Rechtsprechung
| VG Göttingen, 28.02.2006 - 2 A 61/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Verjährung von Rundfunkgebührenansprüchen bei Verletzung der Anmeldepflicht
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 4 Abs 4 RdFunkGebVtr; § 3 Abs 1 RdFunkGebVtr; § 242 BGB; § 195 BGB
Anmeldepflicht; Anspruch; Anzeigepflicht; Einrede; Rundfunkgebühr; Rundfunkgebührenpflicht; Treu und Glauben; unzulässige Rechtsausübung; Verjährung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Göttingen, 28.02.2006 - 2 A 61/05
- OVG Niedersachsen, 10.11.2008 - 4 LB 719/07
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (10)
- BGH, 21.01.1988 - IX ZR 65/87
Unzulässige Rechtsausübung durch Erhebung der Verjährungseinrede durch einen …
Auszug aus VG Göttingen, 28.02.2006 - 2 A 61/05
Hieraus folgt ebenso, dass es geboten ist, bei Fragen der Durchbrechung der Verjährung strenge Maßstäbe anzulegen und den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung nur gegenüber einem tatsächlich groben Verstoß gegen Treu und Glauben ( § 242 BGB ) durchgreifen zu lassen, etwa wenn der Verpflichtete den Berechtigten durch sein Verhalten von der rechtzeitigen Anspruchsdurchsetzung abgehalten oder ihn nach objektiven Maßstäben zu der Annahme veranlasst hat, es werde auch ohne Rechtsstreit eine vollständige Befriedigung seines Anspruchs zu erzielen sein (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 6. Dezember 2001, - 2 OA 3485/01 -, juris; BGH, Urteil vom 21. Januar 1988, - IX ZR 65/87 -, NJW 1988, 2245).Bloßes Ausweichen, Ablenken oder Schweigen rechtfertigt daher das Unwerturteil einer unzulässigen Rechtsausübung nicht (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 6. Dezember 2001, - 2 OA 3485/01 -, juris; BGH, Urteil vom 21. Januar 1988, - IX ZR 65/87 -, NJW 1988, 2245); der Schuldner muss die Verjährung zumindest durch eine zum Schadensersatz verpflichtende Handlung mitverursacht haben (…Heinrichs, in: Palandt, BGB, 64. Auflage, München 2005, vor § 194 Rn. 21).
So ist etwa auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Aufklärungspflichten beim Anwaltsvertrag anerkannt, dass das Nichthinweisen des Rechtsanwaltes auf die Möglichkeit seiner Haftung und die entsprechende Verjährungsfrist wegen schuldhafter Verletzung anwaltlicher Sorgfaltspflichten eine neue schuldhafte Pflichtverletzung darstellt, gleichwohl aber auch für diesen Sekundäranspruch die Verjährungsfrist zu laufen beginnt und nach ihrem Ablauf dem Rechtsanwalt auf seine Einrede der Verjährung hin sein Schweigen auch nicht als unzulässige Rechtsausübung entgegengehalten werden kann (BGH, Urteil vom 21. Januar 1988, - IX ZR 65/87 -, a.a.O.).
- BVerwG, 18.04.1986 - 8 A 1.83
Verjährung - Bundesdarlehn - Sozialer Wohnungsbau
Auszug aus VG Göttingen, 28.02.2006 - 2 A 61/05
Die Abkürzung der Verjährung von Ansprüchen auf Rückstände regelmäßig wiederkehrender Leistungen beruht auf den Erwägungen, dass Geschäfte des täglichen Verkehrs in der Regel nicht längere Zeit im Gedächtnis der Beteiligten gegenwärtig bleiben, dass in kurzer Zeit eine Verdunkelung des Sachverhältnisses eintritt, dass der Schuldner nicht nach einer Reihe von Jahren wegen Forderungen in Anspruch genommen werden kann, die vermutlich gezahlt sind, über deren Bezahlung aber ein Nachweis nicht vorhanden ist, und dass es auch im Interesse des Gläubigers liegt, gegenüber einem säumigen Schuldner das Sachverhältnis alsbald klarzustellen und ihm die Gelegenheit zu späteren prozessualen Weiterungen, die mit der Höhe des Streitgegenstandes in keinem Verhältnis stehen, zu entziehen (BVerwG, Urteil vom 18.04.1986, - BVerwG 8 A 1.83 -, Buchholz 454.4 § 19 II. WoBauG Nr. 1).Für den Bereich öffentlich-rechtlicher Körperschaften hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass diese als Gläubiger vermögensrechtlicher Ansprüche auf regelmäßig wiederkehrende Leistungen im Interesse klarer Verhältnisse durch die kurze Verjährungsfrist dazu angehalten werden sollen, ihre Forderungen in angemessener Zeit geltend zu machen; denn gerade bei laufenden öffentlich-rechtlichen Zahlungsverpflichtungen stehe hinter dieser Zweckbestimmung noch ausgeprägter als im Privatrecht das allgemeine Interesse, insbesondere das öffentliche Interesse an einer ordnungsgemäßen Haushaltsplanung (BVerwG, Urteil vom 18.04.1986, - BVerwG 8 A 1.83 -, Buchholz 454.4 § 19 II. WoBauG Nr. 1).
