Rechtsprechung
| BGH, 09.06.2020 - 2 ARs 100/20, 2 AR 56/20 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 14 StPO
Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht - bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Berufung des BGH zur Entscheidung eines zwischen Jugendgerichten bestehenden Zuständigkeitsstreits; Vollstreckung der angeordneten Einziehung des Wertes von Taterträgen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 85 Abs. 2 S. 1; StPO § 14
Berufung des BGH zur Entscheidung eines zwischen Jugendgerichten bestehenden Zuständigkeitsstreits; Vollstreckung der angeordneten Einziehung des Wertes von Taterträgen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Abgabe der Vollstreckung in Jugendsachen - und die Einziehung
Verfahrensgang
- AG Hameln - 13 VRJs 218/19
- AG Oldenburg, 11.01.2019 - 19 Ls 525 Js 57630/18
- AG Delmenhorst, 23.07.2019 - 83 Ls 610 Js 25612/19
- BGH, 09.06.2020 - 2 ARs 100/20, 2 AR 56/20
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.08.2019 - 2 ARs 172/19
Abgabe und Übergang der Vollstreckung (Erfassung der Abgabe der Vollstreckung …
Auszug aus BGH, 09.06.2020 - 2 ARs 100/20
Der Bundesgerichtshof ist als gemeinschaftliches oberstes Gericht der Amtsgerichte Delmenhorst (Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg) und Hameln (Oberlandesgerichtsbezirk Celle) zur Entscheidung des zwischen den Jugendgerichten bestehenden Zuständigkeitsstreits nach § 14 StPO berufen, der auch für das Vollstreckungsverfahren gilt (vgl. Senat, Beschluss vom 6. August 2019 - 2 ARs 172/19, juris Rn. 4 mwN).Mit der Abgabe der Vollstreckung nach § 85 JGG geht die gesamte Verantwortlichkeit des Vollstreckungsorgans auf den nachfolgenden Vollstreckungsleiter über (vgl. Senat, Beschluss vom 6. August 2019 - 2 ARs 172/19, juris Rn. 7;… Eisenberg/Kölbl, JGG, 21. Aufl. § 85 Rn. 4).
- OLG Hamm, 13.06.2019 - 4 (s) Sbd I-6/19
Jugendrichter als Vollstreckungsleiter; Zuständigkeit; Vollstreckung einer …
Auszug aus BGH, 09.06.2020 - 2 ARs 100/20
Sachliche Gründe, die Vollstreckung der Vermögensabschöpfungsentscheidung hiervon auszunehmen, sind nicht ersichtlich; zudem ist ein Auseinanderfallen der Zuständigkeiten auch unzweckmäßig (vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 13. Juni 2019 - 4 (s) Sbd I - 6/19, juris, Rn. 5 ff., mwN).
- BGH, 07.05.2025 - 2 ARs 141/25
Zurückweisung eines Antrags auf Bestimmung des zuständigen Gerichts (Einleitung …
Rn. 8 Dass das Amtsgericht Wuppertal für die Vollstreckung der Einziehung des Wertes von Taterträgen zuständig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2020 - 2 ARs 100/20, Rn. 5), steht außer Streit.".
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