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Weitere Entscheidung unten: BGH, 07.02.2007

Rechtsprechung
   BGH, 07.02.2007 - 2 ARs 557/06, 2 AR 318/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,10609
BGH, 07.02.2007 - 2 ARs 557/06, 2 AR 318/06 (https://dejure.org/2007,10609)
BGH, Entscheidung vom 07.02.2007 - 2 ARs 557/06, 2 AR 318/06 (https://dejure.org/2007,10609)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 2007 - 2 ARs 557/06, 2 AR 318/06 (https://dejure.org/2007,10609)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 14 StPO; § 42 Abs. 3 JGG; § 109 JGG
    Zuständigkeitsbestimmung (erhebliche Erschwernisse für das Verfahren)

  • openjur.de

Verfahrensgang

  • AG Hamburg-Bergedorf - 418 Ds jug. 105 Js 8776/05
  • AG Marburg - 55 Ds 1 Js 13569/06
  • BGH, 07.02.2007 - 2 ARs 557/06, 2 AR 318/06
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.04.2003 - 2 ARs 96/03

    Zuständigkeit im Jugendstrafverfahren

    Auszug aus BGH, 07.02.2007 - 2 ARs 557/06
    Der in § 42 Abs. 3 i.V.m. § 109 JGG zum Ausdruck kommende Grundsatz, dass Heranwachsende sich vor dem für ihren Aufenthaltsort zuständigen Gericht verantworten sollen, darf nur durchbrochen werden, wenn die Erschwernisse für das Verfahren erheblich sind (Senat, Beschlüsse vom 16. April 2003 - 2 ARs 96/03 -, 19. Januar 2005 - 2 ARs 430/04 - und vom 10. Mai 2006 - 2 ARs 176/06).
  • BGH, 10.05.2006 - 2 ARs 176/06

    Zuständigkeitsbestimmung; erhebliche Erschwernisse für das Verfahren

    Auszug aus BGH, 07.02.2007 - 2 ARs 557/06
    Der in § 42 Abs. 3 i.V.m. § 109 JGG zum Ausdruck kommende Grundsatz, dass Heranwachsende sich vor dem für ihren Aufenthaltsort zuständigen Gericht verantworten sollen, darf nur durchbrochen werden, wenn die Erschwernisse für das Verfahren erheblich sind (Senat, Beschlüsse vom 16. April 2003 - 2 ARs 96/03 -, 19. Januar 2005 - 2 ARs 430/04 - und vom 10. Mai 2006 - 2 ARs 176/06).
  • BGH, 19.01.2005 - 2 ARs 430/04

    Zuständigkeit des Gerichts des Aufenthaltsorts

    Auszug aus BGH, 07.02.2007 - 2 ARs 557/06
    Der in § 42 Abs. 3 i.V.m. § 109 JGG zum Ausdruck kommende Grundsatz, dass Heranwachsende sich vor dem für ihren Aufenthaltsort zuständigen Gericht verantworten sollen, darf nur durchbrochen werden, wenn die Erschwernisse für das Verfahren erheblich sind (Senat, Beschlüsse vom 16. April 2003 - 2 ARs 96/03 -, 19. Januar 2005 - 2 ARs 430/04 - und vom 10. Mai 2006 - 2 ARs 176/06).
  • BGH, 07.02.2007 - 2 AR 318/06
    Auszug aus BGH, 07.02.2007 - 2 ARs 557/06
    2 ARs 557/06 2 AR 318/06.
  • BGH, 18.06.2008 - 2 ARs 246/08

    Zuständigkeitsbestimmung; Verlegung des Wohnorts nach Anklageerhebung

    Hiervon darf nur abgesehen werden, wenn die Erschwernisse für das Verfahren erheblich sind (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Februar 2007, 2 ARs 557/06).
  • BGH, 07.02.2007 - 2 AR 318/06
    2 ARs 557/06 2 AR 318/06.
  • BGH, 18.06.2008 - 2 AR 134/08
    Hiervon darf nur abgesehen werden, wenn die Erschwernisse für das Verfahren erheblich sind (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Februar 2007, 2 ARs 557/06).
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   BGH, 07.02.2007 - 2 AR 318/06   

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https://dejure.org/2007,34621
BGH, 07.02.2007 - 2 AR 318/06 (https://dejure.org/2007,34621)
BGH, Entscheidung vom 07.02.2007 - 2 AR 318/06 (https://dejure.org/2007,34621)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 2007 - 2 AR 318/06 (https://dejure.org/2007,34621)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.04.2003 - 2 ARs 96/03

    Zuständigkeit im Jugendstrafverfahren

    Auszug aus BGH, 07.02.2007 - 2 AR 318/06
    Der in § 42 Abs. 3 i.V.m. § 109 JGG zum Ausdruck kommende Grundsatz, dass Heranwachsende sich vor dem für ihren Aufenthaltsort zuständigen Gericht verantworten sollen, darf nur durchbrochen werden, wenn die Erschwernisse für das Verfahren erheblich sind (Senat, Beschlüsse vom 16. April 2003 - 2 ARs 96/03 -, 19. Januar 2005 - 2 ARs 430/04 - und vom 10. Mai 2006 - 2 ARs 176/06).
  • BGH, 10.05.2006 - 2 ARs 176/06

    Zuständigkeitsbestimmung; erhebliche Erschwernisse für das Verfahren

    Auszug aus BGH, 07.02.2007 - 2 AR 318/06
    Der in § 42 Abs. 3 i.V.m. § 109 JGG zum Ausdruck kommende Grundsatz, dass Heranwachsende sich vor dem für ihren Aufenthaltsort zuständigen Gericht verantworten sollen, darf nur durchbrochen werden, wenn die Erschwernisse für das Verfahren erheblich sind (Senat, Beschlüsse vom 16. April 2003 - 2 ARs 96/03 -, 19. Januar 2005 - 2 ARs 430/04 - und vom 10. Mai 2006 - 2 ARs 176/06).
  • BGH, 19.01.2005 - 2 ARs 430/04

    Zuständigkeit des Gerichts des Aufenthaltsorts

    Auszug aus BGH, 07.02.2007 - 2 AR 318/06
    Der in § 42 Abs. 3 i.V.m. § 109 JGG zum Ausdruck kommende Grundsatz, dass Heranwachsende sich vor dem für ihren Aufenthaltsort zuständigen Gericht verantworten sollen, darf nur durchbrochen werden, wenn die Erschwernisse für das Verfahren erheblich sind (Senat, Beschlüsse vom 16. April 2003 - 2 ARs 96/03 -, 19. Januar 2005 - 2 ARs 430/04 - und vom 10. Mai 2006 - 2 ARs 176/06).
  • BGH, 07.02.2007 - 2 ARs 557/06

    Zuständigkeitsbestimmung (erhebliche Erschwernisse für das Verfahren)

    Auszug aus BGH, 07.02.2007 - 2 AR 318/06
    2 ARs 557/06 2 AR 318/06.
  • BGH, 07.02.2007 - 2 ARs 557/06

    Zuständigkeitsbestimmung (erhebliche Erschwernisse für das Verfahren)

    2 ARs 557/06 2 AR 318/06.
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