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Rechtsprechung
   BGH, 01.08.2023 - 2 ARs 255/23, 2 AR 97/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,19630
BGH, 01.08.2023 - 2 ARs 255/23, 2 AR 97/23 (https://dejure.org/2023,19630)
BGH, Entscheidung vom 01.08.2023 - 2 ARs 255/23, 2 AR 97/23 (https://dejure.org/2023,19630)
BGH, Entscheidung vom 01. August 2023 - 2 ARs 255/23, 2 AR 97/23 (https://dejure.org/2023,19630)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 42 Abs. 3 JGG
    Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht (Jugendsache: örtliche Zuständigkeit, Abgabe)

  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.05.2009 - 2 ARs 257/09

    Rechtsfehlerhafte Abgabe eines Verfahrens gemäß § 42 Abs. 3 JGG

    Auszug aus BGH, 01.08.2023 - 2 ARs 255/23
    Abgesehen davon, dass schon unklar ist, ob der Angeklagte seinen Wohnsitz im Bezirk des Amtsgerichts Offenburg nicht bereits vor der Anklageerhebung gewechselt hat (vgl. Senat, Beschlüsse vom 27. Mai 2009 - 2 ARs 257/09 und vom 13. März 2018 - 2 ARs 70/18) kommt eine Abgabe des Verfahrens nur dann in Betracht, wenn sie zweckmäßig ist.
  • BGH, 13.03.2018 - 2 ARs 70/18

    Entscheidung über die Zuständigkeit

    Auszug aus BGH, 01.08.2023 - 2 ARs 255/23
    Abgesehen davon, dass schon unklar ist, ob der Angeklagte seinen Wohnsitz im Bezirk des Amtsgerichts Offenburg nicht bereits vor der Anklageerhebung gewechselt hat (vgl. Senat, Beschlüsse vom 27. Mai 2009 - 2 ARs 257/09 und vom 13. März 2018 - 2 ARs 70/18) kommt eine Abgabe des Verfahrens nur dann in Betracht, wenn sie zweckmäßig ist.
  • BGH, 25.04.2023 - 2 ARs 25/23

    Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht (Jugendsache; …

    Auszug aus BGH, 01.08.2023 - 2 ARs 255/23
    Der nicht mit einer näheren Begründung versehene Abgabebeschluss lässt bereits nicht erkennen, ob sich die Jugendrichterin bewusst gewesen ist, dass eine Abgabeentscheidung gemäß § 42 Abs. 3 JGG im pflichtgemäßen Ermessen steht und deshalb einer sachlichen Begründung bedarf (vgl. Senat, Beschluss vom 25. April 2023 - 2 ARs 25/23 mwN).
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