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Rechtsprechung
   BGH, 05.12.2012 - 2 ARs 434/12, 2 AR 282/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,40110
BGH, 05.12.2012 - 2 ARs 434/12, 2 AR 282/12 (https://dejure.org/2012,40110)
BGH, Entscheidung vom 05.12.2012 - 2 ARs 434/12, 2 AR 282/12 (https://dejure.org/2012,40110)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 2012 - 2 ARs 434/12, 2 AR 282/12 (https://dejure.org/2012,40110)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 68f Abs. 1 StGB; § 14 StPO; § 463 Abs. 7 StPO; § 462a Abs. 1 und Abs. 4 StPO
    Zuständigkeit für die weitere Führungsaufsicht (Aufnahme in eine Justizvollzugsanstalt)

  • lexetius.com
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 202
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.11.2000 - 2 ARs 328/00

    Bestimmung des zuständigen Gerichts

    Auszug aus BGH, 05.12.2012 - 2 ARs 434/12
    Die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Würzburg blieb nicht etwa so lange bestehen, bis eine andere Strafvollstreckungskammer tatsächlich mit einer bestimmten Frage befasst wurde (vgl. Senat, Beschlüsse vom 22. November 2000 - 2 ARs 328/00, NStZ 2001, 165 mwN, vom 3. Dezember 2003 - 2 ARs 376/03, NStZ-RR 2004, 124;… KK-StPO/Appl, 6. Aufl., § 462a Rn. 16).

    Ein Ausnahmefall, dass die ursprünglich zuständige Kammer bereits mit einer bestimmten, seine Entscheidung erfordernden Sache befasst worden war, bevor der Verurteilte in eine Justizvollzugsanstalt im Bezirk einer anderen Strafvollstreckungskammer eintrat (vgl. Senat, Beschlüsse vom 22. November 2000 - 2 ARs 328/00, NStZ 2001, 165 mwN; vom 16. Dezember 2009 - 2 ARs 424/09, NJW 2010, 951f., und vom 21. Dezember 2010 - 2 ARs 441/10), liegt hier nicht vor.

  • BGH, 16.12.2009 - 2 ARs 424/09

    Zuständigkeit der eine Führungsaufsicht überwachenden Strafvollstreckungskammer …

    Auszug aus BGH, 05.12.2012 - 2 ARs 434/12
    Ein Ausnahmefall, dass die ursprünglich zuständige Kammer bereits mit einer bestimmten, seine Entscheidung erfordernden Sache befasst worden war, bevor der Verurteilte in eine Justizvollzugsanstalt im Bezirk einer anderen Strafvollstreckungskammer eintrat (vgl. Senat, Beschlüsse vom 22. November 2000 - 2 ARs 328/00, NStZ 2001, 165 mwN; vom 16. Dezember 2009 - 2 ARs 424/09, NJW 2010, 951f., und vom 21. Dezember 2010 - 2 ARs 441/10), liegt hier nicht vor.
  • BGH, 03.12.2003 - 2 ARs 376/03

    Zuständigkeitsbestimmung; Führungsaufsicht; tatsächliche Befassung

    Auszug aus BGH, 05.12.2012 - 2 ARs 434/12
    Die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Würzburg blieb nicht etwa so lange bestehen, bis eine andere Strafvollstreckungskammer tatsächlich mit einer bestimmten Frage befasst wurde (vgl. Senat, Beschlüsse vom 22. November 2000 - 2 ARs 328/00, NStZ 2001, 165 mwN, vom 3. Dezember 2003 - 2 ARs 376/03, NStZ-RR 2004, 124;… KK-StPO/Appl, 6. Aufl., § 462a Rn. 16).
  • BGH, 21.12.2010 - 2 ARs 441/10

    Zuständigkeit für die Entscheidung über die Bewährungsaufsicht (Befasstsein)

    Auszug aus BGH, 05.12.2012 - 2 ARs 434/12
    Ein Ausnahmefall, dass die ursprünglich zuständige Kammer bereits mit einer bestimmten, seine Entscheidung erfordernden Sache befasst worden war, bevor der Verurteilte in eine Justizvollzugsanstalt im Bezirk einer anderen Strafvollstreckungskammer eintrat (vgl. Senat, Beschlüsse vom 22. November 2000 - 2 ARs 328/00, NStZ 2001, 165 mwN; vom 16. Dezember 2009 - 2 ARs 424/09, NJW 2010, 951f., und vom 21. Dezember 2010 - 2 ARs 441/10), liegt hier nicht vor.
  • BGH, 22.10.2025 - 2 ARs 327/25

    Zuständigkeitsentscheidung (Führungsaufsicht: tatsächlicher Aufenthalt des …

    Die Perpetuierung der Zuständigkeit durch Befasstsein mit der Sache gilt nicht für den Gesamtvorgang der Führungsaufsicht, sondern nur für eine konkret erforderlich gewordene Sachentscheidung (BGH, Beschlüsse vom 5. Dezember 2012 - 2 ARs 434/12, Rn. 4, und vom 16. März 2023 - 2 ARs 487/22, NStZ-RR 2023, 191, 192;… Schmitt, in: Schmitt/Köhler, StPO, 68. Aufl., § 462a Rn. 9;… KK-StPO/Appl, 9. Aufl., § 462a Rn. 16).
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