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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.02.1984 - 2 A 37/83   

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https://dejure.org/1984,2119
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.02.1984 - 2 A 37/83 (https://dejure.org/1984,2119)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28.02.1984 - 2 A 37/83 (https://dejure.org/1984,2119)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28. Februar 1984 - 2 A 37/83 (https://dejure.org/1984,2119)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1985, 850
  • DÖV 1985, 152
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 07.03.1990 - 10 M 5/90

    Wahl; Geheime Wahl; Gemeindevertretung; Stimmzettel; Kennzeichnung; Bürgermeister

    Das VG hat unter Hinweis auf das Urteil des früher für das Kommunalrecht zuständigen 2. Senats des erkennenden Gerichts vom 28.2.1984 (OVGE 37, 473 = NVwZ 1985, 850 = DÖV 1985, 152) zutreffend dargelegt, daß eine Verletzung der Mitwirkungsrechte des , Antragstellers als Gemeindevertreter entsprechend § 42 II VwGO möglich erscheint.

    Die Verletzung von Wahlvorschriften, die die Ungültigkeit eines Wahlbeschlusses nach sich zieht, berührt das Mitgliedschaftsrecht der an der Wahl Beteiligten unabhängig davon, wie sie sich selbst entschieden haben (OVG Lüneburg, OVGE 37, 473 = NVwZ 1985, 850 = DÖV 1985, 152).

    Hiervon ausgehend hat der früher für das Kommunalrecht zuständige 2. Senat des erkennenden Gerichts im bereits angeführten Urteil vom 28.2.1984 (OVGE 37, 473 = NVwZ 1985, 850 DÖV 1985, 152) für eine geheime Wahl Vorkehrungen gefordert; die sicherstellen,.

  • BSG, 26.08.1994 - 13 RJ 29/93

    Aufhebung eines Rentenbewilligungsbescheides - Rückforderung gezahlter Rente mit …

    Da § 43 SGB X lediglich das Verwaltungsverfahren betrifft, folgt daraus zwar einerseits keine gerichtliche Befugnis zur Umdeutung, andererseits wird eine solche durch diese Vorschrift aber auch nicht ausgeschlossen (vgl BVerwG DÖV 1985, 152 zum inhaltsgleichen § 47 des Verwaltungsverfahrensgesetzes ; Laubinger VerwArch 1978, 345, 351 mwN zur Rechtsprechung der Verwaltungsgerichtsbarkeit;… Schroeder-Printzen/Engelmann/Schmalz/Wiesner/von Wulffen - Wiesner, SGB X, 2. Aufl 1990, § 43 Anm 2; im Ergebnis auch Weyreuther DÖV 1985, 126, 132;… so wohl auch BSG SozR 3-1300 § 48 Nr. 25 S 42;… SozR 3-4100 § 63 Nr. 2 S 14;… SozR 3-3660 § 1 Nr. 1).
  • BSG, 19.03.1998 - B 7 AL 86/96 R

    Arbeitslosengeldbemessung - Vorbezug von Unterhaltsgeld - Feststellungswirkung - …

    Auf die - im wesentlichen - in der Literatur erörterte Streitfrage, ob die Umdeutung durch konstitutiven Hoheitsakt (Entscheidungsakt) bewirkt wird oder lediglich ein Erkenntnisakt ist, ob sie nur von den Verwaltungsbehörden (so Hauck/Haines, SGB X, § 43 RdNrn 8 ff;… Schroeder-Printzen/Wiesner, SGB X, 3. Aufl, § 43 RdNr 2;… Kopp, VwVfG, 6. Aufl, § 47 RdNr 4, 5; Schenke, DVBL 1987, 641 ff; Winthorst/Lüdemann, NVwZ 1994, 244 ff) oder auch von den Gerichten (…so BSG SozR 3-3660 § 1 Nr. 1, SozR 1300 § 43 Nr. 1; BVerwG DÖV 1985, 152; BVerwGE 48, 81 ff; 82, 235, 242; Steinwedel in Kasseler Komm, SGB X, § 43 RdNr 8;… Stelkens/Bonk/Sachs, VwVG, 4. Aufl, § 47 RdNrn 6/7;… Badura in Erichsen, Allgemeines Verwaltungsrecht, 10. Aufl, § 38 RdNr 43; Laubinger, VerwA 78, 207, 345, 349) vorgenommen werden kann, ist hier nicht einzugehen.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.1992 - 1 S 1834/92

    Abstimmung innerhalb des Gemeinderates und Wahlgeheimnis; Rüge von Verstößen …

    Nach allgemeinen Grundsätzen muß bei der geheimen Wahl gewährleistet sein, daß die Erkennbarkeit und Rekonstruierbarkeit der Wahlentscheidung des Wählers unmöglich ist (…vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.3.1989, Agrarrecht 1990, 347; OVG Lüneburg, Urt. v. 28.2.1984, DÖV 1985, 152).
  • VG Gießen, 02.06.2020 - 8 K 133/19

    Zur Gültigkeit einer kommunalrechtlichen Wahl zum Stadtverordnetenvorsteher

    Der Grundsatz der geheimen Wahl setzt insoweit voraus, dass die Stimmberechtigten ihre Stimme nach äußeren Umständen unbeobachtet abgeben und den Stimmzettel in Ruhe sorgfältig kennzeichnen können (OVG Niedersachsen, Urteil vom 28.02.1984 - 2 A 37/83, NVwZ 1985, 850 (851)).

