Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 12.06.2012 - 2 A 895/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,52835
OVG Sachsen, 12.06.2012 - 2 A 895/11 (https://dejure.org/2012,52835)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12.06.2012 - 2 A 895/11 (https://dejure.org/2012,52835)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12. Juni 2012 - 2 A 895/11 (https://dejure.org/2012,52835)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,52835) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    BeamtStG § 45; VwV Rechtsschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Herleitung der Übernahme der Kosten der Rechtsverteidigung eines Polizeivollzugsbeamten in einem Strafverfahren aus dem Fürsorge- und Alimentationsprinzip

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Herleitung der Übernahme der Kosten der Rechtsverteidigung eines Polizeivollzugsbeamten in einem Strafverfahren aus dem Fürsorge- und Alimentationsprinzip

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 09.07.1984 - 2 B 45.84

    Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber einem rechtskräftig freigesprochenen …

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.06.2012 - 2 A 895/11
    Dabei entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass der Dienstherr befugt ist, die ihm durch das Gesetz eingeräumte Gestaltungsfreiheit in Ausübung seiner Fürsorgepflicht durch Verwaltungsvorschriften nach generellen Gesichtspunkten zu binden, um eine einheitliche und gleichmäßige Handhabung des Ermessens zu gewährleisten (…BVerwG, Urt. v. 26. November 1992 - 2 C 21.91 -, juris; BVerwG, Beschl. v. 9. Juli 1984 - 2 B 45/84 -, juris).

    Eine solche generelle Ermessenshandhabung durch Einhaltung einer bestimmten Verwaltungspraxis ist, sofern die ihr zugrunde liegenden Erwägungen der Zielsetzung der vom Gesetz eingeräumten Ermächtigung entsprechen, nicht nur sinnvoll, sondern zur Wahrung des Gleichheitssatzes sogar geboten; denn vielfach kann nur so erreicht werden, dass gleichliegende Fälle gleich behandelt werden (…vgl. BVerwG, Urt. v. 26. November 1992 a. a. O.; BVerwG, Beschl. v. 9. Juli 1984 a. a. O.;… OVG Rh.-Pf., Urt. v. 9. Dezember 1994 - 2 A 12593/94 -, juris).

    Über die zu ihrer Konkretisierung ergangenen Verwaltungsvorschriften hinaus kann auf die allgemeine Fürsorgepflicht nämlich nur in den Fällen zurückgegriffen werden, in denen diese sonst in ihrem Wesenskern verletzt würde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9. Juli 1984 a. a. O.;… OVG Rh.-Pf., Urt. v. 9. Dezember 1994 a. a. O.).

  • BVerwG, 26.11.1992 - 2 C 21.91

    Die Regelung über den Ersatz von Sachschäden in § 99 Abs. 1 LBG Rheinland-Pfalz …

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.06.2012 - 2 A 895/11
    Dabei entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass der Dienstherr befugt ist, die ihm durch das Gesetz eingeräumte Gestaltungsfreiheit in Ausübung seiner Fürsorgepflicht durch Verwaltungsvorschriften nach generellen Gesichtspunkten zu binden, um eine einheitliche und gleichmäßige Handhabung des Ermessens zu gewährleisten (BVerwG, Urt. v. 26. November 1992 - 2 C 21.91 -, juris; BVerwG, Beschl. v. 9. Juli 1984 - 2 B 45/84 -, juris).

    Eine solche generelle Ermessenshandhabung durch Einhaltung einer bestimmten Verwaltungspraxis ist, sofern die ihr zugrunde liegenden Erwägungen der Zielsetzung der vom Gesetz eingeräumten Ermächtigung entsprechen, nicht nur sinnvoll, sondern zur Wahrung des Gleichheitssatzes sogar geboten; denn vielfach kann nur so erreicht werden, dass gleichliegende Fälle gleich behandelt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. November 1992 a. a. O.;… BVerwG, Beschl. v. 9. Juli 1984 a. a. O.;… OVG Rh.-Pf., Urt. v. 9. Dezember 1994 - 2 A 12593/94 -, juris).

