Rechtsprechung
| KG, 25.06.2009 - 2 AR 19/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
ZPO § 281 Abs. 2 Satz 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 281 Abs. 2 S. 4
Rechtsfolgen der Geltendmachung der Unwirksamkeit des Ausschlusses des Versorgungsausgleichs durch Parteivereinbarung; Fortführung der Folgesache Versorgungsausgleich; Bindungswirkung einer Verweisung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtsfolgen der Geltendmachung der Unwirksamkeit des Ausschlusses des Versorgungsausgleichs durch Parteivereinbarung; Fortführung der Folgesache Versorgungsausgleich; Bindungswirkung einer Verweisung
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 10.06.2003 - X ARZ 92/03
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Geltendmachung von …
Auszug aus KG, 25.06.2009 - 2 AR 19/09
Anerkannt ist jedoch zum einen, dass die Bindungswirkung ausnahmsweise dann entfällt, wenn die Verweisung auf Willkür beruht (vgl. nur BGH, NJW 2003, 3201 [3201];… Greger in Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 281 Rdnr. 17 m.w.N.). - BGH, 17.05.1989 - I ARZ 254/89
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Klageänderung
Auszug aus KG, 25.06.2009 - 2 AR 19/09
Anerkannt ist zum anderen, dass die Bindungswirkung von vornherein in solchen Fällen nicht eingreift, in denen die Klage bzw. der verfahrenseinleitende Antrag nach der Verweisungsentscheidung geändert wurde und daher seitdem gar nicht mehr über denjenigen Streitgegenstand zu entscheiden ist, in Bezug auf den die Verweisungsentscheidung erging (BGH, NJW 1990, 53, Rdnr. 8 zit. nach Juris). - KG, 29.05.2008 - 2 AR 25/08
Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts für eine Klage gegen …
Auszug aus KG, 25.06.2009 - 2 AR 19/09
Die Grenze zwischen der fehlerhaften, gleichwohl aber bindenden Entscheidung, und der willkürlichen Entscheidung ist allerdings u.a. dann überschritten, wenn das verweisende Gericht die maßgebliche Zuständigkeitsregel weder in den Entscheidungsgründen noch in einem vorangegangenen gerichtlichen Hinweisschreiben erörtert und die Zuständigkeit des verweisenden Gerichts mit gewisser Eindeutigkeit zu bejahen ist (Senat, Beschluss vom 29. Mai 2008, 2 AR 25/08, WM 2008, 1571-1572).
- KG, 17.04.2008 - 2 AR 19/08
Bestimmung des zuständigen Gerichts: Zuständigkeits-Streitwert einer bezifferten …
Auszug aus KG, 25.06.2009 - 2 AR 19/09
Die Grenze wird ferner dann als überschritten angesehen, wenn das verweisende Gericht den entscheidungsrelevanten Sachverhalt evident falsch erfasst hat (für Verfahren mit Beibringungsgrundsatz: Senat, Beschluss vom 17. April 2008, 2 AR 19/08, VersR 2008, 1234-1235; KG, MDR 1999, 438;… Greger in Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 281 Rdnr. 17; für Verfahren mit Untersuchungsgrundsatz: Senat, Beschluss vom 2. April 2009, 2 AR 10/09). - KG, 02.04.2009 - 2 AR 10/09
Zuständigkeitsbestimmung für ein Insolvenzverfahren: Fehlende Bindungswirkung …
Auszug aus KG, 25.06.2009 - 2 AR 19/09
Die Grenze wird ferner dann als überschritten angesehen, wenn das verweisende Gericht den entscheidungsrelevanten Sachverhalt evident falsch erfasst hat (für Verfahren mit Beibringungsgrundsatz: Senat, Beschluss vom 17. April 2008, 2 AR 19/08, VersR 2008, 1234-1235; KG, MDR 1999, 438;… Greger in Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 281 Rdnr. 17; für Verfahren mit Untersuchungsgrundsatz: Senat, Beschluss vom 2. April 2009, 2 AR 10/09). - KG, 13.08.1998 - 28 AR 63/98
Auszug aus KG, 25.06.2009 - 2 AR 19/09
Die Grenze wird ferner dann als überschritten angesehen, wenn das verweisende Gericht den entscheidungsrelevanten Sachverhalt evident falsch erfasst hat (für Verfahren mit Beibringungsgrundsatz: Senat, Beschluss vom 17. April 2008, 2 AR 19/08, VersR 2008, 1234-1235; KG, MDR 1999, 438;… Greger in Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 281 Rdnr. 17; für Verfahren mit Untersuchungsgrundsatz: Senat, Beschluss vom 2. April 2009, 2 AR 10/09).
- OLG Hamm, 14.01.2016 - 2 SAF 27/15
Zulässigkeit der Verweisung einer Ehesache im …
Die Grenze zwischen der fehlerhaften, gleichwohl aber bindenden Entscheidung, und der willkürlichen Entscheidung ist erst dann überschritten, wenn das verweisende Gericht die maßgebliche Zuständigkeitsregel weder in den Entscheidungsgründen noch in einem vorangegangenen gerichtlichen Hinweisschreiben erörtert und die Zuständigkeit des verweisenden Gerichts mit gewisser Eindeutigkeit zu bejahen ist (vgl. KG, Beschluss vom 25.06.2009, AZ: 2 AR 19/09, bei juris Langext Rn 8 m.w.N.; KG, WM 2008, 1571f, bei juris Langtext Rn 13).
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