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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 02.10.2024 - 2 A 94/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,30127
OVG Saarland, 02.10.2024 - 2 A 94/23 (https://dejure.org/2024,30127)
OVG Saarland, Entscheidung vom 02.10.2024 - 2 A 94/23 (https://dejure.org/2024,30127)
OVG Saarland, Entscheidung vom 02. Oktober 2024 - 2 A 94/23 (https://dejure.org/2024,30127)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 34 Abs 1 BauGB, § 12 Abs 2 BauNVO, § 15 Abs 1 S 2 BauNVO, § 34 Abs 2 BauGB
    Lärm durch Nutzung von Stellplätzen in ruhigen Wohngebieten; im Rahmen eines Ortstermins gewonnener Eindruck der Örtlichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LBO,SA § 7; BauGB § 34 ; BauNVO § 12
    Nachbarschutzrechtliches Verfahren gegen die Erteilung einer Baugenehmigung zur Erstellung von Parkplätzen für ein Mehrfamilienhaus; Gutachten über die Lärmgefahr ausgehend vom Wenden sowie Eins- und Ausparken

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Parksuchverkehr" ist hinzunehmen!

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Hinzunehmende Immissionen durch Nutzung von Stellplätzen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auch in ruhigen Wohngebieten ist Parksuchverkehr hinzunehmen! (IBR 2025, 39)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (14)

  • VGH Hessen, 10.07.2014 - 3 A 893/14
    Auszug aus OVG Saarland, 02.10.2024 - 2 A 94/23
    Rn. 21 Nur unter besonderen Umständen sind Immissionen, die nach § 12 BauNVO zulässige Stellplätze hervorrufen, nach Maßgabe des § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO unzumutbar.[vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 10.7.2014 - 3 A 893/14.Z -, juris, Rn. 12 (m.w.N.)][vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 10.7.2014 - 3 A 893/14.Z -, juris, Rn. 12 (m.w.N.)] Besondere Umstände dieser Art haben die Kläger indes nicht vorgetragen.

    Folglich bestand auch kein Anlass, die durch die Stellplatznutzung verursachten Immissionen im Wege eines Lärmgutachtens aufzuklären.[vgl. hierzu: Hessischer VGH, Beschluss vom 10.7.2014 - 3 A 893/14.Z -, juris, Rn. 12 - 13][vgl. hierzu: Hessischer VGH, Beschluss vom 10.7.2014 - 3 A 893/14.Z -, juris, Rn. 12 - 13].

  • OVG Saarland, 20.12.2019 - 2 A 26/19

    Zulassung der Berufung, wenn das Ergebnis der Beurteilung des Verwaltungsgerichts …

    Auszug aus OVG Saarland, 02.10.2024 - 2 A 94/23
    Dass es hinsichtlich der Einhaltung des Gebots nachbarlicher Rücksichtnahme bei dem genehmigten Vorhaben zu einem anderen als dem von den Klägern gewünschten Ergebnis gelangt ist, begründet nicht schon aus sich heraus ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung.[vgl. Beschluss des Senats vom 21.6.2007 - 2 A 152/07 -, juris, Rn. 10][vgl. Beschluss des Senats vom 21.6.2007 - 2 A 152/07 -, juris, Rn. 10] Dass die auf einer Tatsachenwertung der tatsächlichen Auswirkungen im konkreten Umfeld eines Bauvorhabens beruhende Einschätzung in aller Regel die Verschaffung eines eigenen Eindrucks von den konkreten örtlichen Gegebenheiten voraussetzt und daher von einem Rechtsmittelgericht im Zulassungsverfahren bis auf Ausnahmekonstellationen selbst nicht abschließend nur auf Grund der Aktenlage beurteilt werden kann, rechtfertigt ebenfalls nicht schon die Annahme, das auf einer Ortsbesichtigung beruhende Ergebnis der Beurteilung des Verwaltungsgerichts unterläge ernstlichen Zweifeln hinsichtlich seiner Richtigkeit (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).[vgl. Beschluss des Senats vom 20.12.2019 - 2 A 26/19 -, juris, Rn. 12][vgl. Beschluss des Senats vom 20.12.2019 - 2 A 26/19 -, juris, Rn. 12].

    Rn. 24 Hat sich das Verwaltungsgericht - wie vorliegend im Rahmen des Ortstermins geschehen - einen Eindruck von dem "Baugrundstück" und seiner Umgebung, insbesondere auch von der baulichen Situation auf benachbarten Grundstücken, verschafft, so ist die Zulassung der Berufung nur gerechtfertigt, wenn das Antragsvorbringen besondere Aspekte des Einzelfalles aufzeigt, die eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Unrichtigkeit des vom Verwaltungsgericht gefundenen Ergebnisses der Zumutbarkeitsbewertung begründen können.[vgl. Beschluss des Senats vom 20.12.2019 - 2 A 26/19 -, juris, Rn. 12][vgl. Beschluss des Senats vom 20.12.2019 - 2 A 26/19 -, juris, Rn. 12].

