Rechtsprechung
| BGH, 09.01.2015 - 2 ARs 157/14, 2 AR 97/14, 2 ARs 239/14, 2 AR 114/14, 2 ARs 249/14, 2 AR 149/14 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 304 Abs. 4 Satz 2 StPO; Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes
Zuständigkeit zur Überlassung einer Kopie der Sachakten nach Abschluss des Verfahrens - HRR Strafrecht
§ 304 Abs. 4 Satz 2 StPO; Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes
Zuständigkeit zur Überlassung einer Kopie der Sachakten nach Abschluss des Verfahrens
- HRR Strafrecht
§ 304 Abs. 4 Satz 2 StPO; Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes
Zuständigkeit zur Überlassung einer Kopie der Sachakten nach Abschluss des Verfahrens - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
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- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 300 StPO, § 304 Abs. 4 Satz 2 StPO, § 11 Abs. 2 Satz 1 RPflG, § 4 Abs. 1 RPflG, § 11 Abs. 4 RPflG
- Wolters Kluwer
Antrag auf Überlassung einer Aktenkopie
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.02.2014 - 2 ARs 207/13
Unbegründeter Antrag auf Nachholung rechtlichen Gehörs; keine Akteneinsicht in …
Auszug aus BGH, 09.01.2015 - 2 ARs 157/14
Soweit sich die Anträge auch auf das Senatsheft beziehen sollten, besteht kein gesondertes Akteneinsichtsrecht (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Februar 2014 - 2 ARs 207/13 juris Rn. 4 mwN).
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