Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   OVG Saarland, 08.03.2022 - 2 A 49/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,4756
OVG Saarland, 08.03.2022 - 2 A 49/21 (https://dejure.org/2022,4756)
OVG Saarland, Entscheidung vom 08.03.2022 - 2 A 49/21 (https://dejure.org/2022,4756)
OVG Saarland, Entscheidung vom 08. März 2022 - 2 A 49/21 (https://dejure.org/2022,4756)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,4756) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 3 Abs 5 S 1 JagdG SL 1998, § 37 Abs 1 VwVfG SL, § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 2 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 3 VwGO
    Zuschlagung eines Geländestreifens zu seinem Jagdbezirk

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuschlagung eines Geländestreifens zu einem Jagdbezirk; Bestimmtheit einer Angliederungsverfügung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (11)

  • VG Saarlouis, 11.11.2020 - 5 K 541/19

    Angliederung einer Fläche an einen benachbarten Jagdbezirk

    Auszug aus OVG Saarland, 08.03.2022 - 2 A 49/21
    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 11. November 2020 - 5 K 541/19 - wird zurückgewiesen..

    Rn. 8 Mit Urteil vom 11.11.2020 - 5 K 541/19 - hat das Verwaltungsgericht die Klage abgewiesen.

    Rn. 10 Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung (§§ 124a Abs. 4, 124 Abs. 1 VwGO) gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 11.11.2020 - 5 K 541/19 - ist zulässig, aber unbegründet.

  • OVG Saarland, 25.11.2015 - 1 A 385/14

    Antrag auf Zulassung der Berufung im öffentlichen Dienstrecht: Dienstliche …

    Auszug aus OVG Saarland, 08.03.2022 - 2 A 49/21
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.[Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511][Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511] Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.[Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, juris][Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, juris].

    Dabei ist zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes die Frage auszuformulieren und substantiiert auszuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird.[Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, SKZ 2016, 37, Leitsatz Nr. 7][Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, SKZ 2016, 37, Leitsatz Nr. 7] Eine derartige Darlegung lässt die Begründung des Zulassungsantrags gänzlich vermissen.

  • VGH Bayern, 28.05.2014 - 10 ZB 12.1968

    Ausweisung; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils; unterbliebene …

    Auszug aus OVG Saarland, 08.03.2022 - 2 A 49/21
    Wer wie der Kläger ordnungsgemäß am Verfahren beteiligt war und deshalb auf das Prozessergebnis einwirken konnte, wird daher durch das Unterbleiben der notwendigen Beiladung eines anderen nicht in eigenen Rechten berührt.[Vgl. VGH München, Beschluss vom 28.5.2014 - 10 ZB 12.1968 -, juris (m.w.N.)][Vgl. VGH München, Beschluss vom 28.5.2014 - 10 ZB 12.1968 -, juris (m.w.N.)].
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2021 - 1 A 717/19

    Anerkennung der bei einem Beamten diagnostizierten schweren depressiven Episode …

    Auszug aus OVG Saarland, 08.03.2022 - 2 A 49/21
    Letzteres ist (etwa) der Fall, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht eingeht und dieser Vortrag nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts auch nicht unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war.[Vgl. OVG Münster, Beschluss vom 4.11.2021 - 1 A 717/19 -, juris (m.w.N.)][Vgl. OVG Münster, Beschluss vom 4.11.2021 - 1 A 717/19 -, juris (m.w.N.)] Gemessen an diesen Maßstäben hat der Kläger eine Verletzung des rechtlichen Gehörs nicht dargetan.
  • OVG Saarland, 20.03.2020 - 2 A 229/19

    Zu den Anforderungen an die Rüge einer Verletzung der gerichtlichen …

    Auszug aus OVG Saarland, 08.03.2022 - 2 A 49/21
    Die Aufklärungsrüge stellt aber kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Vorinstanz zu kompensieren, vor allem wenn er es unterlassen hat, einen Beweisantrag zu stellen und sich die Beweiserhebung (wie hier) auch nicht aufdrängen musste.[Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.3.2020 - 2 A 229/19 -, juris][Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.3.2020 - 2 A 229/19 -, juris].
  • OVG Saarland, 17.10.2018 - 1 A 406/17

