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Rechtsprechung
   BGH, 24.10.2013 - 2 ARs 324/13, 2 AR 227/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,32393
BGH, 24.10.2013 - 2 ARs 324/13, 2 AR 227/13 (https://dejure.org/2013,32393)
BGH, Entscheidung vom 24.10.2013 - 2 ARs 324/13, 2 AR 227/13 (https://dejure.org/2013,32393)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 2013 - 2 ARs 324/13, 2 AR 227/13 (https://dejure.org/2013,32393)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 356a StPO
    Unbegründete Anhörungsrüge

  • openjur.de

Verfahrensgang

  • OLG Dresden - 1 Ws 177/13
  • BGH, 24.10.2013 - 2 ARs 324/13, 2 AR 227/13
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Celle, 23.09.2013 - 2 Ws 211/13

    Befassen des Gerichts mit der Sache bei Aktenkundigkeit von Tatsachen bzgl. …

    Rn. 4 Bei Entscheidungen, die von Amts wegen zu treffen sind - hier die Widerrufsentscheidung -, wird das Gericht schon dann mit der Sache befasst, wenn Tatsachen aktenkundig werden, die den Widerruf rechtfertigen können (BGHSt 30, 189; BGH NStZ 1984, 525; BGH v. 19.06.2013, 2 AR 227/13, zitiert nach juris).

    Das Befasstsein dieser Strafvollstreckungskammer endet erst, wenn diese in der Sache abschließend entschieden hat (BGHSt 30, 189; BGH NStZ 1997, 406; BGH v. 19.06.2013, 2 AR 227/13, zitiert nach juris).

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