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Rechtsprechung
   VG Dessau, 06.04.2001 - 2 A 424/98 DE   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,26185
VG Dessau, 06.04.2001 - 2 A 424/98 DE (https://dejure.org/2001,26185)
VG Dessau, Entscheidung vom 06.04.2001 - 2 A 424/98 DE (https://dejure.org/2001,26185)
VG Dessau, Entscheidung vom 06. April 2001 - 2 A 424/98 DE (https://dejure.org/2001,26185)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (15)

  • VGH Baden-Württemberg, 09.06.1988 - 6 S 2972/84

    Bewilligung zur Gewinnung von Uranerz

    Auszug aus VG Dessau, 06.04.2001 - 2 A 424/98
    Öffentliche Interessen in diesem Sinne sind insbesondere die Belange der Raumordnung und Landesplanung (VGH Mannheim, Urteil vom 09. Juni 1988 - 6 S 2972/84 -, NuR 1989, 131, 135; VG Weimar, Urteil vom 17. Januar 1995 - 7 K 716/93 -, ZfB 136 [1995], 225, 231; VG B-Stadt, Urteil vom 19. Januar 1995 - 5 K 23/94 -, ZfB 136 [1995], 48, 56; Kühne, DVBl. 1984, 709, 712; vgl. auch Gaentsch, NVwZ 1998, 889, 895).

    Einen Versagungsgrund für eine beantragte bergrechtliche Bewilligung oder Zulassung eines Betriebsplanes, also ein überwiegendes öffentliches Interesse i.S.d. § 48 Abs. 2 Satz 1 BBergG , kann ein Ziel der Raumordnung und Landesplanung nur dann sein, wenn es in einem rechtswirksam zustande gekommenen, für verbindlich erklärten Landesentwicklungsplan und/oder einem Regionalplan gleicher Qualität konkret ausgewiesen ist und wenn es durch einen solchen Plan den Vorrang gegenüber dem Bergbau erhalten hat (so VGH Mannheim, Urteil vom 09. Juni 1988, a.a.O., 135).

    Hätte der Gesetzgeber dem Bergbau einen absoluten Vorrang einräumen wollen, so hätte dies durch eine entsprechende Formulierung hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht werden müssen (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 09. Juni 1988, a.a.O., 132).

  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 20.91

    Bauplanungsrecht: Begriff der Anpassung der gemeindlichen Planung an Ziele der …

    Auszug aus VG Dessau, 06.04.2001 - 2 A 424/98
    Besteht ein landesplanerisches Ziel darin, in einem Gebiet einer bestimmten Raumfunktion bereits auf Ebene der Landesplanung den absoluten Vorrang zu sichern, so kann dieser Nutzungsvorrang nicht durch ein Abwägungsgebot mit hiermit unvereinbaren Belangen relativiert werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. August 1992 - 4 NB 20.91 -, DVBl. 1992, 1438).

    Will der Träger der Landesplanung bereits auf landesplanerischer Ebene dafür Sorge tragen, dass bestimmten Gebieten eine dominante Funktion mit der Maßgabe zugewiesen wird, dass andere Nutzungen zwar nicht ausgeschlossen sind, jedoch nur dann zugelassen dürfen, wenn sie die vorrangige Nutzung nicht beeinträchtigen, muss er dies mit der gebotenen Eindeutigkeit tun, in dem er etwa bestimmte Vorranggebiete ausweist (vgl. auch hierzu BVerwG, Beschluss vom 20. August 1992, a.a.O., 1439 ff.).

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus VG Dessau, 06.04.2001 - 2 A 424/98
    Es erscheint im übrigen zweifelhaft, ob die vom Beklagten für richtig gehaltene Auslegung von § 2 Abs. 2 Nr. 2 DenkmSchG LSA noch als verhältnismäßige Inhalts- und Schraubenbestimmung im Sinne von Artikel 14 Abs. 1 GG angesehen werden könnte (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 02. März 1999 - 1 BvL 7/91 -BVerfGE 100, 226 [BVerfG 02.03.1999 - 1 BvL 7/91] ).
  • BVerwG, 04.07.1986 - 4 C 31.84

    Zur Abgrenzung der Anwendungsbereiche des Bergrechts, des Baurechts und des …

    Auszug aus VG Dessau, 06.04.2001 - 2 A 424/98
    Mit der sogenannten Rohstoffsicherungsklausel ( § 48 Abs. 1 Satz 2 BBergG ) lässt das Bundesberggesetz erkennen, dass es dem Interesse an der Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen erhebliche Bedeutung beimisst (vgl. BVerwG, Urteil vom 04. Juli 1986 - 4 C 31.84 -, BVerwGE 74, 315, 318).
  • BVerwG, 27.09.1990 - 4 C 44.87
    Auszug aus VG Dessau, 06.04.2001 - 2 A 424/98
    Im Rahmen der Prüfung des § 12 Abs. 1 NatSchG LSA - der sogenannten naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, die auch im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren Geltung beansprucht (vgl. Gaentzsch, NVwZ 1998, 889, 896) - ist von der Behörde eine gerichtlich nur beschränkt überprüfbare Abwägungsentscheidung zu treffen, dies es dem Gericht verwehrt, bei der Feststellung von Abwägungsmängeln die eigene Abwägungsentscheidung an die Stelle der Entscheidung der Behörde zu setzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 1999 - 4 C 44.89 - BVerwGE 85, 348; Louis, Bundesnaturschutzgesetz, § 8 RnNr. 183 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 A 9.97

    Bundesverwaltungsgericht weist Naturschutzklage gegen Ostsee-Autobahn bei Lübeck …

    Auszug aus VG Dessau, 06.04.2001 - 2 A 424/98
    Mit diesem berücksichtigungsbedürftigen Gesichtspunkten setzt sich der streitbefangene Planfeststellungsbeschluss nicht auseinander, obwohl die genannten Richtlinien zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des streitbefangenen Planfeststellungsbeschlusses bereits in Kraft getreten waren (vgl. in diesem Zusammenhang: BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1998 - 4 A 9.97 - BVerwGE 107, 1 [BVerwG 19.05.1998 - BVerwG 4 A 9.97] ).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.04.2000 - 8 S 318/00

    Zulassung eines Windparks - Eingriff in Landschaft und Natur - Abwägung

    Auszug aus VG Dessau, 06.04.2001 - 2 A 424/98
    Ein erheblicher beeinträchtigender Eingriff in das Landschaftsbild liegt immer dann vor, wenn er zu einem den Bereich prägenden, landschaftsfremden Element führt, unabhängig davon, ob das Vorhaben im Ergebnis zu Zuständen führt, die für sich als befriedigend angesehen werden können (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. April 2000 - 8 S 318/2000 -, ZfBR 2001, 212).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.04.1994 - 4 K 25/93

    Biosphärenreservat; Naturschutzgebiet; Landschaftsschutzgebiet; …

    Auszug aus VG Dessau, 06.04.2001 - 2 A 424/98
    Mit dieser wohl noch hinreichend bestimmten Generalklausel (vgl. in diesem Zusammenhang OVG Greifswald, Urteil vom 20. April 1994 - 4 K 25/93 - LKV 1995, 156, 160) hat der Verordnungsgeber ein sogenanntes präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt (…vgl. hierzu: Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 11. Aufl., § 9 RdNr. 51) geregelt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.1999 - A 2 S 497/96
    Auszug aus VG Dessau, 06.04.2001 - 2 A 424/98
    Hierbei kann dahingestellt bleiben, ob die Biosphärenreservatsverordnung tatsächlich wirksam ist (vgl. hierzu: OVG LSA, Urteil vom 20. Januar 1999 - A 2 S 497/96 -[n.V.], S. 11 ff. des amtlichen Umdrucks).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.1999 - 10 S 1443/97

    Vereinbarkeit eines Vorhabens mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung

    Auszug aus VG Dessau, 06.04.2001 - 2 A 424/98
    Verbindliche, sich aus der Landesplanung ergebende "Ziele der Raumordnung und Landesplanung" sind also nur solche Festlegungen in den Plänen der Landesplanung, die als verbindliche landesplanerische Letztentscheidungen angesehen werden können und in einem räumlich abgrenzten Bereich einer standortspezifischen Art der Bodennutzung dadurch einen absoluten Vorrang gegenüber anderen Nutzungsansprüchen einräumen, dass sie jeder weiteren Abwägung entzogen wird (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 18. Mai 1999 - 10 S 1443/97 -, ZfBR 2000, 63, 65).
  • VG Leipzig, 19.01.1995 - 5 K 23/94

