Rechtsprechung
| BGH, 05.05.2011 - 2 ARs 134/11, 2 AR 84/11 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 29 Abs. 1 EGGVG; § 304 StPO
Unzulässige Beschwerde / Anfechtung - lexetius.com
- openjur.de
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Folgen des Schweigens des Oberlandesgerichts zur Frage der Zulassung der Rechtsbeschwerde
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 29 Abs 2 GVGEG
Folgen des Schweigens des Oberlandesgerichts zur Frage der Zulassung der Rechtsbeschwerde - Wolters Kluwer
Das Schweigen über die Frage der Zulassung einer Rechtsbeschwerde bedeutet die Nichtzulassung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EGGVG § 29 Abs. 1
Das Schweigen über die Frage der Zulassung einer Rechtsbeschwerde bedeutet die Nichtzulassung - datenbank.nwb.de
Folgen des Schweigens des Oberlandesgerichts zur Frage der Zulassung der Rechtsbeschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Stuttgart, 01.03.2011 - 4 VAs 2/11
- BGH, 05.05.2011 - 2 ARs 134/11, 2 AR 84/11
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 04.02.2020 - 5 AR (VS) 64/19
Besorgnis der Befangenheit (Unzulässigkeit; Ablehnungszeitpunkt; Mitwirkung an …
- BGH, 01.09.2011 - 5 AR (VS) 46/11
Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Oberlandesgericht (Schweigen; …
Hierüber entscheidet es von Amts wegen, wobei Schweigen Nichtzulassung bedeutet; auch diese ist nicht anfechtbar (BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2011 - 5 ARs 6/11 - und vom 5. Mai 2011 - 2 ARs 134/11;… vgl. Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 29 EGGVG Rn. 2). - OLG Koblenz, 16.10.2014 - 2 VAs 12/14
Gerichtliche Entscheidung gegen "justizförmige" Verwaltungstätigkeit des …
- BGH, 04.02.2020 - 5 AR (VS) 89/19
Unzulässigkeit des Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde
Die auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gerichteten Anträge sind unzulässig, weil die Entscheidung des Oberlandesgerichts, die Rechtsbeschwerde nicht gemäß § 29 Abs. 1 EGGVG zuzulassen, unanfechtbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Mai 2011 - 2 ARs 134/11, StraFo 2011, 319). - OLG Hamm, 07.06.2018 - 1 VAs 20/18
Gegenvorstellung und Anhörungsrüge gegen rechtskräftige Senatsbeschlüsse
Das Schweigen über die Frage der Zulassung, deren Voraussetzungen nach § 29 Abs. 2 EGGVG der Senat von Amts wegen zu prüfen hatte, ist als Nichtzulassung anzusehen, die ihrerseits unanfechtbar ist (…vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 29 EGGVG Rn. 2; BGH, Beschluss vom 05. Mai 2011 - 2 ARs 134/11 -, Rn. 1, juris). - BGH, 26.11.2014 - 2 ARs 383/14
Unanfechtbarer Beschluss (nicht zugelassene Rechtsbeschwerde)
Das Schweigen über die Frage der Zulassung, deren Voraussetzungen nach § 29 Abs. 2 EGGVG das Kammergericht von Amts wegen zu prüfen hatte, bedeutet die Nichtzulassung, die ihrerseits unanfechtbar ist (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Mai 2011 - Az. 2 ARs 134/11;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 57. Aufl., § 29 EGGVG Rn. 2). - BGH, 12.02.2015 - 5 ARs 89/14
Keine Prozesskostenhilfe für Rechtsbeschwerde gegen unanfechtbaren Beschluss
Das Schweigen über die Frage der Zulassung, deren Voraussetzungen nach § 29 Abs. 2 EGGVG das Oberlandesgericht von Amts wegen zu prüfen hatte, bedeutet die Nichtzulassung, die ihrerseits unanfechtbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Mai 2011 - 2 ARs 134/11, StraFo 2011, 319 mwN;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 29 EGGVG Rn. 2). - BGH, 26.11.2019 - 5 AR (VS) 70/19
Zulässigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung wegen unterbliebener …
Hierüber entscheidet es von Amts wegen, wobei Schweigen Nichtzulassung bedeutet und auch diese nicht anfechtbar ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2011 - 5 ARs 6/11; vom 5. Mai 2011 - 2 ARs 134/11;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 29 EGGVG Rn. 2). - BGH, 04.02.2020 - 5 AR (VS) 90/19 Die auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gerichteten Anträge sind unzulässig, weil die Entscheidung des Oberlandesgerichts, die Rechtsbeschwerde nicht gemäß § 29 Abs. 1 EGGVG zuzulassen, unanfechtbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Mai 2011 - 2 ARs 134/11, StraFo 2011, 319).
- BGH, 26.11.2019 - AR (Vs) 70/19 Hierüber entscheidet es von Amts wegen, wobei Schweigen Nichtzulassung bedeutet und auch diese nicht anfechtbar ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2011 - 5 ARs 6/11; vom 5. Mai 2011 - 2 ARs 134/11;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 29 EGGVG Rn. 2).
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