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Weitere Entscheidung unten: BGH, 20.08.2004

Rechtsprechung
   BGH, 20.08.2004 - 2 ARs 275/04, 2 AR 171/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9470
BGH, 20.08.2004 - 2 ARs 275/04, 2 AR 171/04 (https://dejure.org/2004,9470)
BGH, Entscheidung vom 20.08.2004 - 2 ARs 275/04, 2 AR 171/04 (https://dejure.org/2004,9470)
BGH, Entscheidung vom 20. August 2004 - 2 ARs 275/04, 2 AR 171/04 (https://dejure.org/2004,9470)
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  • HRR Strafrecht

    § 14 StPO; § 56f StGB; § 462a StPO
    Zuständigkeitsbestimmung (nachträgliche Entscheidung über Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung)

  • openjur.de
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.08.1981 - 2 ARs 174/81

    Zuständigkeit für die Entscheidung über den Widerruf der Aussetzung des …

    Auszug aus BGH, 20.08.2004 - 2 ARs 275/04
    Befaßt wird das Gericht schon dann, wenn Tatsachen aktenkundig werden, die den Widerruf rechtfertigen können (BGHSt 30, 189).

    Der Zuständigkeitswechsel tritt grundsätzlich auch dann ein, wenn bereits vor Beginn der Vollstreckung das Gericht des ersten Rechtszugs eine nachträgliche Entscheidung zu treffen hatte, dies aber noch nicht geschehen ist (BGHSt 26, 187, 189; 30, 189, 192).

  • BGH, 27.08.1975 - 2 ARs 203/75

    Voraussetzungen für die Ermittlung der Zuständigkeit eines Gerichts - …

    Auszug aus BGH, 20.08.2004 - 2 ARs 275/04
    Der Zuständigkeitswechsel tritt grundsätzlich auch dann ein, wenn bereits vor Beginn der Vollstreckung das Gericht des ersten Rechtszugs eine nachträgliche Entscheidung zu treffen hatte, dies aber noch nicht geschehen ist (BGHSt 26, 187, 189; 30, 189, 192).
  • BGH, 08.07.1975 - 2 ARs 181/75

    Anforderungen an die Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung des …

    Auszug aus BGH, 20.08.2004 - 2 ARs 275/04
    Das Befasstsein der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Aachen endet erst, wenn dies in der Sache abschließend entschieden hat (BGHSt 26, 165; 178, 179).".
  • BGH, 20.08.2004 - 2 AR 171/04

    Zuständigkeit für die Entscheidung über den Widerruf der Strafaussetzung

    Auszug aus BGH, 20.08.2004 - 2 ARs 275/04
    2 ARs 275/04 2 AR 171/04.
  • BGH, 20.08.2004 - 2 AR 171/04

    Zuständigkeit für die Entscheidung über den Widerruf der Strafaussetzung

    2 ARs 275/04 2 AR 171/04.
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   BGH, 20.08.2004 - 2 AR 171/04   

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https://dejure.org/2004,22880
BGH, 20.08.2004 - 2 AR 171/04 (https://dejure.org/2004,22880)
BGH, Entscheidung vom 20.08.2004 - 2 AR 171/04 (https://dejure.org/2004,22880)
BGH, Entscheidung vom 20. August 2004 - 2 AR 171/04 (https://dejure.org/2004,22880)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.08.1981 - 2 ARs 174/81

    Zuständigkeit für die Entscheidung über den Widerruf der Aussetzung des …

    Auszug aus BGH, 20.08.2004 - 2 AR 171/04
    Befaßt wird das Gericht schon dann, wenn Tatsachen aktenkundig werden, die den Widerruf rechtfertigen können (BGHSt 30, 189).

    Der Zuständigkeitswechsel tritt grundsätzlich auch dann ein, wenn bereits vor Beginn der Vollstreckung das Gericht des ersten Rechtszugs eine nachträgliche Entscheidung zu treffen hatte, dies aber noch nicht geschehen ist (BGHSt 26, 187, 189; 30, 189, 192).

  • BGH, 27.08.1975 - 2 ARs 203/75

    Voraussetzungen für die Ermittlung der Zuständigkeit eines Gerichts - …

    Auszug aus BGH, 20.08.2004 - 2 AR 171/04
    Der Zuständigkeitswechsel tritt grundsätzlich auch dann ein, wenn bereits vor Beginn der Vollstreckung das Gericht des ersten Rechtszugs eine nachträgliche Entscheidung zu treffen hatte, dies aber noch nicht geschehen ist (BGHSt 26, 187, 189; 30, 189, 192).
  • BGH, 08.07.1975 - 2 ARs 181/75

    Anforderungen an die Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung des …

    Auszug aus BGH, 20.08.2004 - 2 AR 171/04
    Das Befasstsein der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Aachen endet erst, wenn dies in der Sache abschließend entschieden hat (BGHSt 26, 165; 178, 179).".
  • BGH, 20.08.2004 - 2 ARs 275/04

    Zuständigkeitsbestimmung (nachträgliche Entscheidung über Widerruf der …

    Auszug aus BGH, 20.08.2004 - 2 AR 171/04
    2 ARs 275/04 2 AR 171/04.
  • BGH, 20.08.2004 - 2 ARs 275/04

    Zuständigkeitsbestimmung (nachträgliche Entscheidung über Widerruf der …

    2 ARs 275/04 2 AR 171/04.
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