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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 24.04.2010 - 2 AR 12/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,12036
OLG Zweibrücken, 24.04.2010 - 2 AR 12/10 (https://dejure.org/2010,12036)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 24.04.2010 - 2 AR 12/10 (https://dejure.org/2010,12036)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 24. April 2010 - 2 AR 12/10 (https://dejure.org/2010,12036)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindungswirkung einer Verweisung; Begründung der Zuständigkeit des angerufenen Gerichts durch Rüge Einlassung

  • rechtsportal.de

    Bindungswirkung einer Verweisung; Rechtsfolgen der Klageerhebung vor einem örtlich oder sachlich unzuständigen Gericht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Willkürlichkeit eines Verweisungsbeschlusses; Rechtsfolgen der Klageerhebung vor einem örtlich oder sachlich unzuständigen Gericht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 832
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.07.1987 - IVb ARZ 21/87

    Entfallen der Bindungswirkung der Weiterverweisung an ein anderes Gericht - …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.04.2010 - 2 AR 12/10
    Willkürlich macht dies die Abgabeentscheidung indes nicht (BGHR ZPO § 281 Abs. 2 Gehör, rechtliches 3.;… Stein/Jonas - Leipold, 22. Aufl., § 281 Rdnr. 52).
  • AG Berlin-Mitte, 06.04.2022 - 108 C 246/20
    Die von der Beklagten erklärte (bloße) Ankündigung, die örtliche Zuständigkeit in der mündlichen Verhandlung nicht zu rügen bindet nicht und kann eine Verweisung nicht verhindern (BGH NJW-RR 2013, 764), die Beklagte hat insoweit keinen Anspruch auf mündliche Verhandlung (OLG Zweibrücken MDR 2010, 832), dies entspricht ständiger Rechtsprechung des BGH, z.B. Beschluss vom 19.3.2013- X ARZ 622/12: "Wie der Senat nach Erlass des Vorlagebeschlusses entschieden hat, ist eine Verweisung des Rechtsstreits wegen örtlicher Unzuständigkeit auch dann bindend, wenn der Beklagte zwar erklärt hat, er werde die örtliche Unzuständigkeit in der mündlichen Verhandlung nicht rügen, auf die Zuständigkeitsrüge aber nicht verzichtet hat." "Entgegen der Ansicht des OLG Stuttgart wird bei einer solchen Prozesslage durch die Verweisung C 246/20 V.

    Der Verweisungsbeschluss ist auch nicht deshalb fehlerhaft (und im Weiteren ggf. willkürlich), weil es das Amtsgericht unterlassen hat, der Beklagten die Möglichkeit einzuräumen, durch rügelose Einlassung in der mündlichen Verhandlung die sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts nach § 39 ZPO zu begründen (OLG Zweibrücken Beschluss vom 22.4.2010 - 2 AR 12/10).

    Eine Zuständigkeitsbegründung durch vorherigen schriftlichen Rügeverzicht ist mit dem Wortlaut des § 39 ZPO nicht zu vereinbaren(OLG Zweibrücken Beschluss vom 22.4.2010 - 2 AR 12/10; Schleswig-Holsteinisches OLG Beschluss vom 11.7.2012 - 2 W 187/11).

    - Seite 17 - (OLG Zweibrücken Beschluss vom 22.4.2010 - 2 AR 12/10).

  • BayObLG, 09.06.2021 - 101 AR 46/21

    Zuständigkeit durch Verzicht auf die Rüge der örtlichen Unzuständigkeit

    Rn. 32 Selbst wenn man erst dem Verhandeln zur Hauptsache gemäß § 39 Satz 1 ZPO zuständigkeitsbegründende Wirkung beimessen wollte (so noch: OLG Schleswig…, Beschluss vom 11. Juli 2012, 2 W 187/11, juris Rn. 29; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22. April 2010, 2 AR 12/10, MDR 2010, 832 [juris Rn. 7]), bestünde infolge der eingetretenen verfahrensrechtlichen Bindungswirkungen kein Bedürfnis mehr für eine Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, denn eine gemeinsame Rechtsverfolgung der in Streitgenossenschaft klagenden Antragstellerinnen zu 1) bis 6) gegen die Antragsgegnerinnen zu 1) bis 4) als Streitgenossinnen ist aufgrund der Verzichtserklärungen gesichert (vgl. auch BayObLG…, Beschluss vom 30. März 1999, 1Z AR 16/99, juris Rn. 8 f.).
  • OLG Schleswig, 11.07.2012 - 2 W 187/11

    Verweisung an das zuständige Gericht trotz rügeloser Verhandlung; Rechtsfolgen …

    Eine Zuständigkeitsbegründung durch vorherigen schriftlichen Rügeverzicht ist mit dem Wortlaut des § 39 ZPO nicht zu vereinbaren (OLG Zweibrücken MDR 2010, 832 ).
  • BGH, 19.03.2013 - X ARZ 622/12