  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 157.79

    Ladenschluss - Ausnahmebewilligung

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.06.2012 - 2 A 895/11
    Eines gesonderten Vorverfahrens bedurfte es insoweit nicht, weil das geänderte Klagebegehren im Wesentlichen denselben Streitstoff wie das ursprünglich durchgeführte Verfahren mithin die Gewährung von Rechtsschutz in Strafsachen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 23. März 1982 - 1 C 157.79 -, juris).
  • BVerwG, 22.06.2005 - 1 WB 1.05

    Sonderurlaub; Erholungsurlaub; Fortsetzungsfeststellungsantrag; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.06.2012 - 2 A 895/11
    Wenn sich die Behörde für ihre Ermessenshandhabung in der vorgenannten Art und Weise zulässigerweise bindet, kann ein Ermessensfehler nur dann geltend gemacht werden, wenn der Kläger dartut, dass die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten worden sind, von dem Ermessen nicht oder nicht in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist oder die Behörde ohne sachlichen Grund von der Verwaltungspraxis abgewichen ist (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 27. Januar 2010 - 1 WB 38.09 -, juris Rn. 27; Beschl. v. 22. Juni 2005 - 1 WB 1.05 -, juris Rn. 4).
  • OLG Köln, 12.09.2011 - 2 Ws 566/11

    Pflichtverteidigerbestellung wegen Einschränkung der Verteidigungsfähigkeit; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.06.2012 - 2 A 895/11
    Als schwierig ist eine Sachlage dann zu bewerten, wenn Gefahr droht den Überblick über die Beweisaufnahme zu verlieren und eine Verteidigung ohne Aktenkenntnis und damit ohne anwaltliche Hilfe nicht umfassend vorbereitet werden kann (vgl. OLG Hamm, v. Beschl. 7. Oktober 2011, - III 3 WS 321/11 -, juris; OLG Köln, Beschl. v. 12. September 2011 - III 2 WS 566/11 -, juris; ThürOLG, Beschl. v. 23. Oktober 2003 - 1 Ss 232/03 -, juris).
  • BVerwG, 27.01.2010 - 1 WB 38.09

    Dienstzeitregelung für Soldaten; Gleittag; zusätzlicher Gleittag; Obergrenze; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.06.2012 - 2 A 895/11
    Wenn sich die Behörde für ihre Ermessenshandhabung in der vorgenannten Art und Weise zulässigerweise bindet, kann ein Ermessensfehler nur dann geltend gemacht werden, wenn der Kläger dartut, dass die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten worden sind, von dem Ermessen nicht oder nicht in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist oder die Behörde ohne sachlichen Grund von der Verwaltungspraxis abgewichen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27. Januar 2010 - 1 WB 38.09 -, juris Rn. 27;… Beschl. v. 22. Juni 2005 - 1 WB 1.05 -, juris Rn. 4).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2000 - 2 A 10283/00

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Übernahme von Kosten für eine …

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.06.2012 - 2 A 895/11
    Diese Pflicht ist dann angesprochen, wenn der Beamte vom Dienstherrn Hilfe in gerichtlichen Verfahren begehrt, in die der Beamte aus dienstlichem Anlass verwickelt wird (vgl. OVG Rh.-Pf., Urt. v. 28. Juni 2000 - 2 A 10283/00 -, juris;… Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 7. Aufl., § 9 Rn. 52).
  • OLG Jena, 23.10.2003 - 1 Ss 232/03

    Strafverfahren, Pflichtverteidiger, notwerndige Verteidigung, Akteneinsicht

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.06.2012 - 2 A 895/11
    Als schwierig ist eine Sachlage dann zu bewerten, wenn Gefahr droht den Überblick über die Beweisaufnahme zu verlieren und eine Verteidigung ohne Aktenkenntnis und damit ohne anwaltliche Hilfe nicht umfassend vorbereitet werden kann (vgl. OLG Hamm, v. Beschl. 7. Oktober 2011, - III 3 WS 321/11 -, juris; OLG Köln, Beschl. v. 12. September 2011 - III 2 WS 566/11 -, juris; ThürOLG, Beschl. v. 23. Oktober 2003 - 1 Ss 232/03 -, juris).
  • OLG Hamm, 07.10.2011 - 3 Ws 321/11

