Rechtsprechung
| BGH, 14.02.2007 - 2 ARs 63/07, 2 AR 31/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 462a StPO; § 56f StGB
Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer (Befasstsein mit der Sache; konkrete Anhaltspunkte für Widerruf der Bewährung: Mitteilung nach MiStra) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Zuständigkeit für die Entscheidung über den Widerruf einer gewährten Aussetzung der Vollstreckung der Restfreiheitsstrafe zur Bewährung; Begriff des "Befassens" eines Gerichts mit einer Sache
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 462 a Abs. 1
Beginn des "Befasstseins" - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- KG - 5 Ws 653/06
- LG Berlin - 543 StVK 984/06
- LG Regensburg, 10.06.2005 - StVK 176/05
- BGH, 14.02.2007 - 2 ARs 63/07, 2 AR 31/07
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2007, 190
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.08.1981 - 2 ARs 174/81
Zuständigkeit für die Entscheidung über den Widerruf der Aussetzung des …
Auszug aus BGH, 14.02.2007 - 2 ARs 63/07
Befasst im Sinne von § 462a Abs. 1 Satz 1 StPO ist ein Gericht mit der Sache, wenn Tatsachen aktenkundig werden, die den Widerruf der Strafaussetzung rechtfertigen können (BGHSt 26, 187, 188; 30, 189, 191). - BGH, 27.08.1975 - 2 ARs 203/75
Voraussetzungen für die Ermittlung der Zuständigkeit eines Gerichts - …
- BGH, 12.08.2009 - 2 ARs 364/09
Zuständigkeit über den Widerruf der Aussetzung der Vollstreckung der …
Denn bei dem am 16. Juli 2008 beim Landgericht Berlin eingegangenen Schreiben des Landgerichts Krefeld handelte es sich lediglich um die kommentarlose Bitte um Übersendung des Bewährungsheftes, ohne dass sich hieraus Anhaltspunkte für einen Widerruf der Strafaussetzung ergaben (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Februar 2007 - 2 ARs 63/07). - BGH, 14.02.2007 - 2 AR 31/07 2 ARs 63/07 2 AR 31/07 .
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| BGH, 14.02.2007 - 2 AR 31/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine
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Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Judicialis
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- KG - 5 Ws 653/06
- LG Berlin - 543 StVK 984/06
- LG Regensburg, 10.06.2005 - StVK 176/05
- BGH, 14.02.2007 - 2 AR 31/07
- BGH, 14.02.2007 - 2 ARs 63/07
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.08.1981 - 2 ARs 174/81
Zuständigkeit für die Entscheidung über den Widerruf der Aussetzung des …
Auszug aus BGH, 14.02.2007 - 2 AR 31/07
Befasst im Sinne von § 462 a Abs. 1 Satz 1 StPO ist ein Gericht mit der Sache, wenn Tatsachen aktenkundig werden, die den Widerruf der Strafaussetzung rechtfertigen können (BGHSt 26, 187, 188; 30, 189, 191). - BGH, 27.08.1975 - 2 ARs 203/75
Voraussetzungen für die Ermittlung der Zuständigkeit eines Gerichts - …
- BGH, 14.02.2007 - 2 ARs 63/07
Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer (Befasstsein mit der Sache; konkrete …
Auszug aus BGH, 14.02.2007 - 2 AR 31/07
2 ARs 63/07 2 AR 31/07 .
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