Rechtsprechung
| BGH, 14.06.1978 - 2 ARs 179/78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zuständigkeitsstreit bei der Überwachung des Strafvollzuges eines Jugendlichen nach Entlassung auf Bewährung
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.11.1970 - 2 ARs 270/70
Übertragung von Entscheidungen auf den Jugendrichter im Aufenthaltsort des …
Auszug aus BGH, 14.06.1978 - 2 ARs 179/78
Dieser durfte sie nicht von sich aus wegen eines neueren Wohnsitzwechsels des Verurteilten weiter übertragen, sondern konnte sich nur mit einer entsprechenden Anregung an den Jugendrichter bei dem Amtsgericht in Neumünster wenden, welcher die Aussetzung angeordnet hatte und aus desen Verantwortungsbereich die Sache mit der Übertragung an den Jugendrichter in Hagen nicht endgültig ausgeschieden war (BGHSt 24, 26).
- BGH, 01.10.1986 - 2 ARs 239/86
Zuständigkeit - Bestimmung - Übertragungsentscheidung
Dem Amtsgericht Bad V. bleibt mithin nur die Möglichkeit, bei dem Landgericht A. eine Änderung der Übertragungsentscheidung anzuregen (vgl. BGH, Beschluß vom 14. Juni 1978 - 2 ARs 179/78); erst wenn dieses Gericht es ablehnt, einer solchen Anregung zu folgen, ist - auf entsprechende Vorlage - Raum für eine Zuständigkeitsbestimmung durch den Bundesgerichtshof. - BGH, 29.11.1978 - 2 ARs 389/78
Zuständiges Gericht für nachträgliche Entscheidungen
Der Jugendrichter des Amtsgerichts in Dachau ist weiterhin für die ihm nach den §§ 58 Abs. 2, 88 Abs. 5 JGG übertragenen nachträglichen Entscheidungen zuständig (vgl. BGHSt 24, 26; 24, 332; BGH, Beschl. vom 14. Juni 1978 - 2 ARs 179/78 -).
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