- OVG Niedersachsen, 06.12.2001 - 2 OA 3485/01
Anwalt; Beschwerdewert; PKH; Prozesskostenhilfe; Rechtsanwalt; unzulässige …
Auszug aus VG Göttingen, 28.02.2006 - 2 A 61/05
Hieraus folgt ebenso, dass es geboten ist, bei Fragen der Durchbrechung der Verjährung strenge Maßstäbe anzulegen und den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung nur gegenüber einem tatsächlich groben Verstoß gegen Treu und Glauben ( § 242 BGB ) durchgreifen zu lassen, etwa wenn der Verpflichtete den Berechtigten durch sein Verhalten von der rechtzeitigen Anspruchsdurchsetzung abgehalten oder ihn nach objektiven Maßstäben zu der Annahme veranlasst hat, es werde auch ohne Rechtsstreit eine vollständige Befriedigung seines Anspruchs zu erzielen sein (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 6. Dezember 2001, - 2 OA 3485/01 -, juris; BGH, Urteil vom 21. Januar 1988, - IX ZR 65/87 -, NJW 1988, 2245).Bloßes Ausweichen, Ablenken oder Schweigen rechtfertigt daher das Unwerturteil einer unzulässigen Rechtsausübung nicht (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 6. Dezember 2001, - 2 OA 3485/01 -, juris; BGH, Urteil vom 21. Januar 1988, - IX ZR 65/87 -, NJW 1988, 2245); der Schuldner muss die Verjährung zumindest durch eine zum Schadensersatz verpflichtende Handlung mitverursacht haben (…Heinrichs, in: Palandt, BGB, 64. Auflage, München 2005, vor § 194 Rn. 21).
- BGH, 01.03.2005 - VI ZR 101/04
Verjährung von zu Zeiten der ehemaligen DDR entstandenen Forderungen
Auszug aus VG Göttingen, 28.02.2006 - 2 A 61/05
Da der Rechtsverkehr klare Verhältnisse erfordert und die Vorschriften über die Verjährung, welche dazu dienen, Rechtssicherheit und Rechtsfrieden sowie Verkehrssicherheit herbeizuführen (…Schmidt-Räntsch, in: Ermann, BGB, 11. Auflage Köln 2004, vor § 194 Rn. 2), dementsprechend eine formale Regelung enthalten, ist es grundsätzlich geboten, sich bei der Anwendung solcher Vorschriften eng an deren Wortlaut zu halten (BGH, Urteil vom 1. März 2005, - VI ZR 101/04 -, NJW-RR 2005, 1044-1048 m.w.N.). - BGH, 10.07.1986 - III ZR 133/85
Ratenkredit - §§ 138 Abs. 1, 812 BGB, § 197 BGB <Fassung bis 31.12.01>, …
Auszug aus VG Göttingen, 28.02.2006 - 2 A 61/05
Denn gerade bei regelmäßig wiederkehrenden Leistungen ist es oft sehr schwer ist, sichere Feststellungen für eine Zeit zu treffen, die bis zu 30 Jahren zurückliegt (BGH, Urteil vom 10.07.1986, - III ZR 133/85 -, BGHZ 98, 174-188). - BVerwG, 31.10.2001 - 2 C 61.00
Ablieferung einer Nebentätigkeitsvergütung; Abrechnung; Alimentationsgrundsatz; …
Auszug aus VG Göttingen, 28.02.2006 - 2 A 61/05
Ferner sollen Leistungen, die ihrer Natur nach nicht aus dem Kapitalvermögen des Schuldners, sondern aus seinen regelmäßigen Einkünften zu tilgen sind, nicht zu einer solchen Höhe anwachsen, dass sie schließlich einen Betrag erreichen, dessen Aufbringung in einer Summe dem Schuldner immer schwerer fällt bzw. ihn sogar wirtschaftlich gefährden kann (Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 9. Februar 2005, - 2 L 66/03 -, juris; BVerwG, Urteil vom 31.10.2001, - BVerwG 2 C 61.00 -, BVerwGE 115, 218 ff). - OVG Niedersachsen, 30.11.2005 - 10 PA 118/05
Rundfunkgebührenrecht: Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe; …
Auszug aus VG Göttingen, 28.02.2006 - 2 A 61/05
Das Nds. Oberverwaltungsgericht hat dazu in seinem Beschluss vom 30. November 2005 -10 PA 118/05- ausgeführt:. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.02.2005 - 2 L 66/03
Verjährung, Zinsanspruch, Zuwendung (Subvention)
Auszug aus VG Göttingen, 28.02.2006 - 2 A 61/05
