Rechtsprechung
| OVG Berlin, 14.12.1992 - 2 A 4.89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§§ 1 Abs. 3, 7, 9 Abs. 1 Nr. 11, Abs. 8 BauGB.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bauleitplanung: Festsetzung eines Fußgängerbereichs durch Bebauungsplan, Einschränkung des Anliegergebrauchs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anliegergebrauch; Bebauungsplan; Fußgängerbereich; Vorzeitige Bindung; Unzulässigkeit; Zufahrtsmöglichkeit
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1994, 10
- DÖV 1994, 310
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (20)
- BVerwG, 11.11.1983 - 4 C 82.80
Streitgegenstand bei Anfechtung einer fernstraßenrechtlichen Planfeststellung; …
Auszug aus OVG Berlin, 14.12.1992 - 2 A 4.89
Namentlich Grundstücke mit Gewerbebetrieben sind in diesem Sinne auf den Zugang zur Straße und die Zugänglichkeit von der Straße her angewiesen (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. November 1974, NJW 1975, 1528, vom 13. Juni 1980, NJW 1981, 412 und vom 11. November 1983, DÖV 1984, 426 ff.).Denn aus diesem läßt sich grundsätzlich ein Anspruch bezüglich der Beschaffenheit des Straßennetzes und ein solcher auf Fortbestand bestimmter Grundstücksnutzung dienlicher und vorteilhafter Verkehrsverbindungen nicht herleiten (vgl. die Urteile des BVerwG vom 11. November 1983, DÖV 1984, 426 und vom 13. Juni 1980, NJW 1981, 412).
Gehört danach der Fortbestand der bisher bestehenden verkehrsmäßigen Erschließung des Gaststättengrundstückes nicht zum geschützten Kernbereich des Anliegergebrauchs, so war das dem Plangeber aus den bereits laufenden rechtlichen Auseinandersetzungen hinsichtlich der straßenrechtlichen Entwidmungsmaßnahmen bekannte Anliegerinteresse an der Aufrechterhaltung des bisherigen Zustandes zwar gleichwohl abwägungserheblich (vgl. das Urteil des BVerwG vom 11. November 1983, DÖV 1984, 426, 427 für die Fernstraßen-Planfeststellung).
- BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 26.88
Folgenbeseitigungsanspruch - Ausschluss - Verwirklichung - Unzulässige …
Auszug aus OVG Berlin, 14.12.1992 - 2 A 4.89
Nach Bekanntmachung der angekündigten Straßenentwidmungsmaßnahmen im Amtsblatt von Berlin vom 6. April 1984 (ABl S. 543) hat er diese nach erfolglos durchgeführtem Widerspruchsverfahren im Verwaltungsstreitverfahren angefochten und darüber hinaus die Beseitigung der durchgeführten Umbaumaßnahmen beantragt; das Verfahren -- VG 1 A 254.84, OVG 1 B 89.85, BVerwG 4 C 26.88 und OVG 1 B 192.88 -- ist noch nicht abgeschlossen.Insoweit ist der Rechtsstreit nach der Zurückverweisung des mit der Revision angerufenen Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 6. September 1988 im Verfahren BVerwG 4 C 26.88) gegenwärtig noch beim 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin anhängig.
Wegen der weiteren Sachdarstellung wird auf die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens und diejenigen in dem Verfahren VG 1 A 254.84, OVG 1 B 89.85, BVerwG 4 C 26.88, OVG 1 B 192.88 sowie auf die das Bebauungsplanverfahren betreffenden Planungsakten des Senators für Bau- und Wohnungswesen und des Bezirksamts ... von Berlin, ferner die die straßenrechtlichen Entwidmungsmaßnahmen in der Straße und in der Straße ... betreffenden Vorgänge des Tiefbauamts ... und den Teil der Verwaltungsvorgänge des Bezirksamts ..., der sich auf die Veräußerung der Grundstücke an den Rechtsvorgänger der Antragsteller und die Baugenehmigungsverfahren für die Errichtung der Gebäude auf den Grundstücken Straße ... bezieht, verwiesen.
- BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72
Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall, …
Auszug aus OVG Berlin, 14.12.1992 - 2 A 4.89
Zwar können vorzeitige rechtliche oder tatsächliche Festlegungen des Plangebers zu einem Abwägungsdefizit des Plans führen, weil hierdurch dem spezifischen planerischen Abwägungsvorgang und dem Anregungsverfahren der ihnen zugedachte Sinn genommen wird; sie sind ausnahmsweise unschädlich, wenn die bindende Festlegung sachlich gerechtfertigt und inhaltlich nicht zu beanstanden ist und die Entscheidung darüber unter Wahrung der Zuständigkeitsordnung getroffen worden ist (ständige Rechtsprechung des BVerwG seit dem Urteil vom 5. Juli 1974 -- BVerwGE 45, 309 (315 bis 322), vgl. die weiteren Nachweise bei Bielenberg in Ernst/Zinkahn, BauGB , Stand: März 1987/April 1989 § 2 Rdnr. 78 bis 80).
- BVerwG, 01.11.1974 - IV C 38.71
Straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans: …
Auszug aus OVG Berlin, 14.12.1992 - 2 A 4.89
Diese Festsetzung bildet -- wie die Ausweisung der Verkehrsflächen im Bebauungsplan generell -- die rechtssatzmäßige Grundlage für die in ihrem Vollzug durchzuführenden straßenrechtlichen Widmungs- oder Entwidmungsakte (vgl. Gierke in Brügelmann, BauGB , Stand: November 1990, § 9 Rdnr. 217 und 223, ferner BVerwG Urteil vom 11. November 1974, DVBl 1975, 492, 493). - BVerwG, 01.03.1991 - 8 C 59.89
Erschließungsbeitragsrecht: Begriff des "Heranfahrenkönnens" an ein Grundstück
Auszug aus OVG Berlin, 14.12.1992 - 2 A 4.89
Zur Erschließung gehört im Regelfall, daß an das Baugrundstück herangefahren werden kann, weil -- im Grundsatz -- nur so gesichert ist, daß die Grundstücke für Kraftfahrzeuge, besonders auch solche der Polizei, der Feuerwehr, des Rettungswesens und der Ver- und Entsorgung, erreichbar sind; dabei trifft die eigentliche Konkretisierung der Bebauungsplan, der die Anforderungen an die Erschließung auch abweichend festlegen kann, soweit dies auf Grund der konkreten Situation des Grundstücks und seiner Nutzungsweise abwägungsfehlerfrei geschehen kann (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Beschluß vom 23.1.1992, NVwZ 1992, 974, 976, Urteil vom 1. März 1991, NVwZ 1991, 1090 ff.). - BVerwG, 01.02.1980 - 4 C 40.77
Rechtsweg bei Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung; Rechtsnatur von …
Auszug aus OVG Berlin, 14.12.1992 - 2 A 4.89
Nach der bereits in anderem Zusammenhang erörterten Rechtsprechung zum Verhältnis vorzeitiger Selbstbindungen zu nachfolgenden planerischen Festsetzungen sind namentlich vertragliche Vereinbarungen und sonstige rechtliche Verpflichtungen der Gemeinde, die auf den Erlaß einer bestimmten planerischen Festsetzung oder deren Beibehaltung oder auf die Unterlassung einer Planung abzielen, in aller Regel -- vorbehaltlich der oben genannten Ausnahmen -- unwirksam, weil die Entscheidung über den Erlaß und damit auch über die Änderung eines Bebauungsplanes durch das Bundesbaugesetz/Baugesetzbuch in ein bestimmtes, mit zahlreichen Sicherungen ausgestattetes Rechtsetzungsverfahren verwiesen ist, um so zu gewährleisten, daß die weitgehend in die planerische Gestaltungsfreiheit der Gemeinde gestellte Bebauungsplanung den rechtsstaatlichen Minimalanforderungen an eine angemessene Abwägung und einen hinreichend durchschaubaren Verfahrensgang gerecht wird (vgl. außer den oben zitierten auch die Urteile des BVerwG vom 1. Februar 1980, DVBl 1980, 686, 688, vom 11. März 1977, DVBl 1977, 529 und vom 29. Mai 1981, BauR 1982, 30 ; ferner: Hessischer VGH , Beschluß vom 6. März 1985, UPR 1985, 430, 431 und die Zusammenfassung bei Ebsen, JZ 1985, 57, 58). - BVerwG, 25.04.1980 - 7 C 19.78
