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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 03.02.2010 - 2 A 407/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4261
OVG Saarland, 03.02.2010 - 2 A 407/09 (https://dejure.org/2010,4261)
OVG Saarland, Entscheidung vom 03.02.2010 - 2 A 407/09 (https://dejure.org/2010,4261)
OVG Saarland, Entscheidung vom 03. Februar 2010 - 2 A 407/09 (https://dejure.org/2010,4261)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    LBO Saar 2004 §§ 3, 13, 57 Abs. 2; SVwVG §§ 18, 21, 77, 78; SVwVfG § 28.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslagenerstattungsanspruch der Bauaufsichtsbehörde im Zuge der Ausführung von Ersatzvornahmen durch Dritte; Voraussetzungen für einen im Wege des sofortigen Vollzugs veranlassten Teilabbruch eines nicht mehr standsicheren Hauses an einer öffentlichen Straße in ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abbruch eines Gebäudes im Wege des sofortigen Vollzugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Abriss eines baufälligen Gebäudes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auslagenerstattungsanspruch der Bauaufsichtsbehörde im Zuge der Ausführung von Ersatzvornahmen durch Dritte; Voraussetzungen für einen im Wege des sofortigen Vollzugs veranlassten Teilabbruch eines nicht mehr standsicheren Hauses an einer öffentlichen Straße in ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 655
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • VG Saarlouis, 03.06.2009 - 5 K 333/07

    Anforderung der Kosten einer im Wege des sofortigen Vollzuges vorgenommenen …

    Auszug aus OVG Saarland, 03.02.2010 - 2 A 407/09
    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 3. Juni 2009 - 5 K 333/07 - wird zurückgewiesen.

    Rn. 12 Dem Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung (§§ 124a Abs. 4, 124 Abs. 1 VwGO) gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 3.6.2009 - 5 K 333/07 -, mit dem seine Klage auf Aufhebung der beiden Leistungsbescheide des Beklagten vom 13.2.2006 und vom 22.6.2006 abgewiesen wurde, kann nicht entsprochen werden.

  • OVG Saarland, 08.01.2010 - 2 A 447/09

    (Maßstab der Ergebnisunrichtigkeit bei VwGO § 124 Abs 2 Nr 1; keine …

    Auszug aus OVG Saarland, 03.02.2010 - 2 A 407/09
    (vgl. zu dem insoweit anzulegenden Maßstab der Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen erstinstanzlichen Entscheidung zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8.1.2010 - 2 A 447/09 -, m.w.N.).
  • OVG Saarland, 22.09.1992 - 2 R 42/91

    Ersatzvornahme; Ermächtigung; Beseitigungsverfügung; Bauaufsichtsbehördliche …

    Auszug aus OVG Saarland, 03.02.2010 - 2 A 407/09
    (vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 22.9.1992 - 2 R 42/91 -, BRS 54 Nr. 214 = AS 24, 209, dort speziell zur weitergehenden Befugnis hinsichtlich der "Einziehung" der vorläufig veranschlagten Kosten nach §§ 19 Abs. 4, 21 SVwVG, ebenso bereits Beschluss vom 2.2.1981 - 2 R 52/80 -).
  • OVG Saarland, 13.01.2015 - 2 A 397/14

    Beseitigung einsturzgefährdeter Gebäude (Ersatzvornahme/Kosten)

    Rn. 18 Das Verwaltungsgericht ist indes zutreffend davon ausgegangen, dass die erteilten Restschuldbefreiungen die hier in Rede stehende, hinsichtlich ihrer verwaltungsvollstreckungsrechtlichen Grundlagen aus den §§ 77 Abs. 1, Abs. 5 und Abs. 6 SVwVG, 2 Abs. 2 lit. e SGebG, 1 Abs. 2, 10 Abs. 1 Nr. 9 VwVGKO(vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 3.2.2010 - 2 A 407/09 -, BRS 76 Nr. 208, und vom 5.12.2013 - 2 A 375/13 -, SKZ 204, 36, Leitsatz Nr. 28) zu rechtfertigende Kostenerstattungsforderung des Beklagten für die beim Abriss des Hauses in der C-Straße in T. entstandenen Abbruchkosten, die hinsichtlich der Höhe im Berufungszulassungsverfahren im Einzelnen - das heißt, bis auf den später zu behandelnden allgemeinen Einwand der Unverhältnismäßigkeit - von den Klägern nicht mehr angegriffen wird, nicht erfasste.
  • OVG Saarland, 05.12.2013 - 2 A 375/13