  • BVerwG, 20.03.2003 - 4 B 59.02

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen Stellplätze einer rechtlich zulässigen …

    Auszug aus OVG Saarland, 02.10.2024 - 2 A 94/23
    Rn. 20 Wie bereits das Verwaltungsgericht ausgeführt hat, sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats durch die Nutzung von Stellplätzen und Garagen hervorgerufene Immissionen auch in ruhigen Wohngebieten von den Bewohnern zu tolerieren und begründen - vorbehaltlich, hier nicht ersichtlicher, besonderer Verhältnisse im Einzelfall - keine nachbarlichen Abwehransprüche.[vgl. Beschluss des Senats vom 4.1.2019 - 2 B 344/18 -, juris, Rn. 17 sowie beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.6.2017 - 2 A 151/17 -, BauR 2017, 1738, m.w.N., zu mehreren Stellplätzen für eine Kindertagesstätte, und vom 28.1.2016 - 2 B 236/15 -, juris, zu einer im Wege einer Befreiung von einer Grünflächenfestsetzung zugelassenen Herstellung einer 3, 80 m breiten, etwa 100 m bis 120 m langen gepflasterten Zufahrt zu zwei Wohngebäuden unmittelbar entlang der Nachbargrenzen; speziell für die im Rahmen des baurechtlichen Nachbarstreits unter dem Aspekt des Rücksichtnahmegebotes vorzunehmende Interessenbewertung beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 4.7.2016 - 2 A 161/16 -, SKZ 2017, 68, Leitsatz Nr. 28, vom 4.12.2008 - 2 A 228/08 -, LKRZ 2009, 142, vom 30.3.2012 - 2 A 317/11 -, SKZ 2012, 171, Leitsatz Nr. 22, und vom 24.5.2012 - 2 A 395/11 -, SKZ 2012, 173, Leitsatz Nr. 25; weitere Nachweise bei Bitz/Schwarz u.a., Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005, Kap. XI, Rn 110 ff.][vgl. Beschluss des Senats vom 4.1.2019 - 2 B 344/18 -, juris, Rn. 17 sowie beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.6.2017 - 2 A 151/17 -, BauR 2017, 1738, m.w.N., zu mehreren Stellplätzen für eine Kindertagesstätte, und vom 28.1.2016 - 2 B 236/15 -, juris, zu einer im Wege einer Befreiung von einer Grünflächenfestsetzung zugelassenen Herstellung einer 3, 80 m breiten, etwa 100 m bis 120 m langen gepflasterten Zufahrt zu zwei Wohngebäuden unmittelbar entlang der Nachbargrenzen; speziell für die im Rahmen des baurechtlichen Nachbarstreits unter dem Aspekt des Rücksichtnahmegebotes vorzunehmende Interessenbewertung beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 4.7.2016 - 2 A 161/16 -, SKZ 2017, 68, Leitsatz Nr. 28, vom 4.12.2008 - 2 A 228/08 -, LKRZ 2009, 142, vom 30.3.2012 - 2 A 317/11 -, SKZ 2012, 171, Leitsatz Nr. 22, und vom 24.5.2012 - 2 A 395/11 -, SKZ 2012, 173, Leitsatz Nr. 25; weitere Nachweise bei Bitz/Schwarz u.a., Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005, Kap. XI, Rn 110 ff.] In Fällen, in denen ausschließlich Wohnzwecken dienende Gebäude Genehmigungsgegenstand sind, sind die Beeinträchtigungen aufgrund des dabei zu erwartenden Zu- und Abgangsverkehrs von Nachbarn selbst in reinen Wohngebieten grundsätzlich hinzunehmen,[vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.3.2003 - 4 B 59.02 - juris, Rn. 7][vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.3.2003 - 4 B 59.02 - juris, Rn. 7] weil die durch die Benutzung in diesen Fällen verursachten Beeinträchtigungen auch in Wohngebieten zu den von der Nachbarschaft in aller Regel nicht abwehrbaren "Alltagserscheinungen" gehören.[vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 30.8.2016 - 2 B 224/16 -, SKZ 2017, 69, Leitsatz Nr. 31][vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 30.8.2016 - 2 B 224/16 -, SKZ 2017, 69, Leitsatz Nr. 31] Bei der Bedarfsdeckung im Sinne des § 12 Abs. 2 BauNVO dienenden Stellplätzen ist daher im Regelfall auch von einer Nachbarverträglichkeit der durch die Stellplatznutzung verursachten Immissionen auszugehen.[vgl. Beschluss des Senats vom 4.1.2019 - 2 B 344/18 -, juris, Rn. 17 unter Hinweis auf OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.11.2017 - 2 S 20.17 -, bei juris, wonach das sowohl für die mit der Stellplatznutzung üblicherweise einhergehende Lärmbelästigung als auch für etwaige Abgas- und Lichtemissionen gilt, die nach der Wertung des Gesetzgebers als sozialadäquat hinzunehmen sind][vgl. Beschluss des Senats vom 4.1.2019 - 2 B 344/18 -, juris, Rn. 17 unter Hinweis auf OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.11.2017 - 2 S 20.17 -, bei juris, wonach das sowohl für die mit der Stellplatznutzung üblicherweise einhergehende Lärmbelästigung als auch für etwaige Abgas- und Lichtemissionen gilt, die nach der Wertung des Gesetzgebers als sozialadäquat hinzunehmen sind].
  • OVG Saarland, 24.05.2012 - 2 A 395/11

