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| OLG Zweibrücken, 03.02.1983 - 2 AR 3/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1983, 495
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 23.05.1990 - I ARZ 186/90
Streitgenossenschaft bei Inanspruchnahme der Kaufvertragsparteien durch den …
So liegt es auch bei der Geltendmachung von Maklerprovisionensansprüchen gegen die Parteien eines Kaufvertrages, die - wie hier - einen Makler jeweils gesondert beauftragt haben (Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 14 Aufl., § 49 II 1 a; a.A. OLG Zweibrücken MDR 1983, 495 [OLG Zweibrücken 03.02.1983 - 2 AR 3/83];… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozeßordnung, 48. Aufl., § 60 Anm. 1;… Zöller/Vollkommer, Zivilprozeßordnung, 15 Aufl., § 59, 60 Rdn. 7). - BGH, 16.04.1986 - IVb ARZ 4/86
Bestimmung des zuständigen Gerichts für mehrere Abänderungsklagen gegen …
Es kann dahingestellt bleiben, ob § 36 Nr. 3 ZPO voraussetzt, daß eine Streitgenossenschaft - in einer der Formen der §§ 59, 60 oder 62 ZPO (…vgl. Wieczorek ZPO 2. Aufl. § 36 Anm. D III a;… a.A. Stein/Jonas/Schumann ZPO 20. Aufl. § 36 Rdn. 11: § 36 Nr. 3 ZPO nur im Fall des § 62 ZPO ) - tatsächlich besteht (vgl. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 44. Aufl. § 36 Anm. 3 C; OLG Zweibrücken MDR 1983, 495 ; BayObLG … - LAG Düsseldorf, 03.02.2026 - 1 SHa 26/25
Bestimmung des Arbeitsgerichts Düsseldorf als gemeinsam zuständiges Gericht für …
Soweit hierzu teilweise eine abweichende Auffassung wird (vgl. OLG Zweibrücken v. 03.02.1983 - 2 AR 3/83, MDR 83, 495; einschränkend auch OLG Karlsruhe v. 11.03.2005 - 15 AR 55/04, OLGR Karlsruhe 2005, 678), ist diese abzulehnen. - OLG Köln, 03.08.1988 - 2 U 116/87
Zuständigkeit; Gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit; Streitgenossenschaft; …
Dabei genügt für die Inanspruchnahme als Streitgenossen und damit für die Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Nr. 3 ZPO , daß nach der Behauptung der Kl. die Bekl. aus demselben tatsächlichen oder rechtlichen Grund verpflichtet sind (vgl. BayObLG, VersR 1987, 185,186; OLG Zweibrücken, MDR 1983, 495 [hier: IV (408) 148 a]).
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