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Verwaltungsvollstreckungsgesetz (Bund)

   Vierter Abschnitt - Übergangs- und Schlußvorschriften (§§ 20 - 22)   
Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/VwVG/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ VwVG (https://dejure.org/gesetze/VwVG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ VwVG
__paste_bez__ __paste_norm__ Verwaltungsvollstreckungsgesetz (Bund) (https://dejure.org/gesetze/VwVG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Verwaltungsvollstreckungsgesetz (Bund)
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧    gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung

Schriftgöße im Rechtsfenster:

Optimierung der Satzdarstellung

  

§ 21

(weggefallen)

Aufgehoben durch das Gesetz zur Verbesserung der Sachaufklärung in der Verwaltungsvollstreckung vom 30.06.2017 (BGBl. I S. 2094) mit Wirkung vom 06.07.2017 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
06.07.2017
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Gesetz zur Verbesserung der Sachaufklärung in der Verwaltungsvollstreckung30.06.2017BGBl. I S. 2094

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