    Hierzu muss nicht notwendigerweise eine Wahlkabine aufgestellt werden, wenn es nach den örtlichen Verhältnissen auch möglich ist, andere Plätze einzunehmen, die eine geheime Stimmabgabe ermöglichen (OVG Niedersachsen, Urteil vom 28.02.1984 - 2 A 37/83, NVwZ 1985, 850 (851)).

  • OVG Saarland, 29.06.1990 - 2 R 369/87

    Bestandschutz; Bauerlaubnis; Gewerbliche Nutzung; Nutzungsminderung

    Gerade das aber entspricht der wahren Rechtsnatur der Umdeutung als einem bloßen Erkenntnisakt (so etwa BVerwG, Beschluß vom 1.7.1983 - 2 B 176, 84 -, DÖV 1985, 152 = DVBl. 1984, 431 = BayVBl. 1984, 217;… weitere Nachweise bei Kopp, VwVFG, a.a.O.).

    Da das Gebot, den Getränkehandel auf den vor dem 1.4.1982 bestehenden Umgang zurückzuführen und den Einsatz von Lastkraftwagen und schweren Personenkraftwagen zum Getränkevertrieb zu unterlassen, demnach in $ 104 Abs. 1 Satz 2 LBO 1974 keine Grundlage findend, hat der Senat noch erwogen, es in eine Anordnung gemäß § 96 Abs. 5 Satz 2 LBO 1974 umzudeuten (zur Umdeutungsbefugnis von Gerichten vgl. etwa BVerwG, Beschluß vom 1.7.1983, a.a.O., und BayVGH, Urteil vom 12.10.1989 - 26 B 68.02944 - BayBl. 1990, 405;… ablehnenden Kopp, VwVFG, § 47 Rdnr. 4).

  • VG Kassel, 08.02.2007 - 3 E 1127/06

    Feststellung der Ungültigkeit einer Wahl ehrenamtlicher Beigeordneter wegen …

    Denn nur wenn nicht bekannt ist, wie der einzelne gewählt hat, können ihm keine Nachteile entstehen und er ist wirklich frei in seiner Entscheidung (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 07.03.1990 - 10 M 5/90; VG Wiesbaden, Urteil vom 28.05.1986 - III E 298/86; OVG Lüneburg, Urteil vom 28.02.1984 - 2 A 37/83 m.w.N.).

    Rn. 24 Soweit das OVG Lüneburg (Beschluss vom 07.03.1990 - 10 M 5/90 und Urteil vom 28.02.1984 - 2 A 37/83) und das VG Wiesbaden (Urteil vom 28.05.1986 - III E 298/86) in ihren Entscheidungen eine Verletzung des Wahlgeheimnisses in Fällen bejaht haben, in denen eine Fraktion oder ein Teil von ihr eine bestimmte Kennzeichnung der Wahlzettel vereinbart und damit ihr eigenes bzw. das Wahlverhalten des anderen Teils der Koalition überprüfbar gemacht haben, kann hier dahinstehen, ob dieser Rechtsprechung zu folgen ist, da der vorliegende Fall jedenfalls anders gelagert ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 23.12.1994 - 9 S 653/93

    Sachbefugnis der Widerspruchsbehörde bis zur Zustellung des …

    Allenfalls könnte eine Umdeutung der Ergänzung des Widerspruchsbescheids in ein Handeln als Prozeßvertreter des beklagten Landes in Betracht gezogen werden (zur Umdeutungsbefugnis der Gerichte unabhängig von § 47 LVwVfG vgl. BVerwG, Beschluß vom 1.7.1983, DÖV 1985, 152; Weyreuther, DÖV 1985, 126).
  • VGH Hessen, 28.10.1986 - 2 UE 773/85

    Gewährleistung einer geheimen Wahl durch den Wahlleiter; Abbruch der Wahl; …

    Die geheime Wahl erfordert mithin eine technische Gestaltung des Wahlvorganges, die es einerseits unmöglich macht, die Wahlentscheidung eines Wählers während des Wahlvorganges zu erkennen, die es andererseits aber auch unmöglich macht, die Wahlentscheidung zu rekonstruieren (…H. Meyer, Kommunalwahlrecht in: Handbuch der kommunalen Wissenschaft und Praxis, 2. Auflage, Band 2, S. 41; OVG Lüneburg, DÖV 1985, S. 152 f.).
  • VG Berlin, 02.11.2010 - 3 K 263.10

    Vizepräsidentin der Humboldt-Universität bleibt im Amt

    Das gilt insbesondere, wenn der Wähler in Kenntnis einer möglichen Überprüfbarkeit seine Stimme abgibt, so dass es auch an einer freien Wahlentscheidung fehlt (vgl. zu allem das Urteil des OVG Lüneburg vom 28. Februar 1984, 2 A 37/1983, NVwZ 1985, 850, 851, und den Beschluss desselben Gerichts vom 7. März 1990, a.a.O).
  • VG Lüneburg, 26.04.2006 - 5 A 414/05

    Bürgermeister; Demokratieprinzip; Erfolgswert; Ermächtigung; Gemeindevertretung; …

  • VG Lüneburg, 22.08.2023 - 1 B 23/23

    Kommunaler Wahlbeamter; Wahl nach Ermessen; Wahlbeamter; Wahl eines kommunalen …

  • VG Bremen, 06.02.2006 - 2 K 2905/04

    Keine Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen bei Erweiterung alter Bremer …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.1986 - 7 A 65/85

    Ordnungsgemäße geheime Abstimmung bei Aufstellung von Kommunalwahlbewerbern durch …

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