Rechtsprechung
| BGH, 27.10.2010 - 2 ARs 366/10, 2 AR 233/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 42 Abs. 3 JGG
Voraussetzungen der Verfahrensabgabe (Übertragung) - lexetius.com
- openjur.de
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Abgabe eines Verfahrens durch ein Gericht wegen Verlegung des Wohnsitzes durch einen Angeklagten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten - 12 JuJs 2458/08 Ls (40/09)
- BGH, 27.10.2010 - 2 ARs 366/10, 2 AR 233/10
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.01.2007 - 2 ARs 545/06
Aufenthaltswechsel (faktischer Aufenthalt; Wohnsitz; Meldeanschrift)
Auszug aus BGH, 27.10.2010 - 2 ARs 366/10
Sie ist auch im Hinblick auf die am Verfahren zu beteiligende Jugendgerichtshilfe des neuen Wohnorts zweckmäßig (vgl. BGH StraFo 2007, 162). - BGH, 30.06.1959 - 2 ARs 158/58
Abgabe des Verfahrens nach Anklageerhebung im Falle eines Wechsels des …
Auszug aus BGH, 27.10.2010 - 2 ARs 366/10
Die Abgabe durch das Amtsgericht - Jugendschöffengericht - Tiergarten gemäß § 42 Abs. 3 JGG ist zulässig, weil der Angeklagte seinen Wohnsitz Anfang des Jahres 2010 und damit nach Erhebung der Anklage nach Kaiserslautern verlegt hat (vgl. BGHSt 13, 209, 217).
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