Rechtsprechung
| VG Göttingen, 26.04.2007 - 2 A 436/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Örtliche Zuständigkeit bei nachträglicher Befristung der Wirkung der Ausweisung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 100 Abs 1 S 2 SOG ND
Asylantrag; Asylbewerber; Aufenthaltsgenehmigung; Ausländer; Ausländerbehörde; Ausweisung; Befristung; Flüchtling; Nachträglichkeit; Verfolgung; Zuständigkeit; örtliche Zuständigkeit - Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AufenthG § 11 Abs. 1 S. 3; SOG § 100
D (A), Zuständigkeit, örtliche Zuständigkeit, Ausländerbehörde, Wirkungen der Ausweisung, Sperrwirkung, Befristung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- OVG Niedersachsen, 24.08.1995 - 11 L 1047/95
Niedersachsen; Ausländerbehörde; Zuständigkeit; Ausweisung eines inhaftierten …
Auszug aus VG Göttingen, 26.04.2007 - 2 A 436/05
Nach der Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts - der die Kammer folgt - beurteilt sich die örtliche Zuständigkeit bei einer Ausweisung als Maßnahme der Gefahrenabwehr nach der gegenüber § 3 VwVfG spezielleren Regelung des § 100 Nds. SOG (vgl. etwa Beschlüsse vom 05.10.1998 - 11 M 4532/98 - und 24.08.1995 - 11 L 1047/95 -). - OVG Niedersachsen, 05.10.1998 - 11 M 4532/98
Zuständige Ausländerbehörde bei Ausweisung und Strafhaft; Regelausweisung
Auszug aus VG Göttingen, 26.04.2007 - 2 A 436/05
Nach der Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts - der die Kammer folgt - beurteilt sich die örtliche Zuständigkeit bei einer Ausweisung als Maßnahme der Gefahrenabwehr nach der gegenüber § 3 VwVfG spezielleren Regelung des § 100 Nds. SOG (vgl. etwa Beschlüsse vom 05.10.1998 - 11 M 4532/98 - und 24.08.1995 - 11 L 1047/95 -).
- VG Freiburg, 28.01.2010 - 4 K 817/08
Ausweisung: Beachtung bestehender familiärer Bindungen
Das Aufenthaltsgesetz (des Bundes) selbst enthält keine Regelung zur örtlichen Zuständigkeit der Ausländerbehörden, vielmehr bleibt das landesrechtlichen Regelungen überlassen ( Zeitler, in: HTK-AuslR, Stand: 01.01.2010, AufenthG § 71, Stichwort "örtlich Zuständigkeit"; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Juni 2009, Bd. 2, A 1, § 71 RdNrn. 4 ff. m.w.N.; siehe auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.08.2008, VBlBW 2009, 150 ; OVG NW, Beschluss vom 10.07.1997, NVwZ-RR 1998, 201; VG Göttingen, Urteil vom 26.04.2007 - 2 A 436/05 - m.w.N. ).
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