    Zulassungsgrund der Divergenz; Wohngebietsverträglich einer Brennholzlagerstätte

    Auszug aus OVG Saarland, 02.10.2024 - 2 A 94/23
    Rn. 20 Wie bereits das Verwaltungsgericht ausgeführt hat, sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats durch die Nutzung von Stellplätzen und Garagen hervorgerufene Immissionen auch in ruhigen Wohngebieten von den Bewohnern zu tolerieren und begründen - vorbehaltlich, hier nicht ersichtlicher, besonderer Verhältnisse im Einzelfall - keine nachbarlichen Abwehransprüche.[vgl. Beschluss des Senats vom 4.1.2019 - 2 B 344/18 -, juris, Rn. 17 sowie beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.6.2017 - 2 A 151/17 -, BauR 2017, 1738, m.w.N., zu mehreren Stellplätzen für eine Kindertagesstätte, und vom 28.1.2016 - 2 B 236/15 -, juris, zu einer im Wege einer Befreiung von einer Grünflächenfestsetzung zugelassenen Herstellung einer 3, 80 m breiten, etwa 100 m bis 120 m langen gepflasterten Zufahrt zu zwei Wohngebäuden unmittelbar entlang der Nachbargrenzen; speziell für die im Rahmen des baurechtlichen Nachbarstreits unter dem Aspekt des Rücksichtnahmegebotes vorzunehmende Interessenbewertung beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 4.7.2016 - 2 A 161/16 -, SKZ 2017, 68, Leitsatz Nr. 28, vom 4.12.2008 - 2 A 228/08 -, LKRZ 2009, 142, vom 30.3.2012 - 2 A 317/11 -, SKZ 2012, 171, Leitsatz Nr. 22, und vom 24.5.2012 - 2 A 395/11 -, SKZ 2012, 173, Leitsatz Nr. 25; weitere Nachweise bei Bitz/Schwarz u.a., Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005, Kap. XI, Rn 110 ff.][vgl. Beschluss des Senats vom 4.1.2019 - 2 B 344/18 -, juris, Rn. 17 sowie beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.6.2017 - 2 A 151/17 -, BauR 2017, 1738, m.w.N., zu mehreren Stellplätzen für eine Kindertagesstätte, und vom 28.1.2016 - 2 B 236/15 -, juris, zu einer im Wege einer Befreiung von einer Grünflächenfestsetzung zugelassenen Herstellung einer 3, 80 m breiten, etwa 100 m bis 120 m langen gepflasterten Zufahrt zu zwei Wohngebäuden unmittelbar entlang der Nachbargrenzen; speziell für die im Rahmen des baurechtlichen Nachbarstreits unter dem Aspekt des Rücksichtnahmegebotes vorzunehmende Interessenbewertung beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 4.7.2016 - 2 A 161/16 -, SKZ 2017, 68, Leitsatz Nr. 28, vom 4.12.2008 - 2 A 228/08 -, LKRZ 2009, 142, vom 30.3.2012 - 2 A 317/11 -, SKZ 2012, 171, Leitsatz Nr. 22, und vom 24.5.2012 - 2 A 395/11 -, SKZ 2012, 173, Leitsatz Nr. 25; weitere Nachweise bei Bitz/Schwarz u.a., Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005, Kap. XI, Rn 110 ff.] In Fällen, in denen ausschließlich Wohnzwecken dienende Gebäude Genehmigungsgegenstand sind, sind die Beeinträchtigungen aufgrund des dabei zu erwartenden Zu- und Abgangsverkehrs von Nachbarn selbst in reinen Wohngebieten grundsätzlich hinzunehmen,[vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.3.2003 - 4 B 59.02 - juris, Rn. 7][vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.3.2003 - 4 B 59.02 - juris, Rn. 7] weil die durch die Benutzung in diesen Fällen verursachten Beeinträchtigungen auch in Wohngebieten zu den von der Nachbarschaft in aller Regel nicht abwehrbaren "Alltagserscheinungen" gehören.[vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 30.8.2016 - 2 B 224/16 -, SKZ 2017, 69, Leitsatz Nr. 31][vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 30.8.2016 - 2 B 224/16 -, SKZ 2017, 69, Leitsatz Nr. 31] Bei der Bedarfsdeckung im Sinne des § 12 Abs. 2 BauNVO dienenden Stellplätzen ist daher im Regelfall auch von einer Nachbarverträglichkeit der durch die Stellplatznutzung verursachten Immissionen auszugehen.[vgl. Beschluss des Senats vom 4.1.2019 - 2 B 344/18 -, juris, Rn. 17 unter Hinweis auf OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.11.2017 - 2 S 20.17 -, bei juris, wonach das sowohl für die mit der Stellplatznutzung üblicherweise einhergehende Lärmbelästigung als auch für etwaige Abgas- und Lichtemissionen gilt, die nach der Wertung des Gesetzgebers als sozialadäquat hinzunehmen sind][vgl. Beschluss des Senats vom 4.1.2019 - 2 B 344/18 -, juris, Rn. 17 unter Hinweis auf OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.11.2017 - 2 S 20.17 -, bei juris, wonach das sowohl für die mit der Stellplatznutzung üblicherweise einhergehende Lärmbelästigung als auch für etwaige Abgas- und Lichtemissionen gilt, die nach der Wertung des Gesetzgebers als sozialadäquat hinzunehmen sind].
  • VGH Bayern, 20.03.2018 - 15 CS 17.2523

    Erfolglose Beschwerde eines Nachbarn gegen eine Baugenehmigung für einen "Neubau …

    Auszug aus OVG Saarland, 02.10.2024 - 2 A 94/23
    Dass es aufgrund der örtlichen Verhältnisse - auch angesichts der vorhandenen 6 Stellplätze am Wohngebäude - zu chaotischen Verkehrsverhältnissen im unmittelbaren Umfeld des klägerischen Grundstücks - das sich eine Straße oberhalb des Bauvorhabens befindet - kommen könnte,[vgl. hierzu: BayVGH, Beschluss vom 20.3.2018 - 15 CS 17.2523 -, juris, Rn. 32][vgl. hierzu: BayVGH, Beschluss vom 20.3.2018 - 15 CS 17.2523 -, juris, Rn. 32] ist nicht dargetan.
  • OVG Saarland, 04.01.2019 - 2 B 344/18

    Nachbarrechtsbehelf gegen Baugenehmigung zur Errichtung von Garage und …

    Auszug aus OVG Saarland, 02.10.2024 - 2 A 94/23
    Rn. 20 Wie bereits das Verwaltungsgericht ausgeführt hat, sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats durch die Nutzung von Stellplätzen und Garagen hervorgerufene Immissionen auch in ruhigen Wohngebieten von den Bewohnern zu tolerieren und begründen - vorbehaltlich, hier nicht ersichtlicher, besonderer Verhältnisse im Einzelfall - keine nachbarlichen Abwehransprüche.[vgl. Beschluss des Senats vom 4.1.2019 - 2 B 344/18 -, juris, Rn. 17 sowie beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.6.2017 - 2 A 151/17 -, BauR 2017, 1738, m.w.N., zu mehreren Stellplätzen für eine Kindertagesstätte, und vom 28.1.2016 - 2 B 236/15 -, juris, zu einer im Wege einer Befreiung von einer Grünflächenfestsetzung zugelassenen Herstellung einer 3, 80 m breiten, etwa 100 m bis 120 m langen gepflasterten Zufahrt zu zwei Wohngebäuden unmittelbar entlang der Nachbargrenzen; speziell für die im Rahmen des baurechtlichen Nachbarstreits unter dem Aspekt des Rücksichtnahmegebotes vorzunehmende Interessenbewertung beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 4.7.2016 - 2 A 161/16 -, SKZ 2017, 68, Leitsatz Nr. 28, vom 4.12.2008 - 2 A 228/08 -, LKRZ 2009, 142, vom 30.3.2012 - 2 A 317/11 -, SKZ 2012, 171, Leitsatz Nr. 22, und vom 24.5.2012 - 2 A 395/11 -, SKZ 2012, 173, Leitsatz Nr. 25; weitere Nachweise bei Bitz/Schwarz u.a., Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005, Kap. XI, Rn 110 ff.][vgl. Beschluss des Senats vom 4.1.2019 - 2 B 344/18 -, juris, Rn. 17 sowie beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.6.2017 - 2 A 151/17 -, BauR 2017, 1738, m.w.N., zu mehreren Stellplätzen für eine Kindertagesstätte, und vom 28.1.2016 - 2 B 236/15 -, juris, zu einer im Wege einer Befreiung von einer Grünflächenfestsetzung zugelassenen Herstellung einer 3, 80 m breiten, etwa 100 m bis 120 m langen gepflasterten Zufahrt zu zwei Wohngebäuden unmittelbar entlang der Nachbargrenzen; speziell für die im Rahmen des baurechtlichen Nachbarstreits unter dem Aspekt des Rücksichtnahmegebotes vorzunehmende Interessenbewertung beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 4.7.2016 - 2 A 161/16 -, SKZ 2017, 68, Leitsatz Nr. 28, vom 4.12.2008 - 2 A 228/08 -, LKRZ 2009, 142, vom 30.3.2012 - 2 A 317/11 -, SKZ 2012, 171, Leitsatz Nr. 22, und vom 24.5.2012 - 2 A 395/11 -, SKZ 2012, 173, Leitsatz Nr. 25; weitere Nachweise bei Bitz/Schwarz u.a., Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005, Kap. XI, Rn 110 ff.] In Fällen, in denen ausschließlich Wohnzwecken dienende Gebäude Genehmigungsgegenstand sind, sind die Beeinträchtigungen aufgrund des dabei zu erwartenden Zu- und Abgangsverkehrs von Nachbarn selbst in reinen Wohngebieten grundsätzlich hinzunehmen,[vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.3.2003 - 4 B 59.02 - juris, Rn. 7][vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.3.2003 - 4 B 59.02 - juris, Rn. 7] weil die durch die Benutzung in diesen Fällen verursachten Beeinträchtigungen auch in Wohngebieten zu den von der Nachbarschaft in aller Regel nicht abwehrbaren "Alltagserscheinungen" gehören.[vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 30.8.2016 - 2 B 224/16 -, SKZ 2017, 69, Leitsatz Nr. 31][vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 30.8.2016 - 2 B 224/16 -, SKZ 2017, 69, Leitsatz Nr. 31] Bei der Bedarfsdeckung im Sinne des § 12 Abs. 2 BauNVO dienenden Stellplätzen ist daher im Regelfall auch von einer Nachbarverträglichkeit der durch die Stellplatznutzung verursachten Immissionen auszugehen.[vgl. Beschluss des Senats vom 4.1.2019 - 2 B 344/18 -, juris, Rn. 17 unter Hinweis auf OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.11.2017 - 2 S 20.17 -, bei juris, wonach das sowohl für die mit der Stellplatznutzung üblicherweise einhergehende Lärmbelästigung als auch für etwaige Abgas- und Lichtemissionen gilt, die nach der Wertung des Gesetzgebers als sozialadäquat hinzunehmen sind][vgl. Beschluss des Senats vom 4.1.2019 - 2 B 344/18 -, juris, Rn. 17 unter Hinweis auf OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.11.2017 - 2 S 20.17 -, bei juris, wonach das sowohl für die mit der Stellplatznutzung üblicherweise einhergehende Lärmbelästigung als auch für etwaige Abgas- und Lichtemissionen gilt, die nach der Wertung des Gesetzgebers als sozialadäquat hinzunehmen sind].
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2017 - 2 S 20.17

