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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 22.02.2010 - 2 AR 30/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,8219
OLG Zweibrücken, 22.02.2010 - 2 AR 30/09 (https://dejure.org/2010,8219)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22.02.2010 - 2 AR 30/09 (https://dejure.org/2010,8219)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22. Februar 2010 - 2 AR 30/09 (https://dejure.org/2010,8219)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 29a Abs 1 ZPO, § 281 Abs 2 S 5 ZPO
    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses: Gerichtsstand bei Ansprüchen aus einem Sicherungsgeschäft hinsichtlich eines Mietverhältnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 29a; ZPO § 281 Abs. 3
    Ausschließliche örtliche Zuständigkeit für Ansprüche aus einer Bürgschaft zur Sicherung von Ansprüchen aus einem Mietverhältnis; Bindungswirkung einer Verweisung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Gerichtliche Zuständigkeit für Forderung aus Mietgarantie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 09.09.1993 - 1Z AR 25/93
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.02.2010 - 2 AR 30/09
    Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn die Verweisung objektiv willkürlich ist, ihr insbesondere jegliche gesetzliche Grundlage fehlt (BayObLG NJW-RR 1994, 891), sie auf mehreren groben Rechtsirrtümern beruht (vgl. BGH NJW-RR 1992, 383), wenn der entsprechende Beschluss unter Versagung des rechtlichen Gehörs ergangen ist oder wenn er keine Begründung enthält und deshalb nicht erkennen lässt, ob er auf einer gesetzlichen Grundlage beruht (…vgl. Greger in Zöller a.a.O., § 281 Rdnr. 17, 17 a).
  • OLG Karlsruhe, 22.02.2002 - 15 AR 42/01

    Ausschließlicher Gerichtsstand in Mietsachen: Gerichtsstandsbestimmung vor …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.02.2010 - 2 AR 30/09
    Teilweise wird die Auffassung vertreten, dass der besondere ausschließliche Gerichtsstand des § 29 a ZPO nur für den miet- oder pachtvertraglich Haftenden, nicht aber für Dritte, wie einen Bürgen oder Garanten gegeben sein soll (OLG München ZMR 1973, 84 f.; OLG Hamburg ZMR 1991, 26; BayObLG NJW-RR 2000, 1734; BayObLG NZM 2000, 784; OLG Karlsruhe NJW-RR 2002, 1167; vgl. auch Landgericht Frankenthal NJW-RR 1997, 334, 335).
  • BGH, 04.12.1991 - XII ARZ 29/91

    Gerichtszuständigkeit für eine Vollstreckungsabwehrklage, hilfsweise …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.02.2010 - 2 AR 30/09
    Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn die Verweisung objektiv willkürlich ist, ihr insbesondere jegliche gesetzliche Grundlage fehlt (BayObLG NJW-RR 1994, 891), sie auf mehreren groben Rechtsirrtümern beruht (vgl. BGH NJW-RR 1992, 383), wenn der entsprechende Beschluss unter Versagung des rechtlichen Gehörs ergangen ist oder wenn er keine Begründung enthält und deshalb nicht erkennen lässt, ob er auf einer gesetzlichen Grundlage beruht (…vgl. Greger in Zöller a.a.O., § 281 Rdnr. 17, 17 a).
  • BayObLG, 28.04.2000 - 4Z AR 41/00

    Gerichtsstand für Streitigkeiten über im Grundstückskaufvertrag zugesicherte …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.02.2010 - 2 AR 30/09
    Teilweise wird die Auffassung vertreten, dass der besondere ausschließliche Gerichtsstand des § 29 a ZPO nur für den miet- oder pachtvertraglich Haftenden, nicht aber für Dritte, wie einen Bürgen oder Garanten gegeben sein soll (OLG München ZMR 1973, 84 f.; OLG Hamburg ZMR 1991, 26; BayObLG NJW-RR 2000, 1734; BayObLG NZM 2000, 784; OLG Karlsruhe NJW-RR 2002, 1167; vgl. auch Landgericht Frankenthal NJW-RR 1997, 334, 335).
  • OLG Hamburg, 19.09.1990 - 4 W 66/90
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.02.2010 - 2 AR 30/09
    Teilweise wird die Auffassung vertreten, dass der besondere ausschließliche Gerichtsstand des § 29 a ZPO nur für den miet- oder pachtvertraglich Haftenden, nicht aber für Dritte, wie einen Bürgen oder Garanten gegeben sein soll (OLG München ZMR 1973, 84 f.; OLG Hamburg ZMR 1991, 26; BayObLG NJW-RR 2000, 1734; BayObLG NZM 2000, 784; OLG Karlsruhe NJW-RR 2002, 1167; vgl. auch Landgericht Frankenthal NJW-RR 1997, 334, 335).
  • BayObLG, 13.09.1999 - 4Z AR 27/99
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.02.2010 - 2 AR 30/09
    Teilweise wird die Auffassung vertreten, dass der besondere ausschließliche Gerichtsstand des § 29 a ZPO nur für den miet- oder pachtvertraglich Haftenden, nicht aber für Dritte, wie einen Bürgen oder Garanten gegeben sein soll (OLG München ZMR 1973, 84 f.; OLG Hamburg ZMR 1991, 26; BayObLG NJW-RR 2000, 1734; BayObLG NZM 2000, 784; OLG Karlsruhe NJW-RR 2002, 1167; vgl. auch Landgericht Frankenthal NJW-RR 1997, 334, 335).
  • LG Berlin, 21.12.1987 - 62 S 124/87
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.02.2010 - 2 AR 30/09
    Demgegenüber wird auch die gegenteilige Auffassung vertreten (Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Das Grundeigentum 1985, 419; Landgericht Berlin, Das Grundeigentum 1988, 627; Amtsgericht Neuköln MM 1994, 210; Landgericht Hamburg WuM 2003, 38).
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 03.01.1985 - 7 C 561/84
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.02.2010 - 2 AR 30/09
    Demgegenüber wird auch die gegenteilige Auffassung vertreten (Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Das Grundeigentum 1985, 419; Landgericht Berlin, Das Grundeigentum 1988, 627; Amtsgericht Neuköln MM 1994, 210; Landgericht Hamburg WuM 2003, 38).
  • LG Frankenthal, 27.02.1996 - 1 HKO 21/95
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.02.2010 - 2 AR 30/09
    Teilweise wird die Auffassung vertreten, dass der besondere ausschließliche Gerichtsstand des § 29 a ZPO nur für den miet- oder pachtvertraglich Haftenden, nicht aber für Dritte, wie einen Bürgen oder Garanten gegeben sein soll (OLG München ZMR 1973, 84 f.; OLG Hamburg ZMR 1991, 26; BayObLG NJW-RR 2000, 1734; BayObLG NZM 2000, 784; OLG Karlsruhe NJW-RR 2002, 1167; vgl. auch Landgericht Frankenthal NJW-RR 1997, 334, 335).
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