Rechtsprechung
| BGH, 28.07.1986 - 2 ARs 182/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zuständigkeit eines Richters für die Einleitung der Strafvollstreckung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1986, 952
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 23.12.1977 - 2 ARs 415/77
Bestimmung des zuständigen Gerichts bezüglich der erforderlich werdenden …
Auszug aus BGH, 28.07.1986 - 2 ARs 182/86
Allerdings hinderte dies nicht die Wirksamkeit der von diesem getroffenen Entscheidungen (BGHSt 27, 329, 331). - BGH, 19.04.1972 - 2 ARs 79/72
Übertragung der Aufgaben eines Vollstreckungsleiters auf ein anderes Gericht - …
Auszug aus BGH, 28.07.1986 - 2 ARs 182/86
Ferner weist der Senat darauf hin, daß der Jugendrichter beim Amtsgericht Rockenhausen nicht zur Abgabe des "Verfahrens" - hiermit sind ersichtlich die weiteren Entscheidungen im Sinne des § 58 JGG gemeint - an den Jugendrichter beim Amtsgericht Düren befugt war (BGHSt 24, 26; 24, 332; 25, 85, 87). - BGH, 20.10.1976 - 2 ARs 347/76
Zuständigkeitsstreit über die Frage der bedingten Entlassung eines Verurteilten …
Auszug aus BGH, 28.07.1986 - 2 ARs 182/86
Die nach § 58 Abs. 3 S. 2 JGG zulässige Übertragung beschränkte sich auf diese Entscheidungen; sie umfaßte nicht auch jene Einleitungsbefugnis (BGHSt 27, 25, 26) [BGH 20.10.1976 - 2 ARs 347/76]. - BGH, 19.11.1970 - 2 ARs 270/70
Übertragung von Entscheidungen auf den Jugendrichter im Aufenthaltsort des …
Auszug aus BGH, 28.07.1986 - 2 ARs 182/86
Ferner weist der Senat darauf hin, daß der Jugendrichter beim Amtsgericht Rockenhausen nicht zur Abgabe des "Verfahrens" - hiermit sind ersichtlich die weiteren Entscheidungen im Sinne des § 58 JGG gemeint - an den Jugendrichter beim Amtsgericht Düren befugt war (BGHSt 24, 26; 24, 332; 25, 85, 87). - BGH, 15.12.1972 - 2 ARs 340/72
Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung - Übertragung der noch zu treffenden …
Auszug aus BGH, 28.07.1986 - 2 ARs 182/86
Ferner weist der Senat darauf hin, daß der Jugendrichter beim Amtsgericht Rockenhausen nicht zur Abgabe des "Verfahrens" - hiermit sind ersichtlich die weiteren Entscheidungen im Sinne des § 58 JGG gemeint - an den Jugendrichter beim Amtsgericht Düren befugt war (BGHSt 24, 26; 24, 332; 25, 85, 87).
- BGH, 15.05.2014 - 2 ARs 93/14
Zuständigkeit des Jugendrichters für die Einleitung der Strafvollstreckung
Die nach § 58 Abs. 3 Satz 2 JGG zulässige Übertragung beschränkte sich auf diese Entscheidungen und umfasste nicht auch jene Einleitungsbefugnis (BGH, Beschluss vom 20. Oktober 1976 - 2 ARs 347/76, BGHSt 27, 25, 26; Beschluss vom 28. Juli 1986 - 2 ARs 182/86, MDR 1986, 952). - BGH, 20.01.2021 - 2 ARs 339/20
Entscheidungen im Vollstreckungsverfahren (Zuständigkeit der Justizverwaltung für …
Im Hinblick auf das in anderer Sache notierte Strafzeitende zum 2. Februar 2021 und zur möglichen Beilegung des dem Ansehen der Justiz abträglichen Zuständigkeitsstreits weist der Senat auf seine früheren Entscheidungen vom 20. Oktober 1976 - 2 ARs 347/76, BGHSt 27, 25, 26 -, vom 28. Juli 1986 - 2 ARs 182/86, MDR 1986, 952 - und vom 15. Mai 2014 - 2 ARs 93/14, juris Rn. 1 - hin. - OLG Frankfurt, 10.10.2004 - 3 Ws 1068/04
Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung: Zweckmäßigkeit einer …
Mit Beschluss vom 18.5.2004 übertrug daraufhin - auf Anregung des AG Bad Hersfeld, das nach zutreffender und vom Senat geteilter Ansicht selbst eine Weiterübertragung der Zuständigkeit nicht aussprechen konnte (vgl. BGH, MDR 1986, 952;… Brunner/Dölling, JGG, 11. Aufl., § 58 Rn 7;… Eisenberg, JGG, 10. Aufl., § 58 Rn 39) - die Kammer die Bewährungsaufsicht an die Jugendrichterin des Amtsgericht Königstein.
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