Ferner sollen Leistungen, die ihrer Natur nach nicht aus dem Kapitalvermögen des Schuldners, sondern aus seinen regelmäßigen Einkünften zu tilgen sind, nicht zu einer solchen Höhe anwachsen, dass sie schließlich einen Betrag erreichen, dessen Aufbringung in einer Summe dem Schuldner immer schwerer fällt bzw. ihn sogar wirtschaftlich gefährden kann (Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 9. Februar 2005, - 2 L 66/03 -, juris; BVerwG, Urteil vom 31.10.2001, - BVerwG 2 C 61.00 -, BVerwGE 115, 218 ff). - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2004 - 19 A 2556/03
Entstehen der Rundfunkgebührenpflicht mit Bereithalten eines …
Auszug aus VG Göttingen, 28.02.2006 - 2 A 61/05
Soweit das Verwaltungsgericht meint, dass etwas anderes aus dem Umstand folge, dass es sich bei der Rundfunkgebührenverwaltung um ein Massengeschäft handele, und es den Rundfunkanstalten wegen des damit verbundenen personellen und sächlichen Aufwand nicht möglich wäre, in jedem Einzelfall den Nachweis eines konkreten Verschuldens des Rundfunkteilnehmers zu führen, dürfte diese Überlegung nicht tragfähig sein (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 9. September 2004, - 19 A 2556/03 -, NJW 2004, 3505). - VG Göttingen, 22.03.2005 - 2 A 38/05
Anmeldung; Beweiswert; Beweiszeichen; Gerät; Indizwert; Rundfunkgebühr; …
Auszug aus VG Göttingen, 28.02.2006 - 2 A 61/05
Sie hat in ihrem Urteil vom 22. März 2005 (2 A 38/05) die Einrede der Verjährung vielmehr für den Fall für unzulässig erachtet, in dem dem Rundfunkteilnehmer ein subjektiver Vorwurf in Bezug auf die Verletzung seiner aus § 3 Abs. 1 RGebStV folgenden Anzeigepflicht zu machen ist.
- VG Stuttgart, 05.01.2007 - 3 K 4289/06
Rundfunkgebühr; maßgebliche Verjährungsfrist; Einredeausschluss wegen …
Die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung, der die Kammer zuneigt, vertritt demgegenüber die Auffassung, dass allein die Nichtanmeldung eines Rundfunkempfangsgerätes noch nicht rechtfertigt, die Erhebung der Verjährungseinrede als unzulässige Rechtsausübung anzusehen (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 30.11.2005 - 10 PA 118/05 - und VG Göttingen, Urteil vom 28.02.2006 - 2 A 61/05, juris).Die Gebührenpflicht, die allein wegen der Nutzung des PKW für eine geringe selbständige Nutzung entsteht, kann ihr entgangen sein, denn für den Haushalt der Antragstellerin wurden die Rundfunkgebühren bezahlt (vgl. auch VG Göttingen, Urteil vom 28.02.2006 - 2 A 61/05, juris).
- VG Göttingen, 30.11.2006 - 2 A 604/05
Anmeldung; Rechtsnatur der Rundfunkgebühren; Verjährung; Zweitgerät
Ob das nur - wie das OVG Lüneburg in der bereits mehrfach zitierten Entscheidung vom 30.11.2005 meint - dann der Fall ist, wenn der Schuldner durch aktives Handeln, etwa bewusstes häufiges Umziehen oder die Falschbeantwortung von Auskunftersuchen versucht, die Durchsetzung des Gebührenanspruchs zu vereiteln, lässt das Gericht offen (so auch schon seine Urteile vom 22.03.2005 - 2 A 38/05 -, 12.01.2006 - 2 A 197/95 -, 28.02.2006 - 2 A 61/05 - und 23.03.2006 - 2 A 244/05 -). - VG Göttingen, 29.06.2006 - 2 A 165/05
Rundfunkgebühr; Treu und Glauben; unzulässige Rechtsausübung; Verjährung
Ob das nur - wie das OVG Lüneburg in der bereits mehrfach zitierten Entscheidung vom 30.11.2005 meint - dann der Fall ist, wenn der Schuldner durch aktives Handeln, etwa bewusstes häufiges Umziehen oder die Falschbeantwortung von Auskunftersuchen versucht, die Durchsetzung des Gebührenanspruchs zu vereiteln, lässt das Gericht offen (so auch schon seine Urteile vom 22.03.2005 - 2 A 38/05 -, 12.01.2006 - 2 A 197/95 -, 28.02.2006 - 2 A 61/05 - und 23.03.2006 - 2 A 244/05 -).
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