    Zugehörigkeit einer Stellplatzanlage zu einem Wohngebiet

    Auszug aus OVG Saarland, 02.10.2024 - 2 A 94/23
    Rn. 20 Wie bereits das Verwaltungsgericht ausgeführt hat, sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats durch die Nutzung von Stellplätzen und Garagen hervorgerufene Immissionen auch in ruhigen Wohngebieten von den Bewohnern zu tolerieren und begründen - vorbehaltlich, hier nicht ersichtlicher, besonderer Verhältnisse im Einzelfall - keine nachbarlichen Abwehransprüche.[vgl. Beschluss des Senats vom 4.1.2019 - 2 B 344/18 -, juris, Rn. 17 sowie beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.6.2017 - 2 A 151/17 -, BauR 2017, 1738, m.w.N., zu mehreren Stellplätzen für eine Kindertagesstätte, und vom 28.1.2016 - 2 B 236/15 -, juris, zu einer im Wege einer Befreiung von einer Grünflächenfestsetzung zugelassenen Herstellung einer 3, 80 m breiten, etwa 100 m bis 120 m langen gepflasterten Zufahrt zu zwei Wohngebäuden unmittelbar entlang der Nachbargrenzen; speziell für die im Rahmen des baurechtlichen Nachbarstreits unter dem Aspekt des Rücksichtnahmegebotes vorzunehmende Interessenbewertung beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 4.7.2016 - 2 A 161/16 -, SKZ 2017, 68, Leitsatz Nr. 28, vom 4.12.2008 - 2 A 228/08 -, LKRZ 2009, 142, vom 30.3.2012 - 2 A 317/11 -, SKZ 2012, 171, Leitsatz Nr. 22, und vom 24.5.2012 - 2 A 395/11 -, SKZ 2012, 173, Leitsatz Nr. 25; weitere Nachweise bei Bitz/Schwarz u.a., Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005, Kap. XI, Rn 110 ff.][vgl. Beschluss des Senats vom 4.1.2019 - 2 B 344/18 -, juris, Rn. 17 sowie beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.6.2017 - 2 A 151/17 -, BauR 2017, 1738, m.w.N., zu mehreren Stellplätzen für eine Kindertagesstätte, und vom 28.1.2016 - 2 B 236/15 -, juris, zu einer im Wege einer Befreiung von einer Grünflächenfestsetzung zugelassenen Herstellung einer 3, 80 m breiten, etwa 100 m bis 120 m langen gepflasterten Zufahrt zu zwei Wohngebäuden unmittelbar entlang der Nachbargrenzen; speziell für die im Rahmen des baurechtlichen Nachbarstreits unter dem Aspekt des Rücksichtnahmegebotes vorzunehmende Interessenbewertung beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 4.7.2016 - 2 A 161/16 -, SKZ 2017, 68, Leitsatz Nr. 28, vom 4.12.2008 - 2 A 228/08 -, LKRZ 2009, 142, vom 30.3.2012 - 2 A 317/11 -, SKZ 2012, 171, Leitsatz Nr. 22, und vom 24.5.2012 - 2 A 395/11 -, SKZ 2012, 173, Leitsatz Nr. 25; weitere Nachweise bei Bitz/Schwarz u.a., Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005, Kap. XI, Rn 110 ff.] In Fällen, in denen ausschließlich Wohnzwecken dienende Gebäude Genehmigungsgegenstand sind, sind die Beeinträchtigungen aufgrund des dabei zu erwartenden Zu- und Abgangsverkehrs von Nachbarn selbst in reinen Wohngebieten grundsätzlich hinzunehmen,[vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.3.2003 - 4 B 59.02 - juris, Rn. 7][vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.3.2003 - 4 B 59.02 - juris, Rn. 7] weil die durch die Benutzung in diesen Fällen verursachten Beeinträchtigungen auch in Wohngebieten zu den von der Nachbarschaft in aller Regel nicht abwehrbaren "Alltagserscheinungen" gehören.[vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 30.8.2016 - 2 B 224/16 -, SKZ 2017, 69, Leitsatz Nr. 31][vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 30.8.2016 - 2 B 224/16 -, SKZ 2017, 69, Leitsatz Nr. 31] Bei der Bedarfsdeckung im Sinne des § 12 Abs. 2 BauNVO dienenden Stellplätzen ist daher im Regelfall auch von einer Nachbarverträglichkeit der durch die Stellplatznutzung verursachten Immissionen auszugehen.[vgl. Beschluss des Senats vom 4.1.2019 - 2 B 344/18 -, juris, Rn. 17 unter Hinweis auf OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.11.2017 - 2 S 20.17 -, bei juris, wonach das sowohl für die mit der Stellplatznutzung üblicherweise einhergehende Lärmbelästigung als auch für etwaige Abgas- und Lichtemissionen gilt, die nach der Wertung des Gesetzgebers als sozialadäquat hinzunehmen sind][vgl. Beschluss des Senats vom 4.1.2019 - 2 B 344/18 -, juris, Rn. 17 unter Hinweis auf OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.11.2017 - 2 S 20.17 -, bei juris, wonach das sowohl für die mit der Stellplatznutzung üblicherweise einhergehende Lärmbelästigung als auch für etwaige Abgas- und Lichtemissionen gilt, die nach der Wertung des Gesetzgebers als sozialadäquat hinzunehmen sind].
  • OVG Saarland, 26.06.2017 - 2 A 151/17

