Rechtsprechung
| OVG Saarland, 16.01.2020 - 2 A 47/19 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 78 Abs 3 Nr 1 AsylVfG 1992, § 78 Abs 4 S 4 AsylVfG 1992
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Darlegungsanforderungen nach AsylVfG 1992 § 78 Abs 4 S 4 - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berufung; Christen; Darlegungserfordernis; Grundsatzbedeutung; Grundsatzrüge; Irak; Konvertit; Zulassung; Berufungszulassungsantrag: Konvertierter Christ (Irak)
- rechtsportal.de
Anspruch eines irakischen Staatsangehörigen auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bei Konvertierung zum Christentum; Gefahr der Verfolgung im Heimatland aufgund der Konvertierung zum Christentum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 16.01.2019 - 6 K 424/18
- OVG Saarland, 16.01.2020 - 2 A 47/19
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- OVG Saarland, 20.05.2019 - 2 A 194/19
Grundsätzliche Bedeutung einer Asylrechtssache; Abschiebungshindernis für junge …
Auszug aus OVG Saarland, 16.01.2020 - 2 A 47/19
Die in dieser Vorschrift gegenüber dem Regelverfahren durch eine abschließende Aufzählung von Gründen für die Zulassung der Berufung in Asylsachen nach § 78 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 3 AsylG eingeschränkte Rechtsmittelzulässigkeit verdeutlicht, dass der Gesetzgeber den gerichtlichen Rechtsschutz in Asylverfahren in aller Regel auf eine Instanz beschränkt hat.(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.5.2019 - 2 A 194/19 -, Leitsatz Nr. 16 in der Übersicht "Spruchpraxis" auf der Homepage des Gerichts, Seite 19, ständige Rechtsprechung). - OVG Saarland, 15.04.2019 - 2 A 80/18
Grundsatzbedeutung in Asylverfahren: Abschiebung in Drittstaat
Auszug aus OVG Saarland, 16.01.2020 - 2 A 47/19
Vielmehr ist in diesem Fall im Einzelnen darzulegen, welche Anhaltspunkte für eine abweichende Tatsacheneinschätzung bestehen.(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 28.3.2019 - 2 A 150/18 -, vom 15.4.2019 - 2 A 80/18 -, und vom 17.4.2019 - 2 A 82/18 und 2 A 50/18 -) Zu einer ordnungsgemäßen Darlegung der Grundsatzrüge ist daher eine Benennung bestimmter Erkenntnisquellen notwendig, nach deren Inhalt zumindest eine Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Behauptungen in der Antragsschrift zutreffend sind, so dass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf.(Vgl. dazu etwa OVG Münster, Beschluss vom 18.2.2019 - 13 A 4738/18.A -, juris ). - OVG Sachsen, 28.05.2018 - 3 A 120/18
Asyl; Gruppenverfolgung; Türkei; Kurde; Darlegung; rechtliches Gehör; …
Auszug aus OVG Saarland, 16.01.2020 - 2 A 47/19
Das Darlegungserfordernis gemäß § 78 Abs. 4 Satz 4 Asyl verlangt jedoch, dass die tatsächliche Frage nicht nur aufgeworfen wird, sondern im Wege der inhaltlichen Auseinandersetzung mit den Ausführungen in dem angefochtenen Urteil und mit den wichtigsten Erkenntnismitteln herausgearbeitet wird, warum ein allgemeiner Klärungsbedarf bestehen soll.(Vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 28.5.2018 3 A 120/18.A -) Ein auf die grundsätzliche Bedeutung einer Tatsachenfrage gestützter Zulassungsantrag genügt nicht den Darlegungsanforderungen des § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG, wenn in ihm lediglich die Behauptung aufgestellt wird, die für die Beurteilung maßgeblichen Verhältnisse stellten sich anders dar als vom Verwaltungsgericht angenommen.
