Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 21.03.2012 - 2 A 356/11 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
VwGO § 124a, § 60
Versäumung der Antragsfrist wegen fehlender Kostenschutzzusage der Rechtsschutzversicherung, Wiedereinsetzung in dern vorigen Stand - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 31.03.2011 - 3 K 688/09
- OVG Sachsen, 21.03.2012 - 2 A 356/11
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 14.08.2007 - 8 B 70.07
Zurücknahme eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus OVG Sachsen, 21.03.2012 - 2 A 356/11
Eine Wiedereinsetzung nach § 60 Abs. 1 und 2 VwGO setzt indes voraus, dass ein unverschuldetes Hindernis notwendigerweise zur Versäumung der Frist geführt hat, hierfür also die eigentliche Ursache war (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14. September 1998, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 280 m. w. N.; Beschl. v. 25. Juni 2001 - 8 B 70.07 -, juris Rn. 2).
- VGH Bayern, 20.10.2020 - 11 ZB 20.2046
Unzulässiger Antrag auf Zulassung der Berufung wegen versäumter Begründungsfrist
Dies gilt auch dann, wenn bis zum Fristablauf keine Entscheidung einer bestehenden Rechtsschutzversicherung herbeigeführt werden kann bzw. eine spätere Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung die Mittellosigkeit der Partei entfallen ließe (…vgl. BSG, B.v. 29.5.2019 - B 11 AL 2/18 B - juris Rn. 3; SächsOVG, B.v. 21.3.2012 - 2 A 356/11 - juris Rn. 9;… BayVGH, B.v. 11.1.2010 - 12 ZB 09.2756 - juris Rn. 13 f.;… BGH, B.v. 16.12.1997 a.a.O. Rn. 8 f.).
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