    Bergrecht; Aufhebung und Neubescheidung bei mangelnder behördlicher …

  • VG Dessau, 26.09.1996 - 1 A 166/94
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2000 - A 2 S 52/99
  • OVG Sachsen, 24.09.1998 - 1 S 369/96
  • VG Weimar, 17.01.1995 - 7 K 716/93
  • OVG Sachsen, 09.03.2007 - 4 BS 216/06

    Bürgerentscheid zur Dresdner Waldschlösschenbrücke muss umgesetzt werden

    Eine Bindungswirkung der Welterbekonvention und der Entscheidungen des Welterbekomitees, wie sie die Antragstellerin mit Teilen des Schrifttums (vgl. jüngst Fastenrath, DÖV 2006, 1017 [1021 ff.]; Hönes, DÖV 2007, 141 [144 ff.]; a.A. VG Dessau, Urt. v. 6.4.2001, NuR 2002, 108 [109]; differenzierend VG Meiningen, Beschl. v. 25.1.2006, NuR 2006, 395 [398]) vertritt, könnte sich nicht nur auf die Ermessensentscheidung der Kommunalaufsichtsbehörde, sondern auch auf den straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluss vom 25.2.2004 (einschließlich der zugleich getroffenen wasserrechtlichen Entscheidungen) und den Bürgerentscheid vom 27.2.2005 auswirken.
  • VG Dessau, 16.10.2002 - 1 A 1008/01

    Anspruch auf einen beantragten baurechtlichen Vorbescheid; Heranrücken einer …

    Eine Beeinträchtigung ist gegeben, wenn die ohne den Einfluss des Menschen natürlich ablaufende Entwicklung der Prozesse im Wirkungsgefüge des Naturhaushalts durch konkrete Handlungen nachteilig verändert wird (…OVG NW a.a.O.; Urteil der 2. Kammer vom 06. April 2001 - 2 A 424/98 -, NuR 2002, 108, 113, unter Hinweise auf Louis, Bundesnaturschutzgesetz, § 8 RdNr. 23).

    Aus dieser Regelung, die im Grunde etwas Selbstverständliches besagt, folgt im Umkehrschluss, dass (u.a.) Bebauungen, für die eine Genehmigung nach anderen Vorschriften nicht erforderlich oder eine etwa erforderliche Genehmigung erteilt ist, auch nach der Biosphärenreservatsverordnung ohne weiteres gestattet sind (vgl. auch das Urteil der 2. Kammer vom 06. April 2001 - 2 A 424/98 -, NUR 2002, 108 = LKV 2002, 478).

    Unter diese Begriffe lässt sich das Dessau-Wörlitzer Gartenreich als Kulturlandschaft mit nur vereinzelter Bebauung nicht fassen (so auch das bereits zitierte Urteil der 2. Kammer vom 06. April 2001 - 2 A 424/98 - a.a.O.).

  • VG Schwerin, 27.04.2017 - 2 A 3548/15

    Nebenbestimmung in Baugenehmigung zur Sicherstellung der fachgerechten Bergung …

    Dabei handelt es sich um klar umrissene, also räumlich eingrenzbare Sachen (vgl. VG Dessau, Urteil vom 06. April 2001 - 2 A 424/98 -, juris;… VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 3 Januar 2013 - 5 L 974/11 -, juris, Rn. 44;… Martin/Krautzberger, Denkmalschutz und Denkmalpflege, Teil C. Denkmalbegriff IV. Denkmalgattungen Rn. 103-108, beck-online).
  • VG Dessau, 30.09.2005 - 1 A 85/05
    Da es zudem - was keiner weiteren Darlegung bedarf - ein gegenständliches Zeugnis menschlichen Lebens aus vergangener Zeit ist, an dessen Erhaltung ein öffentliches Interesse besteht (§ 2 Abs. 1 Satz 1 DenkmSchG LSA), stellt es ein Kulturdenkmal im Sinne des DenkmSchG LSA dar (abweichend zur alten Rechtslage: VG Dessau, Urteil vom 16. Oktober 2002 - 1 A 1008/01 DE - und Urteil vom 06. April 2001 2 A 424/98 DE -, LKV 2002, S. 478).
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