Rechtsprechung
| OVG Berlin, 08.06.1983 - 2 A 4.81 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 08.06.1983 - 2 A 4.81
- BVerwG, 02.09.1983 - 4 N 1.83
- OVG Berlin, 13.07.1984 - 2 A 4.81
Papierfundstellen
- NJW 1983, 2216 (Ls.)
- NJW 1984, 888 (Ls.)
- DVBl 1983, 948
Wird zitiert von ... (5)
- OVG Bremen, 13.12.1994 - 1 BA 37/93
Sanierung; Sanierungsgebiet; Städtebauliche Mißstände; Funktionsschwäche; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Hessen, 14.01.1991 - 6 TH 3410/90
Zur Frage der Kreisumlage als öffentliche Abgabe
Eine engere Auffassung stellt auf den abgabenrechtlichen Abgabenbegriff ab, wonach nur Steuern, Gebühren oder Beiträge als öffentliche Abgaben im Sinne des § 80 VwGO anzusehen sind (vgl. z.B. BayVGH, Beschluß vom 25. Januar 1971 - Nr. 6 IV 71 - VGH n.F. 24, 31 f; Hess.VGH, Beschluß vom 28. Juni 1983 - 5 TH 20/83 - NVwZ 1984, 45 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 13. Dezember 1983 - 14 B 993/83 - DÖV 1984, 391, und vom 6. Juni 1988 - 18 B 2224/87 - NVwZ 1989, 84; OVG Lüneburg, Beschluß vom 28. Juli 1983 - 1 B 34/83 - DVBl. 1983, 948 f.). - VGH Bayern, 16.07.1990 - 7 CS 90.1090 Abgaben i. S. von § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO [VerwGO] sind hoheitlich geltend gemachte öffentlich-rechtliche Geldforderungen, die aufgrund eines normativ bestimmten Tatbestands erhoben werden und zur Deckung des Finanzbedarfs eines Hoheitsträgers für die Erfüllung seiner öffentl. Aufgaben dienen, wobei es rechtlich ohne Bedeutung ist, wenn die Abgabe außer dieser Finanzierungsfunktion auch anderen Zwecken, wie etwa Zwecken der Wirtschaftslenkung dient (vgl. BayVGH n. F. 38, 17, 18; OVG Münster, NVwZ 1987, 62; OVG Lüneburg, DVBl 1983, 948; OVG Berlin, NVwZ 1987, 61; VGH Bad.-Württ., DVBl 1984, 345 ..).
- OVG Bremen, 26.11.1987 - 1 B 84/87
Verwaltungsprozeßrecht: Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Koblenz, 20.03.1991 - 8 L 4420/90
Einordnung von Vorauszahlungen auf einen sanierungsbedingten Ausgleichsbetrag als …
Soweit in Rechtsprechung und Literatur streitig ist, ob unter den Begriff der öffentlichen Abgaben nur Steuern, Gebühren und Beitrage oder daneben auch sonstige Abgaben im weiteren Sinne fallen, schließt sich die Kammer zunächst der engeren Ruffassung des OVG Lüneburg an (Beschluß vom 28. Juli 1983, DVBl. 83, 948).
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Rechtsprechung
| OVG Berlin, 13.07.1984 - 2 A 4.81 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§ 47 VwGO; § 17 Abs. 2 BBauG.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf Normenkontrolle ; Verlängerung einer Veränderungssperre
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BBauG § 17
Bauleitplanung: Verlängerung einer Veränderungssperre wegen umfangreicher Planungen [Bundesgartenschau]
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 08.06.1983 - 2 A 4.81
- BVerwG, 02.09.1983 - 4 N 1.83
- OVG Berlin, 13.07.1984 - 2 A 4.81
Papierfundstellen
- DÖV 1985, 249
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 26.01.1984 - III ZR 216/82
Anwendbarkeit von § 254 BGB auf Enteignung
Auszug aus OVG Berlin, 13.07.1984 - 2 A 4.81
Zudem hat der Bundesgerichtshof entgegen der Auffassung des Antragsgegners daran festgehalten, daß für rechtswidrige hoheitliche Eingriffe in das Eigentum nach den von der Rechtsprechung für den enteignungsgleichen Eingriff entwickelten Grundsätzen Entschädigung zu leisten ist (vgl. Urteil vom 26. Januar 1984, DVBl. 1984, 391). - BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74
Zulässigkeit, Erneuerung und
Auszug aus OVG Berlin, 13.07.1984 - 2 A 4.81
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 10. September 1976, BVerwGE 51, 121 = BRS 30 Nr. 76) liegen besondere Umstände nur vor, wenn ein Planverfahren durch eine Ungewöhnlichkeit gekennzeichnet wird, die sich von dem allgemeinen Rahmen der üblichen städtebaulichen Planungstätigkeit wesentlich abhebt, mag es sich bei dieser Ungewöhnlichkeit um Besonderheiten des Umfanges, des Schwierigkeitsgrades oder des Verfahrensablaufes handeln. - BVerwG, 02.09.1983 - 4 N 1.83
Feststellung der Ungültigkeit einer während eines Normenkontrollverfahrens außer …
Auszug aus OVG Berlin, 13.07.1984 - 2 A 4.81
Auf den Vorlagebeschluß des beschließenden Senats vom 8. Juni 1983 hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluß vom 2. September 1983 (BVerwGE 68, 12) entschieden, daß bei Außerkrafttreten einer Veränderungssperre während der Anhängigkeit eines nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO zulässigen Antrags auf Feststellung ihrer Ungültigkeit der Antragsteller die Feststellung begehren kann, daß die Veränderungssperre ungültig war.
- OVG Berlin, 03.01.1991 - 2 A 10.90
Bauplanungsrecht, Veränderungssperre, faktische Zurückstellung, einstweiliger …
verzögerungsverursachende Ungewöhnlichkeit nicht zu vertreten hat (vgl. dazu im einzelnen BVerwG 51, 121 sowie den Beschluß des Senats vom 13. Juli 1984 - OVG 2 A 4.81 - = BRS 42 Nr. 101). - OVG Berlin, 31.01.1997 - 2 A 5.96
Bauleitplanung: Maßgeblicher Zeitpunkt für Planaufstellung und Bürgerbeteiligung, …
Dabei sind Mängel, die in der Sphäre des Plangebers auftreten - z.B. eine zur Verzögerung führende Überforderung der mit der Planung beschäftigten Dienstkräfte oder ein sich als zu umfangreich erweisender Zuschnitt des Plangebietes -, in der Regel auf ein Fehlverhalten zurückzuführen (vgl. dazu insbesondere das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. September 1976, BVerwGE 51, 121 = BRS 30 Nr. 76 und den Normenkontrollbeschluß des Senats vom 13. Juli 1984, BRS 42 Nr. 101).
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