    Bindungswirkung der Verweisung des Rechtsstreits wegen örtlicher Unzuständigkeit

    Auch daraus kann jedoch nicht entnommen werden, dass der Beklagte stets die Möglichkeit haben müsste, die Zuständigkeit durch rügelose Verhandlung zu begründen (ebenso OLG München, Beschluss vom 20. August 2012 - 34 AR 312/12, ZIP 2012, 2180; OLG Schleswig, Beschluss vom 11. Juli 2012 - 2 W 187/11; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22. April 2010 - 2 AR 12/10, MDR 2010, 832).
  • OLG Zweibrücken, 13.05.2013 - 2 AR 7/13

    Zuständigkeitabgrenzung zwischen Amts- und Landgericht: Bestimmung des …

    Nachdem vorliegend die Verweisung an das Amtsgericht Frankenthal (Pfalz) jedoch in der Sache im Einklang mit der materiellen Rechtslage erfolgt ist, berührt die ansonsten folgenlos gebliebene Verletzung des verfahrensrechtlichen Anspruchs der Beklagten auf Gewährung rechtlichen Gehörs im vorliegenden Fall die Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses vom 28. März 2013 gem. § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO im Ergebnis nicht (vgl. Senat MDR 2010, 832).
  • KG, 20.11.2017 - 2 AR 44/17

    Zuständigkeitsbestimmung: Zuständigkeitsbegründung durch Rügeverzicht vor …

    Ein solcher unwiderruflicher Rügeverzicht ist nach mittlerweile ganz herrschender Auffassung zulässig und begründet die Zuständigkeit eines an sich unzuständigen Gerichts, wenn er nicht nur angekündigt, sondern unter Beachtung der nach § 38 ZPO vorgesehenen Form mit dem erforderlichen Rechtsbindungswillen erklärt wird (BGH…, Beschluss vom 19. Februar 2013 - X ARZ 507/12 -, Rn. 11, NJW-RR 2013, 764;… Beschluss vom 19. März 2013 - X ARZ 622/12 -, Rn. 10, juris;… Beschluss vom 27. August 2013 - X ARZ 425/13 -, Rn. 10, NJW-RR 2013, 1398;… Musielak/Voit/Heinrich, ZPO, a. a. O., § 39 Rn. 5;… Zöller/Vollkommer, a. a. O., § 39 Rn. 8;… Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 38. Aufl. 2017, § 39 Rn. 8;… Patzina, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 39 Rn. 8;… Wieczorek/Schütze/Smind/Hartmann, ZPO, 4. Aufl. 2014; aA noch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22. April 2010 - 2 AR 12/00, MDR 2010, 832; OLG Schleswig, Beschluss vom 11. Juli 2012 - 2 W 187/11, SchlHA 2013, 78).
  • AG Bad Segeberg, 28.04.2011 - 17 C 99/09

    Bei Verlust eines Fahrzeugschlüssels und einer anschließenden Weiterbenutzung des …

    Auch folgt alleine aus dem Umstand, dass der Beklagten offenbar kein rechtliches Gehör zu dem Verweisungsantrag der Klägerin vom 13.02.2009 gewährt worden ist, noch nicht, dass der Verweisungsbeschluss als willkürlich anzusehen ist (vgl. OLG Zweibrücken, Beschl. v. 22.04.2010 - 2 AR 12/10, [...] Rn. 6 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 17.09.2012 - 32 Sa 80/12
    Angesichts des Umstandes, dass § 39 ZPO im schriftlichen Vorverfahren keine Anwendung findet (…vgl. MünchKommZPO/Patzina, 3. Aufl., § 39, Rn. 5;… Zöller/Vollkommer, a. a. O., § 39 ZPO Rn 8) und eine Zuständigkeit des Landgerichts Dortmund nicht bereits durch die nicht bindende Ankündigung eines Rügeverzichts begründet wird (vgl. OLG Karlsruhe Rpfleger 2005, 270; OLG Zweibrücken MDR 2010, 832;… Zöller/Vollkommer, a. a. O.) rechtfertigt dieses Vorgehen den Vorwurf der Willkür jedenfalls nicht.
  • OLG Brandenburg, 04.12.2019 - 1 AR 35/19

    Zuständigkeitsstreit in einem sogenannten Dieselskandalverfahren

    Die beklagte Partei erhält durch die Erhebung einer Klage vor einem örtlich oder sachlich unzuständigen Gericht kein dahingehendes prozessuales Gestaltungsrecht, dass es nunmehr allein in ihrer Hand liegt, die Zuständigkeit des Gerichts durch rügelose Einlassung zu begründen (OLG Zweibrücken, MDR 2010, 832, 833).
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