Rechtsprechung
| BGH, 07.05.2025 - 2 ARs 141/25, 2 AR 87/25 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 14 StPO; § 83 Abs. 1 JGG
Zurückweisung eines Antrags auf Bestimmung des zuständigen Gerichts (Einleitung der Vollstreckung: keine jugendrichterliche Tätigkeit) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 14 StPO, § 83 Abs 1 JGG, § 85 Abs 2 S 1 JGG
Zuständigkeit für Einleitung der Vollstreckung einer Jugendstrafe - IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- AG Schwelm - 56 Ls 21/24
- AG Wuppertal - 831 VRJs 2/25
- BGH, 07.05.2025 - 2 ARs 141/25, 2 AR 87/25
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2025, 231
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BGH, 09.06.2020 - 2 ARs 100/20
Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht
Auszug aus BGH, 07.05.2025 - 2 ARs 141/25
Rn. 8 Dass das Amtsgericht Wuppertal für die Vollstreckung der Einziehung des Wertes von Taterträgen zuständig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2020 - 2 ARs 100/20, Rn. 5), steht außer Streit.". - BGH, 08.02.2018 - 2 ARs 41/18
Zurückweisung eines Antrags auf Bestimmung des zuständigen Gerichts
Auszug aus BGH, 07.05.2025 - 2 ARs 141/25
Besteht ausschließlich Streit über die Zuständigkeit für eine derartige Aufgabe, so liegt nach der Rechtsprechung des Senats kein Zuständigkeitsstreit zwischen mehreren Gerichten im Sinne von § 14 StPO vor, über den der Bundesgerichtshof zu entscheiden hätte (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. Februar 2018 - 2 ARs 41/18 - und vom 13. August 2014 - 2 ARs 225/14 -, jeweils m.w.N.)." Diese Grundsätze hat der Senat nochmals mit Beschluss vom 20. Januar 2021 (…2 ARs 339/20, Rn. 9 mwN) bestätigt, soweit der Zuständigkeitsstreit - wie hier - ausschließlich die Zuständigkeit für die Einleitung der Vollstreckung betrifft. - BGH, 13.08.2014 - 2 ARs 225/14
Zuständigkeitsfragen bei Akten der Justizverwaltung (keine entsprechende …
Auszug aus BGH, 07.05.2025 - 2 ARs 141/25
Besteht ausschließlich Streit über die Zuständigkeit für eine derartige Aufgabe, so liegt nach der Rechtsprechung des Senats kein Zuständigkeitsstreit zwischen mehreren Gerichten im Sinne von § 14 StPO vor, über den der Bundesgerichtshof zu entscheiden hätte (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. Februar 2018 - 2 ARs 41/18 - und vom 13. August 2014 - 2 ARs 225/14 -, jeweils m.w.N.)." Diese Grundsätze hat der Senat nochmals mit Beschluss vom 20. Januar 2021 (…2 ARs 339/20, Rn. 9 mwN) bestätigt, soweit der Zuständigkeitsstreit - wie hier - ausschließlich die Zuständigkeit für die Einleitung der Vollstreckung betrifft.
- BGH, 20.01.2021 - 2 ARs 339/20
Entscheidungen im Vollstreckungsverfahren (Zuständigkeit der Justizverwaltung für …
Auszug aus BGH, 07.05.2025 - 2 ARs 141/25
Besteht ausschließlich Streit über die Zuständigkeit für eine derartige Aufgabe, so liegt nach der Rechtsprechung des Senats kein Zuständigkeitsstreit zwischen mehreren Gerichten im Sinne von § 14 StPO vor, über den der Bundesgerichtshof zu entscheiden hätte (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. Februar 2018 - 2 ARs 41/18 - und vom 13. August 2014 - 2 ARs 225/14 -, jeweils m.w.N.)." Diese Grundsätze hat der Senat nochmals mit Beschluss vom 20. Januar 2021 (2 ARs 339/20, Rn. 9 mwN) bestätigt, soweit der Zuständigkeitsstreit - wie hier - ausschließlich die Zuständigkeit für die Einleitung der Vollstreckung betrifft. - OLG Brandenburg, 03.12.2009 - 1 AR 15/09
Zuständigkeitsbestimmung im Strafverfahren: Zuständigkeit für die …
Auszug aus BGH, 07.05.2025 - 2 ARs 141/25
Nach der Änderung des § 5 Abs. 1 Nr. 2 RpflG wird entgegen der früheren Rechtsprechung des Senats (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Mai 1990 - 2 ARs 163/90, BGH bei Miebach/Kusch, NStZ 1991, 27) eine Antragsbefugnis des Rechtspflegers zwar dann bejaht, wenn die Vorlage eine gesetzlich geregelte Zuständigkeitsfrage bezüglich einer richterlichen Tätigkeit zum Gegenstand hat (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 3. Dezember 2009 - 1 AR 15/09 -, NStZ-RR 2010, 263;… Geilhorn in KK-StPO, 9. Aufl., § 14 Rn. 3;… Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 67. Aufl., § 14 Rn. 3; jeweils m.w.N.). - BGH, 30.05.1990 - 2 ARs 163/90
Zuständigkeit des Rechtspflegers zur Kostenfestsetzung bei Kompetenzkonflikt
Auszug aus BGH, 07.05.2025 - 2 ARs 141/25
Nach der Änderung des § 5 Abs. 1 Nr. 2 RpflG wird entgegen der früheren Rechtsprechung des Senats (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Mai 1990 - 2 ARs 163/90, BGH bei Miebach/Kusch, NStZ 1991, 27) eine Antragsbefugnis des Rechtspflegers zwar dann bejaht, wenn die Vorlage eine gesetzlich geregelte Zuständigkeitsfrage bezüglich einer richterlichen Tätigkeit zum Gegenstand hat (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 3. Dezember 2009 - 1 AR 15/09 -, NStZ-RR 2010, 263;… Geilhorn in KK-StPO, 9. Aufl., § 14 Rn. 3;… Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 67. Aufl., § 14 Rn. 3; jeweils m.w.N.).
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