Rechtsprechung
| BGH, 11.05.2011 - 2 ARs 117/11, 2 AR 81/11 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 42 Abs. 3 Satz 1 JGG
Rechtsfehlerhafter Abgabebeschluss (Wohnsitzwechsel des Angeklagten vor der Anklageerhebung) - openjur.de
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Eine Abgabe der Sache an das Wohnsitzgericht gem. § 42 Abs. 3 S. 1 JGG bei Wohnsitzwechsel schon vor der Anklageerhebung ist nicht möglich
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 42 Abs. 3 S. 1
Eine Abgabe der Sache an das Wohnsitzgericht gem. § 42 Abs. 3 S. 1 JGG bei Wohnsitzwechsel schon vor der Anklageerhebung ist nicht möglich - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Leipzig - 412 Js 11118/11
- AG Köln, 31.01.2011 - 642 Ls 213/10
- BGH, 11.05.2011 - 2 ARs 117/11, 2 AR 81/11
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.07.2003 - 2 ARs 201/03
Abgabe der Sache an das Wohnsitzgericht
Auszug aus BGH, 11.05.2011 - 2 ARs 117/11
Eine Abgabe der Sache an das Wohnsitzgericht gemäß § 42 Abs. 3 Satz 1 JGG kommt hier nicht in Betracht, weil der Wohnsitzwechsel des Angeklagten schon vor der Anklageerhebung erfolgt ist (vgl. Senat, Beschluss vom 3. Juli 2003 - 2 ARs 201/03 -).
- BGH, 18.03.2014 - 2 ARs 7/14
Zuständigkeit in einer Jugendstrafsache (mangelnder Aufenthaltswechsel)
Die Voraussetzungen der Abgabe gemäß § 42 Abs. 3 JGG sind nicht gegeben, denn diese setzt voraus, dass der Angeklagte seinen Aufenthaltsort nach Erhebung der Anklage gewechselt hat (st. Rspr., vgl. BGHSt 13, 209, 218;… BGHR JGG § 42 Abs. 3 Abgabe 2; Senat, Beschlüsse vom 11. Mai 2011 - 2 ARs 117/11 und vom 3. Juli 2013 - 2 ARs 244/13). - BGH, 11.03.2020 - 2 ARs 350/19
Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht
Zum einen setzt dies voraus dass der Angeklagte seinen Aufenthaltsort nach Erhebung der Anklage gewechselt hat (st. Rspr., vgl. BGHSt 13, 209, 218;… BGHR JGG § 42 Abs. 3 Abgabe 2; Senat, Beschlüsse vom 11. Mai 2011 - 2 ARs 117/11 und vom 3. Juli 2013 - 2 ARs 244/13), was hier nicht der Fall ist. - BGH, 03.07.2013 - 2 ARs 244/13
Entscheidung eines Zuständigkeitsstreits durch das gemeinsame obere Gericht …
Eine Abgabe der Sache an das Amtsgericht - Jugendschöffengericht - Plauen gemäß § 42 Abs. 3 JGG scheidet aus, da diese voraussetzt, dass der Angeklagte seinen Aufenthalt nach Erhebung der Anklage gewechselt hat (st.Rspr., BGHSt 13, 209;… BGHR JGG § 42 Abs. 3 Abgabe 2; Senat, Beschluss vom 11. Mai 2011 - 2 ARs 117/11).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".