    Pflichtverteidigerbestellung nach vorläufiger Verfahrenseinstellung

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.06.2012 - 2 A 895/11
    Als schwierig ist eine Sachlage dann zu bewerten, wenn Gefahr droht den Überblick über die Beweisaufnahme zu verlieren und eine Verteidigung ohne Aktenkenntnis und damit ohne anwaltliche Hilfe nicht umfassend vorbereitet werden kann (vgl. OLG Hamm, v. Beschl. 7. Oktober 2011, - III 3 WS 321/11 -, juris; OLG Köln, Beschl. v. 12. September 2011 - III 2 WS 566/11 -, juris; ThürOLG, Beschl. v. 23. Oktober 2003 - 1 Ss 232/03 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.1994 - 2 A 12593/94

    Dienstherr; Rückzahlung eines Darlehns; Rechtsverteidigung ; Strafverfahren mit …

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.06.2012 - 2 A 895/11
    Eine solche generelle Ermessenshandhabung durch Einhaltung einer bestimmten Verwaltungspraxis ist, sofern die ihr zugrunde liegenden Erwägungen der Zielsetzung der vom Gesetz eingeräumten Ermächtigung entsprechen, nicht nur sinnvoll, sondern zur Wahrung des Gleichheitssatzes sogar geboten; denn vielfach kann nur so erreicht werden, dass gleichliegende Fälle gleich behandelt werden (…vgl. BVerwG, Urt. v. 26. November 1992 a. a. O.;… BVerwG, Beschl. v. 9. Juli 1984 a. a. O.; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 9. Dezember 1994 - 2 A 12593/94 -, juris).
  • OVG Sachsen, 12.12.2011 - 2 A 125/11

    Zulassung der Berufung, Rechtsschutz, Kosten, Fürsorgegrundsatz

  • OVG Niedersachsen, 28.10.2015 - 7 LB 80/14

    Ersatzvornahme; Gehwegreinigung; Straßenreinigung; Straßenunterhaltung; Unkraut

    Rn. 2 Der Kläger erhob gegen den Bescheid Klage beim Verwaltungsgericht (2 A 895/11) und stellte zugleich einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (2 B 896/11).

    In dem Klageverfahren gegen den Bescheid vom 12. Juli 2011 (2 A 895/11) stellte der Kläger sein Klagebegehren um und machte einen "Folgenentschädigungsanspruch" wegen rechtswidriger und unter Verletzung seines Eigentums durchgeführter Rückschnittarbeiten geltend.

    Rn. 19 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens, die beigezogene Gerichtsakte 2 A 895/11 des Verwaltungsgerichts (5 O 77/13 des Landgerichts A-Stadt) sowie die beigezogenen Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.

    Denn die Beklagte hatte gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO die sofortige Vollziehung der Maßnahme angeordnet und das Verwaltungsgericht hatte in dem dagegen geführten Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (2 B 896/11) die aufschiebende Wirkung der Klage (2 A 895/11) nicht wiederhergestellt.

    Von dieser Rechtsschutzmöglichkeit hat er auch Gebrauch gemacht, indem er gegen den Bescheid am 18. Juli 2011 beim Verwaltungsgericht Klage erhoben hat zu dem dortigen Aktenzeichen 2 A 895/11.

    Dementsprechend hat das Verwaltungsgericht in dem Klageverfahren 2 A 895/11 durch Verfügung der damaligen Berichterstatterin vom 30. August 2011 den Beteiligten auch den Hinweis erteilt, dass sich durch die Ersatzvornahme am 17. August 2011 wohl das Eilrechtsschutzverfahren (2 B 896/11), nicht aber die Klage erledigt habe, so dass es nicht erforderlich sei, die Anfechtungsklage auf eine (Fortsetzungs-)Feststellungsklage umzustellen.

