger vom 28. September 2016 ist kein Hinweis auf die Bezugsmöglichkeiten vorhanden (vgl. OVG Greifswald…, Urteil vom 21. Mai 2019 - 3 K 13/14 -, juris Rn. 49 ff.; VG Schwerin…, Urteil vom 6. März 2019 - 4 A 1828/16 SN -, juris Rn. 15 ff.; vgl. auch Urteil vom 14. Januar 2019 - 4 A 1827/16 SN -, n. v.; a. A. VG Schwerin…, Urteil vom 21. März 2019 - 2 A 402/17 SN -, juris Rn. 35 ff., und Urteil vom 17. Januar 2019 - 2 A 341/16 SN -, juris Rn. 42 ff.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.12.2025 - 1 LB 230/19
    In Bezug auf die allgemeinen Fragen der Wertermittlung hat die Anhörung des Gutachterausschussvorsitzenden in der mündlichen Verhandlung des Vormittags desselben Verhandlungstages zu den Verfahren Az. 2 A 341/16 SN bis 2 A 343/16 SN, in denen die dortigen Kläger ebenfalls vom Prozessbevollmächtigten des Klägers vertreten worden sind, stattgefunden.
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