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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 06.08.2021 - 2 A 381/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,34791
OVG Saarland, 06.08.2021 - 2 A 381/20 (https://dejure.org/2021,34791)
OVG Saarland, Entscheidung vom 06.08.2021 - 2 A 381/20 (https://dejure.org/2021,34791)
OVG Saarland, Entscheidung vom 06. August 2021 - 2 A 381/20 (https://dejure.org/2021,34791)
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (4)

  • OVG Saarland, 20.05.2019 - 2 A 194/19

    Grundsätzliche Bedeutung einer Asylrechtssache; Abschiebungshindernis für junge …

    Auszug aus OVG Saarland, 06.08.2021 - 2 A 381/20
    Die in dieser Vorschrift gegenüber dem Regelverfahren durch eine abschließende Aufzählung von Gründen für die Zulassung der Berufung in Asylsachen nach § 78 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 3 AsylG eingeschränkte Rechtsmittelzulässigkeit verdeutlicht, dass der Gesetzgeber den gerichtlichen Rechtsschutz in Asylverfahren in aller Regel auf eine Instanz beschränkt hat.[Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.5.2019 - 2 A 194/19 -, Leitsatz Nr. 16 in der Übersicht "Spruchpraxis" auf der Homepage des Gerichts, Seite 19, ständige Rechtsprechung][Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.5.2019 - 2 A 194/19 -, Leitsatz Nr. 16 in der Übersicht "Spruchpraxis" auf der Homepage des Gerichts, Seite 19, ständige Rechtsprechung].
  • OVG Saarland, 02.05.2019 - 2 A 184/19

    Asylverfahren Somalia - Subsidiärer Schutz und Rückkehr nach Mogadischu

    Auszug aus OVG Saarland, 06.08.2021 - 2 A 381/20
    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist die Frage auszuformulieren und substantiiert auszuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird.[Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.5.2019 - 2 A 184/19 -, Leitsatz Nr. 14 in der Übersicht "Spruchpraxis" auf der Homepage des Gerichts, Seite 17, m.z.w.N.][Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.5.2019 - 2 A 184/19 -, Leitsatz Nr. 14 in der Übersicht "Spruchpraxis" auf der Homepage des Gerichts, Seite 17, m.z.w.N.].
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2019 - 13 A 4738/18

    Gefahrerhöhendes Merkmal der Volkszugehörigkeit zu den Hazara im Falle der …

    Auszug aus OVG Saarland, 06.08.2021 - 2 A 381/20
    Ein auf die grundsätzliche Bedeutung einer Tatsachenfrage gestützter Zulassungsantrag genügt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats bereits dann nicht den Darlegungsanforderungen des § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG, wenn in ihm lediglich die Behauptung aufgestellt wird, die für die Beurteilung maßgeblichen Verhältnisse stellten sich anders dar als vom Verwaltungsgericht angenommen.[vgl. Beschluss des Senats vom 12.6.2019 - 2 A 31/19 -, juris][vgl. Beschluss des Senats vom 12.6.2019 - 2 A 31/19 -, juris] Vielmehr ist zur ordnungsgemäßen Darlegung der Grundsatzrüge in diesen Fällen eine Benennung bestimmter Erkenntnisquellen notwendig, nach deren Inhalt zumindest eine Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und die Einschätzung des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Behauptungen in der Antragsschrift zutreffend sind.[vgl. Beschluss des Senats vom 12.6.2019 - 2 A 31/19 - unter Hinweis auf OVG Münster, Beschluss vom 18.2.2019 - 13 A 4738/18.A -, juris][vgl. Beschluss des Senats vom 12.6.2019 - 2 A 31/19 - unter Hinweis auf OVG Münster, Beschluss vom 18.2.2019 - 13 A 4738/18.A -, juris] Im vorliegenden Fall fehlt es jedoch in der Zulassungsbegründung an einer Benennung bestimmter Erkenntnisquellen, nach deren Inhalt zumindest eine Wahrscheinlichkeit in dem Sinne besteht, dass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf.
  • OVG Saarland, 12.06.2019 - 2 A 31/19

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im Asylverfahren; keine grundsätzliche …