    Der Kläger war auch nach durchgeführter Ersatzvornahme verfahrensrechtlich nicht daran gehindert, in dem Klageverfahren 2 A 895/11 die Aufforderung zu den Rückschnittarbeiten - Gleiches gilt für die Aufforderung zur Gehwegreinigung - zum Gegenstand seines Anfechtungsbegehrens zu machen bzw. beizubehalten.

    Rn. 24 Was den weiteren Verlauf des Klageverfahrens 2 A 895/11 beim Verwaltungsgericht anbelangt, so ist festzustellen, dass der Kläger im Anschluss an die zwangsweise Durchsetzung der streitigen Anordnung einen Folgenentschädigungsanspruch, d.h. einen Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 15.172,50 EUR nebst Zinsen wegen rechtswidriger Ausführung der Rückschnittarbeiten an seinen Bäumen und Büschen geltend gemacht hat.

    Das Prozessverhalten des Klägers in jenem Verfahren (2 A 895/11) führt nicht dazu, dass die in dem Bescheid vom 12. Juli 2011 verfügten Grundverwaltungsakte nunmehr im Kostenrechtsstreit einer Rechtmäßigkeitskontrolle unterzogen werden könnten.

    Dass die vom Kläger (in dem Verfahren 2 A 895/11 des Verwaltungsgerichts) übersandten Fotos den unmittelbar nach Durchführung der Rückschnittarbeiten am 17. August 2011 eingetretenen Zustand der Bäume, Büsche und Hecken auf dem Grundstück des Klägers wiedergeben, ist von der Beklagten jedenfalls in Zweifel gezogen worden.

  • VGH Bayern, 02.04.2024 - 6 ZB 23.1243

    Übernahme von Kosten eines Polizisten anlässlich der Durchführung eines …

    Derartige, im Interesse einer einheitlichen Ausübung der Fürsorgepflicht erlassene Verwaltungsvorschriften haben zur Folge, dass der Dienstherr alle von ihm angesprochenen Fälle hiernach behandeln muss und nur davon abweichen darf, wenn wesentliche Besonderheiten dies rechtfertigen (…BVerwG, B.v. 9.7.1984 - 2 B 45/84 - juris Rn. 3;… B.v. 3.12.2013 - juris Rn. 9;… OVG RhPf, U.v. 28.6.2000 - 2 A 10283/00 - juris Rn. 24; SächsOVG, U.v. 12.6.2012 - 2 A 895/11 - juris Rn. 17).

    Rn. 14 Wenn sich die Behörde für ihre Ermessenshandhabung in der vorgenannten Art und Weise zulässigerweise bindet, kann ein Ermessensfehler nur dann geltend gemacht werden, wenn der Kläger dartut, dass die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten worden sind, von dem Ermessen nicht oder nicht in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist oder die Behörde ohne sachlichen Grund von der Verwaltungspraxis abgewichen ist (SächsOVG, U.v. 12.6.2012 - 2 A 895/11 - juris Rn. 19).

    Rn. 15 Ein über die in Konkretisierung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn erlassene Verwaltungsvorschrift hinausgehendes Zurückgreifen auf die allgemeine gesetzlich geregelte Fürsorgepflicht kommt nur in den Fällen in Betracht, in denen sonst die Fürsorgepflicht in ihrem Wesenskern verletzt würde (BVerwG, B.v. 9.7.1994 - 2 B 45/84 - juris Rn. 4, SächsOVG, U.v. 12.6.2012 - 2 A 895/11 - juris Rn. 24).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2017 - 1 A 1872/16

    Ausübung der Fürsorgepflicht im Ermessen des Dienstherrn; Unterstützung eines …

    Rn. 14 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Dezember 2013- 2 B 65.12 -, juris, Rn. 9 ("sofern die zugrundeliegenden Erwägungen der Zielsetzung der vom Gesetz eingeräumten Ermächtigung entsprechen"); ferner OVG NRW, Urteil vom 5. März 2009- 1 A 1890/07 -, juris, Rn. 73, und Sächsisches OVG, Urteil vom 12. Juni 2012 - 2 A 895/11 -, juris, Rn. 17.