    Wesen einer Ausfertigung; Beseitigung nicht mehr standsicherer Gebäude im Wege …

    Die Anordnungen fallen in den Bereich der gesetzlichen Befugnisse der Bauaufsichtsbehörde, zu deren "vornehmsten Aufgaben" seit jeher die Kontrolle der von § 13 Abs. 1 Satz 1 LBO 2004 geforderten Standsicherheit von Gebäuden und gegebenenfalls ein Tätigwerden zur Abhilfe sich aus einer im Einzelfall fehlenden Stabilität mit entsprechendem Gefährdungspotential für Leib und Leben von Personen gehört.(…vgl. etwa Bitz/Schwarz/Seiler-Dürr/Dürr, Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005, Kp. VIII Rn 122, VG des Saarlandes, Beschluss vom 5.1.1989 - 2 F 67/88 -, ebenso OVG des Saarlandes, Beschluss vom 3.2.2010 - 2 A 407/09 -, BRS 76 Nr. 208) Ob hinsichtlich der Regelungsbefugnis der Bauaufsicht speziell beim Erlass von Beseitigungsanordnungen auch in diesen Fällen auf die Generalklausel des § 57 Abs. 2 LBO 2004 zurückzugreifen ist, oder ob auch insoweit § 82 Abs. 1 LBO 2004 einschlägig ist, spielt im Ergebnis keine Rolle.(…vgl. etwa Bitz/Schwarz/Seiler-Dürr/Dürr, Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005, Kp. IX Rn 82, dazu auch Bitz, "Die gemeindliche Beseitigungsanordnung nach § 82a LBO 2008 für im Verfall begriffene Gebäude", SKZ 2009, 262, 263) Diese Anordnungsbefugnis umfasst grundsätzlich ein Verlangen nach Beseitigung des Abbruchmaterials.(…vgl. etwa Bitz/Schwarz/Seiler-Dürr/Dürr, Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005, Kp. IX Rn 64).

    Schließlich kommt es in dem Zusammenhang anders als in dem der angesprochenen Entscheidung des Senats vom Februar 2010(OVG des Saarlandes. Beschluss vom 3.2.2010 - 2 A 407/09 -, BRS 76 Nr. 208) zugrunde liegenden Sachverhalt auch nicht wesentlich auf die Instandhaltungspflichten des Gebäudeeigentümers nach § 3 Abs. 1 LBO 2004 an.

  • OVG Saarland, 03.02.2023 - 2 A 248/22

    Besondere Schwierigkeit i. S. des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO; …

    Die Überwachung der Einhaltung der Instandhaltungspflichten der Eigentümerinnen und Eigentümer nach dem § 3 Abs. 1 Nr. 1 LBO (juris: Bau OSL 2004) hinsichtlich standsicherheitsgefährdeter baulicher Anlagen wie auch die Kontrolle der von § 13 Abs. 1 Satz 1 LBO (juris: BauO SL 2004) geforderten "eigenen" Standsicherheit und gegebenenfalls ein Tätigwerden zur Abhilfe bei sich aus einer im Einzelfall fehlenden Standsicherheit ergebenden Gefährdungen für Leib und Leben von Personen gehören vom klassischen baupolizeilichen Ansatz des Bauordnungsrechts her seit jeher zu den "vornehmsten Aufgaben" der Bauaufsichtsbehörden (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.1.2019 - 2 B 327/18 -, Leitsatz Nr. 26 der Übersicht für das 1. Halbjahr 2019 auf der Homepage des Gerichts, vom 5.12.2013 - 2 A 375/13 -, SKZ 2014, 36, Leitsatz Nr. 28, und vom 3.2.2010 - 2 A 407/09 -, SKZ 2010, 131, BRS 76 Nr. 208).

    Insoweit gehört die Überwachung einer Einhaltung der Instandhaltungspflichten der Eigentümerinnen und Eigentümer nach dem § 3 Abs. 1 LBO hinsichtlich standsicherheitsgefährdeter baulicher Anlagen wie auch die Kontrolle der von § 13 Abs. 1 Satz 1 LBO geforderten Standsicherheit und gegebenenfalls ein Tätigwerden zur Abhilfe bei sich aus einer im Einzelfall fehlenden Standsicherheit ergebenden Gefährdungen für Leib und Leben von Personen vom klassischen baupolizeilichen Ansatz des Bauordnungsrechts her seit jeher zu den "vornehmsten Aufgaben" der Bauaufsichtsbehörden.[vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.1.2019 - 2 B 327/18 -, Leitsatz Nr. 26 der Übersicht für das 1. Halbjahr 2019 auf der Homepage des Gerichts, vom 5.12.2013 - 2 A 375/13 -, SKZ 2014, 36, Leitsatz Nr. 28, und vom 3.2.2010 - 2 A 407/09 -, SKZ 2010, 131, BRS 76 Nr. 208][vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.1.2019 - 2 B 327/18 -, Leitsatz Nr. 26 der Übersicht für das 1. Halbjahr 2019 auf der Homepage des Gerichts, vom 5.12.2013 - 2 A 375/13 -, SKZ 2014, 36, Leitsatz Nr. 28, und vom 3.2.2010 - 2 A 407/09 -, SKZ 2010, 131, BRS 76 Nr. 208] Dabei ist auch anerkannt, dass der § 13 Abs. 1 Satz 2 LBO nachbarschützenden Charakter hat beziehungsweise - ergänzend - der § 3 Abs. 1 LBO bei konkreter Gefährdung höchstrangiger Güter wie Leib und Leben den betroffenen Grundstücksnachbarn bei Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen in Einzelfällen einen Anspruch auf Tätigwerden der Bauaufsichtsbehörden vermitteln kann.[vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 5.12.2016 - 2 B 298/16 -, SKZ 2017, 71, Leitsatz Nr. 36][vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 5.12.2016 - 2 B 298/16 -, SKZ 2017, 71, Leitsatz Nr. 36] Insoweit darf die Bauaufsichtsbehörde den betroffenen Grundstücksnachbarn bei drohender unzureichender Standsicherheit beziehungsweise bei akuter Einsturzgefahr eines Gebäudes auch nicht generell auf eine zivilrechtliche Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Unterhaltungspflichtigen verweisen und ihm damit faktisch die Lösung des Problems "auferlegen".[vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.8.2012 - 2 B 178/12 -, NVwZ-RR 2013, 17][vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.8.2012 - 2 B 178/12 -, NVwZ-RR 2013, 17] Hinzu kommt, dass die Bauaufsichtsbehörden in dem Zusammenhang verpflichtet sind, substantiierten Einwänden betroffener Nachbarn nachzugehen, und - für den vorliegenden Fall konkret - auf der Grundlage des § 82 Abs. 3 LBO auch berechtigt sind, von den - sei es in einem Baugenehmigungsverfahren oder bezogen auf einen vorhandenen Baubestand - nachweispflichtigen Bauherrinnen und Bauherren die Vorlage einzelner bautechnischer Nachweise zu verlangen, wenn berechtigte Zweifel hinsichtlich der Einhaltung der materiellen bauordnungsrechtlichen Vorgaben bestehen, um eine Überprüfung zu ermöglichen, ob eine Baumaßnahme (noch) im Einklang mit öffentlichem Recht steht.[vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.10.2013 - 2 B 344/13 -, SKZ 2014, 35, Leitsatz Nr. 24][vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.10.2013 - 2 B 344/13 -, SKZ 2014, 35, Leitsatz Nr. 24] Das setzt einerseits voraus, dass begründete Anhaltspunkte für eine mangelnde Standfestigkeit einer Anlage vorliegen und - unter Ermessensgesichtspunkten - andererseits nicht bereits abschließend die tatbestandlichen Voraussetzungen für ein Einschreiten auf der Grundlage des § 82 Abs. 1 LBO feststehen.[vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9.1.2006 - 2 Q 31/05 -, AS RP-SL 33, 44-50][vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9.1.2006 - 2 Q 31/05 -, AS RP-SL 33, 44-50] Beides wurde hier nach Aktenlage vom Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf vorgelegte Lichtbilder und vor allem die Feststellungen des vom Landgericht Saarbrücken beauftragten Fachgutachters E...nachvollziehbar angenommen.[vgl. dazu im Einzelnen die Ausführungen ab Seite 20 des erstinstanzlichen Urteils.][vgl. dazu im Einzelnen die Ausführungen ab Seite 20 des erstinstanzlichen Urteils.] Die ein Bedürfnis nach Abklärung der Gefährdungssituation begründenden objektiven Anhaltspunkte für eine (mögliche) konkrete Gefährdung der Standsicherheit vor allem der 1991 errichteten "alten" Garage aufgrund insoweit unzureichender Gründungstiefe[vgl. dazu die abschließende Feststellung unter Nr. 6, 3. Absatz, in dem Ergänzungsgutachten des Dipl. Ing.