    Auszug aus OVG Saarland, 06.08.2021 - 2 A 381/20
    Ein auf die grundsätzliche Bedeutung einer Tatsachenfrage gestützter Zulassungsantrag genügt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats bereits dann nicht den Darlegungsanforderungen des § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG, wenn in ihm lediglich die Behauptung aufgestellt wird, die für die Beurteilung maßgeblichen Verhältnisse stellten sich anders dar als vom Verwaltungsgericht angenommen.[vgl. Beschluss des Senats vom 12.6.2019 - 2 A 31/19 -, juris][vgl. Beschluss des Senats vom 12.6.2019 - 2 A 31/19 -, juris] Vielmehr ist zur ordnungsgemäßen Darlegung der Grundsatzrüge in diesen Fällen eine Benennung bestimmter Erkenntnisquellen notwendig, nach deren Inhalt zumindest eine Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und die Einschätzung des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Behauptungen in der Antragsschrift zutreffend sind.[vgl. Beschluss des Senats vom 12.6.2019 - 2 A 31/19 - unter Hinweis auf OVG Münster, Beschluss vom 18.2.2019 - 13 A 4738/18.A -, juris][vgl. Beschluss des Senats vom 12.6.2019 - 2 A 31/19 - unter Hinweis auf OVG Münster, Beschluss vom 18.2.2019 - 13 A 4738/18.A -, juris] Im vorliegenden Fall fehlt es jedoch in der Zulassungsbegründung an einer Benennung bestimmter Erkenntnisquellen, nach deren Inhalt zumindest eine Wahrscheinlichkeit in dem Sinne besteht, dass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf.
  • OVG Saarland, 08.11.2021 - 2 A 255/21

    Keine Gruppenverfolgung von Jesiden im Irak

    Eine ordnungsgemäße Darlegung der Grundsatzrüge erfordert daher eine Benennung bestimmter Erkenntnisquellen, nach deren Inhalt zumindest eine Wahrscheinlichkeit dafür angenommen werden kann, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Einschätzungen in der Antragsschrift zutreffend sind.[vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 15.7.2021 - 2 A 96/21 -, und vom 6.8.2021 - 2 A 381/20 -, beide Juris][vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 15.7.2021 - 2 A 96/21 -, und vom 6.8.2021 - 2 A 381/20 -, beide Juris] Davon ist hier nicht auszugehen.
  • OVG Saarland, 02.11.2021 - 2 A 194/21

    Umsetzung von Obdachlosen

    Rn. 13 Weil darüber hinaus bereits die Anforderungen an die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung der Sache (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) nicht erfüllt sind[vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.8.2021 - 2 A 381/20 -, juris, m.w.N.][vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.8.2021 - 2 A 381/20 -, juris, m.w.N.] und eine solche auch in der Sache schon mit Blick auf die starke Einzelfallbezogenheit nicht ansatzweise erkennbar ist, haben die Kläger im Ergebnis keinen Grund für die von ihnen beantragte Zulassung der Berufung im Sinne des § 124 Abs. 2 VwGO dargelegt.
  • OVG Saarland, 02.11.2021 - 2 A 195/21

    Nutzungsentgelt für Obdachlosenunterkunft

    Weil darüber hinaus bereits die Anforderungen an die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung der Sache (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) nicht erfüllt sind[vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.8.2021 - 2 A 381/20 -, juris, m.w.N.][vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.8.2021 - 2 A 381/20 -, juris, m.w.N.] und eine solche auch in der Sache schon mit Blick auf die starke Einzelfallbezogenheit nicht ansatzweise erkennbar ist, haben die Kläger im Ergebnis keinen Grund für die von ihnen beantragte Zulassung der Berufung im Sinne des § 124 Abs. 2 VwGO dargelegt.
  • OVG Saarland, 05.10.2022 - 2 A 252/21

    Darlegungsanforderungen im Berufungszulassungsverfahren; Gruppenverfolgung von …

    Eine ordnungsgemäße Darlegung der Grundsatzrüge erfordert daher eine Benennung bestimmter Erkenntnisquellen, nach deren Inhalt zumindest eine Wahrscheinlichkeit dafür angenommen werden kann, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Einschätzungen in der Antragsschrift zutreffend sind.[vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 15.7.2021 - 2 A 96/21 -, und vom 6.8.2021 - 2 A 381/20 -, beide Juris][vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 15.7.2021 - 2 A 96/21 -, und vom 6.8.2021 - 2 A 381/20 -, beide Juris] Diese Anforderungen sind hier nicht erfüllt.
  • OVG Saarland, 08.11.2021 - 2 A 256/21