    Nachbarschutz gegen Stellplätze In einem Wohngebiet; Kindertagesstätte

    Auszug aus OVG Saarland, 02.10.2024 - 2 A 94/23
    Rn. 20 Wie bereits das Verwaltungsgericht ausgeführt hat, sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats durch die Nutzung von Stellplätzen und Garagen hervorgerufene Immissionen auch in ruhigen Wohngebieten von den Bewohnern zu tolerieren und begründen - vorbehaltlich, hier nicht ersichtlicher, besonderer Verhältnisse im Einzelfall - keine nachbarlichen Abwehransprüche.[vgl. Beschluss des Senats vom 4.1.2019 - 2 B 344/18 -, juris, Rn. 17 sowie beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.6.2017 - 2 A 151/17 -, BauR 2017, 1738, m.w.N., zu mehreren Stellplätzen für eine Kindertagesstätte, und vom 28.1.2016 - 2 B 236/15 -, juris, zu einer im Wege einer Befreiung von einer Grünflächenfestsetzung zugelassenen Herstellung einer 3, 80 m breiten, etwa 100 m bis 120 m langen gepflasterten Zufahrt zu zwei Wohngebäuden unmittelbar entlang der Nachbargrenzen; speziell für die im Rahmen des baurechtlichen Nachbarstreits unter dem Aspekt des Rücksichtnahmegebotes vorzunehmende Interessenbewertung beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 4.7.2016 - 2 A 161/16 -, SKZ 2017, 68, Leitsatz Nr. 28, vom 4.12.2008 - 2 A 228/08 -, LKRZ 2009, 142, vom 30.3.2012 - 2 A 317/11 -, SKZ 2012, 171, Leitsatz Nr. 22, und vom 24.5.2012 - 2 A 395/11 -, SKZ 2012, 173, Leitsatz Nr. 25; weitere Nachweise bei Bitz/Schwarz u.a., Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005, Kap. XI, Rn 110 ff.][vgl. Beschluss des Senats vom 4.1.2019 - 2 B 344/18 -, juris, Rn. 17 sowie beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.6.2017 - 2 A 151/17 -, BauR 2017, 1738, m.w.N., zu mehreren Stellplätzen für eine Kindertagesstätte, und vom 28.1.2016 - 2 B 236/15 -, juris, zu einer im Wege einer Befreiung von einer Grünflächenfestsetzung zugelassenen Herstellung einer 3, 80 m breiten, etwa 100 m bis 120 m langen gepflasterten Zufahrt zu zwei Wohngebäuden unmittelbar entlang der Nachbargrenzen; speziell für die im Rahmen des baurechtlichen Nachbarstreits unter dem Aspekt des Rücksichtnahmegebotes vorzunehmende Interessenbewertung beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 4.7.2016 - 2 A 161/16 -, SKZ 2017, 68, Leitsatz Nr. 28, vom 4.12.2008 - 2 A 228/08 -, LKRZ 2009, 142, vom 30.3.2012 - 2 A 317/11 -, SKZ 2012, 171, Leitsatz Nr. 22, und vom 24.5.2012 - 2 A 395/11 -, SKZ 2012, 173, Leitsatz Nr. 25; weitere Nachweise bei Bitz/Schwarz u.a., Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005, Kap. XI, Rn 110 ff.] In Fällen, in denen ausschließlich Wohnzwecken dienende Gebäude Genehmigungsgegenstand sind, sind die Beeinträchtigungen aufgrund des dabei zu erwartenden Zu- und Abgangsverkehrs von Nachbarn selbst in reinen Wohngebieten grundsätzlich hinzunehmen,[vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.3.2003 - 4 B 59.02 - juris, Rn. 7][vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.3.2003 - 4 B 59.02 - juris, Rn. 7] weil die durch die Benutzung in diesen Fällen verursachten Beeinträchtigungen auch in Wohngebieten zu den von der Nachbarschaft in aller Regel nicht abwehrbaren "Alltagserscheinungen" gehören.[vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 30.8.2016 - 2 B 224/16 -, SKZ 2017, 69, Leitsatz Nr. 31][vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 30.8.2016 - 2 B 224/16 -, SKZ 2017, 69, Leitsatz Nr. 31] Bei der Bedarfsdeckung im Sinne des § 12 Abs. 2 BauNVO dienenden Stellplätzen ist daher im Regelfall auch von einer Nachbarverträglichkeit der durch die Stellplatznutzung verursachten Immissionen auszugehen.[vgl. Beschluss des Senats vom 4.1.2019 - 2 B 344/18 -, juris, Rn. 17 unter Hinweis auf OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.11.2017 - 2 S 20.17 -, bei juris, wonach das sowohl für die mit der Stellplatznutzung üblicherweise einhergehende Lärmbelästigung als auch für etwaige Abgas- und Lichtemissionen gilt, die nach der Wertung des Gesetzgebers als sozialadäquat hinzunehmen sind][vgl. Beschluss des Senats vom 4.1.2019 - 2 B 344/18 -, juris, Rn. 17 unter Hinweis auf OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.11.2017 - 2 S 20.17 -, bei juris, wonach das sowohl für die mit der Stellplatznutzung üblicherweise einhergehende Lärmbelästigung als auch für etwaige Abgas- und Lichtemissionen gilt, die nach der Wertung des Gesetzgebers als sozialadäquat hinzunehmen sind].
  • OVG Saarland, 04.07.2016 - 2 A 161/16