  • VG Saarlouis, 22.05.2013 - 5 K 1755/12

    Abbruch- und Entsorgungsarbeiten (Kosten der Ersatzvornahme)

    Rn. 39 So auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 03.02.2009 - 2 A 407/09 -, LKRZ 2010, 144 = BauR 2011, 655 = BRS 76 Nr. 208.

    Rn. 41 Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 03.02.2009, a.a.O..

  • OVG Saarland, 16.02.2010 - 2 A 390/09

    Nachbarliches Einschreitensbegehren hinsichtlich eines genehmigten …

    Rn. 15 Sofern man die Darlegungen der Kläger dahingehend interpretiert, begründet der Vortrag keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), (vgl. zu dem insoweit anzulegenden Maßstab der Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen erstinstanzlichen Entscheidung zuletzt OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 8.1.2010 - 2 A 447/09 -, m.w.N., und vom 3.2.2010 - 2 A 407/09 -) mit der das Verwaltungsgericht einen subjektiven Anspruch der Kläger auf bauaufsichtsbehördliches Einschreiten gegen den Holzbaubetrieb der Beigeladenen zu 1) im Umfang des Klageantrags verneint und die hierauf zielende Verpflichtungsklage (§ 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO) abgewiesen hat.
  • OVG Sachsen, 13.03.2015 - 1 A 672/13

    Ersatzvornahme; unmittelbare Ausführung; Vollstreckungsschuldner; Störerauswahl; …

    Rn. 32 § 21 SächsVwVG, der zur Verhinderung einer unmittelbar bevorstehenden Störung der öffentlichen Sicherheit oder zur Beseitigung einer bereits eingetretenen Störung eine Abweichung von § 3 Abs. 3, §§ 5, 8, 9 und 20 Abs. 1 SächsVwVG - und damit in bestimmten Fällen auch den Verzicht auf die vorherige Androhung von Zwangsmitteln beim behördlichen Einschreiten wegen der Baufälligkeit eines Gebäudes zulässt (…Lindner a. a. O. § 21 Rn. 15; ebenso OVG Saarland, Beschl. v. 3. Februar 2010 - 2 A 407/09 -, juris Rn. 19 zum dortigen Landesrecht) - ist nicht anwendbar, weil die Beklagte eine solche Vollstreckungsmaßnahme dem Kläger gegenüber nicht erlassen hat.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.05.2017 - 3 L 89/13

    Voraussetzungen des Handelns im Sofortvollzug im Bauordnungsrecht

    Der Umstand, dass die Sicherung der Standsicherheit von Gebäuden zunächst dem Eigentümer obliegt (vgl. OVG des Saarlandes, Beschl. v. 03.02.2010 - 2 A 407/09 -, BauR 2011, 655), vermag hieran grundsätzlich nichts zu ändern.
  • VG Saarlouis, 17.06.2016 - 5 L 743/16

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und StädtebauförderungsrechtDem Widerspruch gegen die …

    Die rechtlichen Voraussetzungen für eine von der Bauaufsichtsbehörde im Wege des Sofortvollzugs nach § 18 Abs. 2 SVwVG ohne vorherige Anhörung des Eigentümers veranlasste Beseitigung habe das OVG des Saarlandes im Beschluss vom 03.02.2010 - 2 A 407/09 - dargestellt.
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