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Rechtsprechung
   BGH, 05.05.2011 - 2 ARs 134/11, 2 AR 84/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,12287
BGH, 05.05.2011 - 2 ARs 134/11, 2 AR 84/11 (https://dejure.org/2011,12287)
BGH, Entscheidung vom 05.05.2011 - 2 ARs 134/11, 2 AR 84/11 (https://dejure.org/2011,12287)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 2011 - 2 ARs 134/11, 2 AR 84/11 (https://dejure.org/2011,12287)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 29 Abs. 1 EGGVG; § 304 StPO
    Unzulässige Beschwerde / Anfechtung

  • lexetius.com
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 04.02.2020 - 5 AR (VS) 64/19

    Besorgnis der Befangenheit (Unzulässigkeit; Ablehnungszeitpunkt; Mitwirkung an …

    Eine Nichtzulassungsbeschwerde ist nicht vorgesehen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Mai 2011 - 2 ARs 134/11, StraFo 2011, 319;… KKStPO/Mayer, 8. Aufl., § 29 EGGVG Rn. 8).
  • BGH, 01.09.2011 - 5 AR (VS) 46/11

    Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Oberlandesgericht (Schweigen; …

    Hierüber entscheidet es von Amts wegen, wobei Schweigen Nichtzulassung bedeutet; auch diese ist nicht anfechtbar (BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2011 - 5 ARs 6/11 - und vom 5. Mai 2011 - 2 ARs 134/11;… vgl. Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 29 EGGVG Rn. 2).
  • OLG Koblenz, 16.10.2014 - 2 VAs 12/14

    Gerichtliche Entscheidung gegen "justizförmige" Verwaltungstätigkeit des …

    Der Beschluss des Senats unterliegt keiner Anfechtung, da eine Rechtsbeschwerde nur im Falle der - hier nicht erfolgten - Zulassung statthaft ist (§ 29 Abs. 1 EGGVG; s. dazu BGH StraFo 2011, 319;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 29 GVG Rn. 2).
  • BGH, 04.02.2020 - 5 AR (VS) 89/19

    Unzulässigkeit des Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde

    Die auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gerichteten Anträge sind unzulässig, weil die Entscheidung des Oberlandesgerichts, die Rechtsbeschwerde nicht gemäß § 29 Abs. 1 EGGVG zuzulassen, unanfechtbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Mai 2011 - 2 ARs 134/11, StraFo 2011, 319).
  • OLG Hamm, 07.06.2018 - 1 VAs 20/18

    Gegenvorstellung und Anhörungsrüge gegen rechtskräftige Senatsbeschlüsse

    Das Schweigen über die Frage der Zulassung, deren Voraussetzungen nach § 29 Abs. 2 EGGVG der Senat von Amts wegen zu prüfen hatte, ist als Nichtzulassung anzusehen, die ihrerseits unanfechtbar ist (…vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 29 EGGVG Rn. 2; BGH, Beschluss vom 05. Mai 2011 - 2 ARs 134/11 -, Rn. 1, juris).
  • BGH, 26.11.2014 - 2 ARs 383/14

    Unanfechtbarer Beschluss (nicht zugelassene Rechtsbeschwerde)

    Das Schweigen über die Frage der Zulassung, deren Voraussetzungen nach § 29 Abs. 2 EGGVG das Kammergericht von Amts wegen zu prüfen hatte, bedeutet die Nichtzulassung, die ihrerseits unanfechtbar ist (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Mai 2011 - Az. 2 ARs 134/11;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 57. Aufl., § 29 EGGVG Rn. 2).
  • BGH, 12.02.2015 - 5 ARs 89/14

    Keine Prozesskostenhilfe für Rechtsbeschwerde gegen unanfechtbaren Beschluss

    Das Schweigen über die Frage der Zulassung, deren Voraussetzungen nach § 29 Abs. 2 EGGVG das Oberlandesgericht von Amts wegen zu prüfen hatte, bedeutet die Nichtzulassung, die ihrerseits unanfechtbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Mai 2011 - 2 ARs 134/11, StraFo 2011, 319 mwN;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 29 EGGVG Rn. 2).
  • BGH, 26.11.2019 - 5 AR (VS) 70/19

    Zulässigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung wegen unterbliebener …

    Hierüber entscheidet es von Amts wegen, wobei Schweigen Nichtzulassung bedeutet und auch diese nicht anfechtbar ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2011 - 5 ARs 6/11; vom 5. Mai 2011 - 2 ARs 134/11;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 29 EGGVG Rn. 2).
  • BGH, 04.02.2020 - 5 AR (VS) 90/19
    Die auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gerichteten Anträge sind unzulässig, weil die Entscheidung des Oberlandesgerichts, die Rechtsbeschwerde nicht gemäß § 29 Abs. 1 EGGVG zuzulassen, unanfechtbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Mai 2011 - 2 ARs 134/11, StraFo 2011, 319).
  • BGH, 26.11.2019 - AR (Vs) 70/19
    Hierüber entscheidet es von Amts wegen, wobei Schweigen Nichtzulassung bedeutet und auch diese nicht anfechtbar ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2011 - 5 ARs 6/11; vom 5. Mai 2011 - 2 ARs 134/11;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 29 EGGVG Rn. 2).
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