Rechtsprechung
| BGH, 06.04.2007 - 2 ARs 115/07, 2 AR 72/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 462a Abs. 1 StPO; § 36 Abs. 5 BtMG
Bewährungsaufsicht (Zuständigkeit); Zurückstellung der Vollstreckung; Anrechnung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 462 a Abs. 1; ; StPO § 462 a Abs. 1 Satz 2; ; BtMG § 35; ; BtMG § 36 Abs. 5
- Wolters Kluwer
Antrag auf Verlängerung der Bewährungszeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 462a Abs. 1; BtMG § 35 § 36 Abs. 5
Zuständigkeit bei nach dem BtMG zurückgestellter Vollstreckung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aachen - 63 KLs 42 Js 305/91
- LG Aachen - 63 KLs 50/91
- LG Limburg - 63 KLs 50/91
- BGH, 06.04.2007 - 2 ARs 115/07, 2 AR 72/07
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.04.2007 - 2 AR 72/07
Auszug aus BGH, 06.04.2007 - 2 ARs 115/07
2 ARs 115/07 2 AR 72/07.
- BGH, 24.05.2022 - 2 ARs 96/22
Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht (Entscheidung …
Die einmal begründete Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer wirkt fort und endet erst, wenn die Vollstreckung hinsichtlich aller Verurteilungen, für die die Strafvollstreckungskammer infolge des Konzentrationsprinzips zuständig geworden ist, vollständig erledigt ist oder eine anderweitige Vollstreckung im Bereich eines anderen Landgerichts stattgefunden hat (Senat, Beschluss vom 6. April 2007 - 2 ARs 115/07; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15. Juni 2006 - 1 Ws 139/01, NStZ 2010, 109;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 462a Rn. 13 mwN). - OLG Zweibrücken, 15.06.2009 - 1 Ws 139/09
Örtliche Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer in Bewährungssachen: …
Ihre einmal begründete Zuständigkeit wirkt fort und endet erst dann, wenn die Vollstreckung hinsichtlich aller Verurteilungen, für die die Strafvollstreckungskammer infolge des Konzentrationsprinzips zuständig geworden ist, vollständig erledigt ist (…KK-Appel StPO 6. Aufl. § 462 a Rdnr. 13 m.w.N.) oder eine anderweitige Vollstreckung im Bereich eines anderen Landgerichts stattgefunden hat (BGH Beschluss vom 6. April 2007 - 2 ARs 115/07). - OLG Hamm, 28.01.2025 - 3 Ws 463/24
Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer; Befasstsein mit der Frage des …
Die einmal begründete Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer wirkt fort und endet erst, wenn die Vollstreckung hinsichtlich aller Verurteilungen, für die die Strafvollstreckungskammer infolge des Konzentrationsprinzips zuständig geworden ist, vollständig erledigt ist oder eine anderweitige Vollstreckung im Bereich eines anderen Landgerichts stattgefunden hat (BGH, Beschluss vom 6. April 2007 - 2 ARs 115/07;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 67. Auflage 2024, § 462a Rn. 13, 34;… KK-StPO/Appl, 9. Auflage 2023, § 462a StPO Rn. 21, beck-online). - BGH, 06.04.2007 - 2 AR 72/07 2 ARs 115/07 2 AR 72/07.
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