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Rechtsprechung
   BGH, 22.12.2011 - 2 ARs 458/11, 2 AR 300/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,8334
BGH, 22.12.2011 - 2 ARs 458/11, 2 AR 300/11 (https://dejure.org/2011,8334)
BGH, Entscheidung vom 22.12.2011 - 2 ARs 458/11, 2 AR 300/11 (https://dejure.org/2011,8334)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 2011 - 2 ARs 458/11, 2 AR 300/11 (https://dejure.org/2011,8334)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 14 StPO
    Keine Bestimmung des zuständigen Gerichts analog § 14 StPO

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Voraussetzungen der nachträglichen Gesamtstrafenbildung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 StPO, § 460 StPO
    Voraussetzungen der nachträglichen Gesamtstrafenbildung

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 14 StPO im Falle der Unzuständigkeit aller streitbeteiligten Gerichte; Anspruch auf eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung bei Fehlen eines rechtskräftigen Urteils bzgl. einer Einzelstrafe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 14; StPO § 460
    Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 14 StPO im Falle der Unzuständigkeit aller streitbeteiligten Gerichte; Anspruch auf eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung bei Fehlen eines rechtskräftigen Urteils bzgl. einer Einzelstrafe

  • datenbank.nwb.de

    Voraussetzungen der nachträglichen Gesamtstrafenbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Mannheim - 408 Js 29128/08
  • LG Stuttgart - 201 Js 110779/10
  • BGH, 22.12.2011 - 2 ARs 458/11, 2 AR 300/11
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.07.2005 - 2 StR 120/05

    Entscheidung zur vorbehaltenen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Auszug aus BGH, 22.12.2011 - 2 ARs 458/11
    Zutreffend ist das Landgericht Stuttgart daher auch davon ausgegangen, dass es die Einzelfreiheitsstrafe von zehn Monaten nicht gemäß § 55 StGB in seine Gesamtstrafenbildung im Urteil vom 21. Juni 2011 hat einbeziehen dürfen (vgl. auch Senat, Beschluss vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 191 f.; BGH, NStZ-RR 2011, 306).
  • BGH, 19.09.1986 - 2 ARs 206/86
    Auszug aus BGH, 22.12.2011 - 2 ARs 458/11
    Die Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 14 StPO ist jedoch abzulehnen, wenn keines der streitbeteiligten Gerichte zuständig ist (vgl. BGHR StPO § 462a Abs. 1 Befasstsein 2).
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