    Divergenz- und Grundsatzrüge im Zulassungsverfahren - Nachbarschutz bei …

    Auszug aus OVG Saarland, 02.10.2024 - 2 A 94/23
    Rn. 20 Wie bereits das Verwaltungsgericht ausgeführt hat, sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats durch die Nutzung von Stellplätzen und Garagen hervorgerufene Immissionen auch in ruhigen Wohngebieten von den Bewohnern zu tolerieren und begründen - vorbehaltlich, hier nicht ersichtlicher, besonderer Verhältnisse im Einzelfall - keine nachbarlichen Abwehransprüche.[vgl. Beschluss des Senats vom 4.1.2019 - 2 B 344/18 -, juris, Rn. 17 sowie beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.6.2017 - 2 A 151/17 -, BauR 2017, 1738, m.w.N., zu mehreren Stellplätzen für eine Kindertagesstätte, und vom 28.1.2016 - 2 B 236/15 -, juris, zu einer im Wege einer Befreiung von einer Grünflächenfestsetzung zugelassenen Herstellung einer 3, 80 m breiten, etwa 100 m bis 120 m langen gepflasterten Zufahrt zu zwei Wohngebäuden unmittelbar entlang der Nachbargrenzen; speziell für die im Rahmen des baurechtlichen Nachbarstreits unter dem Aspekt des Rücksichtnahmegebotes vorzunehmende Interessenbewertung beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 4.7.2016 - 2 A 161/16 -, SKZ 2017, 68, Leitsatz Nr. 28, vom 4.12.2008 - 2 A 228/08 -, LKRZ 2009, 142, vom 30.3.2012 - 2 A 317/11 -, SKZ 2012, 171, Leitsatz Nr. 22, und vom 24.5.2012 - 2 A 395/11 -, SKZ 2012, 173, Leitsatz Nr. 25; weitere Nachweise bei Bitz/Schwarz u.a., Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005, Kap. XI, Rn 110 ff.][vgl. Beschluss des Senats vom 4.1.2019 - 2 B 344/18 -, juris, Rn. 17 sowie beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.6.2017 - 2 A 151/17 -, BauR 2017, 1738, m.w.N., zu mehreren Stellplätzen für eine Kindertagesstätte, und vom 28.1.2016 - 2 B 236/15 -, juris, zu einer im Wege einer Befreiung von einer Grünflächenfestsetzung zugelassenen Herstellung einer 3, 80 m breiten, etwa 100 m bis 120 m langen gepflasterten Zufahrt zu zwei Wohngebäuden unmittelbar entlang der Nachbargrenzen; speziell für die im Rahmen des baurechtlichen Nachbarstreits unter dem Aspekt des Rücksichtnahmegebotes vorzunehmende Interessenbewertung beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 4.7.2016 - 2 A 161/16 -, SKZ 2017, 68, Leitsatz Nr. 28, vom 4.12.2008 - 2 A 228/08 -, LKRZ 2009, 142, vom 30.3.2012 - 2 A 317/11 -, SKZ 2012, 171, Leitsatz Nr. 22, und vom 24.5.2012 - 2 A 395/11 -, SKZ 2012, 173, Leitsatz Nr. 25; weitere Nachweise bei Bitz/Schwarz u.a., Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005, Kap. XI, Rn 110 ff.] In Fällen, in denen ausschließlich Wohnzwecken dienende Gebäude Genehmigungsgegenstand sind, sind die Beeinträchtigungen aufgrund des dabei zu erwartenden Zu- und Abgangsverkehrs von Nachbarn selbst in reinen Wohngebieten grundsätzlich hinzunehmen,[vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.3.2003 - 4 B 59.02 - juris, Rn. 7][vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.3.2003 - 4 B 59.02 - juris, Rn. 7] weil die durch die Benutzung in diesen Fällen verursachten Beeinträchtigungen auch in Wohngebieten zu den von der Nachbarschaft in aller Regel nicht abwehrbaren "Alltagserscheinungen" gehören.[vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 30.8.2016 - 2 B 224/16 -, SKZ 2017, 69, Leitsatz Nr. 31][vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 30.8.2016 - 2 B 224/16 -, SKZ 2017, 69, Leitsatz Nr. 31] Bei der Bedarfsdeckung im Sinne des § 12 Abs. 2 BauNVO dienenden Stellplätzen ist daher im Regelfall auch von einer Nachbarverträglichkeit der durch die Stellplatznutzung verursachten Immissionen auszugehen.[vgl. Beschluss des Senats vom 4.1.2019 - 2 B 344/18 -, juris, Rn. 17 unter Hinweis auf OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.11.2017 - 2 S 20.17 -, bei juris, wonach das sowohl für die mit der Stellplatznutzung üblicherweise einhergehende Lärmbelästigung als auch für etwaige Abgas- und Lichtemissionen gilt, die nach der Wertung des Gesetzgebers als sozialadäquat hinzunehmen sind][vgl. Beschluss des Senats vom 4.1.2019 - 2 B 344/18 -, juris, Rn. 17 unter Hinweis auf OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.11.2017 - 2 S 20.17 -, bei juris, wonach das sowohl für die mit der Stellplatznutzung üblicherweise einhergehende Lärmbelästigung als auch für etwaige Abgas- und Lichtemissionen gilt, die nach der Wertung des Gesetzgebers als sozialadäquat hinzunehmen sind].
  • OVG Saarland, 30.08.2016 - 2 B 224/16