    Rn. 29 - Sächsisches OVG, Urteil vom 12. Juni 2012- 2 A 895/11 -, juris, und nachfolgend BVerwG, Beschluss vom 3. Dezember 2013 - 2 B 65.12 -, juris; ferner OVG NRW, Urteil vom 5. März 2009- 1 A 1890/07 -, juris -.

  • OVG Niedersachsen, 20.02.2024 - 5 LA 62/23

    Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber dem einzelnen Beamten; "Begrenzung" der …

    Der Dienstherr ist befugt, die ihm durch das Gesetz eingeräumte Gestaltungsfreiheit in Ausübung seiner Fürsorgepflicht in Fällen, in denen der Beamte Hilfe in gerichtlichen Verfahren begehrt, durch Verwaltungsvorschriften nach generellen Gesichtspunkten zu binden, um eine gleichmäßige Handhabung des Ermessens zu gewährleisten, sofern die der Verwaltungsvorschrift zugrunde liegenden Erwägungen der Zielsetzung der vom Gesetz eingeräumten Ermächtigung entsprechen (ebenso: Sächs. OVG, Urteil vom 12.6.2012 - 2 A 895/11 -, juris Rn. 17; OVG NRW…, Beschluss vom 30.6.2017 - 1 A 1872/16 -, juris Rn. 8).

    Diese Frage ist auf der Grundlage des einschlägigen Gesetzesrechts (§ 78 BBG) und auf der Basis der hierzu bereits vorliegenden Rechtsprechung, gerade auch in Fällen der Versagung einer Erstattung von Rechtsschutzkosten, ohne Weiteres bejahend zu beantworten (vgl. Sächs. OVG, Urteil vom 12.6.2012 - 2 A 895/11 -, juris Rn. 17 ff.; nachfolgend BVerwG, Beschluss vom 3.12.2013 - BVerwG 2 B 65.12 -, juris 7 ff.; OVG NRW…, Beschluss vom 30.6.2017 - 1 A 1872/16 -, juris Rn. 25 bis 29); insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholung auf die obigen Ausführungen Bezug genommen.

  • VG Köln, 11.08.2016 - 15 K 4367/15
    Rn. 17 vgl. Sächs. OVG, Urteil vom 12. Juni 2012 - 2 A 895/11 - juris Rnr. 17.

    Rn. 21 vgl. BVerwG, Urteil v. 26. November 1992 a. a. O.; BVerwG, Beschluss vom 9. Juli 1984 a. a. O.; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 9. Dezember 1994 - 2 A 12593/94 -, juris; Sächs. OVG, Urteil vom 12. Juni 2012 a.a.O..

  • VG Cottbus, 21.10.2020 - 4 K 1556/19

    Recht der Landesbeamten

    Zu einer anderen Einschätzung musste der Kläger auch nicht aufgrund seiner Einladung zur Beschuldigtenvernehmung kommen, weil diese in aller Regel zur Durchführung eines Ermittlungsverfahrens gehört, ohne dass daraus zwingend auf eine bevorstehende Anklageerhebung geschlossen werden kann (so ausdrücklich zu einem ähnlich gelagerten Fall: Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 12. Juni 2012 - 2 A 895/11 -, Rn. 22, juris).
  • VG Saarlouis, 16.09.2016 - 2 K 202/15

    Erstattung der Anwaltskosten einer Nebenklage - Polizeibeamter als Nebenkläger

    Rn. 24 vgl. Sächsisches OVG, Urteil vom 12.06.2012 - 2 A 895/11 -, nachgehend BVerwG, Beschluss vom 03.12.2013 - 2 B 65/12 - und VG Greifswald, Urteil vom 19.11.2015 - 6 A 435/14 -, alle juris.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Sachsen
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht