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| BGH, 26.05.1971 - 2 ARs 134/71 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Möglichkeit der Aufhebung einer Übertragung einer nachträglichen Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung bei Veränderung der Verhältnisse
Verfahrensgang
- AG Hannover, 12.10.1970 - 13 Ls 73/69
- BGH, 26.05.1971 - 2 ARs 134/71
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 23.10.1957 - 3 StR 37/57
Aufbewahrung und Verbreitung der Schriften der verbotenen Kommunistischen Partei …
Auszug aus BGH, 26.05.1971 - 2 ARs 134/71
Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat, kann das Gericht, das die nachträglichen Entscheidungen über die Strafaussetzung zur Bewährung dem Amtsgericht des Wohnsitzes oder Aufenthaltsortes des Verurteilten übertragen hat, diese Übertragung aufheben oder abändern (vgl. BGHSt 11, 30 [BGH 23.10.1957 - 3 StR 37/57]). - BGH, 05.02.1958 - 2 ARs 13/58
Auszug aus BGH, 26.05.1971 - 2 ARs 134/71
Die nachträglichen Entscheidungen über die Strafaussetzung zur Bewährung sollen dem Gericht des Wohnsitzes oder Aufenthaltsortes nur dann übertragen werden, wenn dies aus besonderen Gründen zweckmäßig ist (BGH NJW 1958, 560; 1966, 2022) [LG Frankfurt am Main 08.07.1966 - 2 O 433/65]. - BGH, 07.05.1958 - 2 ARs 60/58
Auszug aus BGH, 26.05.1971 - 2 ARs 134/71
Bei Änderung der Verhältnisse hat es nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, nachzuprüfen, ob es mit Rücksicht auf die geänderten Verhältnisse seinen Übertragungsbeschluß aufzuheben und das Verfahren wieder an sich zu ziehen hat (BGHSt 11, 332, 334) [BGH 07.05.1958 - 2 ARs 60/58]. - BGH, 04.08.1966 - 2 ARs 354/66
Auszug aus BGH, 26.05.1971 - 2 ARs 134/71
Die nachträglichen Entscheidungen über die Strafaussetzung zur Bewährung sollen dem Gericht des Wohnsitzes oder Aufenthaltsortes nur dann übertragen werden, wenn dies aus besonderen Gründen zweckmäßig ist (BGH NJW 1958, 560; 1966, 2022) [LG Frankfurt am Main 08.07.1966 - 2 O 433/65].
- BGH, 19.04.1972 - 2 ARs 79/72
Übertragung der Aufgaben eines Vollstreckungsleiters auf ein anderes Gericht - …
In diesem Sinne hat der Senat bereits bei Übertragungen nach § 453 Abs. 2 Satz 2 StPO (BGHSt 11, 332), nach § 454 Abs. 3 Satz 1 StPO i.V.m. jener Bestimmung (Beschluß des Senats vom 9. Dezember 1970 - 2 ARs 312/70 - und vom 26. Mai 1971 - 2 ARs 134/71 -) sowie nach § 58 Abs. 2 Satz 2 JGG (BGHSt 24, 26) entschieden.
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