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| OLG Zweibrücken, 11.01.1989 - 2 AR 28/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1989, 716
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Zweibrücken, 19.05.2005 - 2 AR 28/05
Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts: Bindungswirkung eines …
c) Abgesehen von den Fällen des § 506 ZPO gilt in Ansehung des § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO etwas anderes nur dann, wenn die Klage zunächst bei einem unzuständigen Gericht erhoben wird (vgl. insoweit BGH MDR 1976, 378 und Senat, Beschluss vom 11. Januar 1989 - 2 AR 28/88 -, abgedr. - BayObLG, 08.07.1999 - 2Z AR 3/99
Bindungswirkung eines Abgabebeschlusses
Das Landgericht hat zwar verkannt, daß der geltend gemachte Anspruch nicht beim Wohnungseigentumsgericht, sondern bei ihm als Prozeßgericht rechtshängig geworden ist und daß nach dem Ausscheiden der Antragsgegnerin aus der Gemeinschaft die Voraussetzungen für die Abgabe des Verfahrens an das Wohnungseigentumsgericht nicht mehr gegeben waren (vgl. BGH, NJW 1976, 626; OLG Zweibrücken, NJW-RR 1989 716).
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