Rechtsprechung
| BGH, 28.04.1993 - 2 ARs 115/93 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,7607) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Feststellung der Zuständigkeit eines Jugendgerichts - Abgabe des Verfahrens vor Zulassung der Hauptverhandlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Mülheim/Ruhr - 6 Ls 48 Js 874/92
- BGH, 28.04.1993 - 2 ARs 115/93
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.10.1957 - 2 ARs 167/57
Zulässigkeit einer Abgabe eines Verfahrens in Jugendstrafsachen bei einem …
Auszug aus BGH, 28.04.1993 - 2 ARs 115/93
Die ohne Zustimmung der Staatsanwaltschaft erfolgte Abgabe des Verfahrens 6 Ls 48 Js 847/92 an das für Furtwangen zuständige Amtsgericht (Schöffengericht Villingen-Schwenningen) war unzulässig, da in diesem Verfahren die Anklage noch nicht zur Hauptverhandlung zugelassen worden war (BGHSt 10, 391; BGH, Beschl. v. 10. Januar 1990 - 2 ARs 592/89). - BGH, 17.03.1982 - 2 StR 414/81
Verurteilung wegen Diebstahls und Hehlerei - Aufhebung der Anordnung einer …
Auszug aus BGH, 28.04.1993 - 2 ARs 115/93
Die Eröffnung des Hauptverfahrens durch das Schöffengericht Villingen-Schwenningen war mangels einer zu diesem Gericht erhobenen Anklage - oder einer mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft Mülheim a.d. Ruhr erfolgten wirksamen Abgabe der Sache - unwirksam (vgl. auch BGH, Urt. v. 17. März 1982 - 2 StR 414/81). - BGH, 10.01.1990 - 2 ARs 592/89
Begründung der Zuständigkeit durch Abgabe der Streitsache seitens eines anderen …
Auszug aus BGH, 28.04.1993 - 2 ARs 115/93
Die ohne Zustimmung der Staatsanwaltschaft erfolgte Abgabe des Verfahrens 6 Ls 48 Js 847/92 an das für Furtwangen zuständige Amtsgericht (Schöffengericht Villingen-Schwenningen) war unzulässig, da in diesem Verfahren die Anklage noch nicht zur Hauptverhandlung zugelassen worden war (BGHSt 10, 391; BGH, Beschl. v. 10. Januar 1990 - 2 ARs 592/89).
- BGH, 10.10.2018 - 2 ARs 271/18
Bestimmung des zuständigen Gerichts
Eine trotz Fehlens der Voraussetzungen des § 42 Abs. 3 Satz 1 JGG ergangene Übernahme hat keine bindende Wirkung für das übernehmende Gericht, sondern kann aufgehoben und die Sache dem abgebenden Gericht zurückgegeben werden (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 1993 - 2 ARs 115/93, BGHR JGG § 42 Abs. 3 Abgabe 1; BGH, Beschluss vom 27. Juni 2012 - 2 ARs 223/12;… Eisenberg JGG 20. Auflage § 42 Rn. 24;… Diemer/Schatz/Sonnen JGG 7. Auflage § 42 Rn. 34).'. - BGH, 27.06.2012 - 2 ARs 223/12
Zuständigkeitsbestimmung (Wohnsitzverlegung; Übernahme ohne erforderliche …
Eine trotz Fehlens der Voraussetzungen des § 42 Abs. 3 Satz 1 JGG ergangene Übernahme hat keine bindende Wirkung für das übernehmende Gericht, sondern kann aufgehoben und die Sache dem abgebenden Gericht zurückgegeben werden (vgl. Senat, Beschluss vom 28. April 1993 - 2 ARs 115/93, BGHR JGG § 42 Abs. 3 Abgabe 1). - BGH, 05.08.1998 - 2 ARs 310/98
Zulässigkeit einer Abgabe
Die Voraussetzungen für eine Abgabe nach § 42 Abs. 3 Satz 1 JGG liegen schon deswegen nicht vor, weil das Hauptverfahren gegen den Angeschuldigten noch nicht eröffnet worden ist (BGHSt 13, 209, 217; BGHR JGG § 42 Abs. 3 - Abgabe 1). - BGH, 16.07.1997 - 2 ARs 187/97
Abgabe eines Verfahrens, wenn das Hauptverfahren noch nicht eröffnet ist
In diesem Verfahrensstadium scheidet eine Abgabe nach § 42 Abs. 3 JGG aus (BGHSt 13, 209, 217; BGHR JGG § 42 Abs. 3 Abgabe 1; BGH, Beschl. v. 31. März 1993 - 2 ARs 96/93 und v. 28. Juli 1993 - 2 ARs 245/93).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.