    Anforderungen an die Darlegung von Berufungszulassungsgründen

    Auszug aus OVG Saarland, 08.03.2022 - 2 A 49/21
    Von einer "Willkür" in dem Sinne kann insbesondere dann nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Rechtsauffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt.[Vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 15.11.2021 - 2 A 192/21 - und vom 17.10.2018 - 1 A 406/17 - , jeweils bei juris][Vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 15.11.2021 - 2 A 192/21 - und vom 17.10.2018 - 1 A 406/17 - , jeweils bei juris] Dass die Ablehnung der Beweisanträge durch das Verwaltungsgericht unter keinem denkbaren Ansatz rechtlich vertretbar oder gar willkürlich ist, hat der Kläger in der Zulassungsbegründung nicht substantiiert dargetan.
  • OVG Saarland, 15.11.2021 - 2 A 192/21

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Verletzung des Darlegungsgebots

    Auszug aus OVG Saarland, 08.03.2022 - 2 A 49/21
    Von einer "Willkür" in dem Sinne kann insbesondere dann nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Rechtsauffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt.[Vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 15.11.2021 - 2 A 192/21 - und vom 17.10.2018 - 1 A 406/17 - , jeweils bei juris][Vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 15.11.2021 - 2 A 192/21 - und vom 17.10.2018 - 1 A 406/17 - , jeweils bei juris] Dass die Ablehnung der Beweisanträge durch das Verwaltungsgericht unter keinem denkbaren Ansatz rechtlich vertretbar oder gar willkürlich ist, hat der Kläger in der Zulassungsbegründung nicht substantiiert dargetan.
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Saarland, 08.03.2022 - 2 A 49/21
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.[Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511][Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511] Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.[Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, juris][Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, juris].
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus OVG Saarland, 08.03.2022 - 2 A 49/21
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.[Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511][Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511] Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.[Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, juris][Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, juris].
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

    Auszug aus OVG Saarland, 08.03.2022 - 2 A 49/21
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.[Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511][Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511] Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.[Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, juris][Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, juris].
  • VGH Bayern, 02.06.2017 - 9 ZB 15.1216

    Wettbüro im Mischgebiet

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.08.2022 - 4 LA 68/21

    Zulassung der Berufung wegen Rüge der Unbestimmtheit eines Urteilstenors …

    Denn die Aufklärungsrüge stellt ihrerseits kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Vorinstanz zu kompensieren (…BVerwG, Urt. v. 20.03.2012 - 5 C 1.11 -, juris Rn. 25; OVG des Saarl., Beschl. v. 08.03.2022 - 2 A 49/21 -, juris Rn. 19, beide m.w.N.), so dass ein eigenes erstinstanzliches Versäumnis nicht mehr nachgeholt werden kann, um damit ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils zu begründen.
  • OVG Saarland, 31.03.2023 - 2 A 94/22

    Nichtbestehen der zweiten juristischen Staatsprüfung; Verletzung des Gebots …

    Letzteres ist (etwa) der Fall, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht eingeht und dieser Vortrag nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts auch nicht unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war.[vgl. OVG Münster, Beschluss vom 4.11.2021 - 1 A 717/19 -, juris (m.w.N.) sowie Beschluss des Senats vom 8.3.2022 - 2 A 49/21 -, juris, Rn. 17][vgl. OVG Münster, Beschluss vom 4.11.2021 - 1 A 717/19 -, juris (m.w.N.) sowie Beschluss des Senats vom 8.3.2022 - 2 A 49/21 -, juris, Rn. 17].
  • OVG Saarland, 01.07.2026 - 2 A 62/25

    Beseitigungsverfügung: Anforderungen an die Bestimmtheit und Abfallbegriff

    Letzteres ist (etwa) der Fall, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht eingeht und dieser Vortrag nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts auch nicht unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war.[vgl. Beschlüsse des Senats vom 31.3.2023 - 2 A 94/22 -, juris, Rn. 51, und vom 8.3.2022 - 2 A 49/21 -, juris, Rn. 17, sowie OVG Münster, Beschluss vom 4.1.2021 - 1 A 717/19 -, juris, Rn. 12 ff.][vgl. Beschlüsse des Senats vom 31.3.2023 - 2 A 94/22 -, juris, Rn. 51, und vom 8.3.2022 - 2 A 49/21 -, juris, Rn. 17, sowie OVG Münster, Beschluss vom 4.1.2021 - 1 A 717/19 -, juris, Rn. 12 ff.].
  • OVG Saarland, 11.06.2025 - 2 A 3/25

