Rechtsprechung
| BGH, 07.02.2007 - 2 ARs 557/06, 2 AR 318/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 14 StPO; § 42 Abs. 3 JGG; § 109 JGG
Zuständigkeitsbestimmung (erhebliche Erschwernisse für das Verfahren) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Durchbrechung des Grundsatzes der Verantwortung von Heranwachsenden vor dem für ihren Aufenthaltsort zuständigen Gericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 42 Abs. 3
Zweckmäßigkeit einer Abgabe, Anreiseweg für Zeugen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hamburg-Bergedorf - 418 Ds jug. 105 Js 8776/05
- AG Marburg - 55 Ds 1 Js 13569/06
- BGH, 07.02.2007 - 2 ARs 557/06, 2 AR 318/06
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 16.04.2003 - 2 ARs 96/03
Zuständigkeit im Jugendstrafverfahren
Auszug aus BGH, 07.02.2007 - 2 ARs 557/06
Der in § 42 Abs. 3 i.V.m. § 109 JGG zum Ausdruck kommende Grundsatz, dass Heranwachsende sich vor dem für ihren Aufenthaltsort zuständigen Gericht verantworten sollen, darf nur durchbrochen werden, wenn die Erschwernisse für das Verfahren erheblich sind (Senat, Beschlüsse vom 16. April 2003 - 2 ARs 96/03 -, 19. Januar 2005 - 2 ARs 430/04 - und vom 10. Mai 2006 - 2 ARs 176/06). - BGH, 10.05.2006 - 2 ARs 176/06
Zuständigkeitsbestimmung; erhebliche Erschwernisse für das Verfahren
Auszug aus BGH, 07.02.2007 - 2 ARs 557/06
Der in § 42 Abs. 3 i.V.m. § 109 JGG zum Ausdruck kommende Grundsatz, dass Heranwachsende sich vor dem für ihren Aufenthaltsort zuständigen Gericht verantworten sollen, darf nur durchbrochen werden, wenn die Erschwernisse für das Verfahren erheblich sind (Senat, Beschlüsse vom 16. April 2003 - 2 ARs 96/03 -, 19. Januar 2005 - 2 ARs 430/04 - und vom 10. Mai 2006 - 2 ARs 176/06). - BGH, 19.01.2005 - 2 ARs 430/04
Zuständigkeit des Gerichts des Aufenthaltsorts
Auszug aus BGH, 07.02.2007 - 2 ARs 557/06
Der in § 42 Abs. 3 i.V.m. § 109 JGG zum Ausdruck kommende Grundsatz, dass Heranwachsende sich vor dem für ihren Aufenthaltsort zuständigen Gericht verantworten sollen, darf nur durchbrochen werden, wenn die Erschwernisse für das Verfahren erheblich sind (Senat, Beschlüsse vom 16. April 2003 - 2 ARs 96/03 -, 19. Januar 2005 - 2 ARs 430/04 - und vom 10. Mai 2006 - 2 ARs 176/06). - BGH, 07.02.2007 - 2 AR 318/06
Auszug aus BGH, 07.02.2007 - 2 ARs 557/06
2 ARs 557/06 2 AR 318/06.
- BGH, 18.06.2008 - 2 ARs 246/08
Zuständigkeitsbestimmung; Verlegung des Wohnorts nach Anklageerhebung
Hiervon darf nur abgesehen werden, wenn die Erschwernisse für das Verfahren erheblich sind (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Februar 2007, 2 ARs 557/06). - BGH, 07.02.2007 - 2 AR 318/06 2 ARs 557/06 2 AR 318/06.
- BGH, 18.06.2008 - 2 AR 134/08 Hiervon darf nur abgesehen werden, wenn die Erschwernisse für das Verfahren erheblich sind (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Februar 2007, 2 ARs 557/06).
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Rechtsprechung
| BGH, 07.02.2007 - 2 AR 318/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
Verfahrensgang
- AG Hamburg-Bergedorf - 418 Ds jug. 105 Js 8776/05
- AG Marburg - 55 Ds 1 Js 13569/06
- BGH, 07.02.2007 - 2 AR 318/06
- BGH, 07.02.2007 - 2 ARs 557/06
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 16.04.2003 - 2 ARs 96/03
Zuständigkeit im Jugendstrafverfahren
Auszug aus BGH, 07.02.2007 - 2 AR 318/06
Der in § 42 Abs. 3 i.V.m. § 109 JGG zum Ausdruck kommende Grundsatz, dass Heranwachsende sich vor dem für ihren Aufenthaltsort zuständigen Gericht verantworten sollen, darf nur durchbrochen werden, wenn die Erschwernisse für das Verfahren erheblich sind (Senat, Beschlüsse vom 16. April 2003 - 2 ARs 96/03 -, 19. Januar 2005 - 2 ARs 430/04 - und vom 10. Mai 2006 - 2 ARs 176/06). - BGH, 10.05.2006 - 2 ARs 176/06
Zuständigkeitsbestimmung; erhebliche Erschwernisse für das Verfahren
Auszug aus BGH, 07.02.2007 - 2 AR 318/06
Der in § 42 Abs. 3 i.V.m. § 109 JGG zum Ausdruck kommende Grundsatz, dass Heranwachsende sich vor dem für ihren Aufenthaltsort zuständigen Gericht verantworten sollen, darf nur durchbrochen werden, wenn die Erschwernisse für das Verfahren erheblich sind (Senat, Beschlüsse vom 16. April 2003 - 2 ARs 96/03 -, 19. Januar 2005 - 2 ARs 430/04 - und vom 10. Mai 2006 - 2 ARs 176/06). - BGH, 19.01.2005 - 2 ARs 430/04
Zuständigkeit des Gerichts des Aufenthaltsorts
Auszug aus BGH, 07.02.2007 - 2 AR 318/06
Der in § 42 Abs. 3 i.V.m. § 109 JGG zum Ausdruck kommende Grundsatz, dass Heranwachsende sich vor dem für ihren Aufenthaltsort zuständigen Gericht verantworten sollen, darf nur durchbrochen werden, wenn die Erschwernisse für das Verfahren erheblich sind (Senat, Beschlüsse vom 16. April 2003 - 2 ARs 96/03 -, 19. Januar 2005 - 2 ARs 430/04 - und vom 10. Mai 2006 - 2 ARs 176/06). - BGH, 07.02.2007 - 2 ARs 557/06
Zuständigkeitsbestimmung (erhebliche Erschwernisse für das Verfahren)
Auszug aus BGH, 07.02.2007 - 2 AR 318/06
2 ARs 557/06 2 AR 318/06.
- BGH, 07.02.2007 - 2 ARs 557/06
Zuständigkeitsbestimmung (erhebliche Erschwernisse für das Verfahren)
2 ARs 557/06 2 AR 318/06.
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