Anforderungen an die Rechtmäßigkeit von Verkehrsbeschränkungen für Kraftfahrzeuge …
Auszug aus OVG Berlin, 14.12.1992 - 2 A 4.89
Hierzu ergänzend oder auch ausschließlich kommen überdies auf der Grundlage des § 6 Abs. 1 Nr. 15 StVG und § 45 Abs. 1 b , Nr. 3 , Nr. 4 StVO nach dem pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Behörde anzuordnende straßenverkehrsrechtliche Kennzeichnungen eines beschränkten Anlieger- und Lieferverkehrs in Betracht (…vgl. Drees u.a., Straßenverkehrsrecht, 7. Auflage 1992 § 45 StVO Rdnr. 7; siehe ferner BVerwG, Urteil vom 25. April 1980, NJW 1981, 184 und Urteil des OVG Lüneburg vom 9. August 1978, NJW 1979, 1422). - BVerfG, 11.09.1990 - 1 BvR 988/90
Teileinziehung einer Straße ist keine Enteignung
Auszug aus OVG Berlin, 14.12.1992 - 2 A 4.89
Denn die Betreiber der Gaststätten haben sich damit lediglich die Lage des Grundstücks an einer Straße, die bis dahin unbeschränkt von Kraftfahrzeugen befahren werden konnte, als bloße Chance und Verdienstmöglichkeit zunutze gemacht (vgl. BVerfG, Beschluß vom 11. September 1990, NVwZ 1991, 358 mit Nachweisen). - BVerwG, 23.01.1992 - 4 NB 2.90
Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; …
Auszug aus OVG Berlin, 14.12.1992 - 2 A 4.89
Zur Erschließung gehört im Regelfall, daß an das Baugrundstück herangefahren werden kann, weil -- im Grundsatz -- nur so gesichert ist, daß die Grundstücke für Kraftfahrzeuge, besonders auch solche der Polizei, der Feuerwehr, des Rettungswesens und der Ver- und Entsorgung, erreichbar sind; dabei trifft die eigentliche Konkretisierung der Bebauungsplan, der die Anforderungen an die Erschließung auch abweichend festlegen kann, soweit dies auf Grund der konkreten Situation des Grundstücks und seiner Nutzungsweise abwägungsfehlerfrei geschehen kann (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Beschluß vom 23.1.1992, NVwZ 1992, 974, 976, Urteil vom 1. März 1991, NVwZ 1991, 1090 ff.). - BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 1.86
Voraussetzungen für die Annahme einer Verletzung des Abwägungsgebots im …
Auszug aus OVG Berlin, 14.12.1992 - 2 A 4.89
Ausschlaggebend ist allein, ob die Straßen ausreichend für eine angemessene verkehrliche Erschließung der Grundstücke der Antragsteller dimensioniert sind, was bei einer Breite von 18 m der nicht mehr dem allgemeinen Durchgangsverkehr dienenden straße ebenso bejaht werden kann, wie für die 30 m breite Straße ... Erst die im Vollzug dieser planerischen Festsetzung durchzuführenden -- oder bereits vollzogenen -- straßenrechtlichen Entwidmungsakte und Ausbaumaßnahmen legen die Einzelheiten der Einteilung der Straßenflächen, der Belastbarkeit der Straßendecke usw. fest, die nach dem bindenden Katalog möglicher Festsetzungen gemäß § 9 BBauG/BauGB im Bebauungsplan entweder nicht möglich sind oder die der Plangeber in zulässiger Zurückhaltung den Vollzugsmaßnahmen der Fachbehörden vorbehalten hat (vgl. VGH BW, Urteil vom 13. November 1979, DÖV 1980, 730, OVG Bremen, Urteil vom 14. März 1989, NVwZ-RR 1990, 58, 60 sowie den Beschluß des BVerwG vom 28. August 1987, NVwZ 1988, 351 ). - BVerwG, 29.01.1992 - 4 NB 22.90
Verwaltungsprozeßrecht: Rechtsschutzinteresse für einen Normenkontrollantrag auf …
- BVerwG, 03.11.1987 - 8 C 77.86
Erschließung von Grundstücken in Wohngebieten; Maßgeblichkeit des Inhalts eines …
- BVerwG, 29.05.1981 - 4 C 72.78
Keine Verpflichtung zur Bauleitplanung durch Vertrag
- BVerwG, 15.11.1974 - IV C 12.72
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 09.08.1978 - IV A 69/77
- VGH Baden-Württemberg, 13.11.1979 - V 263/79