    Ausweisung eines nicht assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen …

    Letzteres ist (etwa) der Fall, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht eingeht und dieser Vortrag nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts auch nicht unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war.[vgl. Beschlüsse des Senats vom 31.3.2023 - 2 A 94/22 -, juris, Rn. 51, und vom 8.3.2022 - 2 A 49/21 -, juris, Rn. 17, sowie OVG Münster, Beschluss vom 4.1.2021 - 1 A 717/19 -, juris, Rn. 12 ff.][vgl. Beschlüsse des Senats vom 31.3.2023 - 2 A 94/22 -, juris, Rn. 51, und vom 8.3.2022 - 2 A 49/21 -, juris, Rn. 17, sowie OVG Münster, Beschluss vom 4.1.2021 - 1 A 717/19 -, juris, Rn. 12 ff.].
  • OVG Saarland, 30.04.2026 - 2 A 38/25

    Tierschutz; Haltungsverbot einer Rinderherde

    Von einer "Willkür" in dem Sinne kann insbesondere dann nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Rechtsauffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt.[vgl. Beschluss des Senats vom 8.3.2022 - 2 A 49/21 -, juris, Rn. 18][vgl. Beschluss des Senats vom 8.3.2022 - 2 A 49/21 -, juris, Rn. 18] Dass die Ablehnung des Beweisantrags durch das Verwaltungsgericht unter keinem denkbaren Ansatz rechtlich vertretbar oder gar willkürlich ist, hat der Kläger in der Zulassungsbegründung nicht substantiiert dargetan.
  • OVG Saarland, 27.02.2024 - 2 A 2/23

    Verlust des Freizügigkeitsrechts

    Letzteres ist (etwa) der Fall, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht eingeht und dieser Vortrag nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts auch nicht unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war.[vgl. Beschlüsse des Senats vom 31.3.2023 - 2 A 94/22 -, juris, Rn. 51, und vom 8.3.2022 - 2 A 49/21 -, juris, Rn. 17, sowie OVG Münster, Beschluss vom 4.1.2021 - 1 A 717/19 -, juris, Rn. 12 ff.][vgl. Beschlüsse des Senats vom 31.3.2023 - 2 A 94/22 -, juris, Rn. 51, und vom 8.3.2022 - 2 A 49/21 -, juris, Rn. 17, sowie OVG Münster, Beschluss vom 4.1.2021 - 1 A 717/19 -, juris, Rn. 12 ff.].
  • OVG Saarland, 15.09.2022 - 1 A 22/21

    Verlust der Besoldung bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst

    Die Ablehnung eines formell ordnungsgemäßen und damit prozessrechtlich beachtlichen Beweisantrags verletzt die Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs bzw. der gerichtlichen Aufklärungspflicht nur dann, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet, wenn also ein Beweisantrag durch das Gericht in willkürlicher Weise als unerheblich qualifiziert wird und die Ablehnung unter keinem denkbaren Ansatz rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht.[vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8.3.2022 - 2 A 49/21 -, Rn. 18, juris m.w.N.][vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8.3.2022 - 2 A 49/21 -, Rn. 18, juris m.w.N.] Eine (wie hier) rechtlich nicht zu beanstandende Zurückweisung eines Beweisantrags mangels Entscheidungserheblichkeit unterfällt dem nicht.
  • OVG Saarland, 13.04.2022 - 1 A 285/20

    Anspruch des Inhabers einer C 2-Professur auf eine Besoldung bzw. Versorgung …

    "Richtigkeit" meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.[OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8.3.2022 - 2 A 49/21 -, juris Rn. 12 m.w.N.][OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8.3.2022 - 2 A 49/21 -, juris Rn. 12 m.w.N.].
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Saarland
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht