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Rechtsprechung
   BGH, 28.04.1993 - 2 ARs 115/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,7607
BGH, 28.04.1993 - 2 ARs 115/93 (https://dejure.org/1993,7607)
BGH, Entscheidung vom 28.04.1993 - 2 ARs 115/93 (https://dejure.org/1993,7607)
BGH, Entscheidung vom 28. April 1993 - 2 ARs 115/93 (https://dejure.org/1993,7607)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Feststellung der Zuständigkeit eines Jugendgerichts - Abgabe des Verfahrens vor Zulassung der Hauptverhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Mülheim/Ruhr - 6 Ls 48 Js 874/92
  • BGH, 28.04.1993 - 2 ARs 115/93
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.10.1957 - 2 ARs 167/57

    Zulässigkeit einer Abgabe eines Verfahrens in Jugendstrafsachen bei einem …

    Auszug aus BGH, 28.04.1993 - 2 ARs 115/93
    Die ohne Zustimmung der Staatsanwaltschaft erfolgte Abgabe des Verfahrens 6 Ls 48 Js 847/92 an das für Furtwangen zuständige Amtsgericht (Schöffengericht Villingen-Schwenningen) war unzulässig, da in diesem Verfahren die Anklage noch nicht zur Hauptverhandlung zugelassen worden war (BGHSt 10, 391; BGH, Beschl. v. 10. Januar 1990 - 2 ARs 592/89).
  • BGH, 17.03.1982 - 2 StR 414/81

    Verurteilung wegen Diebstahls und Hehlerei - Aufhebung der Anordnung einer …

    Auszug aus BGH, 28.04.1993 - 2 ARs 115/93
    Die Eröffnung des Hauptverfahrens durch das Schöffengericht Villingen-Schwenningen war mangels einer zu diesem Gericht erhobenen Anklage - oder einer mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft Mülheim a.d. Ruhr erfolgten wirksamen Abgabe der Sache - unwirksam (vgl. auch BGH, Urt. v. 17. März 1982 - 2 StR 414/81).
  • BGH, 10.01.1990 - 2 ARs 592/89

    Begründung der Zuständigkeit durch Abgabe der Streitsache seitens eines anderen …

    Auszug aus BGH, 28.04.1993 - 2 ARs 115/93
    Die ohne Zustimmung der Staatsanwaltschaft erfolgte Abgabe des Verfahrens 6 Ls 48 Js 847/92 an das für Furtwangen zuständige Amtsgericht (Schöffengericht Villingen-Schwenningen) war unzulässig, da in diesem Verfahren die Anklage noch nicht zur Hauptverhandlung zugelassen worden war (BGHSt 10, 391; BGH, Beschl. v. 10. Januar 1990 - 2 ARs 592/89).
  • BGH, 10.10.2018 - 2 ARs 271/18

    Bestimmung des zuständigen Gerichts

    Eine trotz Fehlens der Voraussetzungen des § 42 Abs. 3 Satz 1 JGG ergangene Übernahme hat keine bindende Wirkung für das übernehmende Gericht, sondern kann aufgehoben und die Sache dem abgebenden Gericht zurückgegeben werden (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 1993 - 2 ARs 115/93, BGHR JGG § 42 Abs. 3 Abgabe 1; BGH, Beschluss vom 27. Juni 2012 - 2 ARs 223/12;… Eisenberg JGG 20. Auflage § 42 Rn. 24;… Diemer/Schatz/Sonnen JGG 7. Auflage § 42 Rn. 34).'.
  • BGH, 27.06.2012 - 2 ARs 223/12

    Zuständigkeitsbestimmung (Wohnsitzverlegung; Übernahme ohne erforderliche …

    Eine trotz Fehlens der Voraussetzungen des § 42 Abs. 3 Satz 1 JGG ergangene Übernahme hat keine bindende Wirkung für das übernehmende Gericht, sondern kann aufgehoben und die Sache dem abgebenden Gericht zurückgegeben werden (vgl. Senat, Beschluss vom 28. April 1993 - 2 ARs 115/93, BGHR JGG § 42 Abs. 3 Abgabe 1).
  • BGH, 05.08.1998 - 2 ARs 310/98

    Zulässigkeit einer Abgabe

    Die Voraussetzungen für eine Abgabe nach § 42 Abs. 3 Satz 1 JGG liegen schon deswegen nicht vor, weil das Hauptverfahren gegen den Angeschuldigten noch nicht eröffnet worden ist (BGHSt 13, 209, 217; BGHR JGG § 42 Abs. 3 - Abgabe 1).
  • BGH, 16.07.1997 - 2 ARs 187/97

    Abgabe eines Verfahrens, wenn das Hauptverfahren noch nicht eröffnet ist

    In diesem Verfahrensstadium scheidet eine Abgabe nach § 42 Abs. 3 JGG aus (BGHSt 13, 209, 217; BGHR JGG § 42 Abs. 3 Abgabe 1; BGH, Beschl. v. 31. März 1993 - 2 ARs 96/93 und v. 28. Juli 1993 - 2 ARs 245/93).
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