- OVG Bremen, 14.03.1989 - 1 N 3/88
Bebauungsplan; Ausweisung; Verkehr; Stadt; Kerngebiet; Verkehrsproblem
- BVerwG, 09.07.1992 - 4 NB 39.91
Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; …
- BGH, 06.05.1982 - III ZR 24/81
Rechtmäßigkeit einer planakzessorischen Enteignung - Wirksamkeit eines …
- OVG Berlin, 05.09.1986 - 2 A 1.85
- VGH Baden-Württemberg, 26.01.2016 - 5 S 1229/14
Zum Kern des straßenrechtlichen Anliegergebrauchs
Im Übrigen kann einem Betrieb durchaus auch eine Umorganisation zugemutet werden (BVerwG, Urteil vom 11.11.1983 - 4 C 82.80 -, juris; OVG Berlin, Urteil vom 14.12.1992 - 2 A 4.89 -, juris). - OVG Niedersachsen, 17.02.2012 - 7 ME 185/11
Anspruch auf Errichtung von Parkmöglichkeiten auf öffentlichen Straßen und …
Eine zur Verkehrsberuhigung bestimmte Einschränkung des Fahrzeugverkehrs in einem zuvor dem öffentlichen Verkehr uneingeschränkt dienenden Bereich ist zulässig, wenn das Grundstück nach seiner Zweckbestimmung gleichwohl noch angemessen erreicht werden kann (OVG Berlin, Urt. v. 14.12.1992 - 2 A 4.89 -, NVwZ-RR 1994, 10). - VGH Baden-Württemberg, 23.06.2025 - 3 S 1464/24
Überplanung reiner Wohngebiete als allgemeines Wohngebiet; planerische …
Selbst dann, wenn derartige Festsetzungen im Fall der endgültigen Überlassung der Verkehrsfläche für den Verkehr nicht zugleich eine entsprechend beschränkte Widmungsfiktion nach § 5 Abs. 6 Satz 1 StrG auslösen sollten (…vgl. Senatsurt. v. 22.03.2006 - 3 S 1119/04 -, juris Rn. 34; i.E. offen gelassen), bilden sie jedenfalls die rechtssatzmäßige Grundlage für die in ihrem Vollzug durchzuführenden straßenrechtlichen Widmungs- oder Entwidmungsakte (vgl. OVG Berlin, Urt. v. 14.12.1992 - 2 A 4.89 -, juris Rn. 39) bzw. die notwendigen straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen, die die Straßenverkehrsbehörde nach § 45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 i.V.m. Satz 3 StVO im Einvernehmen mit der Gemeinde trifft.Rn. 51 Eine entsprechende Festsetzung wäre auch dann nicht entbehrlich oder überflüssig, wenn der straßenrechtliche Widmungs- oder Teilentwidmungsakt bzw. die straßenverkehrsrechtliche "Kennzeichnung" (vgl. § 45 Abs. 1b Nr. 3 StVO) dem Bebauungsplan vorangegangen wären, da sie für diese nachträglich die planungsrechtliche Grundlage schafft (vgl. OVG Berlin, Urt. v. 14.12.1992 - 2 A 4.89 -, juris Rn. 39).
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.04.2018 - 1 N 10.17
Verkehrsrechtliche Anordnung; Anspruch auf Einrichtung einer Haltverbotszone …
Die in diesem Zusammenhang zitierte Rechtsprechung stützt diese Rechtsansicht schon deswegen nicht, weil der Kernbereich des Anliegerrechts nicht verletzt war (VGH Mannheim, Urteile vom 26. Januar 2016 - 5 S 1229/14 - …und vom 28. Februar 2002 - 5 S 1121/00 - jeweils juris Rn. 25 f.; OVG Berlin, Urteil vom 14. Dezember 1992 - 2 A 4.89 - juris Rn. 52 ff.), oder - anders als im Fall der Klägerin - eine bereits ausgeübte genehmigte Nutzung des Anliegergrundstücks vorlag (VGH Mannheim…, Urteil vom 22. März 2016 - 5 S 531.13 - (juris Rn. 27 ff.). - OVG Berlin, 23.08.1996 - 2 B 18.93
Bauleitplanung: Bestimmtheit einer Bebauungsplanfestsetzung, Ausweisung eines …
Eine Rechtspflicht der Gemeinde auf Beibehalten einer bestimmten Planung oder Untertassen einer Bauleitplanung kann durch Vertrag oder Zusicherung der Gemeinde nicht begründet werden (…vgl. die Nachweise bei Brügelmann/Gierke, BauGB , Stand: August 1995, § 1 Rdnr. 214; siehe auch das Normenkontrollurteil des Senats vom 14. Dezember 1992, BRS 54 Nr. 1, Seite 2 f.).
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