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Rechtsprechung
   BGH, 06.04.2007 - 2 ARs 115/07, 2 AR 72/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,13842
BGH, 06.04.2007 - 2 ARs 115/07, 2 AR 72/07 (https://dejure.org/2007,13842)
BGH, Entscheidung vom 06.04.2007 - 2 ARs 115/07, 2 AR 72/07 (https://dejure.org/2007,13842)
BGH, Entscheidung vom 06. April 2007 - 2 ARs 115/07, 2 AR 72/07 (https://dejure.org/2007,13842)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 462a Abs. 1 StPO; § 36 Abs. 5 BtMG
    Bewährungsaufsicht (Zuständigkeit); Zurückstellung der Vollstreckung; Anrechnung

  • openjur.de

Verfahrensgang

  • LG Aachen - 63 KLs 42 Js 305/91
  • LG Aachen - 63 KLs 50/91
  • LG Limburg - 63 KLs 50/91
  • BGH, 06.04.2007 - 2 ARs 115/07, 2 AR 72/07
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.05.2022 - 2 ARs 96/22

    Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht (Entscheidung …

    Die einmal begründete Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer wirkt fort und endet erst, wenn die Vollstreckung hinsichtlich aller Verurteilungen, für die die Strafvollstreckungskammer infolge des Konzentrationsprinzips zuständig geworden ist, vollständig erledigt ist oder eine anderweitige Vollstreckung im Bereich eines anderen Landgerichts stattgefunden hat (Senat, Beschluss vom 6. April 2007 - 2 ARs 115/07; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15. Juni 2006 - 1 Ws 139/01, NStZ 2010, 109;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 462a Rn. 13 mwN).
  • OLG Zweibrücken, 15.06.2009 - 1 Ws 139/09

    Örtliche Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer in Bewährungssachen: …

    Ihre einmal begründete Zuständigkeit wirkt fort und endet erst dann, wenn die Vollstreckung hinsichtlich aller Verurteilungen, für die die Strafvollstreckungskammer infolge des Konzentrationsprinzips zuständig geworden ist, vollständig erledigt ist (…KK-Appel StPO 6. Aufl. § 462 a Rdnr. 13 m.w.N.) oder eine anderweitige Vollstreckung im Bereich eines anderen Landgerichts stattgefunden hat (BGH Beschluss vom 6. April 2007 - 2 ARs 115/07).
  • OLG Hamm, 28.01.2025 - 3 Ws 463/24

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer; Befasstsein mit der Frage des …

    Die einmal begründete Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer wirkt fort und endet erst, wenn die Vollstreckung hinsichtlich aller Verurteilungen, für die die Strafvollstreckungskammer infolge des Konzentrationsprinzips zuständig geworden ist, vollständig erledigt ist oder eine anderweitige Vollstreckung im Bereich eines anderen Landgerichts stattgefunden hat (BGH, Beschluss vom 6. April 2007 - 2 ARs 115/07;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 67. Auflage 2024, § 462a Rn. 13, 34;… KK-StPO/Appl, 9. Auflage 2023, § 462a StPO Rn. 21, beck-online).
  • BGH, 06.04.2007 - 2 AR 72/07
    2 ARs 115/07 2 AR 72/07.
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