- OVG Saarland, 02.05.2019 - 2 A 184/19
Asylverfahren Somalia - Subsidiärer Schutz und Rückkehr nach Mogadischu
Auszug aus OVG Saarland, 16.01.2020 - 2 A 47/19
Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist die Frage auszuformulieren und substantiiert auszuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird.(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.5.2019 - 2 A 184/19 -, Leitsatz Nr. 14 in der Übersicht "Spruchpraxis" auf der Homepage des Gerichts, Seite 17, m.z.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2019 - 13 A 4738/18
Gefahrerhöhendes Merkmal der Volkszugehörigkeit zu den Hazara im Falle der …
Auszug aus OVG Saarland, 16.01.2020 - 2 A 47/19
Vielmehr ist in diesem Fall im Einzelnen darzulegen, welche Anhaltspunkte für eine abweichende Tatsacheneinschätzung bestehen.(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 28.3.2019 - 2 A 150/18 -, vom 15.4.2019 - 2 A 80/18 -, und vom 17.4.2019 - 2 A 82/18 und 2 A 50/18 -) Zu einer ordnungsgemäßen Darlegung der Grundsatzrüge ist daher eine Benennung bestimmter Erkenntnisquellen notwendig, nach deren Inhalt zumindest eine Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Behauptungen in der Antragsschrift zutreffend sind, so dass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf.(Vgl. dazu etwa OVG Münster, Beschluss vom 18.2.2019 - 13 A 4738/18.A -, juris ). - OVG Saarland, 28.03.2019 - 2 A 150/18
Grundsatzbedeutung in Asylverfahren
Auszug aus OVG Saarland, 16.01.2020 - 2 A 47/19
Vielmehr ist in diesem Fall im Einzelnen darzulegen, welche Anhaltspunkte für eine abweichende Tatsacheneinschätzung bestehen.(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 28.3.2019 - 2 A 150/18 -, vom 15.4.2019 - 2 A 80/18 -, und vom 17.4.2019 - 2 A 82/18 und 2 A 50/18 -) Zu einer ordnungsgemäßen Darlegung der Grundsatzrüge ist daher eine Benennung bestimmter Erkenntnisquellen notwendig, nach deren Inhalt zumindest eine Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Behauptungen in der Antragsschrift zutreffend sind, so dass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf.(Vgl. dazu etwa OVG Münster, Beschluss vom 18.2.2019 - 13 A 4738/18.A -, juris ).
- OVG Saarland, 02.06.2021 - 2 A 90/20
Grundsatzbedeutung einer Tatsachenfrage (Darlegungserfordernis)
Vielmehr ist in diesem Fall im Einzelnen im Wege der inhaltlichen Auseinandersetzung mit den Ausführungen in dem angefochtenen Urteil und mit den wichtigsten Erkenntnismitteln darzulegen, welche Anhaltspunkte für eine abweichende Tatsacheneinschätzung bestehen.[Vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 28.3.2019 - 2 A 150/18 - und vom 15.4.2019 - 2 A 80/18 -, beide juris][Vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 28.3.2019 - 2 A 150/18 - und vom 15.4.2019 - 2 A 80/18 -, beide juris] Zu einer ordnungsgemäßen Darlegung der Grundsatzrüge ist daher eine Benennung bestimmter Erkenntnisquellen notwendig, nach deren Inhalt zumindest eine Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Behauptungen in der Antragsschrift zutreffend sind, so dass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf.[OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.1.2020 - 2 A 47/19 -, juris][OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.1.2020 - 2 A 47/19 -, juris]. - OVG Hamburg, 04.11.2020 - 4 Bf 88/20
Äthiopien: keine Verletzung von Art. 3 EMRK in Italien
Insoweit ist es Aufgabe des Rechtsmittelführers, durch die Benennung von bestimmten begründeten Informationen, Auskünften, Presseberichten oder sonstigen Erkenntnisquellen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür darzulegen, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Bewertungen in der Zulassungsschrift zutreffend sind, so dass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 16.1.2020, 2 A 47/19, juris Rn. 14 m.w.N.;… Berlit, in: GK-AsylG, Stand: April 2016, § 78 Rn. 610).
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