    Keine Gruppenverfolgung von Jesiden im Irak

    Eine ordnungsgemäße Darlegung der Grundsatzrüge erfordert daher eine Benennung bestimmter Erkenntnisquellen, nach deren Inhalt zumindest eine Wahrscheinlichkeit dafür angenommen werden kann, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Einschätzungen in der Antragsschrift zutreffend sind.[vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 15.7.2021 - 2 A 96/21 -, und vom 6.8.2021 - 2 A 381/20 -, beide Juris][vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 15.7.2021 - 2 A 96/21 -, und vom 6.8.2021 - 2 A 381/20 -, beide Juris] Davon ist hier nicht auszugehen.
  • OVG Saarland, 15.11.2021 - 2 A 192/21

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Verletzung des Darlegungsgebots

    Rn. 19 Weil darüber hinaus bereits die Anforderungen an die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung der Sache (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) nicht erfüllt sind[vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.8.2021 - 2 A 381/20 -, juris, m.w.N.][vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.8.2021 - 2 A 381/20 -, juris, m.w.N.] und eine solche auch in der Sache schon mit Blick auf die starke Einzelfallbezogenheit nicht ansatzweise erkennbar ist, haben die Kläger im Ergebnis keinen Grund für die von ihnen beantragte Zulassung der Berufung im Sinne des § 124 Abs. 2 VwGO dargelegt.
  • OVG Saarland, 15.11.2021 - 2 A 198/21

    Nutzungsentgelt für Obdachlosenunterkunft

    Rn. 10 Weil darüber hinaus bereits die Anforderungen an die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung der Sache (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) nicht erfüllt sind[vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.8.2021 - 2 A 381/20 -, juris, m.w.N.][vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.8.2021 - 2 A 381/20 -, juris, m.w.N.] und eine solche auch in der Sache schon mit Blick auf die starke Einzelfallbezogenheit nicht ansatzweise erkennbar ist, hat der Kläger im Ergebnis keinen Grund für die von ihm beantragte Zulassung der Berufung im Sinne des § 124 Abs. 2 VwGO dargelegt.
  • OVG Saarland, 10.11.2021 - 2 A 200/21

    Umsetzung von Obdachlosen

    Rn. 13 Weil darüber hinaus bereits die Anforderungen an die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung der Sache (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) nicht erfüllt sind[vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.8.2021 - 2 A 381/20 -, juris, m.w.N.][vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.8.2021 - 2 A 381/20 -, juris, m.w.N.] und eine solche auch in der Sache schon mit Blick auf die starke Einzelfallbezogenheit nicht ansatzweise erkennbar ist, hat der Kläger im Ergebnis keinen Grund für die von ihm beantragte Zulassung der Berufung im Sinne des § 124 Abs. 2 VwGO dargelegt.
  • OVG Saarland, 11.11.2021 - 2 A 201/21

    Nutzungsentgelt für Obdachlosenunterkunft (Gasheizung)

    Weil darüber hinaus bereits die Anforderungen an die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung der Sache (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) nicht erfüllt sind[vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.8.2021 - 2 A 381/20 -, juris, m.w.N.][vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.8.2021 - 2 A 381/20 -, juris, m.w.N.] und eine solche auch in der Sache schon mit Blick auf die starke Einzelfallbezogenheit nicht ansatzweise erkennbar ist, hat der Kläger im Ergebnis keinen Grund für die von ihnen beantragte Zulassung der Berufung im Sinne des § 124 Abs. 2 VwGO dargelegt.
  • OVG Saarland, 15.11.2021 - 2 A 193/21

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Verletzung des Darlegungsgebots

    Weil darüber hinaus bereits die Anforderungen an die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung der Sache (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) nicht erfüllt sind[vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.8.2021 - 2 A 381/20 -, juris, m.w.N.][vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.8.2021 - 2 A 381/20 -, juris, m.w.N.] und eine solche auch in der Sache schon mit Blick auf die starke Einzelfallbezogenheit nicht ansatzweise erkennbar ist, haben die Kläger im Ergebnis keinen Grund für die von ihnen beantragte Zulassung der Berufung im Sinne des § 124 Abs. 2 VwGO dargelegt.
  • OVG Saarland, 11.11.2021 - 2 A 198/21

    Darlegungsgebot; Einweisung; Nebenkosten; Nutzungsentgelt; Nutzungsgebühren; …

  • OVG Saarland, 11.11.2021 - 2 A 199/21

    Nutzungsentgelt für Obdachlosenunterkunft

  • OVG Saarland, 10.11.2021 - 2 A 199/21

    Darlegungsgebot; Einweisung; Nebenkosten; Nutzungsentgelt; Nutzungsgebühren; …

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