Rechtsprechung
| BGH, 17.09.2025 - 2 ARs 305/25, 2 AR 171/25 |
Zitiervorschläge
BGH, Entscheidung vom 17. September 2025 - 2 ARs 305/25, 2 AR 171/25 (https://dejure.org/2025,36505)
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Volltextveröffentlichungen (8)
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§ 8 Abs. 2 StPO; § 14 StPO; § 453 StPO; § 462a StPO
Zuständigkeitsentscheidung (Abgabevoraussetzungen des § 462a Abs. 2 Satz 2 StPO: keine Anwendung des § 8 Abs. 2 StPO; Bindungswirkung eines Abgabebeschlusses ohne Rechtsgrundlage) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 462a Abs. 2 Satz 2 StPO, § 453 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 14 StPO, § 462a Abs. 2 Satz 1 StPO, § 453 StPO, § 462a Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 StPO, § 8 Abs. 2 StPO, § 462a Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 StPO
- datenbank.nwb.de
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.08.2000 - 2 ARs 168/00
Zuständigkeit für nachträgliche Entscheidungen bezüglich Strafaussetzung zur …
Auszug aus BGH, 17.09.2025 - 2 ARs 305/25
Fehlt es dagegen - wie hier - schon an der für die Übertragung notwendigen Rechtsgrundlage, weil der Verurteilte im Bezirk des Amtsgerichts, an das das Verfahren abgegeben werden soll, weder wohnt noch dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, greift § 462a Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 StPO nicht ein (vgl. BGH, Beschluss vom 30. August 2000 - 2 ARs 168/00, BGHR StPO § 462a Abs. 2 Satz 2 Abgabe 2;… LR/Graalmann-Scheerer, StPO, 27. Aufl., § 462a Rn. 59, 61).
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