    Einstweiliger Rechtsschutz - Nachbarschutz gegen Stellplätze

    Auszug aus OVG Saarland, 02.10.2024 - 2 A 94/23
    Rn. 20 Wie bereits das Verwaltungsgericht ausgeführt hat, sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats durch die Nutzung von Stellplätzen und Garagen hervorgerufene Immissionen auch in ruhigen Wohngebieten von den Bewohnern zu tolerieren und begründen - vorbehaltlich, hier nicht ersichtlicher, besonderer Verhältnisse im Einzelfall - keine nachbarlichen Abwehransprüche.[vgl. Beschluss des Senats vom 4.1.2019 - 2 B 344/18 -, juris, Rn. 17 sowie beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.6.2017 - 2 A 151/17 -, BauR 2017, 1738, m.w.N., zu mehreren Stellplätzen für eine Kindertagesstätte, und vom 28.1.2016 - 2 B 236/15 -, juris, zu einer im Wege einer Befreiung von einer Grünflächenfestsetzung zugelassenen Herstellung einer 3, 80 m breiten, etwa 100 m bis 120 m langen gepflasterten Zufahrt zu zwei Wohngebäuden unmittelbar entlang der Nachbargrenzen; speziell für die im Rahmen des baurechtlichen Nachbarstreits unter dem Aspekt des Rücksichtnahmegebotes vorzunehmende Interessenbewertung beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 4.7.2016 - 2 A 161/16 -, SKZ 2017, 68, Leitsatz Nr. 28, vom 4.12.2008 - 2 A 228/08 -, LKRZ 2009, 142, vom 30.3.2012 - 2 A 317/11 -, SKZ 2012, 171, Leitsatz Nr. 22, und vom 24.5.2012 - 2 A 395/11 -, SKZ 2012, 173, Leitsatz Nr. 25; weitere Nachweise bei Bitz/Schwarz u.a., Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005, Kap. XI, Rn 110 ff.][vgl. Beschluss des Senats vom 4.1.2019 - 2 B 344/18 -, juris, Rn. 17 sowie beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.6.2017 - 2 A 151/17 -, BauR 2017, 1738, m.w.N., zu mehreren Stellplätzen für eine Kindertagesstätte, und vom 28.1.2016 - 2 B 236/15 -, juris, zu einer im Wege einer Befreiung von einer Grünflächenfestsetzung zugelassenen Herstellung einer 3, 80 m breiten, etwa 100 m bis 120 m langen gepflasterten Zufahrt zu zwei Wohngebäuden unmittelbar entlang der Nachbargrenzen; speziell für die im Rahmen des baurechtlichen Nachbarstreits unter dem Aspekt des Rücksichtnahmegebotes vorzunehmende Interessenbewertung beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 4.7.2016 - 2 A 161/16 -, SKZ 2017, 68, Leitsatz Nr. 28, vom 4.12.2008 - 2 A 228/08 -, LKRZ 2009, 142, vom 30.3.2012 - 2 A 317/11 -, SKZ 2012, 171, Leitsatz Nr. 22, und vom 24.5.2012 - 2 A 395/11 -, SKZ 2012, 173, Leitsatz Nr. 25; weitere Nachweise bei Bitz/Schwarz u.a., Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005, Kap. XI, Rn 110 ff.] In Fällen, in denen ausschließlich Wohnzwecken dienende Gebäude Genehmigungsgegenstand sind, sind die Beeinträchtigungen aufgrund des dabei zu erwartenden Zu- und Abgangsverkehrs von Nachbarn selbst in reinen Wohngebieten grundsätzlich hinzunehmen,[vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.3.2003 - 4 B 59.02 - juris, Rn. 7][vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.3.2003 - 4 B 59.02 - juris, Rn. 7] weil die durch die Benutzung in diesen Fällen verursachten Beeinträchtigungen auch in Wohngebieten zu den von der Nachbarschaft in aller Regel nicht abwehrbaren "Alltagserscheinungen" gehören.[vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 30.8.2016 - 2 B 224/16 -, SKZ 2017, 69, Leitsatz Nr. 31][vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 30.8.2016 - 2 B 224/16 -, SKZ 2017, 69, Leitsatz Nr. 31] Bei der Bedarfsdeckung im Sinne des § 12 Abs. 2 BauNVO dienenden Stellplätzen ist daher im Regelfall auch von einer Nachbarverträglichkeit der durch die Stellplatznutzung verursachten Immissionen auszugehen.[vgl. Beschluss des Senats vom 4.1.2019 - 2 B 344/18 -, juris, Rn. 17 unter Hinweis auf OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.11.2017 - 2 S 20.17 -, bei juris, wonach das sowohl für die mit der Stellplatznutzung üblicherweise einhergehende Lärmbelästigung als auch für etwaige Abgas- und Lichtemissionen gilt, die nach der Wertung des Gesetzgebers als sozialadäquat hinzunehmen sind][vgl. Beschluss des Senats vom 4.1.2019 - 2 B 344/18 -, juris, Rn. 17 unter Hinweis auf OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.11.2017 - 2 S 20.17 -, bei juris, wonach das sowohl für die mit der Stellplatznutzung üblicherweise einhergehende Lärmbelästigung als auch für etwaige Abgas- und Lichtemissionen gilt, die nach der Wertung des Gesetzgebers als sozialadäquat hinzunehmen sind].
  • OVG Saarland, 28.01.2016 - 2 B 236/15

    Nachbarschutz bei vollziehbarem Befreiungsbescheid im …

  • OVG Saarland, 21.06.2007 - 2 A 152/07

    Zulassung der Berufung bei Geltendmachung eines Verstoßes gegen das …

  • OVG Saarland, 27.02.2024 - 2 A 2/23

    Verlust des Freizügigkeitsrechts

  • OVG Saarland, 04.12.2008 - 2 A 228/08
  • OVG Saarland, 07.08.2026 - 2 E 94/26

    Zur Anwendbarkeit des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2025

    des Streitwertkataloges 2013 einen Streitwert von 7.500 Euro anzusetzen.[vgl. etwa: Beschluss des Senats vom 2.10.2024 - 2 A 94/23 -, juris; so auch: BVerwG, Beschluss vom 12.6.2023 - 4 B 22/23 -, juris (vorgehend: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.4.2022 - OVG 10 B 4.21 - sowie VG Berlin, Urteil vom 20.5.2021, - 13 K 46/21 -) und VG München, Urteil vom 8.5.2026 - M 1 K 22.4214 -, juris, Rn. 2, Rn. 35 (dort: Halbierung des Wertes im Eilverfahren)][vgl. etwa: Beschluss des Senats vom 2.10.2024 - 2 A 94/23 -, juris; so auch: BVerwG, Beschluss vom 12.6.2023 - 4 B 22/23 -, juris (vorgehend: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.4.2022 - OVG 10 B 4.21 - sowie VG Berlin, Urteil vom 20.5.2021, - 13 K 46/21 -) und VG München, Urteil vom 8.5.2026 - M 1 K 22.4214 -, juris, Rn. 2, Rn. 35 (dort: Halbierung des Wertes im Eilverfahren)].
  • OVG Saarland, 12.01.2026 - 2 A 220/24

    Beseitigungsanordnung für Container und Wechselbrücken; Funktionslosigkeit eines …

    Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.[Vgl. die Beschlüsse des Senats vom 2.10.2024 - 2 A 94/23 - und vom 27.2.2024 -2 A 2/23 -, jeweils bei juris][Vgl. die Beschlüsse des Senats vom 2.10.2024 - 2 A 94/23 - und vom 27.2.2024 -2 A 2/23 -, jeweils bei juris].
  • OVG Saarland, 28.01.2026 - 2 A 109/25

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Rechtsstreits betreffend den Rückschnitt …

    Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.[vgl. die Beschlüsse des Senats vom 2.10.2024 - 2 A 94/23 - und vom 27.2.2024 - 2 A 2/23 -, jeweils bei juris][vgl. die Beschlüsse des Senats vom 2.10.2024 - 2 A 94/23 - und vom 27.2.2024 - 2 A 2/23 -, jeweils bei juris].
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